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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen

dip / drucksache 05.08.2025 · WP 21 · zu78/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen [Bundesrat zu Drucksache 78/25 (Beschluss) 05.08.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen C(2025) 5476 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3–4 10117 Berlin DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.7.2025 C(2025) 5476 final Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen – {COM(2025) 46 final). Mit dieser im Februar veröffentlichten Mitteilung hat die Kommission den Fahrplan für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt, der auf den politischen Leitlinien der Präsidentin der Kommission aufbaut. In der Mitteilung werden die wichtigsten politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen dargelegt, die die Gestaltung des von der Kommission am 16. Juli vorgelegten Vorschlags für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen prägten. Die Kommission nahm diesbezüglich umfassende Konsultationen mit politischen Entscheidungsträgern, aber auch mit Empfängern von EU-Mitteln sowie mit für die Ausführung des EU-Haushalts Verantwortlichen auf. Dies ist für die Vorbereitung des nächsten EU-Haushalts von großer Bedeutung. Der EU-Haushalt spielte eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen der letzten Jahre. Dadurch gelangte der EU-Haushalt jedoch an seine Grenzen, was eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2024 erforderlich machte. Der geopolitische und geoökonomische Kontext ist äußerst schwierig. Die EU wird weiterhin einem enormen Druck auf den Haushalt ausgesetzt sein, unter anderem in Bezug auf: 1. angemessene Finanzierung neuer Prioritäten, einschließlich Verteidigung, und etablierter Strategien sowie Aufrechterhaltung der Fähigkeit, flexibel auf unerwartete Herausforderungen zu reagieren, 2. Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel und 3. gleichzeitige Begrenzung der Belastung der Mitgliedstaaten durch nationale Beiträge, während die Diskussionen über neue Eigenmittel in einer Sackgasse angelangt sind. zu Drucksache 78/25 (Beschluss) Die EU benötigt mehr Flexibilität im Haushaltsplan, um ein bedeutsameres jährliches Haushaltsverfahren zu schaffen, bei dem die Mittel je nach Bedarf und auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten flexibler als heute zugewiesen (oder neu zugewiesen) werden können. Die Kommission nimmt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußerten Bedenken in Bezug auf die Pläne ernst und möchte Folgendes erläutern: Es geht darum, die EU-Finanzierung erheblich zu vereinfachen. Vereinfachung und Politikkohärenz werden für die Schaffung eines strategischen und wirkungsvollen EU-Haushalts von entscheidender Bedeutung sein. Der Haushalt muss von einer programmorientierten Logik zu einer stärker politikorientierten Ausrichtung übergehen. Dies erfordert auch eine Straffung der Haushaltsarchitektur und eine Verringerung der Zahl der Programme. Ein einfacherer Finanzrahmen würde den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Empfänger verringern und gleichzeitig eine schnellere Umsetzung erleichtern. Ferner gefährden unterschiedliche Förderfähigkeitsregeln, Antragsverfahren und Kofinanzierungssätze sowie die vielen Anlaufstellen für potenzielle Antragsteller die Geschwindigkeit und Qualität der Umsetzung und die Einbeziehung der Interessenträger. Je komplexer die Vorschriften sind, desto höher ist das Risiko von Fehlern in Bezug auf die Ausgaben. Eine echte zentrale Anlaufstelle für Begünstigte für alle EU-Finanzierungen und von Beratungsdiensten im nächsten Finanzrahmen könnte den Begünstigten den Zugang erleichtern. Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Regionen sind eine wichtige Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Der EU-Haushalt kann ein wichtiger Faktor für Reformen sein, und Zusammenhalt sollte keine Ausnahme sein, wenn seit Langem bestehende Hindernisse für Wachstum und regionale Entwicklung beseitigt werden sollen. Die Verbindung zwischen Investitionen und Reformen ist bereits seit vielen Jahren im Rahmen der Kohäsionspolitik Realität und sie koexistiert mit einem aus mehreren Ebenen bestehenden Regierungs- und Verwaltungssystem. Es sollte jedoch erörtert werden, welche Reformen erforderlich sind und auf welcher Ebene. Das künftige System würde sicherstellen, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften – wie dies bei den derzeitigen Kohäsionsprogrammen der Fall ist – weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung, Verwaltung, Umsetzung und Überwachung der geförderten Maßnahmen zukommt. Die Mitgliedstaaten und ihre Regionen würden Reformen und Investitionen entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen vorschlagen, um sowohl Wirksamkeit als auch Eigenverantwortung zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten hätten auch die Möglichkeit, die Steuerung ihrer Pläne an ihre eigenen verfassungsmäßigen und institutionellen Strukturen anzupassen. Das Partnerschaftsprinzip würde ein grundlegendes Merkmal des künftigen Systems bleiben. 3 Die Kommission erwägt ferner die Einrichtung eines Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit zur Schaffung von Investitionskapazitäten, mit denen strategische Sektoren und Technologien, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Forschung und Innovation, sowie wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse unterstützt werden. Die umfassende Architektur des Fonds ist darauf ausgelegt, europäische Projekte während des gesamten Investitionsprozesses – von der Forschung über die Hochskalierung und die industrielle Einführung bis hin zur Fertigung – zu begleiten. Der Fonds würde auch dazu beitragen, private Investitionen zu mobilisieren und Risiken zu mindern. Die Kommission ist sich der Herausforderungen, mit denen Landwirte und ländliche Gemeinschaften konfrontiert sind, durchaus bewusst. Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen bietet die Gelegenheit, die Unterstützung der EU für die Agrarpolitik einfacher, zielgerichteter und wirkungsvoller zu gestalten und das richtige Gleichgewicht zwischen Anreizen, Investitionen und Regulierung zu finden. Der Bericht über den Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft1 bietet uns eine sehr solide Grundlage, um diese Arbeit voranzubringen. Die Priorität wird auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Krisenfestigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors liegen. Es ist außerdem von wesentlicher Bedeutung, dass Landwirte über ein gerechtes und ausreichendes Einkommen verfügen. Im Rahmen der neuen gemeinsamen Agrarpolitik würde eine gezieltere Unterstützung bedürftiger Landwirte in Betracht gezogen, um positive soziale und ökologische Ergebnisse durch Belohnungen und Anreize für Ökosystemleistungen zu fördern. Eine größere Wirkung kann auch erzielt werden, indem auf den Anstrengungen aufgebaut wird, die bereits im Rahmen der derzeitigen gemeinsamen Agrarpolitik unternommen wurden, um die leistungsorientierte Ausrichtung der Ausgaben zu verbessern, und indem ein stärker integrierter Ansatz gefördert wird, der dazu beiträgt, die Herausforderungen, mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind, umfassender zu bewältigen. Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Auffassung teilt, wonach die EU ein sicheres, geschütztes und widerstandsfähiges Europa braucht. Dies erfordert erhebliche Investitionen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und des Privatsektors. Europa muss die Ausgaben für Sicherheit auf nachhaltige Weise erhöhen und gleichzeitig seine strategische Autonomie stärken. 1 https://commission.europa.eu/topics/agriculture-and-rural-development/strategic-dialogue-future-eu- agriculture_de. 4 Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit wäre auch künftig eine Voraussetzung für die Finanzierung durch die EU, wobei die allgemeine Konditionalitätsregelung2 weiterhin für alle EU-Fonds gelten würde. Der Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen wurde am 16. Juli vorgelegt. Er baut auf einer breit angelegten Konsultation auf, die Beiträge auf politischer, institutioneller und Interessenträgerebene sowie eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umfasst. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich eines Bürgerforums zur Zukunft des langfristigen Haushalts3 von März bis Mai 2025, ist ebenfalls Teil des Verfahrens. In dem Bürgerforum kamen 150 Europäerinnen und Europäer zusammen, um über den nächsten EU-Haushalt zu diskutieren und konkrete Empfehlungen auszusprechen. Neben diesem Treffen stand eine Online-Plattform zur Verfügung, sodass sich alle an der Debatte beteiligen konnten. Auf der jährlichen Haushaltskonferenz im Mai 20254 wurden die verschiedenen Standpunkte in einer inklusiven und offenen Debatte zusammengeführt. Mit dem Vorschlag der Kommission wird sichergestellt, dass das Paket eine solide Grundlage für eine rasche und rechtzeitige Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen bildet. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Maroš Šefčovič Piotr Serafin Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission 2 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1). 3 https://citizens.ec.europa.eu/european-citizens-panels/european-citizens-panel-new-european- budget_de. 4 https://commission.europa.eu/eu-budget/annual-eu-budget-conference-2025-local-action-global- influence-next-long-term-union-budget-2025-05-20_en. zu Drucksache 78/25 (Beschluss) - 4 -]

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