Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und Chancengleichheit der Parteien vor einer möglichen Beeinträchtigung durch staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen schützen
Text
Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und Chancengleichheit der Parteien vor einer möglichen Beeinträchtigung durch staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen schützen
Antrag
der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Peter Bohnhof,
Gerrit Huy, Carsten Becker, Jan Feser, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing,
Thomas Stephan, Robert Teske, Johann Martel, Alexander Arpaschi,
Dr. Christina Baum, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch,
René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias
Ebenberger, Peter Felser, Hauke Finger, Boris Gamanov, Udo Theodor
Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Manuel Krauthausen, Pierre Lamely, Markus
Matzerath, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Gerold Otten, Tobias
Matthias Peterka, Christian Reck, Volker Scheurell, Lars Schieske, Manfred
Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, Martina Uhr, Sven Wendorf,
Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und Chancengleichheit der Parteien
vor einer möglichen Beeinträchtigung durch staatlich geförderte
Nichtregierungsorganisationen schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte und
gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gesteuerte Programm „Unsere
Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz“ zielt nach
eigenen Angaben u. a. darauf ab, die Demokratie in der Arbeitswelt zu stärken und
sogenannten Verschwörungserzählungen entgegenzuwirken. Die darunter geförderten
Projekte „Connect – Vielfalt durch Teilhabe“, getragen vom DGB-Bildungswerk
Thüringen e.V., sowie „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und
Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“, getragen vom DGB Bildungswerk Baden-Württemberg,
richten sich jedoch gegen konkurrierende Gewerkschaften und
Arbeitnehmerkoalitionen, die im Spektrum der politischen Rechten verortet werden. Dies stellt eine mit
Bundesmitteln unterstütze Gefährdung der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten
Koalitionsfreiheit dar, die Koalitionen, also konkret Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervereinigungen, vor Eingriffen des Staates oder Privater schützt, die sich gegen die
Entstehung oder den Fortbestand der Koalition richten. Der Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3
GG beschränkt sich nicht auf Koalitionen, die berechtigt bzw. befähigt sind, als
Tarifvertragsparteien Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
abzuschließen. Zudem sind Koalitionen berechtigt, ihre arbeitspolitische
Interessenwahrnehmung und die ihr zugrundeliegenden Überzeugungen auf politische Einstellungen zu-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3913
21. Wahlperiode 29.01.2026
rückzuführen. Die Verortung einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmerkoalition im
politisch rechten Spektrum ist daher nicht zu beanstanden.
Das von der Bundesregierung finanzierte Projekt „Beratungskompass
Verschwörungsdenken“ lässt für den Kontext des Arbeits- und Berufsumfelds auf Seiten der
Bundesregierung zudem ein im höchsten Maße fragwürdiges Begriffsverständnis von
Verschwörungserzählungen erkennen. Dort wird über die Bewerbung der Arbeit der
Organisation „Der goldene Aluhut“ die Auffassung befördert, Personen, die sich
freiwillig gegen eine Impfung entscheiden, oder eine Meinung zum Corona-Virus vertreten,
die von einschlägigen Verlautbarungen von Gesundheitsbehörden oder der
Weltgesundheitsorganisation abweicht, oder die Fahne der Friedensbewegung verwenden,
gefährdeten die demokratische Grundordnung. Zudem betreibt die Organisation „Der
goldene Aluhut“ eine Aktionsseite unter dem Namen „FCKAFD“, auf der sie die
Position vertritt, dass man die AfD „nicht tolerieren“ dürfe. Entsprechend werden dort
Demoplakate und T-Shirts mit dem Schriftzug „Make AfD weg again!“ angeboten und
beworben.
Für denselben Kontext bewirbt der „Beratungskompass Verschwörungsdenken“
zudem die Workshops des DGB-Projekts „Betriebliches Beratungsteam“ (BBT). Im
Rahmen seiner Angebote und seines Info-Materials diffamiert dieses Projekt die
politische Rechte im Allgemeinen und die AfD im Besonderen.
In beiden Fällen liegt eine Gefährdung der grundgesetzlich geschützten
Chancengleichheit der Parteien vor, die auch außerhalb von Wahlkampfzeiten die Beachtung
des Gebots staatlicher Neutralität erfordert. Die Chancengleichheit der Parteien ist
immer dann verletzt, wenn Inhaber eines Regierungsamtes die Autorität des Amtes und
die mit ihm verbundenen Mittel und Möglichkeiten in spezifischer Weise nutzen, um
zielgerichtet zugunsten oder zulasten einer politischen Partei am Meinungskampf
mitzuwirken.
Erschwerend kommt im Fall der Aktionsseite „FCKAFD“ der Organisation „Der
goldene Aluhut“ hinzu, dass auf derselben Seite die Falschbehauptung verbreitet wird,
unter der Beteiligung von AfD-Funktionären sei am 25. November 2023 im Landhaus
Adlon bei Potsdam ein „Masterplan“ besprochen worden, der die Deportation
deutscher Staatsbürger vorsehe. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 stellte das
Landgericht Berlin fest, dass es zulässig ist, diese ursprünglich von der „CORRECTIV
GmbH“ kolportierte Falschbehauptung als „dreckige Correctiv-Lüge“ zu bezeichnen,
da Correctiv den unzutreffenden Eindruck erweckt hat, im Rahmen des Potsdamer
Treffens sei die Ausweisung oder Deportation von Staatsbürgern diskutiert worden.
Das von der Bundesregierung mit der Begründung einer Bekämpfung von
Verschwörungserzählungen finanzierte Projekt beteiligt sich folglich selbst an der Verbreitung
einer gerichtlich als Falschbehauptung bestätigten Verschwörungserzählung gegen die
AfD. Dergleichen als Maßnahme gegen Verschwörungserzählungen zu bewerben,
belegt auf Seiten der Bundesregierung ein rechtlich im höchsten Maße fragwürdiges
Begriffsverständnis. Die Bundesregierung hat sich entsprechender Förderungen zur
Wahrung des Rechts und zum Schutz der Demokratie daher umgehend und konsequent zu
enthalten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Förderung der Projekte „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und
Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“ und „Connect – Vielfalt durch
Teilhabe“ umgehend einzustellen;
2. die Bewerbung des Projekts „Make Facts Great Again!“ umgehend einzustellen;
3. die Bewerbung und Förderung des Projekts „Betriebliches Beratungsteam“
umgehend einzustellen.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Gefährdung der Koalitionsfreiheit
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte und gemeinsam mit dem Deutschen
Gewerkschaftsbund gesteuerte Programm „Unsere Arbeit: Unsere Vielfalt. Initiative für betriebliche
Demokratiekompetenz“ zielt nach eigenen Angaben u. a. darauf ab, die Demokratie in der Arbeitswelt zu stärken und
„Verschwörungserzählungen“ entgegenzuwirken.1 So verfolgt bspw. das vom DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. getragene
Projekt „Connect – Vielfalt durch Teilhabe“ nach eigenen Angaben den Zweck, Betriebe im Umgang u. a. mit
„Verschwörungserzählungen“ zu schulen, die sich in alltäglichen Gesprächen im Betrieb über „Hartz IV, die
Höhe der Mieten, die Corona-Pandemie, unsere Arbeitsbedingungen oder Fragen von Migration und Flucht“
ergeben würden.2 Im Projektmaterial wird dabei u. a. die Gewerkschaft „Zentrum“ als Organisation der extremen
Rechten ausgewiesen.3 Die Gewerkschaft Zentrum wird trotz des sehr weit gefassten Begriffsverständnisses von
Rechtsextremismus der entsprechenden Behörden weder im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz
noch in den Berichten der Landesämter der durch das Projekt fokussierten Länder Thüringen, Sachsen und
Sachsen-Anhalt aufgeführt.4 Gefördert wird auch das Projekt „Betriebliche Demokratie stärken – Rassismus und
Rechtsextremismus im Betrieb bekämpfen“, Projektträger ist hier das DGB Bildungswerk Baden-Württemberg.
Auch dieses Projekt richtet sich gegen eine konkurrierende Gewerkschaft, die im Spektrum der politischen
Rechten verortet wird:
„Rechte Netzwerke vergiften die Stimmung, zunehmend auch in der Arbeitswelt. Eine Rechte Pseudo-
Gewerkschaft ist zum Beispiel seit Jahren in Betriebsräten im Automobilsektor vertreten. Auch der Einfluss von
Verschwörungstheorien und sogenannten „Querdenkern“ macht vor unseren Betrieben nicht halt. Dabei sind die
Akteure oft auf den ersten Blick nicht als Rechte zu erkennen, sondern geben sich als scheinbar harmlose
„Alternative“ zu den DGB-Gewerkschaften aus. Die Hetzer vom rechten Rand spielen dabei bewusst mit den Sorgen
und Ängsten der Kolleg*innen, doch echte Lösungen haben sie nicht anzubieten. Im Seminar lernen wir, die
Rechten frühzeitig zu erkennen und diskutieren über wirksame Gegenstrategien“.5
Beide Projekte sind einerseits durch die Behauptung der Zugehörigkeit der Gewerkschaft Zentrum zur extremen
Rechten und andererseits durch die Vorwürfe einer Vergiftung der Stimmung in der Arbeitswelt, eines nur
pseudo-Gewerkschaftsstatus, der Verbreitung von Verschwörungstheorien und Hetze sowie des Mangels an
echten Lösungen und nicht zuletzt durch das Angebot sogenannter wirksamer Gegenstrategien gegen Rechte
erkennbar darauf ausgerichtet, einem Engagement von Arbeitnehmern in einer alternativen Arbeitnehmerkoalition
gezielt entgegenzuwirken. Dies stellt eine mit Bundesmitteln unterstütze Gefährdung der durch Art. 9 Abs. 3 GG
1 https://betriebliche-demokratiekompetenz.de/ueber-uns/; abgerufen am 10. Juli 2025.
2 https://betriebliche-demokratiekompetenz.de/projekt/connect-vielfalt-durch-teilhabe/; abgerufen am 10. Juli 2025; https://betriebliche-demo-
kratiekompetenz.de/wp-content/uploads/2022/03/Projektflyer-Connect-BR-web.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025, S. 2.
3 www.dgb-bwt.de/wp-content/uploads/2023/11/Connect-Rechte-Zeichen-und-Codes-AR-FA-TR-TI-VI.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025, S. 1.
4 www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-
2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8; abgerufen am 10. Juli 2025; https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/O-
effentlichkeitsarbeit/VSBericht_2023.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025; www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Saechsischer_Verfas-
sungsschutzbericht_2024.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025; https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwal-
tung/MI/MI/3._Themen/Verfassungsschutz/Referat_44/VSB_2024_gesamtfassung.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025.
5 https://betriebliche-demokratiekompetenz.de/angebot/nazis-auf-dem-weg-in-die-betriebe-und-was-wir-dagegen-tun-koennen/; abgerufen am
10. Juli 2025.
garantierten Koalitionsfreiheit dar, die Koalitionen, also konkret Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, vor
Eingriffen des Staates oder Privater schützt, die sich gegen die Entstehung oder den Fortbestand der Koalition
richten.6 Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) vom 14. November 1995 umfasst der Schutz
des Art. 9 Abs. 3 GG nicht nur diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung der Koalition unerlässlich sind,
sondern alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, zu denen auch die Mitgliederwerbung durch die Koalition
und ihre Mitglieder gehört.7 Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. Januar 2009
festgestellt: „Zu den geschützten Tätigkeiten, die dem Erhalt und der Sicherung einer Koalition dienen, zählt die
Mitgliederwerbung. Ohne Werbung um neue Mitglieder besteht die Gefahr, dass der Mitgliederbestand einer
Gewerkschaft im Laufe der Zeit in einem Umfang zurückgeht, dass sie ihrer Aufgabe, die Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, nicht mehr sachgemäß nachkommen kann. Zu den geschützten
Tätigkeiten zählt ferner die Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern über Aktivitäten der Vereinigung,
die der Erreichung des Koalitionszwecks, etwa der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen sollen. Die freie
Darstellung organisierter Gruppeninteressen ist Bestandteil der Betätigungsfreiheit, die Art. 9 Abs. 3 GG den
Koalitionen gewährleistet. Sie ist erforderlich für die weitere Unterstützung von Seiten der Mitglieder und deren
Mobilisierung und dient zugleich der Werbung von Nichtmitgliedern.“8 Der Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG
beschränkt sich zudem nicht auf Koalitionen, die berechtigt bzw. befähigt sind, als Tarifvertragsparteien
Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes (TVG) abzuschließen.9 Zudem sind Koalitionen berechtigt, ihre
arbeitspolitische Interessenwahrnehmung und die ihr zugrundeliegenden Überzeugungen auf politische
Einstellungen zurückzuführen.10 Die Verortung einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmerkoalition im politisch rechten
Spektrum ist daher nicht zu beanstanden.
Gefährdung der Chancengleichheit der Parteien
Weitere Probleme offenbaren sich durch das Verständnis der Bundesregierung des Begriffs
„Verschwörungserzählung“, welches als Grundlage der Förderung anzunehmen ist. Das von der Bundesregierung finanzierte
Projekt „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ verweist unter „Lernangebote und Tools“ für die Zielgruppe
„Arbeits- und Berufsumfeld“ u. a. auf einen Workshop der nach eigenen Angaben gemeinnützigen Organisation
„Der goldene Aluhut gUG“ mit dem Titel „Make Facts Great Again!“.11 Zum Inhalt des Workshops heißt es dort:
„Verschwörungserzählungen und Fake News sind längst kein Randgruppenphänomen mehr, sondern haben nicht
zuletzt durch die weltweite Krisenlage 2020 ihren Weg in die Mitte der Gesellschaft gefunden. Zwischen
Impfgegnern, Corona-Leugnern und Friedensfahnen entwickelt sich eine ernstzunehmende Gefahr für unsere
demokratische Grundordnung.“12 Zunächst ist festzuhalten, dass weder die freiwillige Entscheidung gegen eine
Impfung, noch eine Meinung zum Corona-Virus, die von einschlägigen Verlautbarungen von Gesundheitsbehörden
oder der Weltgesundheitsorganisation abweicht, noch die Verwendung der Fahne der Friedensbewegung
strafrechtlich relevant sind. Darüber hinaus haben Bund und Länder während der Corona-Krise so gravierend in die
Grundrechte der Bürger eingriffen, dass der Staatsrechtler Prof. Dr. Chistoph Möllers seinerzeit von einem „quasi
grundrechtsfreien Zustand“ sprach und feststellte, das Infektionsschutzgesetz habe „viel von einem
Polizeigesetz“ hinter dem der „alte Gedanke der demokratischen Diktatur“ stehe.13 Der Staatsrechtler und
Politikwissenschaftler Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Nessler stellte angesichts der COVID-19-Krisenstabsprotokolle des
Robert Koch-Instituts (RKI) fest, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit wiederholt und drastisch in die
Informationspolitik des RKI eingemischt hatte, was hinsichtlich der Einschätzung von Corona-Maßnahmen wie
Impfpflichten, Maskenpflichten, 2-G-Regelungen oder Demonstrationsverboten zu zahllosen Fehlurteilen von
Gerichten bis hin zum BVerfG geführt habe, da diese ihre Urteile mit den politisch beeinflussten
Risikoeinschätzungen des RKI begründeten.14 Entsprechend entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück nach Analyse der
6 www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Koalitionsfreiheit; abgerufen am 10. Juli 2025.
7 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1995/11/rs19951114_1bvr060192.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
8 BAG 20. Januar 2009 – 1 AZR 515/08 – Rn. 38; https://openjur.de/u/171671.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
9 Frank, Caroline: Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit. Berlin 2023, S. 29, 36f.
10 Frank, Caroline: Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit. Berlin 2023, S. 36.
11 https://beratungskompass-verschwoerungsdenken.de/lernangebote-und-tools?tx_zone35search_pi1%5Baction%5D=index&tx_zone35
search_pi1%5Bcontroller%5D=Search&cHash=088953ab5e223de9a8904eb92c33ec27; abgerufen am 10. Juli 2025; https://dergoldenealu-
hut.de/impressum/; abgerufen am 10. Juli 2025.
12 https://dergoldenealuhut.de/workshops/; abgerufen am 10. Juli 2025.
13 www.tagesspiegel.de/politik/wir-leben-in-einem-quasi-grundrechtsfreien-zustand-5061610.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
14 www.cicero.de/innenpolitik/rki-files-und-die-justiz-urteile-mit-makel; abgerufen am 10. Juli 2025.
RKI-Protokolle sowie nach Vernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade, dass die einrichtungsbezogene
Impfpflicht verfassungswidrig gewesen sei.15 Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser Missstände hat die AfD
die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen und Maßnahmen der Corona-Politik
gefordert.16
Was die Friedensbewegung anbelangt, so lautet eine ihrer zentralen Forderungen: Diplomatie statt
Waffenlieferungen.17 Der Krieg in der Ukraine steht hierbei in den letzten Jahren im Mittelpunkt. Eine entsprechende Petition
unterzeichneten im Februar 2023 u. a. der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Arbeit und Soziales Rudolf Dreßler, der ehemalige Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern
sowie ehemalige Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen Dr. Peter Gauweiler, der
ehemalige Assistant Secretary General der Vereinten Nationen Michael von der Schulenburg und der ehemalige
stellvertretende Kommissionspräsident der Europäischen Union Günter Verheugen.18 Die AfD setzt sich seit
langem für eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland ein.19 Im April 2025 stellte
auch der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer fest, dass „am Ende nur Diplomatie
helfen“ werde und man „nicht weiter Geld für Kriegswaffen ausgeben“ sollte.20 Laut einer repräsentativen
Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA lehnt fast die Hälfte der Bürger weitere Waffenlieferungen an die
Ukraine ab.21 Ähnlich verhält es sich mit Blick auf den Nahostkonflikt, insofern einer repräsentativen Umfrage
des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap zufolge mehr als die Hälfte der Bürger es befürwortet,
Waffenlieferungen an Israel zu begrenzen oder vollständig zu stoppen.22 Am 8. August 2025 erklärte Bundeskanzler
Friedrich Merz, dass die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern genehmigen
werde, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können.23
Vor diesem Hintergrund mit Blick auf die genannten Gruppen von einer Gefahr für die demokratische
Grundordnung zu sprechen, offenbart ein völlig verfehltes Demokratieverständnis, das sich die Bundesregierung
zurechnen lassen muss, wenn sie für das entsprechende Projekt von „Der goldene Aluhut“ wirbt.
Zudem betreibt die Organisation „Der goldene Aluhut“ eine Aktionsseite unter dem Namen „FCKAFD“, auf der
sie die Position vertritt, dass man die AfD „nicht tolerieren“ dürfe.24 Entsprechend werden dort Demoplakate und
T-Shirts mit dem Schriftzug „Make AfD weg again!“ angeboten und beworben.25 In seinem Urteil vom 6. Juli
2016 stellte der Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerfGH) fest, dass der damalige Thüringer Minister für
Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger durch einen auf der Webseite des von ihm geführten
Ministeriums eingestellten Aufruf die sich aus Art. 21 Abs. 1 GG ergebenden Rechte der AfD verletzt hatte.26
Lauinger hatte die Bürger dazu aufgerufen, genau zu prüfen, ob sie sich für die Ziele der von der AfD
angemeldeten Demonstration unter dem Motto „Asylkrise beenden! Grenzen sichern!“ „einspannen lassen“ wollten und
hatte dies mit zahlreichen Diffamierungen der AfD verknüpft. Der ThürVerfGH stellte fest:
„Die in der verfahrensgegenständlichen Medieninformation enthaltene Aufforderung an die Bürgerinnen und
Bürger, genau zu prüfen, ob sie sich "für die Ziele der Demonstrationsanmelder einspannen lassen wollen", ist
geeignet, die Stellung der Antragstellerin im politischen Wettbewerb negativ zu beeinflussen und potenzielle
Teilnehmer der Kundgebung abzuschrecken. […] Denn bei der Aufforderung, die im Zusammenhang mit den in
der Information vorhandenen weiteren negativen Werturteilen über die Veranstalter gesehen werden muss,
handelt es sich zwar nicht um einen Boykottaufruf ieS. Die Aussage kommt in der Dringlichkeit ihres moralischen
15 www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-osnabrueck-3a22422-bverfg-vorlage-impfpflicht-pflege; abgerufen am 10. Juli 2025.
16 Bundestagsdrucksache 20/3706.
17 https://aufstand-fuer-frieden.de/; abgerufen am 10. Juli 2025.
18 https://aufstand-fuer-frieden.de/manifest-fuer-frieden/; abgerufen am 10. Juli 2025.
19 Bundestagsdrucksache 20/5551; https://afdbundestag.de/wp-content/uploads/2023/03/Friedensinitiative.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025.
20 www.sk.sachsen.de/download/sk/Freitag-MP-Interview.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025, S. 7.
21 www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100610804/ukraine-fast-die-haelfte-der-deutschen-lehnt-unterstuetzung-ab.html; abgerufen am 10.
Juli 2025.
22 www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-3480.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
23 www.spiegel.de/politik/friedrich-merz-bundesregierung-stoppt-waffenlieferungen-fuer-israels-gazakrieg-a-6202b4a8-dccd-4cfd-97b0-
e13756231e96#ref=rss; abgerufen am 8. August 2025.
24 https://fckafd.dergoldenealuhut.de/die-afd-alle-infos/warum-wir-die-afd-nicht-tolerieren-duerfen/; abgerufen am 10. Juli 2025.
25 https://fckafd.dergoldenealuhut.de/links/demoplakat-zum-download/; abgerufen am 10. Juli 2025.
26 https://urteile.news/Thueringer-VerfGH_VerfGH-3815_Organklage-der-AfD-erfolgreich~N22865?utm_source=kostenlose-urteile.de;
abgerufen am 10. Juli 2025.
Appells diesem jedoch nahe und kann somit eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Teilnehmer haben […].
Eine amtliche Äußerung ist insbes dann gegeben, wenn diese unter Rückgriff auf die einem Regierungsmitglied
zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgt oder eine spezifische Bezugnahme auf das Regierungsamt vorliegt
und damit die Äußerung mit einer aus der Autorität des Amtes fließenden besonderen Gewichtung versehen
wird“. 27
Mit Urteil vom 27. Februar 2018 stellte das BVerfG fest, dass die damalige Bundesministerin für Bildung und
Forschung Johanna Wanka gegen die grundgesetzlich geschützte Chancengleichheit der Parteien verstoßen hatte,
indem sie mit der auf der Internetseite des von ihr geleiteten Bundesministeriums die Forderung nach einer
„Roten Karte“ für die AfD Bürger dazu veranlasst habe, nicht an einer Demonstration der Partei teilzunehmen.28
Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordere „der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die
Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität“, so das BVerfG.29 Am 9. Juni 2020 urteilte das BVerfG, dass der
damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Interview mit der Deutschen Presse-Agentur, in welchem er die
AfD als staatszersetzend bezeichnete, nicht auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums hätte
veröffentlichen dürfen.30 In Rahmen der Urteilsverkündung betonte der damalige Vorsitzende des zweiten Senats des
BVerfG Andreas Voßkuhle, im Mittelpunkt dieser Rechtsprechung stehe die Erkenntnis, dass die
Chancengleichheit der Parteien immer dann verletzt sei, „wenn Inhaber eines Regierungsamtes die Autorität des Amtes und die
mit ihnen verbundenen Mittel und Möglichkeiten in spezifischer Weise nutzen, um zielgerichtet zugunsten oder
zulasten einer politischen Partei am Meinungskampf mitzuwirken“.31 Die von den Verfassungsgerichten
beschriebenen Missstände sind bei der Verbreitung von gegen die AfD gerichteter Agitation wie im Fall der
Bewerbung der Organisation „Der goldene Aluhut gUG“ unter Einsatz von Bundesmitteln nach Ansicht der
Antragsteller gegeben.
Ein weiteres vom Beratungskompass Verschwörungsdenken beworbenes Lernangebot für die Zielgruppe
„Arbeits- und Berufsumfeld“ sind die Workshops des vom Dau wat e.V. getragenen und aus Mitteln des europäischen
Sozialfonds geförderten Projekts des DGB „Betriebliches Beratungsteam“ (BBT).32 Das Projekt ist Teil des
„Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern“, das seinerseits aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds sowie durch die Bundesregierung gefördert wird.33 Das BBT stellt den Anspruch, „Menschen
aller Betriebsparteien [zu] ermutigen, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufzutreten“ und „eine
Arbeitskultur, in der jede Person menschenwürdig und respektvoll behandelt wird“ zu unterstützen.34 In der durch den
Beratungskompass Verschwörungsdenken beworbenen Auflistung der BBT-Workshops findet sich keine
explizite Definition von Verschwörungsdenken, es wird lediglich ein nicht näher bestimmtes Verhältnis von
„Verschwörungsmythen“ und Desinformationen erwähnt.35 Als Kernthemen werden jedoch „Diskriminierung,
Demokratiefeindlichekit [sic!] und (extrem) rechte Einstellungen in der Arbeitswelt“ benannt, was eine politische
Schlagseite des Projekts erkennen lässt, die sich mit Blick auf einen Workshop verdeutlicht, der sich mit
„versteckten oder teils offensichtlichen Codes, Symbolen und Bekleidungsmarken der rechten Szene“ befasst –
bereits die Zugehörigkeit zur politischen Rechten bzw. einer entsprechenden Szene wird somit problematisiert.36
Diese Schlagseite gegen die politische Rechte zeigt sich auch auf dem „Infoblatt Extremismus“ des BBT.37
Hierauf heißt es: „Im Betrieb und außerhalb gilt: Nicht Extremismus, sondern antidemokratische Tendenzen
bekämpfen!“; ein politisches Koordinatensystem daneben zeigt die AfD in größter Nähe zu „Diktatur“ und
„Ungleich“, dahinter CSU, CDU, mit einigem Abstand und nahe der Mitte Grüne und SPD und schließlich in größter
27 https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001276117; abgerufen am 10. Juli 2025.
28 www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve1-16-rote-karte-afd-bildungsministerin-wanka-chancengleichheit-parteien; abgerufen am 10. Juli
2025.
29 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/es20180227_2bve000116.html; abgerufen am 10. Juli 2025.
30 www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve119-bverfg-afd-seehofer-interview-bmi-aeusserungsbefugnisse-regierung-neutralitaet; abgerufen am
10. Juli 2025.
31 www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bve119-bverfg-afd-seehofer-interview-bmi-aeusserungsbefugnisse-regierung-neutralitaet; abgerufen am
10. Juli 2025.
32 https://bbtmv.de/impressum/; abgerufen am 10. Juli 2025; https://www.beratungsnetzwerk-mv.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Down-
load/Flyer_Beratungsprojekte/Flyer_BBT_2018.pdf; abgerufen am 10. Juli 2025.
33 www.beratungsnetzwerk-mv.de/mitglieder; abgerufen am 10. Juli 2025.
34 https://bbtmv.de/leitbild/; abgerufen am 10. Juli 2025.
35 https://bbtmv.de/module/; abgerufen am 10. Juli 2025.
36 https://bbtmv.de/module/; abgerufen am 10. Juli 2025.
37 https://bbtmv.de/download/infoblatt-extremismus/; abgerufen am 10. Juli 2025.
Nähe zu „Freiheit“ und „Gleich“ Die Linke.38 Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der oben bereits in Teilen
aufgeführten Oppositionsarbeit der AfD gegen die vom Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Möllers auf den Gedanken
einer demokratischen Diktatur zurückgeführten Freiheitsbeschränkungen durch die Corona-Maßnahmenpolitik
handelt es sich hierbei um eine infame Diffamierung der AfD. Die Bewerbung und direkte finanzielle Förderung
des BBT weicht somit von der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG ab, die es untersagt, die mit einem
Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten in spezifischer Weise zu nutzen, um zielgerichtet zulasten
einer politischen Partei am Meinungskampf mitzuwirken. Die Bundesregierung sollte sich entsprechender
Förderungen zur Wahrung des Rechts und zum Schutz der Demokratie daher umgehend und konsequent enthalten.
Verbreitung gerichtlich festgestellter Falschbehauptung
Erschwerend kommt im Fall der Aktionsseite „FCKAFD“ der Organisation „Der goldene Aluhut“ hinzu, dass
dort die Falschbehauptung verbreitet wird, unter der Beteiligung von AfD-Funktionären sei am 25. November
2023 im Landhaus Adlon bei Potsdam ein „Masterplan“ besprochen worden, der die Deportation deutscher
Staatsbürger vorsehe.39 Mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 stellte das Landgericht Berlin fest, dass es
zulässig sei, diese ursprünglich von der „CORRECTIV GmbH“ kolportierte Falschbehauptung als „dreckige
Correctiv-Lüge“ zu bezeichnen, da Correctiv den unzutreffenden Eindruck erweckt habe, im Rahmen des Potsdamer
Treffens sei die Ausweisung oder Deportation von Staatsbürgern diskutiert worden.40 Correctiv selbst hatte in
einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg bereits erklärt, dass die Teilnehmer „nicht über eine rechts-,
insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben" und
hatte auch vor dem Landgericht Berlin nichts Gegenteiliges mehr behauptet.41 Das von der Bundesregierung mit
der Begründung einer Bekämpfung von Verschwörungserzählungen finanzierte Projekt beteiligt sich folglich
selbst an der Verbreitung einer gerichtlich als Falschbehauptung bestätigten Verschwörungserzählung gegen die
AfD.
38 https://bbtmv.de/download/infoblatt-extremismus/; abgerufen am 10. Juli 2025.
39 https://fckafd.dergoldenealuhut.de/die-afd-alle-infos/das-treffen-mit-rechtsextremen-in-potsdam/; abgerufen am 10. Juli 2025.
40 www.lto.de/recht/hintergruende/h/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen; abgerufen am 10. Juli 2025.
41 www.lto.de/recht/hintergruende/h/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen; abgerufen am 10. Juli 2025.
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ISSN 0722-8333
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