Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
[Bundesrat zu Drucksache 78/25 (Beschluss)
05.08.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg
zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
C(2025) 5476 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3–4
10117 Berlin DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 31.7.2025
C(2025) 5476 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Der
Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen – {COM(2025) 46 final).
Mit dieser im Februar veröffentlichten Mitteilung hat die Kommission den Fahrplan für
den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt, der auf den politischen Leitlinien der
Präsidentin der Kommission aufbaut. In der Mitteilung werden die wichtigsten
politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen dargelegt, die die Gestaltung
des von der Kommission am 16. Juli vorgelegten Vorschlags für den nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen prägten.
Die Kommission nahm diesbezüglich umfassende Konsultationen mit politischen
Entscheidungsträgern, aber auch mit Empfängern von EU-Mitteln sowie mit für die
Ausführung des EU-Haushalts Verantwortlichen auf. Dies ist für die Vorbereitung des
nächsten EU-Haushalts von großer Bedeutung.
Der EU-Haushalt spielte eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der zahlreichen
Herausforderungen der letzten Jahre. Dadurch gelangte der EU-Haushalt jedoch an
seine Grenzen, was eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2024 erforderlich machte.
Der geopolitische und geoökonomische Kontext ist äußerst schwierig. Die EU wird
weiterhin einem enormen Druck auf den Haushalt ausgesetzt sein, unter anderem in
Bezug auf: 1. angemessene Finanzierung neuer Prioritäten, einschließlich Verteidigung,
und etablierter Strategien sowie Aufrechterhaltung der Fähigkeit, flexibel auf
unerwartete Herausforderungen zu reagieren, 2. Rückzahlung der im Rahmen von
NextGenerationEU aufgenommenen Mittel und 3. gleichzeitige Begrenzung der
Belastung der Mitgliedstaaten durch nationale Beiträge, während die Diskussionen über
neue Eigenmittel in einer Sackgasse angelangt sind.
zu Drucksache 78/25 (Beschluss)
Die EU benötigt mehr Flexibilität im Haushaltsplan, um ein bedeutsameres jährliches
Haushaltsverfahren zu schaffen, bei dem die Mittel je nach Bedarf und auf der
Grundlage gemeinsamer Prioritäten flexibler als heute zugewiesen (oder neu
zugewiesen) werden können.
Die Kommission nimmt die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußerten
Bedenken in Bezug auf die Pläne ernst und möchte Folgendes erläutern: Es geht darum,
die EU-Finanzierung erheblich zu vereinfachen.
Vereinfachung und Politikkohärenz werden für die Schaffung eines strategischen und
wirkungsvollen EU-Haushalts von entscheidender Bedeutung sein. Der Haushalt muss
von einer programmorientierten Logik zu einer stärker politikorientierten Ausrichtung
übergehen. Dies erfordert auch eine Straffung der Haushaltsarchitektur und eine
Verringerung der Zahl der Programme. Ein einfacherer Finanzrahmen würde den
Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Empfänger verringern und
gleichzeitig eine schnellere Umsetzung erleichtern. Ferner gefährden unterschiedliche
Förderfähigkeitsregeln, Antragsverfahren und Kofinanzierungssätze sowie die vielen
Anlaufstellen für potenzielle Antragsteller die Geschwindigkeit und Qualität der
Umsetzung und die Einbeziehung der Interessenträger. Je komplexer die Vorschriften
sind, desto höher ist das Risiko von Fehlern in Bezug auf die Ausgaben. Eine echte
zentrale Anlaufstelle für Begünstigte für alle EU-Finanzierungen und von
Beratungsdiensten im nächsten Finanzrahmen könnte den Begünstigten den Zugang
erleichtern.
Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille. Die
Regionen sind eine wichtige Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Der EU-Haushalt kann ein wichtiger Faktor für Reformen sein, und Zusammenhalt sollte
keine Ausnahme sein, wenn seit Langem bestehende Hindernisse für Wachstum und
regionale Entwicklung beseitigt werden sollen. Die Verbindung zwischen Investitionen
und Reformen ist bereits seit vielen Jahren im Rahmen der Kohäsionspolitik Realität und
sie koexistiert mit einem aus mehreren Ebenen bestehenden Regierungs- und
Verwaltungssystem. Es sollte jedoch erörtert werden, welche Reformen erforderlich sind
und auf welcher Ebene.
Das künftige System würde sicherstellen, dass den regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften – wie dies bei den derzeitigen Kohäsionsprogrammen der Fall ist
– weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung, Verwaltung, Umsetzung und
Überwachung der geförderten Maßnahmen zukommt. Die Mitgliedstaaten und ihre
Regionen würden Reformen und Investitionen entsprechend ihren spezifischen
Bedürfnissen und Herausforderungen vorschlagen, um sowohl Wirksamkeit als auch
Eigenverantwortung zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten hätten auch die Möglichkeit,
die Steuerung ihrer Pläne an ihre eigenen verfassungsmäßigen und institutionellen
Strukturen anzupassen. Das Partnerschaftsprinzip würde ein grundlegendes Merkmal
des künftigen Systems bleiben.
3
Die Kommission erwägt ferner die Einrichtung eines Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit zur Schaffung von Investitionskapazitäten, mit denen strategische
Sektoren und Technologien, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender
Bedeutung sind, einschließlich Forschung und Innovation, sowie wichtige Vorhaben von
gemeinsamem europäischem Interesse unterstützt werden. Die umfassende Architektur
des Fonds ist darauf ausgelegt, europäische Projekte während des gesamten
Investitionsprozesses – von der Forschung über die Hochskalierung und die industrielle
Einführung bis hin zur Fertigung – zu begleiten. Der Fonds würde auch dazu beitragen,
private Investitionen zu mobilisieren und Risiken zu mindern.
Die Kommission ist sich der Herausforderungen, mit denen Landwirte und ländliche
Gemeinschaften konfrontiert sind, durchaus bewusst. Der nächste Mehrjährige
Finanzrahmen bietet die Gelegenheit, die Unterstützung der EU für die Agrarpolitik
einfacher, zielgerichteter und wirkungsvoller zu gestalten und das richtige Gleichgewicht
zwischen Anreizen, Investitionen und Regulierung zu finden. Der Bericht über den
Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft1 bietet uns eine sehr solide
Grundlage, um diese Arbeit voranzubringen. Die Priorität wird auf der Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, Krisenfestigkeit und Nachhaltigkeit des Agrarsektors liegen. Es ist
außerdem von wesentlicher Bedeutung, dass Landwirte über ein gerechtes und
ausreichendes Einkommen verfügen.
Im Rahmen der neuen gemeinsamen Agrarpolitik würde eine gezieltere Unterstützung
bedürftiger Landwirte in Betracht gezogen, um positive soziale und ökologische
Ergebnisse durch Belohnungen und Anreize für Ökosystemleistungen zu fördern. Eine
größere Wirkung kann auch erzielt werden, indem auf den Anstrengungen aufgebaut
wird, die bereits im Rahmen der derzeitigen gemeinsamen Agrarpolitik unternommen
wurden, um die leistungsorientierte Ausrichtung der Ausgaben zu verbessern, und indem
ein stärker integrierter Ansatz gefördert wird, der dazu beiträgt, die Herausforderungen,
mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind, umfassender zu bewältigen.
Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Auffassung teilt, wonach die EU ein
sicheres, geschütztes und widerstandsfähiges Europa braucht. Dies erfordert erhebliche
Investitionen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und des Privatsektors. Europa muss die
Ausgaben für Sicherheit auf nachhaltige Weise erhöhen und gleichzeitig seine
strategische Autonomie stärken.
1 https://commission.europa.eu/topics/agriculture-and-rural-development/strategic-dialogue-future-eu-
agriculture_de.
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Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit wäre auch künftig eine Voraussetzung für die
Finanzierung durch die EU, wobei die allgemeine Konditionalitätsregelung2 weiterhin
für alle EU-Fonds gelten würde.
Der Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen wurde am 16. Juli
vorgelegt. Er baut auf einer breit angelegten Konsultation auf, die Beiträge auf
politischer, institutioneller und Interessenträgerebene sowie eine aktive Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger umfasst. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
einschließlich eines Bürgerforums zur Zukunft des langfristigen Haushalts3 von März bis
Mai 2025, ist ebenfalls Teil des Verfahrens. In dem Bürgerforum kamen
150 Europäerinnen und Europäer zusammen, um über den nächsten EU-Haushalt zu
diskutieren und konkrete Empfehlungen auszusprechen. Neben diesem Treffen stand eine
Online-Plattform zur Verfügung, sodass sich alle an der Debatte beteiligen konnten. Auf
der jährlichen Haushaltskonferenz im Mai 20254 wurden die verschiedenen Standpunkte
in einer inklusiven und offenen Debatte zusammengeführt.
Mit dem Vorschlag der Kommission wird sichergestellt, dass das Paket eine solide
Grundlage für eine rasche und rechtzeitige Einigung über den Mehrjährigen
Finanzrahmen bildet.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefčovič Piotr Serafin
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
2 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der
Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
3 https://citizens.ec.europa.eu/european-citizens-panels/european-citizens-panel-new-european-
budget_de.
4 https://commission.europa.eu/eu-budget/annual-eu-budget-conference-2025-local-action-global-
influence-next-long-term-union-budget-2025-05-20_en.
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