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Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5488 · Antrag · Original ↗

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Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Alexander Gauland, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven Wendorf, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Udo Theodor Hemmelgarn, Olaf Hilmer, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Jörn König, Manuel Krauthausen, Sergej Minich, Denis Pauli, Arne Raue, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 17. März 2026 der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin Gerrit Huy bestimmte Aussagen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ zu behaupten und/oder zu verbreiten. Untersagt wurden insbesondere die Aussagen, • „Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“, • „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“, • „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“1 Die Correctiv-Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 täuschte die Öffentlichkeit und löste wenige Monate vor der EU-Wahl auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland aus.2 Gerade deshalb besteht ein besonderes staatliches Interesse daran, dass bundeseigene oder aus Bundesmitteln geförderte 1 www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemittei- lung.1653487.php, letzter Zugriff 19.04.2026. 2 Vgl. www.bild.de/politik/inland/erster-politiker-fuehlt-sich-getaeuscht-waren-hunderttausende- wegeneiner-falschen-story-auf-der-strasse-69e375fb7c6e5e236a26ad90, letzter Zugriff 19.04.2026. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5488 21. Wahlperiode 21.04.2026 Einrichtungen keine Darstellungen übernehmen oder fortschreiben, die sich als unzutreffend erwiesen haben oder jedenfalls gerichtlich untersagt worden sind. Hinzu kommt, dass Correctiv seit April 2015 aus Bundesmitteln gefördert wird bzw. an aus Bundesmitteln geförderten Projekten beteiligt ist3, darunter auch von der Bundeszentrale für politische Bildung.4 Ferner erklärte Correctiv in seinem eigenen Jahresbericht für 2024, sie seien Partner im Forschungsprojekt „noFake“ zur Bekämpfung digital verbreiteter Desinformation.5 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, a) jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen; b) zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen Behauptungen übernommen oder verbreitet haben, die auf der gerichtlich untersagten Falschbehauptung eines angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern beruhen; c) darauf hinzuwirken, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen gerichtlich untersagte, unzutreffende oder zumindest rechtlich erheblich umstrittene Tatsachenbehauptungen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ künftig nicht weiterverbreiten. Berlin, den 21. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 3 Bundestagsdrucksache 19/19468. 4 Bundestagsdrucksache 20/12475. 5 https://correctiv.org/ueber-uns/finanzen/, letzter Zugriff 19.04.2026. Begründung Das Urteil des Landgerichts Berlin II gegen die Correctiv gGmbH betrifft nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage. Es berührt vielmehr den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn in einem hochpolitischen Zusammenhang zentrale Aussagen über Mandatsträger und über ein politisch besonders sensibles Treffen gerichtlich untersagt werden, wirft dies erhebliche Fragen nach der journalistischen Sorgfalt, der tatsächlichen Belastbarkeit der Berichterstattung und den politischen Folgewirkungen der Veröffentlichung auf. Besondere Bedeutung erhält dieser Vorgang dadurch, dass die betreffende Veröffentlichung in erheblichem Umfang öffentliche Resonanz ausgelöst und die politische Debatte weit über den engeren Kreis der Medienberichterstattung hinaus geprägt hat. Werden auf dieser Grundlage Narrative verfestigt, die sich später ganz oder teilweise als unzutreffend oder jedenfalls rechtlich unhaltbar erweisen, ist das geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Verlässlichkeit medial vermittelter Informationen und in die Integrität der demokratischen Willensbildung zu beschädigen. Hinzu kommt, dass Correctiv nicht lediglich als privater Medienakteur auftritt, sondern seit Jahren von staatlicher Förderung profitiert beziehungsweise an staatlich geförderten Projekten beteiligt ist und für diese sogar ausgezeichnet wurde. Gerade daraus erwächst eine besondere Verantwortung. Wer öffentliche Mittel erhält, muss sich in besonderem Maße an den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt, politischer Zurückhaltung und nachvollziehbarer Tatsachenermittlung messen lassen. Der Staat darf nicht sehenden Auges Strukturen finanzieren, deren Glaubwürdigkeit in einem zentralen politischen Vorgang gerichtlich der Boden entzogen worden ist. Der Bundestag steht deshalb in der Pflicht, die Angemessenheit weiterer Förderentscheidungen zu überprüfen und darauf hinzuwirken, dass bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen keine falschen Tatsachenbehauptungen übernehmen oder weiterverbreiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Darstellungen geeignet sind, politische Mandatsträger der Opposition in schwerwiegender Weise zu diskreditieren und so in die politische Willensbildung einzugreifen. Die Bundesregierung darf nicht dazu beitragen, dass gerichtlich beanstandete oder sachlich unzutreffende Behauptungen über Bildungsangebote, Ausstellungen, Publikationen oder andere geförderte Formate weiter in den öffentlichen Raum getragen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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