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Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 21/5678 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestags Deutscher Bundestag Drucksache 21/5678 21. Wahlperiode 30.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Angela Rudzka, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Johann Martel, Lukas Rehm, Ronald Gläser. Dr. Christoph Birghan, Alexis L. Giersch, Dr. Michael Kaufmann, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Torben Braga, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion der AfD Kontakte von Ministerialbeamten mit Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestages Vertreter von Bundesministerien sind nach Kenntnis der Fragesteller in den vergangenen Jahren wiederholt zu Gesprächen oder Vorträgen zu Arbeitskreisen bzw. Abgeordneten in die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages gekommen. Die Fragesteller begrüßen dies ausdrücklich. Es hat sich ihres Erachtens herausgestellt, dass ein Austausch auf detaillierter Fachebene für alle Beteiligten ein Gewinn sein kann. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Interesse der Öffentlichkeit und nicht zuletzt der Opposition im Deutschen Bundestag ist, genaue Zahlen über den Umfang der wechselseitigen Kontakte zu erhalten sowie über ihre Verteilung auf die unterschiedlichen Fraktionen, um auch in diesem Bereich parlamentarische Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnehmen zu können (www.bundestag.de/services/glossar/glossar/O/opposition-822700). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie oft haben Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode Fraktionen, Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordnete zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages aufgesucht oder entsprechende Gespräche bzw. Vorträge in digitaler Form durchgeführt (bitte nach Fraktionen, Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)? 2. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Fraktionen, Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen oder Abgeordneten zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages eingeladen oder nahmen an entsprechenden Gesprächen bzw. Vorträgen in digitaler Form teil (bitte nach Fraktionen, Jahren, zuständigem Ressort und nach Format aufschlüsseln)? 3. Wie oft wurden Staatssekretäre, Abteilungs- und Referatsleiter bzw. Sachbearbeiter welcher Bundesministerien bzw. Vertreter oberster Bundesbehörden seit der 18. Wahlperiode von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Gesprächen bzw. Vorträgen in Räumlichkeiten des jeweiligen Bundesministeriums bzw. der jeweiligen obersten Bundeshörde aufgesucht (bitte nach Fraktionen, Arbeitskreisen, zuständigem Ressort und nach Jahren aufschlüsseln)? 4. In welcher Form und in welchem Umfang werden die in den Fragen 1 bis 3 genannten Kontakte dokumentiert (z. B. Gesprächsvermerke, Teilnehmerlisten, interne Protokolle), wie lange werden entsprechende Unterlagen aufbewahrt, und inwieweit sind diese Unterlagen grundsätzlich zugänglich bzw. auf Anfrage einsehbar? 5. Gibt es ggf. eine einheitliche Richtlinie der Bundesregierung, die für sämtliche Bundesministerien bzw. obersten Bundesbehörden gilt, hinsichtlich des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn ja, wie lautet sie, und wenn nein, warum nicht? 6. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während der 18., 19. oder 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine einheitliche Richtlinie der jeweiligen Bundesministerien bzw. der obersten Bundesbehörden hinsichtlich des Kontaktes mit Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. einzelnen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und wenn ja, wie lautete sie? 7. Inwiefern pflegt die aktuelle Bundesregierung bzw. pflegen einzelne Bundesministerien bzw. oberste Bundesbehörden ggf. eine andere Richtlinie hinsichtlich wechselseitiger Besuche von Fraktionen, Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen bzw. Abgeordneten auf der einen und Ministerialbeamten bzw. Vertretern oberster Bundesbehörden auf der anderen Seite als dies während der drei vorhergehenden Wahlperioden üblich war? Berlin, den 29. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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