Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken
Text
Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken
Antrag
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Dr. Alexander Gauland, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven
Wendorf, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael
Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Alexis
L. Giersch, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf
Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian
Kneller, Heinrich Koch, Jörn König, Manuel Krauthausen, Sergej Minich,
Denis Pauli, Arne Raue, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske,
Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan,
Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen
– Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 17. März 2026 der Correctiv gGmbH
untersagt, in Bezug auf die Klägerin Gerrit Huy bestimmte Aussagen über das
sogenannte „Potsdamer Treffen“ zu behaupten und/oder zu verbreiten. Untersagt wurden
insbesondere die Aussagen,
• „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen
Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“,
• „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag
will er sich aber nicht erinnern können“,
• „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen
mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder
wegzunehmen‘.“1
Die Correctiv-Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 täuschte die Öffentlichkeit und
löste wenige Monate vor der EU-Wahl auf Grundlage von Desinformation einen der
größten Proteste im Nachkriegsdeutschland aus.2 Gerade deshalb besteht ein
besonderes staatliches Interesse daran, dass bundeseigene oder aus Bundesmitteln geförderte
1 www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemittei-
lung.1653487.php, letzter Zugriff 19.04.2026.
2 Vgl. www.bild.de/politik/inland/erster-politiker-fuehlt-sich-getaeuscht-waren-hunderttausende-
wegeneiner-falschen-story-auf-der-strasse-69e375fb7c6e5e236a26ad90, letzter Zugriff 19.04.2026.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5488
21. Wahlperiode 21.04.2026
Einrichtungen keine Darstellungen übernehmen oder fortschreiben, die sich als
unzutreffend erwiesen haben oder jedenfalls gerichtlich untersagt worden sind.
Hinzu kommt, dass Correctiv seit April 2015 aus Bundesmitteln gefördert wird bzw.
an aus Bundesmitteln geförderten Projekten beteiligt ist3, darunter auch von der
Bundeszentrale für politische Bildung.4 Ferner erklärte Correctiv in seinem eigenen
Jahresbericht für 2024, sie seien Partner im Forschungsprojekt „noFake“ zur Bekämpfung
digital verbreiteter Desinformation.5
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
a) jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv
gGmbH einzustellen;
b) zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte
Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen
Behauptungen übernommen oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich
untersagten Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung von
deutschen Staatsbürgern beruhen;
c) darauf hinzuwirken, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen
gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich
umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ künftig
nicht weiterverbreiten.
Berlin, den 21. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
3 Bundestagsdrucksache 19/19468.
4 Bundestagsdrucksache 20/12475.
5 https://correctiv.org/ueber-uns/finanzen/, letzter Zugriff 19.04.2026.
Begründung
Das Urteil des Landgerichts Berlin II gegen die Correctiv gGmbH betrifft nicht lediglich eine untergeordnete
presseethische oder presserechtliche Einzelfrage. Es berührt vielmehr den Kern öffentlicher Meinungsbildung in
der Bundesrepublik Deutschland. Wenn in einem hochpolitischen Zusammenhang zentrale Aussagen über
Mandatsträger und über ein politisch besonders sensibles Treffen gerichtlich untersagt werden, wirft dies erhebliche
Fragen nach der journalistischen Sorgfalt, der tatsächlichen Belastbarkeit der Berichterstattung und den
politischen Folgewirkungen der Veröffentlichung auf.
Besondere Bedeutung erhält dieser Vorgang dadurch, dass die betreffende Veröffentlichung in erheblichem
Umfang öffentliche Resonanz ausgelöst und die politische Debatte weit über den engeren Kreis der
Medienberichterstattung hinaus geprägt hat. Werden auf dieser Grundlage Narrative verfestigt, die sich später ganz oder
teilweise als unzutreffend oder jedenfalls rechtlich unhaltbar erweisen, ist das geeignet, das Vertrauen der Bürger in
die Verlässlichkeit medial vermittelter Informationen und in die Integrität der demokratischen Willensbildung zu
beschädigen.
Hinzu kommt, dass Correctiv nicht lediglich als privater Medienakteur auftritt, sondern seit Jahren von staatlicher
Förderung profitiert beziehungsweise an staatlich geförderten Projekten beteiligt ist und für diese sogar
ausgezeichnet wurde. Gerade daraus erwächst eine besondere Verantwortung. Wer öffentliche Mittel erhält, muss sich
in besonderem Maße an den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt, politischer Zurückhaltung und
nachvollziehbarer Tatsachenermittlung messen lassen. Der Staat darf nicht sehenden Auges Strukturen finanzieren, deren
Glaubwürdigkeit in einem zentralen politischen Vorgang gerichtlich der Boden entzogen worden ist.
Der Bundestag steht deshalb in der Pflicht, die Angemessenheit weiterer Förderentscheidungen zu überprüfen
und darauf hinzuwirken, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen keine falschen
Tatsachenbehauptungen übernehmen oder weiterverbreiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Darstellungen
geeignet sind, politische Mandatsträger der Opposition in schwerwiegender Weise zu diskreditieren und so in die
politische Willensbildung einzugreifen.
Die Bundesregierung darf nicht dazu beitragen, dass gerichtlich beanstandete oder sachlich unzutreffende
Behauptungen über Bildungsangebote, Ausstellungen, Publikationen oder andere geförderte Formate weiter in den
öffentlichen Raum getragen werden.
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ISSN 0722-8333
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