Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung
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Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5431
21. Wahlperiode 17.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Dr. Michael
Espendiller, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Rocco Kever, Denis Pauli,
Matthias Rentzsch, Johann Martel, Arne Raue, Knuth Meyer-Soltau, Gerold
Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der
Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der
syrischen Regierung
Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf frühere Kleine Anfragen
insbesondere auf Bundestagsdrucksache 20/12069 sowie ergänzend auf den
Bundestagsdrucksachen 20/12354 und 20/13863 ausgeführt, dass sie selbst keine
dem sogenannten Hawala-Banking zuzurechnenden Transaktionen tätigt oder
beauftragt. Zugleich wurde ausgeführt, dass in besonderen Einzelfällen bei
Vorhaben in Staaten mit eingeschränkter Bankeninfrastruktur
Zuwendungsempfänger oder Durchführungsorganisationen auf nicht reguläre Transferwege
zurückgreifen können, sofern dies als ultima ratio erforderlich ist und besonderen
Auflagen unterliegt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12069).
Parallel dazu hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf frühere Kleine
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/4245 und 21/4663 auf die
Bedeutung von Maßnahmen zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau Syriens sowie
auf die Rolle im Ausland lebender syrischer Staatsangehöriger in diesem
Zusammenhang hingewiesen. Gleichzeitig ist die politische und institutionelle
Lage Syriens weiterhin von erheblichen Herausforderungen geprägt. Staatliche
Strukturen sind in Teilen nur eingeschränkt belastbar, und die
Nachvollziehbarkeit von Finanzflüssen sowie die Kontrolle von Mittelverwendungen
unterliegen besonderen Anforderungen.
Vor dem Hintergrund öffentlicher Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich
Merz, wonach Deutschland eine finanzielle Unterstützung Syriens in Höhe von
rund 200 Mio. Euro in Aussicht stellt (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel
les/unterstuetzung-syrien-2325592), besteht nach Auffassung der Fragesteller
ein erhebliches öffentliches Interesse daran, nachvollziehen zu können, nach
welchen Maßstäben die Bundesregierung Finanztransfers,
Förderentscheidungen und Formen der Zusammenarbeit mit Syrien bewertet und absichert. Dies
betrifft insbesondere die Frage, wie Transparenz, Nachweisbarkeit und die
Einhaltung bestehender Sanktionsregelungen gewährleistet werden, wenn reguläre
Bankstrukturen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die bestehenden Maßstäbe, Verfahren und
Erkenntnisse der Bundesregierung in einer Weise darzustellen, die ohne Bezug
auf Einzelfälle oder sicherheitsrelevante Detailinformationen öffentlich
nachvollziehbar ist und eine sachliche Bewertung ermöglicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche über bereits veröffentlichte Bundestagsdrucksachen
hinausgehenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Umfang und zur
Struktur von Finanztransfers aus Deutschland nach Syrien seit dem 1.
Januar 2025 vor?
2. Auf welcher tatsächlichen Grundlage bewertet die Bundesregierung
Finanztransfers nach Syrien, sofern diese nicht vollständig statistisch erfasst
werden können?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass Finanztransfers in Staaten mit eingeschränkter Bankeninfrastruktur
nur begrenzt statistisch abbildbar sind?
4. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind jeweils für die
Erfassung, Bewertung und politische Einordnung solcher Finanztransfers
zuständig?
5. In welcher Weise werden entsprechende Erkenntnisse (vgl. Frage 1)
innerhalb der Bundesregierung ressortübergreifend zusammengeführt und
bewertet?
6. Welche öffentlich darstellbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen
der Bundesregierung über die Nutzung nicht regulärer
Finanztransfersysteme im Zusammenhang mit Syrien vor?
7. Welche typischen Verwendungszusammenhänge solcher Transferwege
sind der Bundesregierung bekannt (z. B. familiäre Unterstützung,
wirtschaftliche Zwecke, humanitäre Vorhaben)?
8. Welche abstrakten Risiken sieht die Bundesregierung bei der Nutzung
solcher Transferwege insbesondere im Hinblick auf
a) Nachvollziehbarkeit von Transaktionen,
b) Einhaltung von Sanktionsregelungen,
c) Geldwäscheprävention?
9. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen in Frage 8
erfragten Risiken für ihr eigenes Verwaltungshandeln und für die
Ausgestaltung von Förderprogrammen?
10. Welche konkreten Maßstäbe legt die Bundesregierung an, um
Finanztransfers oder Mittelverwendungen mit Syrienbezug als nachvollziehbar und
vertretbar einzustufen?
11. Welche Mindestanforderungen an Nachweise und Dokumentation gelten
bei geförderten Vorhaben, wenn reguläre Bankwege nicht oder nur
eingeschränkt zur Verfügung stehen?
12. Wie wird sichergestellt, dass Mittel nicht an Stellen gelangen, die gegen
geltende Sanktionsregelungen verstoßen oder diesen zuwiderhandeln,
soweit dies ohne Bezug auf Einzelfälle dargestellt werden kann?
13. Welche Prüfschritte erfolgen vor der Bewilligung entsprechender
Vorhaben (vgl. Frage 12)?
14. Welche Prüfschritte erfolgen während der Durchführung solcher Vorhaben
(vgl. Frage 12)?
15. Welche Prüfschritte erfolgen nach Abschluss solcher Vorhaben (vgl.
Frage 12)?
16. Welche typischen Defizite, Problemlagen oder wiederkehrenden
Herausforderungen hat die Bundesregierung bei der Prüfung von Vorhaben mit
Syrienbezug festgestellt, soweit dies allgemein darstellbar ist?
17. Welche Folgen werden gezogen, wenn Nachweise unvollständig oder nur
eingeschränkt überprüfbar sind (vgl. Frage 16)?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlichen
Äußerungen syrischer Regierungsvertreter, wonach im Ausland lebende
Syrer als „strategisches nationales Gut“ bezeichnet werden (nius.de/
kommentar/asaad-shaibani-syrer-deutschland-strategisches-
nationalesgut-al-scharaa-friedrich-merz)?
19. Inwieweit beeinflussen solche Äußerungen die Bewertung der
Bundesregierung hinsichtlich Rückkehr-, Integrations- und Wiederaufbaupolitik
(vgl. Frage 18)?
20. Hat sich die Bundesregierung aktuell eine eigene Auffassung erarbeitet
zur institutionellen Stabilität staatlicher Strukturen in Syrien, und wenn ja,
wie lautet diese, und auf welcher Grundlage erfolgt diese mögliche
Positionierung der Bundesregierung?
21. Welche Mindestvoraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung
erfüllt sein, damit eine vertiefte Zusammenarbeit mit syrischen staatlichen
Stellen als verantwortbar gilt?
22. Welche besonderen Risiken sieht die Bundesregierung bei Kooperationen
mit Staaten, deren politische Strukturen noch nicht gefestigt sind?
23. Welche Leitlinien oder Maßstäbe bestehen innerhalb der Bundesregierung
für den Umgang mit diesem Spannungsverhältnis (vgl. Frage 22)?
24. Sieht die Bundesregierung angesichts der dargestellten
Rahmenbedingungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Anpassungsbedarf bei
bestehenden Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäben, wenn ja, welchen, und wenn nein,
warum nicht?
25. Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag künftig in
regelmäßiger und öffentlich nachvollziehbarer Form über Entwicklungen in
diesem Bereich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu unterrichten,
wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
26. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung insgesamt für die
Ausgestaltung ihrer Politik gegenüber Syrien im Spannungsfeld zwischen
Stabilisierung, Kontrolle und politischer Vorsicht?
27. Sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 bereits Mittel für Maßnahmen
mit Syrienbezug aus dem Bundeshaushalt abgeflossen, und wenn ja, in
welcher Höhe, und aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln wurden
diese geleistet?
28. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Bundeshaushalts
werden derzeit Mittel für Maßnahmen mit Syrienbezug bereitgestellt?
29. Für welche dieser Haushaltstitel sind in den Jahren 2025 und 2026 jeweils
Mittel in welcher Höhe veranschlagt oder vorgesehen?
30. Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln und in welcher konkreten
Höhe sollen die vom Bundeskanzler öffentlich in Aussicht gestellten
finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für Syrien bereitgestellt werden?
31. Welche Ressorts sind jeweils für die Verwendung, Verwaltung und
Kontrolle dieser Mittel verantwortlich (vgl. Frage 30)?
32. In welchen Fällen erfolgt die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen
mit Syrienbezug im Rahmen übergreifender Programme oder
Sammelansätze, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel dort zugeordnet?
33. Welche konkreten Veränderungen in der Mittelbereitstellung für
Maßnahmen mit Syrienbezug sind gegenüber den Vorjahren erfolgt oder geplant,
und aus welchen Gründen?
34. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte werden aus den in den
Fragen 27 bis 31 genannten Mitteln finanziert oder sollen künftig finanziert
werden?
Berlin, den 16. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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