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Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7520)

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 21/8004 · Antwort · Original ↗

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Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7520) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8004 21. Wahlperiode 14.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7520 – Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres 2026 insgesamt 15 Projekte von Medienunternehmen durch Bundesministerien gefördert. Unter den sechs Projekten mit der höchsten Förderung befinden sich mehrere der Deutschen Welle (DW) sowie ein Teilvorhaben der CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH im Verbundprojekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz [KI = Künstliche Intelligenz] für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ (kuKI) mit einer Förderung in Höhe von 720 418 Euro und einer Laufzeit von März 2026 bis März 2029 (Antwort des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164; www.fzi.de/2 026/04/23/kuki-gegen-desinformation/). Bereits in früheren parlamentarischen Vorgängen wurden die staatliche Mitfinanzierung von CORRECTIV und anderen privaten Medienbetrieben sowie Kontakte der Bundesregierung zu CORRECTIV behandelt (Bundestagsdrucksachen 20/12475 und 20/10583). Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher nicht auf eine erneute allgemeine Bestandsaufnahme dieser Vorgänge, sondern auf die seit dem Jahr 2026 benannten Förderungen von Medienunternehmen, insbesondere im Bereich der Erkennung und Abwehr „digitaler Desinformation“ sowie auf die damit verbundenen Auswahl-, Kontroll-, Transparenz- und Abgrenzungsfragen. Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ sieht die Förderung von Forschungsvorhaben vor, die sich dem Erkennen und Abwehren von Desinformation zuordnen lassen; sie nennt unter anderem Methoden und Techniken zur Erkennung expliziter und impliziter Narrative von Desinformation sowie Schutzstrategien gegen Desinformation und zur Herstellung von Vertrauen in Staat und demokratisches System (www.bmftr.bund.de/SharedDo cs/Bekanntmachungen/DE/2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinform ation.html; www.bundesanzeiger.de/pub/publication/M2SNT9uIjbgfCbFEd3 g/content/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/BAnz%20AT%2019.07.2024%20B2.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 11. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach öffentlichen Angaben des „FZI Forschungszentrums Informatik“ entwickelt das Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ einen KI-Assistenten, der Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennen, einordnen und Gegenmaßnahmen unterstützen soll (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinfo rmation/). Nach Angaben des FZI soll eine „Integration in CeMAS- Monitoring [CeMAS = Center für Monitoring, Analyse und Strategie] und CORREC- TIV.Faktenforum“ stattfinden. Dort heißt es unter anderem: „Das sichtbare Ergebnis des Vorhabens wird ein KI-Assistent sein, den das gemeinwohlorientierte Medienhaus CORRECTIV an das CORRECTIV.Faktenforum anschließt. […] Mit dem CORRECTIV.Faktenforum bietet es zudem das erste Beteiligungsprojekt im deutschsprachigen Raum, das Menschen in den gesamten Faktencheck-Prozess einbindet. Bürger*innen können dort potenzielle Desinformationen einreichen, diskutieren und unter redaktioneller Anleitung von CORRECTIV recherchieren. Mithilfe der automatisierten Übersetzungsfunktion wird CORRECTIV den Austausch künftig auf Deutsch, Russisch und Türkisch ermöglichen“ (ebd.). Es soll über das „Center für Monitoring, Analyse und Strategie“ dabei eine KI-gestützte Infrastruktur entstehen, die manipulative Inhalte auf Deutsch, Russisch und Türkisch systematisch analysiert und Faktenchecks sowie Gegenmaßnahmen unterstützt (https://cemas.io/press/rele ases/ki-projekt-analysiert-desinformation-sprachuebergreifend/).  1. Welche 15 Projekte von Medienunternehmen wurden seit dem 1. Januar 2026 durch Bundesministerien gefördert bzw. erhielten eine Förderungszusage, und in welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel bewilligt bzw. ausgezahlt (bitte nach Ressort, Zuwendungsempfänger, Projekttitel, Laufzeit, Förderhöhe, Haushaltstitel und Fördergrundlage und Auszahlungsdatum aufschlüsseln)?  5. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2026 an die „CORREC- TIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ oder an Projekte mit deren Beteiligung bewilligt oder ausgezahlt, soweit diese nicht bereits vollständig in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12475 enthalten sind (bitte nach Jahr, Ressort, Projekt, Förderhöhe, Laufzeit und Fördergrundlage aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Zu den im Rahmen der verfügbaren Zeit und trotz der Unbestimmtheit des weitreichenden Begriffs „Medienunternehmen“ ermittelten Projekte (Auswertung in Datenbank erschwert) siehe die Übersicht in anliegender Tabelle.*  2. Welche Definition von „Medienunternehmen“ hat die Bundesregierung ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164 zugrunde gelegt? Hier wurde, mangels offizieller Definition, ein Verständnis von Medienunternehmen als selbstständige Organisationen, die Inhalte (Informationen, Unterhaltung, Werbung) erstellen, bündeln und über Massenmedien (Print, TV, Radio, Online) verbreiten, zugrunde gelegt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8004 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  3. Inwiefern handelt es sich bei den in der Antwort auf dieSchriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164 genannten 15 Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung um neue Bewilligungen, Fortsetzungen, Aufstockungen oder Anschlussförderungen bereits früher geförderter Vorhaben? Es handelt sich um neue Bewilligungen bzw. neue Bewilligungen/ Aufstockungen im Falle der durch das BMZ bewilligten Projekte.  4. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der seit dem 1. Januar 2026 geförderten Medienunternehmen und Projekte zugrunde gelegt bzw. waren von den Antragstellern zu erfüllen? Bei den Entscheidungen zu den in der Übersicht zu Frage 1 genannten Projekten gelten die dort angegebenen Fördergrundlagen.  6. Sind außer den genannten Projektpartnern (www.fzi.de/2026/04/23/ kukigegen-desinformation/) weitere Verbundpartner, Unterauftragnehmer oder sonstige Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung am Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ beteiligt, und wenn ja, welche? Nein.  7. Welche konkreten Arbeitspakete, technischen Systeme, Datenbanken, Modelle, Analysewerkzeuge, Berichte, Handlungsempfehlungen oder sonstigen Ergebnisse sollen im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ erstellt werden? Das Projektteam von „kuKI“ soll eine kulturalisierungssensible Monitoring- und Analyseinfrastruktur für Desinformation auf Deutsch, Türkisch und Russisch erforschen und entwickeln. Ziel soll es sein, manipulative Inhalte systematisch zu identifizieren, zu analysieren und durch Faktenchecks und partizipative Formate sichtbar zu machen. Hierzu sollen KI-gestützte Analysetools entwickelt und entsprechende Datenbanken bestehend aus Desinformationsartefakten zum Abgleich für die Analysetools aufgebaut und eingebunden werden. Ergänzend soll ein Desinformationswissensgraph entwickelt werden, der Zusammenhänge zwischen Kampagnen, Quellen und Verbreitungswegen sichtbar machen soll.  8. Welche Arten von Daten, Inhalten, Plattformen, Medienangeboten oder Kommunikationsräumen sollen im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht, ausgewertet oder verarbeitet werden? Das Projekt kuKI untersucht multimodale Inhalte auf Deutsch, Türkisch und Russisch übergreifend auf allen relevanten, öffentlich zugänglichen digitalen Plattformen, Medienangeboten und Sozialen Netzwerken.  9. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ Inhalte auf Plattformen wie Telegram, YouTube, TikTok, X, Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken analysiert werden, und wie ist nach Ansicht der Bundesregierung mit Inhalten zu verfahren, die als „Desinformation“ oder „Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“ ausgemacht werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Erkenntnisse aus den zu Frage 1 genannten Projekten sind unter Berücksichtigung der üblichen und anerkannten wissenschaftlichen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. 10. Welche Stellen bzw. Institutionen des Bundes oder der Länder erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf Ergebnisse, Berichte, Werkzeuge, Modelle, Datenbestände oder Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ oder sollen künftig Informationen daraus erhalten? 15. Inwiefern werden Projektergebnisse aus der genannten Förderrichtlinie an Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden, Sicherheitsbehörden, Plattformbetreiber, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder sonstige Dritte weitergegeben? Die Fragen 10 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse des Projekts kuKI werden von den Projektpartnern im gängigen Rahmen von Forschungstätigkeiten publiziert und im Rahmen der Wissenschaftskommunikation verbreitet. Alle interessierten Institutionen können entsprechend auf die Projektergebnisse zugreifen. 11. Welche Auffassung hat sich die Bundesregierung dazu erarbeitet, dass dem „Recherchenetzwerk CORRECTIV“ durch das – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgerichts (LG) Berlin bescheinigt wird, seinerseits eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und in irreführender Weise „unvollständige Berichterstattung“ verbreitet zu haben (17. März 2026, LG Berlin, Az. 27 O 379/25), und hält die Bundesregierung es in Anbetracht dieser Tatsache für angemessen, CORRECTIV staatliche Förderung zuteilwerden zu lassen und dass CORRECTIV perspektivisch Teil einer Beobachtungsstruktur gegen sogenannte Desinformation werden kann (vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berli n-ii-die-correctiv-niederlage; www.berliner-zeitung.de/article/urteilsbegr uendung-deswegen-stuft-gericht-correctiv-bericht-als-unwahre-tatsachen behauptung-ein-10030447; bitte Position erläutern)? Die Bundesregierung bezieht hierzu angesichts des noch nicht rechtskräftigen Urteils keine Stellung. Ferner bewertet die Bundesregierung keine journalistisch-redaktionellen Inhalte unabhängiger Medien. Die Bewilligung von Bundesmitteln erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und setzt eine eigenständige, unparteiische Prüfung des jeweiligen konkreten Projekts voraus. Projektförderungen sind inhaltlich, personell sowie organisatorisch von sonstigen Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Zuwendungsempfänger getrennt. 12. Welche Vorkehrungen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um auszuschließen, dass rechtmäßige politische Meinungsäußerungen, journalistische oder satirische Beiträge, offizielle Erklärungen von staatlichen Stellen oder legitime oppositionelle Positionen als „Desinformation“, „Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“ klassifiziert, markiert oder in sonstiger Weise zum Gegenstand staatlich geförderter Maßnahmen bzw. Löschung gemacht werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu beaufsichtigen und transparent zu handhaben? 13. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um im Rahmen der Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ zwischen nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen, gezielt irreführenden Darstellungen, legitimer politischer Bewertung, Satire und zulässiger Meinungsäußerung zu unterscheiden (vgl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/ 2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformation.html)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung definiert Desinformation als falsche oder irreführende Informationen, die gezielt verbreitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Befassung mit Desinformation, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet wird. Ausländische Akteure setzen Desinformation ein, um Spaltungslinien in der Gesellschaft zu vertiefen und das Vertrauen in die Demokratie zu schwächen. Die Bundesregierung möchte die Mechanismen solcher ausländischer Informationsmanipulation erkennen. Dabei setzt die Bundesregierung etablierte, international anerkannte Ansätze, wie beispielsweise die FIMI Exposure Matrix des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) oder das DISARM Framework um. Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 5 des Grundgesetzes, werden hierdurch nicht verletzt. 14. Welche Berichtspflichten sowie Evaluations- und Transparenzpflichten bestehen für Zuwendungsempfänger im Rahmen der genannten Förderrichtlinie gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag? Für die Zuwendungsempfänger gelten die gemäß § 44 und § 91 BHO; AG-VO; NABF, BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, NKBF, BNBest-BMBF 98 und ANBestGk sowie die in der Förderrichtlinie und deren Nebenbestimmungen genannten üblichen Berichtspflichten sowie Evaluations- und Transparenzpflichten. 16. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um bei der Förderung von Medienunternehmen Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten oder staatliche Einflussnahme auf journalistische Arbeit zu vermeiden? Die Medien in Deutschland sind von Verfassungs wegen frei und unabhängig. Die Bundesregierung finanziert aus Gründen der Staatsferne und des allgemeinen Neutralitätsgebots weder journalistische Inhalte noch den Betrieb oder die Redaktionen von privaten Medien. Eine staatliche Förderung „von Medien“ findet nicht statt. Gefördert werden können Projekte, die regelmäßig inhaltlich, personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen Tätigkeitsbereichen der Träger sind. Hierfür bilden die verfassungsrechtlichen Vorgaben der aus Artikel 5 Absatz 1 GG folgenden Neutralitätspflicht für die Bundesregierung den zentralen Rahmen bei Projektförderungen. 17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob oder inwieweit „Desinformation“ oder „Deep Fakes“ im Besonderen in türkischer, russischer oder deutscher Sprache zu finden sind oder wie die Fokussierung des Projektes „kuKI“ auf diese Sprachen zustande kommt? Desinformation oder Deepfakes sind ein internationales Phänomen, das alle relevanten Sprachen betrifft. Die Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ gibt eine solche Einschränkung nicht vor. Die Förderauswahl des Projekts kuKI erfolgte auf der Basis einer unabhängigen Begutachtung durch Fachexpertinnen und Fachexperten anhand fachlich-wissenschaftlicher Auswahlkriterien. 18. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Regionalprogrammen der Deutschen Welle für Lateinamerika, Osteuropa sowie Nahost bzw. Nordafrika? Mit der Förderung der Regionalprogramme der DW Akademie, einer Direktion der Deutschen Welle, verfolgt die Bundesregierung das entwicklungspolitische Ziel, in den jeweiligen Partnerländern freie und unabhängige Medien sowie den Zugang zu verlässlichen Informationen und Meinungsfreiheit zu stärken. 19. Besteht eine vollständige Übereinstimmung der durch das BMZ geförderten Regionalprogramme der Deutschen Welle mit dem gesetzlichen Auftrag der Deutschen Welle nach dem Deutsche-Welle-Gesetz? Die geförderten Regionalprogramme sind Teil der Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und erfolgen über Projektförderungen. Die Deutsche Welle gestaltet diese Programme im Einklang mit dem Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts „Deutsche Welle“ (DWG) und stellt sie in ihrer Aufgabenplanung gemäß § 4a Absatz 3 DWG dar. 20. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag künftig regelmäßig eine vollständige Übersicht über die Förderungen von Medienunternehmen bzw. deren Projekten durch Bundesministerien vorzulegen, und wenn nein, weshalb erachtet die Bundesregierung dies nicht als notwendig? Im Rahmen des Bürokratieabbaus ist dies nicht vorgesehen. Konkrete Anfragen werden selbstverständlich beantwortet. 21. Kann die staatliche Finanzierung von sechs Projekten der Deutschen Welle mit einem Volumen von zusammen rund 19 Mio. Euro (vgl. Antwort auf Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/6164) nach Auffassung der Bundesregierung als Kompensation für die im Haushaltsplan 2026 erfolgten Kürzungen der Mittel für die DW gewertet werden? Nein. Frage 1 Zuwendungsgeber (offizielle Abkürzung) Zuwendungsempfänger Projekttitel Laufzeit Förderhöhe Haushaltstitel Fördergrundlage Auszahlungsdatum BMZ Deutsche Welle Regionalprogramm Osteuropa 01.01.2026 - 30.04.2029 6.860.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026 BMZ Deutsche Welle Regionalprogramm Nahost/Nordafrika 01.01.2026 - 30.04.2029 6.800.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026 BMZ Deutsche Welle Regionalprogramm Lateinamerika 01.01.2026 - 30.04.2029 6.660.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026 AA jinn gGmbH Media Resilience Lab 01.03.2026-31.12.2027 270.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 25.06.2026 AA Deutsche Welle Massenproteste der GenZ in Asien 15.03.2026-31.12.2026 228.037,45 € 0504-68715 §§23,44 BHO kein Mittelabruf AA jinn gGmbH Russian Exile Media Platform 01.03.2026-31.12.2026 180.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 28.04.2026 AA Deutsche Welle Sprachenadaption des Deutschlernformats Nicos Weg 01.01.2026-31.12.2026 161.999,99 € 0504-68716 §§23,44 BHO 08.07.2026 AA Dekoder gGmbH Von der ukrainischen Zivilgesellschaft lernen 13.03.2026-31.12.2026 160.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 15.05.2026 BMBFSFJ CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Brandherd Desinformation: Schulungen zum Umgang mit TikTok in Feuerwehr und Vereinswesen 01.01.2025-31.12.2026 140.114,45 € 1702-68404 §§23,44 BHO 2026 AA CORRECTIVRecherch en für die Gesellschaft gGmbH Community Engagement Hub:CORRECTIVxUkrai nian Media 01.06.2026-31.12.2026 139.940,93 € 0504-68713 §§23,44 BHO 24.07.2026 AA Dekoder gGmbH Russland und die Polarisierung in Europa 15.03.2026-31.12.2027 130.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 15.05.2026 AA CORRECTIVRecherch en für die Gesellschaft gGmbH Media Innovation Lab und Austauschprogramm 01.06.2026-31.12.2026 108.824,80 € 0504-68713 §§23,44 BHO 24.07.2026 AA The Free Media Center gGmbH Aufbau eines Inkubators für MedienStartups 01.04.2026-31.12.2026 100.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 27.04.2026 AA Deutsche Welle Pereshevem 15.03.2026-31.12.2026 99.974,72 € 0504-68715 §§23,44 BHO kein Mittelabruf AA n-ost Netzwerk für Osteuropa- Berichterstattung e.V. EU reporting beyond slogans 01.04.2026-31.12.2026 80.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 15.08.2026 BMFTR CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresilient e multilinguale Gesellschaft - kuKI - 15.03.2026 - 31.03.2029 51.031,47 € 3004/68320 Bekanntmachung „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogra mms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ bis 17.08.2026 BMFTR Deutsche Welle Personenzentrierte, Audio-/Sprachbasierte Deepfake- und Shallowfake-Erkennung - PADSE - 01.04.2026 - 31.03.2029 0,00 € 3004/68320 Bekanntmachung „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogra mms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ bis 17.08.2026 BMFTR Deutsche Welle Desinformation vorbeugen und abwehren: Entwicklung von Maßnahmen gegen Desinformation (inklusive Deepfakes) sowie Erforschung der Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen durch CleanFeed - CleanFeed – 15.03.2026 - 31.03.2029 54.832,54 € 3004/68320 Bekanntmachung „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogra mms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ bis 17.08.2026 BMFTR Deutsche Welle Multimodaler KI- basierter Desinformations- Assistent für Aufklärung und Resilienz im Umgang mit medialen Desinformationen - Fake- O-Meter - 01.05.2026 - 28.02.2029 39.039,37 € 3004/68320 Bekanntmachung „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogra mms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ bis 17.08.2026 BMFTR dpa Deutsche Presse- Agentur GmbH Multimodaler KI- basierter Desinformations- Assistent für Aufklärung und Resilienz im Umgang mit medialen Desinformationen - Fake- O-Meter - 01.05.2026 - 28.02.2029 0,00 € 3004/68320 Bekanntmachung „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogra mms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ bis 17.08.2026 Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7520 Welche fünfzehn Projekte von Medienunternehmen wurden seit dem 1. Januar 2026 durch Bundesministerien gefördert bzw. erhielten eine Förderungszusage, und in welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel bewilligt beziehungsweise ausgezahlt (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ressort, Zuwendungsempfänger, Projekttitel, Laufzeit, Förderhöhe, Haushaltstitel und Fördergrundlage und Auszahlungsdatum )? Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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