Mögliche politisch motivierte personelle Veränderungen, Stellenbesetzungen und Abordnungen in Bundesministerien und Bundesbehörden in der 20. und 21. Wahlperiode
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Mögliche politisch motivierte personelle Veränderungen, Stellenbesetzungen und Abordnungen in Bundesministerien und Bundesbehörden in der 20. und 21. Wahlperiode
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3167
21. Wahlperiode 08.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas
Korell, Kurt Kleinschmidt, Volker Scheurell, Tobias Teich, Alexis L. Giersch,
Dr. Rainer Kraft, Mirco Hanker, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Knuth
Meyer-Soltau, Lukas Rehm, Gerrit Huy, Bernd Schuhmann, Boris Gamanov,
Martina Uhr, Rainer Galla, Uwe Schulz, Jan Wenzel Schmidt, Stefan Keuter, Kay-
Uwe Ziegler, Rocco Kever, Joachim Bloch, Rainer Groß, Raimond Scheirich,
Erhard Brucker, Dr. Christina Baum, Sven Wendorf, Edgar Naujok, Hauke
Finger, Bernd Schattner, Stefan Henze, Daniel Zerbin, Julian Schmidt und
der Fraktion der AfD
Mögliche politisch motivierte personelle Veränderungen, Stellenbesetzungen
und Abordnungen in Bundesministerien und Bundesbehörden in der 20. und
21. Wahlperiode
In einem am 8. November 2025 erschienenen Bericht der Plattform NIUS
wurde auf eine Personalwerbekampagne der Berliner Justizverwaltung
hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde zugleich ein älteres Interview des
Berliner Abgeordneten Benedikt Lux (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus dem Jahr
2020 zitiert. In dem genannten Interview, veröffentlicht in der Zeitung „Neues
Deutschland“, erklärte Benedikt Lux (www.nius.de/gesellschaft/news/bist-du-b
ereit-fuer-zusammenhalt-respekt-und-zukunftssicherheit-berliner-justiz-
wirbtmit-infantilem-youstiz-song-um-mitarbeiter/c3181ea9-72d9-46c9-8646-07fd64
20e70e):
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden
ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der
Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“
Unabhängig vom konkreten Vorgang in Berlin wirft dieses Zitat nach
Auffassung der Fragesteller grundlegende Fragen zur verfassungsrechtlichen Bindung
der Exekutive auf. Das Grundgesetz (GG) verpflichtet die vollziehende Gewalt
in Artikel 20 Absatz 3 zur strikten Bindung an Gesetz und Recht. Das
Demokratieprinzip in Artikel 20 Absatz 2 GG verlangt eine dem Gemeinwohl
verpflichtete Verwaltung, die ihre Legitimation nicht aus parteipolitischer
Zwecksetzung, sondern aus der ununterbrochenen rechtlichen und sachlichen
Kontrolle ableitet. Eine politisch unabhängige und funktionsfähige Exekutive ist
außerdem Voraussetzung für die Wahrung der Gewaltenteilung als
grundlegendes Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Von besonderer Bedeutung ist zudem Artikel 33 Absatz 2 GG, der die
sogenannte Bestenauslese vorgibt. Danach dürfen die Auswahl und das berufliche
Fortkommen von Beamten allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger
Rechtsprechung betont, dass dieser Grundsatz eine tragende Grundlage des
Berufsbeamtentums darstellt und damit eine Sicherung der Neutralität und
Professionalität der Verwaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 203; 130, 263).
Politisch motivierte Eingriffe in Personalstrukturen der Exekutive, etwa durch
Austausch von Führungspersonal, gezielte Abordnungen, nicht
ausgeschriebene Besetzungen oder strukturelle Einflussnahmen auf Behördenleitungen,
könnten die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität und Funktionsfähigkeit
der Verwaltung beeinträchtigen. Solche Eingriffe könnten Auswirkungen auf
die Gewaltenteilung haben, wenn die politische Leitungsebene das
Verwaltungshandeln über personelle Veränderungen mittelbar steuert. Sie könnten
zudem die Funktionsfähigkeit der Verwaltung mindern, wenn Kontinuität und
fachliche Stabilität verloren gehen. Weiter könnte die politische Neutralität des
öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden, was das Vertrauen der Bürger in
die Objektivität der Verwaltung schwächt und letztlich die Legitimation
staatlichen Handelns berührt. Dies könnte in einer parlamentarischen Demokratie zu
strukturellem Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen führen und die
Integrationskraft des Staates beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern ein sachliches und
verfassungsrechtliches Interesse an der Klärung, welche Personalbewegungen in
Bundesministerien und deren nachgeordneten Bundesbehörden in den
verschiedenen Wahlperioden erfolgt sind, insbesondere im Hinblick auf Abordnungen,
Versetzungen, Besetzungsverfahren sowie Veränderungen auf den
Führungsebenen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stellen wurden in den Bundesministerien und – soweit
statistisch erfasst – in deren nachgeordneten Bundesbehörden während der
20. und 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages neu geschaffen,
besetzt, nachbesetzt, strukturell verändert oder vorübergehend durch
Abordnungen wahrgenommen?
2. Wie viele Personalveränderungen gab es in der 20. und in der 21.
Wahlperiode auf den Führungsebenen der Staatssekretäre (politisch und
beamtet), Ministerialdirektoren, Ministerialdirigenten, Behördenleitungen und
deren Stellvertretungen sowie der Abteilungs- und
Unterabteilungsleitungen (bitte nach Ressorts und zusammengeführt nach Art der
Personalmaßnahme: Neubesetzung, Austausch, Versetzung, Abordnung, Abordnung
mit dem Ziel der Versetzung, Rückkehr aus Abordnung, kommissarische
Leitung darstellen)?
3. Welche Personalbewegungen im höheren Dienst sind der Bundesregierung
für die 20. und 21. Wahlperiode bekannt (bitte nach Ressorts darstellen
sowie in überblicksartiger Form nach Funktions- bzw. Statusgruppen:
Regierungsräte, Oberregierungsräte, Regierungsdirektoren sowie
Fachreferenten im höheren Dienst [einschließlich in fachlich leitender Funktion]
und nach wesentlichen Besetzungswegen: öffentliche Ausschreibung,
interne Ausschreibung, Direktberufung, Abordnung, Abordnung mit
Übernahmeabsicht; sowie – soweit nachvollziehbar – nach Anlässen der
Personalmaßnahmen: reguläre Fluktuation, Ruhestand,
Organisationsveränderung, Wechsel eines politischen Beamten aufgliedern)?
4. Welche Personalbewegungen im gehobenen Dienst haben sich in der
20. und 21. Wahlperiode ergeben (bitte nach Ressorts darstellen und in
zusammengefasster Form nach Funktionsbereichen: Fachbearbeitung, Team-
und Sachgebietsleitungen, IT-Fachverwendungen, Stabsstellen sowie nach
maßgeblichen Besetzungswegen: Neueinstellungen, Beförderungen,
Versetzungen, Abordnungen, Rückkehrer, externe Bewerber; öffentliche
Ausschreibungen, interne Ausschreibungen, nicht ausgeschriebene
Besetzungen differenzieren)?
5. In welchem Umfang wurden in der 20. und 21. Wahlperiode Abordnungen
in Spitzenämtern sowie im höheren und gehobenen Dienst veranlasst
(bitte nach Ressorts und – soweit statistisch verfügbar – in
zusammengeführter Form nach Dauer der Abordnungen [unter sechs Monate, sechs bis
zwölf Monate, über zwölf Monate], Zielbehörden [anderes Ressort,
Bundeskanzleramt, Länderbehörde, EU-Behörde] sowie nach Rückkehr- und
Übernahmequoten darstellen)?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Initiative von
Abordnungen in der 20. und 21. Wahlperiode vor (bitte nach Ressorts
darstellen und angeben, ob Abordnungen auf Initiative der Hausleitung, der
Personalabteilung, der abgeordneten Person selbst oder auf Anforderung
anderer Ressorts erfolgten)?
7. In welchem Umfang wurden in der 20. und 21. Wahlperiode Abordnungen
genutzt, um spätere Versetzungen ohne vorherige Ausschreibung
vorzubereiten (bitte nach Ressorts und in zusammengefasster Form nach
Funktionsgruppen im höheren und gehobenen Dienst darstellen)?
8. Wie viele abgeordnete Beschäftigte wurden in der 20. und 21.
Wahlperiode mit kommissarischen Leitungsfunktionen betraut (bitte nach
Ressorts und überblicksartig nach Ebene der Leitungsfunktion darstellen)?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Anteil
derjenigen Beschäftigten vor, die in der 20. und 21. Wahlperiode durch
Abordnung oder Besetzung von Dienstposten bzw. Übertragung von Funktionen
in entsprechende Positionen gelangten und in den fünf Jahren zuvor
Tätigkeiten in Ministerbüros, Bundestagsfraktionen, Parteiorganisationen,
parteinahen Stiftungen oder Abgeordnetenbüros ausgeübt hatten (bitte nach
Ressorts und in zusammengeführter Form darstellen)?
10. Wie viele Besetzungen oder Abordnungen erfolgten in der 20. und
21. Wahlperiode ohne öffentliche Ausschreibung oder ohne Anwendung
eines vollständigen strukturierten Auswahlverfahrens (bitte nach Ressorts
und in zusammengefasster Form darstellen)?
11. Welche Beanstandungen oder Bedenken wurden in der 20. und 21.
Wahlperiode durch Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Rechtsreferate,
das Bundesministerium des Innern oder externe Prüfungsinstanzen
hinsichtlich Besetzungen, Abordnungen oder Abordnungen mit
Übernahmeoptionen erhoben (bitte nach Ressorts und zusammengeführt nach Art der
Beanstandung darstellen)?
12. Welche Maßnahmen wurden in der 20. und 21. Wahlperiode jeweils in
Reaktion auf solche Bedenken ergriffen (bitte nach Ressorts und in
überblicksartiger Form darstellen)?
13. Welche Unterschiede erkennt die Bundesregierung zwischen der 20. und
21. Wahlperiode hinsichtlich der
a) Nutzung von Abordnungen,
b) Austauschgeschwindigkeit von Führungspersonal,
c) Zahl politischer Beamter,
d) Intensität politisch motivierter Personalbewegungen,
e) Professionalität der Auswahlverfahren sowie
f) Transparenz der Besetzungsverfahren
(bitte nach Ressorts und in einer zusammengefassten Form darstellen)?
Berlin, den 5. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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