Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
[Bundesrat Drucksache 277/1/25
04.07.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Fz
zu Punkt 1 der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2025 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die deutsche Wirtschaft immer noch in
einer anhaltenden Schwächephase befindet. Die Schwierigkeiten sind
konjunktureller, vor allem aber struktureller Natur. Die anhaltenden
handels- und geopolitischen Herausforderungen, namentlich der
protektionistische und kaum berechenbare Kurs der neuen US-Regierung,
die Handelskonflikte zwischen den USA mit allen ihren Handelspartnern
sowie die kriegerischen Auseinandersetzungen in Nahost und in der
Ukraine, erhöhen die Unsicherheit bei Unternehmen sowie Bürgerinnen und
Bürgern nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Diese belastet die
Konjunktur in Deutschland stark, dämpft die Wachstumsaussichten und
wirkt sich somit negativ auf die Haushalte von Bund, Ländern und
Kommunen aus. Das Wachstum der deutschen Wirtschaft war nach dem
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Jahr 2023 auch im Jahr 2024 real rückläufig (minus 0,2 Prozent). Die
Bundesregierung hatte vor diesem Hintergrund in ihrer Frühjahrsprognose
die Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das
Jahr 2026 deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent
auf 0 Prozent und für das Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 1,0 Prozent). Von
einer stabilen Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum kann
aktuell zwar noch nicht gesprochen werden, allerdings deuten viele
Indikatoren zuletzt darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft im
Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich lassen könnte. So haben einige
Forschungsinstitute – auch angesichts des zu erwartenden fiskalpolitischen
Impulses aufgrund der von der neuen Bundesregierung geplanten Vorhaben
sowie der geänderten finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen –
ihre Prognosen jüngst wieder angehoben. Für die öffentlichen Haushalte
bleiben die bislang verhaltene konjunkturelle Entwicklung wie auch die
strukturelle Wachstumsschwäche jedoch absehbar unbefriedigend. Sie
belasten darüber hinaus die Einnahmen der Sozialversicherung, erschweren
die Steuerung der Etats und schränken erheblich die Finanzierung dringend
notwendiger Investitionen, beispielsweise in Infrastruktur, Klimaschutz und
Klimaanpassung sowie Digitalisierung, ein.
b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines
Sondervermögens des Bundes mit eigener Kreditermächtigung über
500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und
Klimaneutralität. Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für
Investitionen in den Ländern und Kommunen, verteilt auf einen Zeitraum
von zwölf Jahren, kann einen substanziellen Beitrag zum Abbau des
Investitionsstaus in Ländern und Kommunen leisten. Der Bundesrat begrüßt
ferner, dass sich Bund und Länder einig sind, dass für die konkrete
Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren
notwendig sind sowie dass insbesondere anstelle der Genehmigungen von
Einzelprojekten pauschale Zuweisungen erfolgen und eine
Doppelförderung ermöglicht wird.
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c) Um einen nachhaltigen Wachstumsimpuls aus dem Sondervermögen
Infrastruktur zu erzeugen, ist zudem erforderlich, dass die
Investitionsmaßnahmen durch weitere strukturelle Reformen, z. B. in den
Bereichen der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, der
Transferleistungen und des Vergabe- und Baurechts begleitet werden. Der
Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen
Strukturreformen zügig anzugehen.
d) Durch das Sondervermögen muss darüber hinaus sichergestellt werden,
dass die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auf
allen föderalen Ebenen umgesetzt werden können. Der Bundesrat begrüßt,
dass weitere Bundesmittel – auch aus dem neuen Sondervermögen des
Bundes und aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – in Form
von Bundesprogrammen an die Länder und Kommunen fließen. Diese
dringend erforderlichen zusätzlichen Investitionen aus dem neuen
Sondervermögen des Bundes und aus dem KTF können nur dann ihre volle
Wirkung entfalten, wenn sie insgesamt ohne
Kofinanzierungsverpflichtungen der Länder und Kommunen umgesetzt
werden können.
e) Ein angemessener Anteil der zusätzlichen Mittel im KTF aus dem
Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro sollte darüber hinaus
zur Finanzierung von Projekten den Ländern und Kommunen – ohne
Anrechnung auf andere Mittelzuweisungen an die Länder – zur Verfügung
gestellt werden, weil in ihren Aufgabenbereich ein erheblicher Teil der
notwendigen Investitionen, etwa für den Ausbau der Wärmenetze zur
Umsetzung der Klimawende, fällt.
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f) Der Bundesrat stellt fest, dass die Länder und Kommunen zur Bewältigung
überregionaler und regionaler Notlagen in den vergangenen Jahren neben
dem Bund eine Vielzahl von Maßnahmen finanziert haben, die für sie eine
erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die aktuelle
gesamtwirtschaftliche Lage erhöht darüber hinaus den Druck auf die
öffentlichen Haushalte, da die Steuereinnahmen weniger stark wachsen als
ursprünglich prognostiziert. Gleichzeitig stehen die Haushalte der Länder
vor anhaltend großen Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die
Investitionsbedarfe bei der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung,
die Finanzierung der Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt die
Finanzierung von Bildung und Digitalisierung.
g) Die deutlich erweiterten verfassungsrechtlichen Finanzierungspielräume
des Bundes für Ausgaben der Gesamtverteidigung und für die Erfüllung
sicherheitspolitischer Aufgaben dienen auch dem Schutz der
Zivilbevölkerung, der informationstechnischen Systeme und der
Infrastruktur. Vor allem präventive Maßnahmen des Zivilschutzes berühren
dabei Belange der Länder und Gemeinden, beispielsweise hinsichtlich der
notwendigen Fähigkeiten der Polizei, des Katastrophenschutzes und
zusätzlichen Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur, die auch nicht
innerhalb der durch die Änderung der Schuldenbremse erweiterten
Finanzierungsspielräume der Länder im notwendigen Umfang finanziert
werden können. Die Länder erwarten daher, dass für notwendige präventive
Maßnahmen des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Ertüchtigung der
Infrastruktur eine bundesseitige Finanzierung in Abstimmung mit den
Ländern erfolgt.
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h) Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Länder und Kommunen aufgrund der
anhaltenden geopolitischen Konflikte nach wie vor mit der Aufgabe
konfrontiert sehen, den geflüchteten Menschen Schutz zu gewähren. Ein
atmendes System für die Finanzierung der Kosten der
Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller mit einer Pro-Kopf-
Pauschale ist ein wichtiger Schritt, um die Finanzierung den
Flüchtlingszahlen dynamisch anzupassen. Der Bundesrat sieht es zugleich
als erforderlich an, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für die
Länder und Kommunen intensiviert. Die Beschränkung der
Kostenbeteiligung auf Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller
greift viel zu kurz. Den Ländern und Kommunen entstehen erhebliche über
die Pro-Kopf-Pauschale hinausgehende finanzielle Belastungen (z. B. durch
soziale Folgekosten und im Bereich der Integration). Kürzungen der
Haushaltsansätze im Vergleich zum Vorjahr in diesem Bereich wie zum
Beispiel bei Integrationskursen, Migrationsberatung oder „Maßnahmen zur
Integration von Zuwanderern und Spätaussiedlern“ sind vor diesem
Hintergrund abzulehnen. Die Länder und Kommunen müssen in die Lage
versetzt werden, die laufenden Aufgaben der Versorgung und Integration
aller Schutzsuchenden bewältigen zu können, ohne die Handlungsfähigkeit
an anderer Stelle stark einschränken zu müssen.
i) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Haushalt des Bundes zwar hohen
strukturellen Belastungen ausgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der
generationengerechten Finanzpolitik ist ungeachtet und unabhängig
etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der
Bundeshaushaltsaufstellung aber eine Einhaltung der Finanzierungszusagen
an die Länder geboten.
j) In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Bund
regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei
den Ländern verbleibt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei
derartigen Programmen aus Gründen der Planbarkeit von Anfang an
rechtssicher feststehen sollte, dass der Bund sie dauerhaft und dynamisch
mitfinanziert.
k) Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Bedeutung
der Gemeinschaftsaufgaben und das damit einhergehende
Mitwirkungsgebot des Bundes. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung,
für einen bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr einzustehen. Aus
Sicht der Länder steht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die
Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese
auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutzt werden. Eine
Minderung der Regionalisierungsmittel oder auch nur eine Verschiebung
von Geldern in Folgehaushaltsjahre führt unaufhaltsam in eine kritische
Gemengelage. Für einen weiterhin attraktiven Nahverkehr ist eine
Beteiligung des Bundes unabdingbar.
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen zur
Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das
europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen – Unternehmen wie
Haushalte – so schnell wie möglich umzusetzen. Neben der geplanten
Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die
Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren
Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und
Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in
Aussicht gestellt wurden.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Empfehlungen der Ausschüsse)