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Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5431 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5431 21. Wahlperiode 17.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Dr. Michael Espendiller, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Arne Raue, Knuth Meyer-Soltau, Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf frühere Kleine Anfragen insbesondere auf Bundestagsdrucksache 20/12069 sowie ergänzend auf den Bundestagsdrucksachen 20/12354 und 20/13863 ausgeführt, dass sie selbst keine dem sogenannten Hawala-Banking zuzurechnenden Transaktionen tätigt oder beauftragt. Zugleich wurde ausgeführt, dass in besonderen Einzelfällen bei Vorhaben in Staaten mit eingeschränkter Bankeninfrastruktur Zuwendungsempfänger oder Durchführungsorganisationen auf nicht reguläre Transferwege zurückgreifen können, sofern dies als ultima ratio erforderlich ist und besonderen Auflagen unterliegt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12069). Parallel dazu hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf frühere Kleine Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/4245 und 21/4663 auf die Bedeutung von Maßnahmen zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau Syriens sowie auf die Rolle im Ausland lebender syrischer Staatsangehöriger in diesem Zusammenhang hingewiesen. Gleichzeitig ist die politische und institutionelle Lage Syriens weiterhin von erheblichen Herausforderungen geprägt. Staatliche Strukturen sind in Teilen nur eingeschränkt belastbar, und die Nachvollziehbarkeit von Finanzflüssen sowie die Kontrolle von Mittelverwendungen unterliegen besonderen Anforderungen. Vor dem Hintergrund öffentlicher Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, wonach Deutschland eine finanzielle Unterstützung Syriens in Höhe von rund 200 Mio. Euro in Aussicht stellt (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel les/unterstuetzung-syrien-2325592), besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse daran, nachvollziehen zu können, nach welchen Maßstäben die Bundesregierung Finanztransfers, Förderentscheidungen und Formen der Zusammenarbeit mit Syrien bewertet und absichert. Dies betrifft insbesondere die Frage, wie Transparenz, Nachweisbarkeit und die Einhaltung bestehender Sanktionsregelungen gewährleistet werden, wenn reguläre Bankstrukturen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die bestehenden Maßstäbe, Verfahren und Erkenntnisse der Bundesregierung in einer Weise darzustellen, die ohne Bezug auf Einzelfälle oder sicherheitsrelevante Detailinformationen öffentlich nachvollziehbar ist und eine sachliche Bewertung ermöglicht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche über bereits veröffentlichte Bundestagsdrucksachen hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang und zur Struktur von Finanztransfers aus Deutschland nach Syrien seit dem 1. Januar 2025 vor?  2. Auf welcher tatsächlichen Grundlage bewertet die Bundesregierung Finanztransfers nach Syrien, sofern diese nicht vollständig statistisch erfasst werden können?  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass Finanztransfers in Staaten mit eingeschränkter Bankeninfrastruktur nur begrenzt statistisch abbildbar sind?  4. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind jeweils für die Erfassung, Bewertung und politische Einordnung solcher Finanztransfers zuständig?  5. In welcher Weise werden entsprechende Erkenntnisse (vgl. Frage 1) innerhalb der Bundesregierung ressortübergreifend zusammengeführt und bewertet?  6. Welche öffentlich darstellbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung über die Nutzung nicht regulärer Finanztransfersysteme im Zusammenhang mit Syrien vor?  7. Welche typischen Verwendungszusammenhänge solcher Transferwege sind der Bundesregierung bekannt (z. B. familiäre Unterstützung, wirtschaftliche Zwecke, humanitäre Vorhaben)?  8. Welche abstrakten Risiken sieht die Bundesregierung bei der Nutzung solcher Transferwege insbesondere im Hinblick auf a) Nachvollziehbarkeit von Transaktionen, b) Einhaltung von Sanktionsregelungen, c) Geldwäscheprävention?  9. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen in Frage 8 erfragten Risiken für ihr eigenes Verwaltungshandeln und für die Ausgestaltung von Förderprogrammen? 10. Welche konkreten Maßstäbe legt die Bundesregierung an, um Finanztransfers oder Mittelverwendungen mit Syrienbezug als nachvollziehbar und vertretbar einzustufen? 11. Welche Mindestanforderungen an Nachweise und Dokumentation gelten bei geförderten Vorhaben, wenn reguläre Bankwege nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen? 12. Wie wird sichergestellt, dass Mittel nicht an Stellen gelangen, die gegen geltende Sanktionsregelungen verstoßen oder diesen zuwiderhandeln, soweit dies ohne Bezug auf Einzelfälle dargestellt werden kann? 13. Welche Prüfschritte erfolgen vor der Bewilligung entsprechender Vorhaben (vgl. Frage 12)? 14. Welche Prüfschritte erfolgen während der Durchführung solcher Vorhaben (vgl. Frage 12)? 15. Welche Prüfschritte erfolgen nach Abschluss solcher Vorhaben (vgl. Frage 12)? 16. Welche typischen Defizite, Problemlagen oder wiederkehrenden Herausforderungen hat die Bundesregierung bei der Prüfung von Vorhaben mit Syrienbezug festgestellt, soweit dies allgemein darstellbar ist? 17. Welche Folgen werden gezogen, wenn Nachweise unvollständig oder nur eingeschränkt überprüfbar sind (vgl. Frage 16)? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlichen Äußerungen syrischer Regierungsvertreter, wonach im Ausland lebende Syrer als „strategisches nationales Gut“ bezeichnet werden (nius.de/ kommentar/asaad-shaibani-syrer-deutschland-strategisches- nationalesgut-al-scharaa-friedrich-merz)? 19. Inwieweit beeinflussen solche Äußerungen die Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich Rückkehr-, Integrations- und Wiederaufbaupolitik (vgl. Frage 18)? 20. Hat sich die Bundesregierung aktuell eine eigene Auffassung erarbeitet zur institutionellen Stabilität staatlicher Strukturen in Syrien, und wenn ja, wie lautet diese, und auf welcher Grundlage erfolgt diese mögliche Positionierung der Bundesregierung? 21. Welche Mindestvoraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit eine vertiefte Zusammenarbeit mit syrischen staatlichen Stellen als verantwortbar gilt? 22. Welche besonderen Risiken sieht die Bundesregierung bei Kooperationen mit Staaten, deren politische Strukturen noch nicht gefestigt sind? 23. Welche Leitlinien oder Maßstäbe bestehen innerhalb der Bundesregierung für den Umgang mit diesem Spannungsverhältnis (vgl. Frage 22)? 24. Sieht die Bundesregierung angesichts der dargestellten Rahmenbedingungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Anpassungsbedarf bei bestehenden Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäben, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? 25. Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag künftig in regelmäßiger und öffentlich nachvollziehbarer Form über Entwicklungen in diesem Bereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu unterrichten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? 26. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt für die Ausgestaltung ihrer Politik gegenüber Syrien im Spannungsfeld zwischen Stabilisierung, Kontrolle und politischer Vorsicht? 27. Sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bereits Mittel für Maßnahmen mit Syrienbezug aus dem Bundeshaushalt abgeflossen, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln wurden diese geleistet? 28. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Bundeshaushalts werden derzeit Mittel für Maßnahmen mit Syrienbezug bereitgestellt? 29. Für welche dieser Haushaltstitel sind in den Jahren 2025 und 2026 jeweils Mittel in welcher Höhe veranschlagt oder vorgesehen? 30. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln und in welcher konkreten Höhe sollen die vom Bundeskanzler öffentlich in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Syrien bereitgestellt werden? 31. Welche Ressorts sind jeweils für die Verwendung, Verwaltung und Kontrolle dieser Mittel verantwortlich (vgl. Frage 30)? 32. In welchen Fällen erfolgt die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen mit Syrienbezug im Rahmen übergreifender Programme oder Sammelansätze, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel dort zugeordnet? 33. Welche konkreten Veränderungen in der Mittelbereitstellung für Maßnahmen mit Syrienbezug sind gegenüber den Vorjahren erfolgt oder geplant, und aus welchen Gründen? 34. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte werden aus den in den Fragen 27 bis 31 genannten Mitteln finanziert oder sollen künftig finanziert werden? Berlin, den 16. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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