Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7520)
Text
Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026 (Antwort zu Drs. 21/7520)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8004
21. Wahlperiode 14.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Erwin Renner,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7520 –
Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich
digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres 2026 insgesamt 15 Projekte
von Medienunternehmen durch Bundesministerien gefördert. Unter den sechs
Projekten mit der höchsten Förderung befinden sich mehrere der Deutschen
Welle (DW) sowie ein Teilvorhaben der CORRECTIV – Recherchen für die
Gesellschaft gemeinnützige GmbH im Verbundprojekt
„Kulturalisierungssensible KI-Assistenz [KI = Künstliche Intelligenz] für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ (kuKI) mit einer Förderung in Höhe von
720 418 Euro und einer Laufzeit von März 2026 bis März 2029 (Antwort des
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf die Schriftliche Frage 2 der
Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164; www.fzi.de/2
026/04/23/kuki-gegen-desinformation/).
Bereits in früheren parlamentarischen Vorgängen wurden die staatliche
Mitfinanzierung von CORRECTIV und anderen privaten Medienbetrieben sowie
Kontakte der Bundesregierung zu CORRECTIV behandelt
(Bundestagsdrucksachen 20/12475 und 20/10583). Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher
nicht auf eine erneute allgemeine Bestandsaufnahme dieser Vorgänge, sondern
auf die seit dem Jahr 2026 benannten Förderungen von Medienunternehmen,
insbesondere im Bereich der Erkennung und Abwehr „digitaler
Desinformation“ sowie auf die damit verbundenen Auswahl-, Kontroll-, Transparenz- und
Abgrenzungsfragen.
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertrauen in
Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ sieht die
Förderung von Forschungsvorhaben vor, die sich dem Erkennen und Abwehren
von Desinformation zuordnen lassen; sie nennt unter anderem Methoden und
Techniken zur Erkennung expliziter und impliziter Narrative von
Desinformation sowie Schutzstrategien gegen Desinformation und zur Herstellung von
Vertrauen in Staat und demokratisches System (www.bmftr.bund.de/SharedDo
cs/Bekanntmachungen/DE/2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinform
ation.html; www.bundesanzeiger.de/pub/publication/M2SNT9uIjbgfCbFEd3
g/content/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/BAnz%20AT%2019.07.2024%20B2.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 11. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach öffentlichen Angaben des „FZI Forschungszentrums Informatik“
entwickelt das Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ einen KI-Assistenten, der
Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennen, einordnen und
Gegenmaßnahmen unterstützen soll (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinfo
rmation/). Nach Angaben des FZI soll eine „Integration in CeMAS-
Monitoring [CeMAS = Center für Monitoring, Analyse und Strategie] und CORREC-
TIV.Faktenforum“ stattfinden. Dort heißt es unter anderem: „Das sichtbare
Ergebnis des Vorhabens wird ein KI-Assistent sein, den das
gemeinwohlorientierte Medienhaus CORRECTIV an das CORRECTIV.Faktenforum
anschließt. […] Mit dem CORRECTIV.Faktenforum bietet es zudem das erste
Beteiligungsprojekt im deutschsprachigen Raum, das Menschen in den
gesamten Faktencheck-Prozess einbindet. Bürger*innen können dort potenzielle
Desinformationen einreichen, diskutieren und unter redaktioneller Anleitung
von CORRECTIV recherchieren. Mithilfe der automatisierten
Übersetzungsfunktion wird CORRECTIV den Austausch künftig auf Deutsch, Russisch und
Türkisch ermöglichen“ (ebd.). Es soll über das „Center für Monitoring,
Analyse und Strategie“ dabei eine KI-gestützte Infrastruktur entstehen, die
manipulative Inhalte auf Deutsch, Russisch und Türkisch systematisch analysiert und
Faktenchecks sowie Gegenmaßnahmen unterstützt (https://cemas.io/press/rele
ases/ki-projekt-analysiert-desinformation-sprachuebergreifend/).
1. Welche 15 Projekte von Medienunternehmen wurden seit dem 1. Januar
2026 durch Bundesministerien gefördert bzw. erhielten eine
Förderungszusage, und in welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel bewilligt bzw.
ausgezahlt (bitte nach Ressort, Zuwendungsempfänger, Projekttitel,
Laufzeit, Förderhöhe, Haushaltstitel und Fördergrundlage und
Auszahlungsdatum aufschlüsseln)?
5. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2026 an die „CORREC-
TIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ oder an
Projekte mit deren Beteiligung bewilligt oder ausgezahlt, soweit diese
nicht bereits vollständig in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/12475 enthalten sind (bitte nach Jahr, Ressort,
Projekt, Förderhöhe, Laufzeit und Fördergrundlage aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Zu den im Rahmen der verfügbaren Zeit und trotz der Unbestimmtheit des
weitreichenden Begriffs „Medienunternehmen“ ermittelten Projekte
(Auswertung in Datenbank erschwert) siehe die Übersicht in anliegender Tabelle.*
2. Welche Definition von „Medienunternehmen“ hat die Bundesregierung
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess
auf Bundestagsdrucksache 21/6164 zugrunde gelegt?
Hier wurde, mangels offizieller Definition, ein Verständnis von
Medienunternehmen als selbstständige Organisationen, die Inhalte (Informationen,
Unterhaltung, Werbung) erstellen, bündeln und über Massenmedien (Print, TV,
Radio, Online) verbreiten, zugrunde gelegt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8004 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Inwiefern handelt es sich bei den in der Antwort auf dieSchriftliche
Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache
21/6164 genannten 15 Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung um
neue Bewilligungen, Fortsetzungen, Aufstockungen oder
Anschlussförderungen bereits früher geförderter Vorhaben?
Es handelt sich um neue Bewilligungen bzw. neue Bewilligungen/
Aufstockungen im Falle der durch das BMZ bewilligten Projekte.
4. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der seit dem 1. Januar 2026
geförderten Medienunternehmen und Projekte zugrunde gelegt bzw.
waren von den Antragstellern zu erfüllen?
Bei den Entscheidungen zu den in der Übersicht zu Frage 1 genannten
Projekten gelten die dort angegebenen Fördergrundlagen.
6. Sind außer den genannten Projektpartnern (www.fzi.de/2026/04/23/
kukigegen-desinformation/) weitere Verbundpartner, Unterauftragnehmer
oder sonstige Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung
am Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ beteiligt, und wenn ja,
welche?
Nein.
7. Welche konkreten Arbeitspakete, technischen Systeme, Datenbanken,
Modelle, Analysewerkzeuge, Berichte, Handlungsempfehlungen oder
sonstigen Ergebnisse sollen im Rahmen des Projekts
„Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale
Gesellschaft“ erstellt werden?
Das Projektteam von „kuKI“ soll eine kulturalisierungssensible Monitoring-
und Analyseinfrastruktur für Desinformation auf Deutsch, Türkisch und
Russisch erforschen und entwickeln. Ziel soll es sein, manipulative Inhalte
systematisch zu identifizieren, zu analysieren und durch Faktenchecks und
partizipative Formate sichtbar zu machen. Hierzu sollen KI-gestützte Analysetools
entwickelt und entsprechende Datenbanken bestehend aus
Desinformationsartefakten zum Abgleich für die Analysetools aufgebaut und eingebunden werden.
Ergänzend soll ein Desinformationswissensgraph entwickelt werden, der
Zusammenhänge zwischen Kampagnen, Quellen und Verbreitungswegen sichtbar
machen soll.
8. Welche Arten von Daten, Inhalten, Plattformen, Medienangeboten oder
Kommunikationsräumen sollen im Rahmen des Projekts
„Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente
multilinguale Gesellschaft“ nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht,
ausgewertet oder verarbeitet werden?
Das Projekt kuKI untersucht multimodale Inhalte auf Deutsch, Türkisch und
Russisch übergreifend auf allen relevanten, öffentlich zugänglichen digitalen
Plattformen, Medienangeboten und Sozialen Netzwerken.
9. Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass im
Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ Inhalte auf
Plattformen wie Telegram, YouTube, TikTok, X, Facebook, Instagram oder
anderen sozialen Netzwerken analysiert werden, und wie ist nach
Ansicht der Bundesregierung mit Inhalten zu verfahren, die als
„Desinformation“ oder „Deep Fake“ oder Bestandteil einer
„Desinformationskampagne“ ausgemacht werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Erkenntnisse aus den zu Frage 1
genannten Projekten sind unter Berücksichtigung der üblichen und anerkannten
wissenschaftlichen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.
10. Welche Stellen bzw. Institutionen des Bundes oder der Länder erhalten
nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf Ergebnisse, Berichte,
Werkzeuge, Modelle, Datenbestände oder Handlungsempfehlungen aus
dem Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine
desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“ oder sollen künftig
Informationen daraus erhalten?
15. Inwiefern werden Projektergebnisse aus der genannten Förderrichtlinie
an Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden,
Sicherheitsbehörden, Plattformbetreiber, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder
sonstige Dritte weitergegeben?
Die Fragen 10 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ergebnisse des Projekts kuKI werden von den Projektpartnern im gängigen
Rahmen von Forschungstätigkeiten publiziert und im Rahmen der
Wissenschaftskommunikation verbreitet. Alle interessierten Institutionen können
entsprechend auf die Projektergebnisse zugreifen.
11. Welche Auffassung hat sich die Bundesregierung dazu erarbeitet, dass
dem „Recherchenetzwerk CORRECTIV“ durch das – noch nicht
rechtskräftige – Urteil des Landgerichts (LG) Berlin bescheinigt wird,
seinerseits eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und in irreführender Weise
„unvollständige Berichterstattung“ verbreitet zu haben (17. März 2026,
LG Berlin, Az. 27 O 379/25), und hält die Bundesregierung es in
Anbetracht dieser Tatsache für angemessen, CORRECTIV staatliche
Förderung zuteilwerden zu lassen und dass CORRECTIV perspektivisch Teil
einer Beobachtungsstruktur gegen sogenannte Desinformation werden
kann (vgl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berli
n-ii-die-correctiv-niederlage; www.berliner-zeitung.de/article/urteilsbegr
uendung-deswegen-stuft-gericht-correctiv-bericht-als-unwahre-tatsachen
behauptung-ein-10030447; bitte Position erläutern)?
Die Bundesregierung bezieht hierzu angesichts des noch nicht rechtskräftigen
Urteils keine Stellung. Ferner bewertet die Bundesregierung keine
journalistisch-redaktionellen Inhalte unabhängiger Medien.
Die Bewilligung von Bundesmitteln erfolgt ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung (BHO), und
setzt eine eigenständige, unparteiische Prüfung des jeweiligen konkreten
Projekts voraus. Projektförderungen sind inhaltlich, personell sowie
organisatorisch von sonstigen Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Zuwendungsempfänger
getrennt.
12. Welche Vorkehrungen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um
auszuschließen, dass rechtmäßige politische Meinungsäußerungen,
journalistische oder satirische Beiträge, offizielle Erklärungen von
staatlichen Stellen oder legitime oppositionelle Positionen als
„Desinformation“, „Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“
klassifiziert, markiert oder in sonstiger Weise zum Gegenstand staatlich
geförderter Maßnahmen bzw. Löschung gemacht werden, und wie
beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu beaufsichtigen und transparent zu
handhaben?
13. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um im Rahmen der
Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale
Desinformation erkennen und abwehren“ zwischen nachweislich falschen
Tatsachenbehauptungen, gezielt irreführenden Darstellungen, legitimer
politischer Bewertung, Satire und zulässiger Meinungsäußerung zu
unterscheiden (vgl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/
2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformation.html)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung definiert Desinformation als falsche oder irreführende
Informationen, die gezielt verbreitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt der
Bundesregierung liegt auf der Befassung mit Desinformation, die durch fremde
Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der
Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und
Willensbildung verbreitet wird. Ausländische Akteure setzen Desinformation ein,
um Spaltungslinien in der Gesellschaft zu vertiefen und das Vertrauen in die
Demokratie zu schwächen. Die Bundesregierung möchte die Mechanismen
solcher ausländischer Informationsmanipulation erkennen. Dabei setzt die
Bundesregierung etablierte, international anerkannte Ansätze, wie beispielsweise
die FIMI Exposure Matrix des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) oder
das DISARM Framework um. Grundrechte, wie das Recht auf freie
Meinungsäußerung in Artikel 5 des Grundgesetzes, werden hierdurch nicht verletzt.
14. Welche Berichtspflichten sowie Evaluations- und Transparenzpflichten
bestehen für Zuwendungsempfänger im Rahmen der genannten
Förderrichtlinie gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen
Bundestag?
Für die Zuwendungsempfänger gelten die gemäß § 44 und § 91 BHO; AG-VO;
NABF, BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, NKBF, BNBest-BMBF 98 und
ANBestGk sowie die in der Förderrichtlinie und deren Nebenbestimmungen
genannten üblichen Berichtspflichten sowie Evaluations- und
Transparenzpflichten.
16. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um bei der Förderung
von Medienunternehmen Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten
oder staatliche Einflussnahme auf journalistische Arbeit zu vermeiden?
Die Medien in Deutschland sind von Verfassungs wegen frei und unabhängig.
Die Bundesregierung finanziert aus Gründen der Staatsferne und des
allgemeinen Neutralitätsgebots weder journalistische Inhalte noch den Betrieb oder die
Redaktionen von privaten Medien. Eine staatliche Förderung „von Medien“
findet nicht statt. Gefördert werden können Projekte, die regelmäßig inhaltlich,
personell und organisatorisch abgegrenzt von den sonstigen
Tätigkeitsbereichen der Träger sind. Hierfür bilden die verfassungsrechtlichen Vorgaben der
aus Artikel 5 Absatz 1 GG folgenden Neutralitätspflicht für die
Bundesregierung den zentralen Rahmen bei Projektförderungen.
17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob oder inwieweit
„Desinformation“ oder „Deep Fakes“ im Besonderen in türkischer,
russischer oder deutscher Sprache zu finden sind oder wie die Fokussierung
des Projektes „kuKI“ auf diese Sprachen zustande kommt?
Desinformation oder Deepfakes sind ein internationales Phänomen, das alle
relevanten Sprachen betrifft. Die Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und
Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ gibt eine solche
Einschränkung nicht vor. Die Förderauswahl des Projekts kuKI erfolgte auf der
Basis einer unabhängigen Begutachtung durch Fachexpertinnen und
Fachexperten anhand fachlich-wissenschaftlicher Auswahlkriterien.
18. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) geförderten Regionalprogrammen der Deutschen Welle für
Lateinamerika, Osteuropa sowie Nahost bzw. Nordafrika?
Mit der Förderung der Regionalprogramme der DW Akademie, einer Direktion
der Deutschen Welle, verfolgt die Bundesregierung das entwicklungspolitische
Ziel, in den jeweiligen Partnerländern freie und unabhängige Medien sowie den
Zugang zu verlässlichen Informationen und Meinungsfreiheit zu stärken.
19. Besteht eine vollständige Übereinstimmung der durch das BMZ
geförderten Regionalprogramme der Deutschen Welle mit dem gesetzlichen
Auftrag der Deutschen Welle nach dem Deutsche-Welle-Gesetz?
Die geförderten Regionalprogramme sind Teil der
Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und erfolgen über Projektförderungen. Die Deutsche Welle
gestaltet diese Programme im Einklang mit dem Gesetz über die Rundfunkanstalt des
Bundesrechts „Deutsche Welle“ (DWG) und stellt sie in ihrer
Aufgabenplanung gemäß § 4a Absatz 3 DWG dar.
20. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag künftig
regelmäßig eine vollständige Übersicht über die Förderungen von
Medienunternehmen bzw. deren Projekten durch Bundesministerien vorzulegen,
und wenn nein, weshalb erachtet die Bundesregierung dies nicht als
notwendig?
Im Rahmen des Bürokratieabbaus ist dies nicht vorgesehen. Konkrete Anfragen
werden selbstverständlich beantwortet.
21. Kann die staatliche Finanzierung von sechs Projekten der Deutschen
Welle mit einem Volumen von zusammen rund 19 Mio. Euro (vgl.
Antwort auf Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/6164) nach
Auffassung der Bundesregierung als Kompensation für die im
Haushaltsplan 2026 erfolgten Kürzungen der Mittel für die DW gewertet werden?
Nein.
Frage 1
Zuwendungsgeber
(offizielle Abkürzung)
Zuwendungsempfänger
Projekttitel Laufzeit Förderhöhe Haushaltstitel Fördergrundlage
Auszahlungsdatum
BMZ Deutsche Welle
Regionalprogramm
Osteuropa 01.01.2026 - 30.04.2029 6.860.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026
BMZ Deutsche Welle
Regionalprogramm
Nahost/Nordafrika 01.01.2026 - 30.04.2029 6.800.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026
BMZ Deutsche Welle
Regionalprogramm
Lateinamerika 01.01.2026 - 30.04.2029 6.660.000,00 € 2301 68705 Haushaltstitel 2026
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GenZ in Asien 15.03.2026-31.12.2026 228.037,45 € 0504-68715 §§23,44 BHO kein Mittelabruf
AA jinn gGmbH
Russian Exile Media
Platform 01.03.2026-31.12.2026 180.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 28.04.2026
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Sprachenadaption des
Deutschlernformats
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AA Dekoder gGmbH
Von der ukrainischen
Zivilgesellschaft lernen 13.03.2026-31.12.2026 160.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 15.05.2026
BMBFSFJ
CORRECTIV -
Recherchen für die
Gesellschaft
gemeinnützige GmbH
Brandherd
Desinformation:
Schulungen zum
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Feuerwehr und
Vereinswesen 01.01.2025-31.12.2026 140.114,45 € 1702-68404 §§23,44 BHO 2026
AA
CORRECTIVRecherch
en für die Gesellschaft
gGmbH
Community Engagement
Hub:CORRECTIVxUkrai
nian Media 01.06.2026-31.12.2026 139.940,93 € 0504-68713 §§23,44 BHO 24.07.2026
AA Dekoder gGmbH
Russland und die
Polarisierung in Europa 15.03.2026-31.12.2027 130.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 15.05.2026
AA
CORRECTIVRecherch
en für die Gesellschaft
gGmbH
Media Innovation Lab
und
Austauschprogramm 01.06.2026-31.12.2026 108.824,80 € 0504-68713 §§23,44 BHO 24.07.2026
AA
The Free Media Center
gGmbH
Aufbau eines Inkubators
für MedienStartups 01.04.2026-31.12.2026 100.000,00 € 0504-68713 §§23,44 BHO 27.04.2026
AA Deutsche Welle Pereshevem 15.03.2026-31.12.2026 99.974,72 € 0504-68715 §§23,44 BHO kein Mittelabruf
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BMFTR
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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