Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund)
Text
Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund)
[Bundesrat Drucksache 575/25
02.10.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund)
Bundesministerium Berlin, 2. Oktober 2025
für Digitales und
Staatsmodernisierung
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
anliegend übersende ich die am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossene
Modernisierungsagenda Bund.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karsten Wildberger
Modernisierungsagenda —
für Staat und Verwaltung (Bund)
Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland.
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Impressum
Herausgeber
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
11019 Berlin
Internet www.bmds.de
Stand
Oktober 2025
Gestaltung
BMDS, Jülide Sözen
Weitere Publikationen der Bundesregierung zum Herunterladen und zum Bestellen finden Sie unter:
www.publikationen-bundesregierung.de
Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die
Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von
Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament.
Modernisierungsagenda —
für Staat und Verwaltung (Bund)
Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland.
„Die Koalition will in den kommenden vier Jahren zeigen, dass
Deutschland zurück ist. Dafür müssen wir in vielen Bereichen besser werden und
staatliche Entscheidungen, Prozesse und Strukturen modernisieren. Wir
wollen als Bundesregierung zeigen, dass es geht, und vorangehen.
Wir wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat
stärken. Dafür braucht die Politik eine ernsthafte und konsequente
Bereitschaft zu Reformen.
Durch eine grundlegende Modernisierung, Verwaltungsreform, einen
umfassenden Rückbau der Bürokratie, Ziel- und Wirkungsorientierung und
durch eine verlässliche Justiz werden wir unseren Staat wieder
leistungsfähig machen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft stellen wir in
den Mittelpunkt unseres Handelns.“
„Wir erarbeiten in 2025 eine ambitionierte Modernisierungsagenda für
Staat und Verwaltung.“
(Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, Kapitel 2.2, Zeilen 1775 ff. bzw. 1788 f.)
Die vorliegende Agenda greift diesen Auftrag auf und formuliert einen
konkreten Umsetzungsplan der Modernisierungsvorhaben für Staat und
Bundesverwaltung in der 21. Legislaturperiode.
Vorwort
Wir wollen echte Wirkung erzielen:
Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter
Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat
I Spürbarer Bürokratierückbau
II Bessere Rechtsetzung
III Bürger- und unternehmenszentrierter Service
IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
strategisches Personalmanagement
V Effiziente Bundesverwaltung
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„Gutes Regieren für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland“
Die Bundesregierung ist angetreten, den Staat
einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen.
Sie will zeigen, dass Deutschland in zentralen
Bereichen wieder besser wird, staatliche
Entscheidungen, Prozesse und Strukturen
modernisiert und damit Vertrauen in die
Leistungsfähigkeit des Staates gestärkt wird.
Voraussetzung ist eine ernsthafte, konsequente
Bereitschaft zu ganzheitlichen Reformen. Ziel-
und Wirkungsorientierung schaffen Transparenz
und Nachvollziehbarkeit. Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen stehen im
Mittelpunkt.
Die Ausgangslage ist geprägt von tiefgreifendem
Wandel: Künstliche Intelligenz (KI) und
umfassende Digitalisierung verändern
Gesellschaft und Verwaltung; geopolitische
Verschiebungen und der Klimawandel erfordern
entschlossenes Handeln, um global
wettbewerbsfähig zu bleiben und Sicherheit zu
gewährleisten; demografische Entwicklungen
verlangen innovative Herangehensweisen zur
Kompensation fehlender Arbeitskräfte. Die
Bundesregierung wird Bürokratie national und
auf EU-Ebene abbauen, Wirtschaftskraft und -
wachstum ankurbeln und dabei die ganze Breite
der Unternehmen – Handwerk, Mittelstand und
Großunternehmen, Start-ups und
landwirtschaftliche Betriebe – in den Blick
nehmen. Sie wird Bürgerinnen und Bürger
entlasten, in den Mittelpunkt des
Verwaltungshandelns stellen und den Kontakt
mit dem Staat so unkompliziert wie möglich
gestalten, ohne dabei relevante Schutzstandards
abzusenken.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen,
müssen Politik und Verwaltung anders arbeiten.
Prozesse sind zu oft zu kompliziert, zu teuer und
zu langsam. Anspruch der Bundesregierung sind
Schnelligkeit, Ergebnisorientierung und
Nutzerzentrierung. Klare Prioritäten, der Abbau
von Komplexität sowie die gleichzeitige
Erhöhung der Servicequalität müssen dafür
ineinandergreifen.
Vision: ein schnelles, digitales und
handlungsfähiges Deutschland – mit weniger
unnötiger Bürokratie und mehr Vertrauen,
verlässlich funktionierenden und gut integrierten
digitalen Staatsleistungen, effizienteren
Strukturen, schnelleren Entscheidungen sowie
einer Kultur des Experimentierens und Lernens.
Führung ist so gestaltet, dass zielorientiert
Ergebnisse eingefordert, Fehler als Chancen
verstanden und Eigenverantwortung gefördert
werden.
Staatsmodernisierung ist eine gemeinsame
Aufgabe aller Ressorts und gelingt im
Schulterschluss mit Ländern und Kommunen. Die
Bundesregierung setzt die notwendigen
Reformen auf Bundesebene entschlossen um und
erreicht bis zum Ende der Legislatur spürbare
Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft.
Gleichzeitig soll eine Modernisierungsrendite
erwirtschaftet werden, die zur
Haushaltskonsolidierung beiträgt.
Verwaltung und öffentlicher Dienst sind
Garanten für objektives, gemeinwohlorientiertes
Handeln. Sie werden mit Mut und Zuversicht
gestärkt und modernisiert – damit Bürgerinnen
und Bürger sowie Unternehmen Vertrauen in die
Problemlösungsfähigkeit der Politik und die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung haben.
Prinzipien der Staatsmodernisierung
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung
basiert auf einer neuen Interpretation des
Ressortprinzips im Sinne eines
Whole‑of‑Government‑Ansatzes. Die Ministerien
richten sich – unter Einbeziehung des
nachgeordneten Bereichs – neu aus, um
Vereinfachung, Aufgabenbündelung,
Konsolidierung, Standardisierung und Skalierung
systematisch zu ermöglichen. Klare Zuordnung der
Federführung ersetzt Mehrfachzuständigkeiten.
Die Ressorts arbeiten ergebnisorientiert
zusammen.
Durch dieses Vorgehen wird Personal frei, das in
priorisierte oder neue Aufgaben überführt und
entsprechend geschult wird. Silos werden
überwunden. Strukturen orientieren sich an
Prozessen, die sich konsequent am Bedarf der
Adressatinnen und Adressaten ausrichten und
digital gedacht sind, um Wertschöpfungsketten zu
verbessern und Effizienzpotenziale zu heben –
„digital first, analog möglich“.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung
kann nicht warten. Leitend ist das Prinzip
„Fortschritt vieler statt Stillstand aller“. Die
Mitglieder der Bundesregierung stellen sich hinter
ihre Modernisierungsprojekte und führen sie zum
Erfolg.
Diese Modernisierungsagenda zielt darauf ab,
einen schnellen, digitalen und handlungsfähigen
Staat zu schaffen, der zügiger entscheidet,
verlässlicher liefert und Vertrauen stärkt.
Wir wollen echte Wirkung erzielen:
Exemplarische
Modernisierungsprojekte
mit Hebelcharakter
Unter dem Dach der Modernisierungsagenda – für Staat
und Verwaltung (Bund) (Modernisierungsagenda) der
Bundesregierung wird eine Vielzahl von Vorhaben und
Maßnahmen in Verantwortung der Ressorts umgesetzt. Bei
der Umsetzung wollen wir modular und iterativ in
Umsetzungszyklen vorgehen – wir werden also sukzessive
Maßnahmen planen, in die Umsetzung bringen und
regelmäßig überprüfen, wie wir unser Vorgehen anpassen
müssen. Dabei werden wir denjenigen Maßnahmen die
hächste Priorität einräumen, die einen konkreten
Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen
und Unternehmen haben.
Alle Ressorts haben hierzu konkrete Maßnahmen und
Projekte entwickelt und unter das Dach der
Modernisierungsagenda eingebracht. Während der
gesamten Legistlaturperiode können fortlaufend weitere
Maßnahmen durch die Ressorts in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) ergänzt werden.
Die Maßnahmen werden zusammen eine spürbare
Modernisierung von Staat und Verwaltung erreichen.
Einige der Maßnahmen leisten dabei einen besonders
herausgehobenen Beitrag zu den Zielen der
Modernisierungsagenda und des Koalitionsvertrages. Diese
bezeichnen wir als Hebelprojekte.
Sie führen zu direkten Verbesserungen für Bürgerinnen
und Bürger sowie Unternehmen, die diese in ihrem Alltag
beobachten können. Sie erzielen Wirkung über mehrere
der in der Modernisierungsagenda benannten fünf
Handlungsfelder hinweg. Sie haben Vorbildfunktion für
die Agenda insgesamt und können skaliert, nachgenutzt
oder übertragen werden.
Exemplarisch wollen wir Hebelprojekte benennen und
vorstellen. Sie stehen beispielhaft für die vielen
Modernisierungsmaßnahmen, deren Umsetzung sich die
Bundesregierung für diese Legislaturperiode
vorgenommen hat.
Zentralisierung iKfz-Portale:
Wir streben an, die internetbasierte Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrtbundesamt zu zentralisieren. Ziel ist ein
flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zudem würden damit 400
Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein Portal vorzuhalten, entlastet. Dies hätte deutliche Einsparungen zur
Folge.
Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein:
Wir treiben die Digitalisierung durch den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein voran. Damit
schaffen wir praxistaugliche Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Gleichzeitig leisten wir
einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, effizienten und europaweit vernetzten Verwaltung.
Bau-Turbo:
Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren
Wohnraum. Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser
Planungszeitraum für den Wohnungsbau kann künftig massiv verkürzt werden. So wird Bauen nicht nur
schneller, sondern auch bezahlbarer. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit
auch weniger Kosten.
Zugang zum Recht verbessern:
Wir werden den Menschen den Zugang zum Recht erleichtern, indem wir die Verfahrensabläufe vor den
Zivilgerichten beschleunigen und effizienter machen. Wir werden zudem neue digitale Technologien und
Verfahrensabläufe in Pilotprojekten unter realen Bedingungen erproben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung
eines einfachen, nutzerfreundlichen und durchgängig digital geführten Online Verfahrens als völlig neue
Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit.
24h-Gründungen:
Wir wollen die Gründung von Unternehmen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dazu stellen wir ein
zentrales Webportal zur digitalen Unternehmensanmeldung mit Once-Only-Funktion als Teil des D-Stacks zur
Verfügung. Die BundID dient als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen. Die Erstellung von
Steuer- und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erfolgt nahtlos
über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Empfangsbescheinigung soll nach
Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit ebenfalls automatisiert ausgestellt werden. Die aktuell 6.000
Prozessvarianten auf kommunaler Ebene vereinheitlichen wir und schaffen einen gültigen Prozess für ganz
Deutschland.
Work-and-stay-Agentur:
Es gilt, bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden einzureißen. Zur Verbesserung der
Fachkräfteeinwanderung wird eine digitale Work-and-stay Agentur geschaffen.
Direktauszahlungsmechanismus:
Die Bundesfinanzverwaltung schafft die Möglichkeit, Geldleistungen des Bundes direkt an Bürgerinnen und
Bürger auszuzahlen. Bisher musste dafür ein indirekter Weg (über Arbeitgeber, Familienkassen oder andere
Stellen) gewählt werden, z.B. bei den Corona-Hilfen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) schließen
wir jetzt diese Lücke und der Staat kann Leistungen anlassbezogen, zielgerichtet, schnell und bürokratiearm an
die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger überweisen. Bürgerinnen und Bürger können beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ihre IBAN nun selbst mit ihrer Steuer-ID verknüpfen, seit wenigen Tagen
mit der nutzerfreundlichen App „BZSt IBAN+“.
Rechtsgrundlagen für KI:
Wir entwickeln unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz weiter, um den Einsatz von KI zu erleichtern.
Dazu gehört eine Rechtsgrundlage zum Erlass von vollautomatisierten Verwaltungsakten. Damit schaffen wir
zentrale Voraussetzungen für die breite Anwendung von KI in Verwaltungsprozessen.
KI-Unterstützung im Visumverfahren:
Wir automatisieren Teilschritte im Visumverfahren mit KI. Sie überprüft Dokumente und unterstützt bei
komplexen Prüfabläufen, verbessert so Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und macht
Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer. Ermöglicht wird dies durch die souveräne
Datenplattform PLAIN, die neben der Umsetzung beliebiger Anwendungsfälle im KI-Bereich auch
evidenzbasierte Entscheidungen im Visa-Verfahren unterstützt.
Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung
von KI-Verordnung und Data-Act:
Wir wollen die nationale Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland so innovationsfreundlich wie
möglich gestalten. Ziel ist eine bürokratiearme Durchführung, die möglichst schlanke Strukturen nutzt. Dazu
gehört eine möglichst gebündelte Aufsicht kombiniert mit der Arbeitsteilung mit bereits bestehenden, erprobten
Marktüberwachungsbehörden. Zudem wollen wir mit eigenen Vorschlägen für den Digital-Omnibus echte,
spürbare Vereinfachungen und Entlastungen erzielen, die die politische Zielsetzung der KI-Verordnung
unterstützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rahmen fördern.
Agentische KI für die Umweltverwaltung:
Wir setzen ein agentisches KI-System in der Umweltverwaltung ein. Damit können Verwaltungsmitarbeitende
fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten. So ermöglichen wir erhebliche Zeitersparnisse bei
Recherche- und Analysearbeiten. Unsere Mitarbeitenden können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren,
die menschliches Urteilsvermögen erfordern.
Digitale Servicelandschaft für Bürgerinnen und Bürger:
Die digitalen Services und Assistenten für Familien in verschiedenen Lebenslagen werden zur Steigerung der
Servicequalität harmonisiert, optimiert und (weiter-)entwickelt. Hierzu werden Servicestandards entwickelt und
anhand ausgewählter Piloten vertestet. Ziel ist eine niedrigschwellige, praktische und konkrete Unterstützung.
Entbürokratisierung in der Pflege:
Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, den das Bundeskabinett am 6.
August 2025 beschlossen hat, sind bereits umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege
vorgesehen. Damit sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen,
aber auch Pflegekassen und Prüfdienste von vermeidbarem bürokratischem Aufwand entlastet werden.
Weitergehende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung werden im Rahmen der Bund-Länder
-Arbeitsgruppe für die Pflegereform geprüft und sollen mit dem Zukunftspakt Pflege umgesetzt werden.
Förderzentrale Deutschland:
Die Förderzentrale Deutschland ist der zentrale Zugangspunkt für Fördernehmende, Fördergebende und
perspektivisch für das Förderungsberatungsökosystem. Sie gestaltet den Zugang zu Förderangeboten
niedrigschwellig, schnell und transparent. Eine intuitive Antragskonfiguration beschleunigt und standardisiert
die Erstellung und Verwaltung von Fördervorgängen. Der gesamte Förderprozess soll im Zusammenspiel mit den
(Weiter-)Entwicklungen zum Fördermanagementdienst und zum Projektförder-Informationssystem digital und
medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden.
KI-basierter „Förderlotse Wachstumsmärkte“:
Wir entwickeln eine neue, KI-gestützte Plattform, auf der die bisherigen Informations- und Beratungsangebote
der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit komplementär dargestellt werden. Der
Bedarf der deutschen Unternehmen steht dabei im Fokus. Erstmals wird eine gemeinsame Anlaufstelle als „One
Stop Shop“ geschaffen.
Maximale Vereinfachung des Kulturförderwesens:
Wir vereinfachen das Kulturförderwesen weitestgehend. Das Kulturförderwesen wird digitalisiert. Wir erleichtern
die Vorgaben für Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger im Kulturbereich, wirken auf mutige
Änderungen des Zuwendungsrechts hin, die Vertrauen statt Kontrolle zur Grundlage haben. So senken wir den
Aufwand für alle Beteiligten spürbar und legen den Turbo bei Bescheiden ein.
Innovation durch Experimentierklauseln:
Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz entwickeln, das durch
neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärkt.
Dazu werden wir binnen Jahresfrist mehrere konkrete Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Generell
sollen Entscheidungsträger vor Ort durch neuartige Erprobungsräume die Chance erhalten, schnellere,
pragmatischere und innovativere Entscheidungen treffen zu können.
Exemplarische
Modernisierungsprojekte
mit Hebelcharakter
Innovationsfreiheitsgesetz:
Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz werden wir zentrale bürokratische Hürden in der
Forschungsförderung abbauen und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Ziel ist es,
Verwaltungsaufwand für Forschende spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen.
Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung:
Wir reduzieren und harmonisieren Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung, soweit es möglich
ist. Die Optionen für einen digitalen Rinderpass werden intensiv geprüft. Entsprechende Datenbanken werden im
Auftrag von den Ländern und teilweise auch gemeinsam mit dem Bund betrieben und sollen als zentrale
Meldeplattform weiter ertüchtigt werden.
Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr:
Das BMVg hat gemeinsam mit dem BMWE mit dem am 23. Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines
Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) ein zentrales Vorhaben aus
dem Koalitionsvertrag in kürzester Zeit auf den Weg gebracht, um den notwendigen raschen Fähigkeitszuwachs
der Bundeswehr zu gewährleisten. Zeitgleich wurde die Direktauftragswertgrenze für Aufträge zur Deckung der
Bedarfe der Bundeswehr massiv erhöht. Damit können schon jetzt Aufträge ohne ein bürokratisches
Vergabeverfahren einfacher und schneller unter Vertrag genommen werden.
Zentrales Newscenter:
Das Newscenter des BPA wird auf möglichst alle Ressorts erweitert und so zur zentralen, crossmedialen
Unterrichtungsplattform der Bundesregierung. Das Newscenter bietet 24 Stunden an sieben Tagen einen
aktuellen, umfassenden, ausgewerteten Medienüberblick und SocialMedia-Analysen. Es ist sowohl stationär als
auch mobil nutzbar.
Rechenzentrumsstrategie:
Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken, indem wir nicht nur mindestens eine der
europäischen AI Gigafactories nach Deutschland holen, sondern neben KI auch Cloud- und Edge-Computing
vorantreiben. Wir wollen ganz konkret und breit das adressieren, was wir beim Bau und Betrieb von
Rechenzentren in Deutschland besser machen können. Hierfür werden wir in der Bundesregierung mit einer
nationalen Rechenzentrumsstrategie die Grundlage legen. Wir möchten bis Ende des Jahres erste konkrete
Maßnahmen vorstellen.
Modernisierung des Dienstrechts:
Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und
Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die
Bundeslaufbahnverodnung und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem
erleichtern wir den Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird
grundlegend im Sinne einer Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt.
Exemplarische
Modernisierungsprojekte
mit Hebelcharakter
Diese Modernisierungsagenda ordnet die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages und die
bisher aufgegriffenen Vorschläge aus der Zivilgesellschaft in fünf Handlungsfelder. Die
Handlungsfelder enthalten Vorhaben und zugehörige kurz-, mittel- und langfristige
Maßnahmen, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu
spürbaren Verbesserungen führen werden. Zugleich stoßen wir auch längst
notwendige umfangreiche Strukturreformen an, die erst in einiger Zeit Wirkung
zeigen werden.
Wir wollen in allen Handlungsfeldern dort, wo es nötig und möglich ist, gemeinsam
Standards erarbeiten und zur Verfügung stellen. Wir wollen Lösungen skalierbar
machen und deren Nachnutzung bewerben und empfehlen. Wir wollen da, wo es
Mehrwerte schafft und Ressourcen freisetzt, auf Einheitlichkeit hinwirken. Wir
werden das Silodenken überwinden und das Ressortprinzip respektieren, aber modern
interpretieren.
Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat
Die fünf Handlungsfelder sind:
Wir gestalten Verwaltungsleistungen digital, effizient und
adressatenorientiert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
erleben den Staat stärker als Partner. Verfahrensbeschleunigung
und Sozialstaatsreform gehören dabei zu wichtigen
Anwendungsfeldern.
Neue Regelungen gestalten wir von Anfang an so, dass sie
adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich sind und
Automatisierung ermöglichen; „Law as Code“ kann dabei ein
Schlüsselelement sein. Regelungen, die nicht notwendig sind,
werden wir nicht machen.
Wir beseitigen unnötige bürokratische Lasten für Bürgerinnen
und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Wir
vereinfachen überkomplexe Regelungen und beschleunigen den
Vollzug durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze.
Spürbarer Bürokratierückbau
Bessere Rechtsetzung
Bürger- und unternehmenszentrierter Service
Wir vereinfachen und reduzieren die Verwaltungstätigkeit des
Bundes. Zugleich reduzieren wir den Personalbestand des Bundes um
acht Prozent, senken die Sachkosten um zehn Prozent und verringern
die Anzahl an Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten. Wir
intensivieren die Konsolidierung der Rechenzentren, IT-Dienste und
Netze des Bundes. Software und KI-Anwendungen entwickeln und
beschaffen wir zentral, ohne gesonderte Anforderungen außer Acht
zu lassen.
Wir forcieren in den Behörden zukunftsgerichtete Kompetenzen,
moderne Formen der Zusammenarbeit und eine positive
Fehlerkultur im Sinne einer Vertrauenskultur. Wir richten das
Personalmanagement strategischer auf die Herausforderungen der
Zukunft aus, entfalten so Potenziale und verbessern die
Servicequalität für unsere Beschäftigten spürbar.
Zukunftsgerichtete Personalentwicklung
und Strategisches Personalmanagement
Effiziente Bundesverwaltung
Die in der Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige Handlungsfelder und Maßnahmen mit
finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt präjudizieren dabei weder die laufenden noch die künftigen
Haushaltsverhandlungen. Sofern die genannten oder zukünftig im Rahmen der Modernisierungsagenda
geplanten Maßnahmen zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen führen, sollen diese von den betroffenen
Einzelplänen innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und innerhalb des Stellenplans des jeweiligen
Bundeshaushalts gedeckt werden.
Die in den Handlungsfeldern enthaltenen Maßnahmen sind grundsätzlich ein Angebot an alle unmittelbaren
Bundesbehörden.1 Die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ ist eine Absichtserklärung
der Bundesregierung, diese prioritären Modernisierungsvorhaben umzusetzen. Zielwerte und Inhalte werden
nach Beschluss der Agenda im Rahmen von Umsetzungszyklen gemeinsam weiter erarbeitet und die Vorhaben
darauf aufbauend umgesetzt. Diese Modernisierungsagenda ist ein lebendes Dokument; das Portfolio wird auch
nach Kabinettbeschluss stetig evaluiert und weiterentwickelt. Monitoring und Berichte sollen nur da erstellt
werden, wo sie wirklich nötig sind, und insbesondere dazu dienen, den Fortschritt von Modernisierungsvorhaben
aufzuzeigen.
Wir werden die Maßnahmen der Modernisierungsagenda und die Maßnahmen des Pakts für Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung strategisch aneinander ausrichten und im weiteren Arbeitsprozess klug
verzahnen. Dabei beachten wir die im Einsetzungsbeschluss des Staatssekretärsausschusses
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ festgelegten Abgrenzungen. Hierbei berücksichtigen wir auch
die durch das OZG-Änderungsgesetz vorgegebenen Leitplanken und nutzen bereits vorhandene Strukturen zur
Umsetzung der Maßnahmen. Doppelstrukturen und Parallelarbeiten in den Ressorts werden so vermieden.
Parallel erarbeiten Bund und Länder eine Föderale Modernisierungsagenda für die Konferenz des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
1 Ausgenommen sind jene Bundesbehörden, die im Haushaltsgesetz 2025 explizit von entsprechenden Vorgaben ausgenommen sind.
Die Bundesregierung baut konsequent bürokratische
Hürden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
die Verwaltung ab, um sie von unnötigem zeitlichen und
personellen Aufwand zu entlasten und ihnen so neue
Freiräume zu eröffnen. Die Bundesregierung wird ihre
gesteckten Bürokratierückbauziele konsequent
verfolgen und die im Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode vereinbarten ressortspezifischen
Bürokratierückbauprojekte konsequent umsetzen.
Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte,
Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte
oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir
nicht absenken. Effektive Maßnahmen zum Erhalt und
zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und der Zivilen
wie auch der militärischen Verteidigung sowie zum
Schutz des Klimas und der natürlichen
Lebensgrundlagen bleiben weiterhin möglich und
können auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ von den
Abbauzielen ausgenommen werden.
Klare, gut durchdachte Regeln und ihr erfolgreicher
Vollzug sind für den sozialen und demokratischen
Rechtsstaat unverzichtbar. Überflüssige Regeln und
unnötige Komplexität können jedoch belastend wirken.
Spürbarer Bürokratierückbau ist Wirtschafts- und
Demokratieförderung zugleich: Es gilt, Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von
unnötigem bürokratischem Aufwand zu befreien, um
ihnen mehr Raum zur Entfaltung ihrer Potenziale zu
geben und das Vertrauen in einen leistungs- und
handlungsfähigen Staat zu stärken.
Bürokratierückbau erfordert ein ressort- und
ebenenübergreifendes Handeln. Dies schließt die Landes
- und die Kommunalebene sowie die EU-Ebene mit ein.
Wir wollen die von der EU-Ebene ausgehende
Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert und unter
Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards
zurückbauen. Wir unterstützen und fordern die EU-
Kommission beim ambitionierten Bürokratierückbau
unter anderem im Rahmen der Omnibus-Pakete. Zudem
fordern wir höhere Ambitionen, wie beispielsweise eine
Einführung einer „One in, two out“-Regelung oder die
Reduzierung von Anpassungs- und Verwaltungskosten
um mindestens 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent
bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die
Bundesregierung wird sich bei jedem EU-Dossier für
Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung
einsetzen. Für zukünftige EU-Initiativen sollten die im
EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure dazu
aufgefordert werden, das Ziel, unnötige Bürokratie
abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden, bereits
im Hinblick auf das Initiativrecht und den
Verhandlungsprozess des jeweiligen
Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen.
Der Vollzug von Bundesrecht ist oftmals Sache der
Länder und vor allem der Kommunen.
Um unnötige Bürokratie übergreifend zurückzubauen,
müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen.
Unsere Ziele erreichen wir auch durch Erhöhung von
Schwellenwerten, Ausweitung von
Ermessensspielräumen, Pauschalierungen,
Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen,
Präklusionsregelungen und Bagatellvorbehalten. Mit
einer praxisnahen Umsetzung von Recht unter
besonderer Berücksichtigung der Perspektive der
Beteiligten werden einfache, aber dennoch wirksame
Regeln erreicht und deren Akzeptanz gesteigert.
Ein effizienter, wirksamer und schneller
Verwaltungsvollzug ist einer der größten Hebel, um die
tatsächliche und wahrgenommene Handlungsfähigkeit
des Staates zu stärken und unverhältnismäßige
Belastungen durch Bürokratie zu reduzieren. Deshalb
muss Verwaltungshandeln konsequent aus einer Bürger-
und Unternehmensperspektive überarbeitet werden: Es
geht um adressatengerechte Optimierung und
Abschaffung überflüssiger Verfahren, um
Vereinfachung, Bündelung, Standardisierung und
Automatisierung. Rechtsstaatliche Anforderungen
bleiben dabei gewahrt. Die Digitalisierung der
Verwaltung, insbesondere der Einsatz von KI und
Grundsätze wie „Once-Only“, werden dafür ein
entscheidender Hebel sein. So könnten Bürgerinnen und
Bürger beispielsweise durch einen weitgehend
registerbasierten Zensus, in dem auf bereits in
Verwaltung und Statistik vorliegende Daten zugegriffen
wird, von bislang erforderlichen Befragungen entlastet
werden.
Bürokratiekosten der Wirtschaft und Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und Verwaltung spürbar senken
Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten,
indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher
Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird.
Maßnahmen Zielwerte2
1.1 Prioritäre Bürokratierückbauvorhaben
werden umgesetzt und Service- und
Unterstützungsangebote zum
Bürokratierückbau entwickelt
• Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 % (rund 16 Mrd. Euro)3
bzw. um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP)
• Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro bzw. um den
jeweiligen Ressortanteil (Ende LP)
• Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung nehmen
wahr, dass sie (deutlich) von staatlicher Bürokratie entlastet werden
(6 Monate)
• Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12
Monate)
• Evaluation der Methodik, um Nutzen und Belastungen von
Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen (24 Monate)
1.2 Methodik wird weiterentwickelt, um –
unter Entlastung von Legistinnen und
Legisten – Nutzen und Belastungen von
Rechtsetzung realitätsnäher und
zielgerichteter zu erfassen
Stärkung der Bürokratiebremse
Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten
Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Modifizierung der One-in-one-out
(OIOO)-Regel zu Beginn der Legislatur
• Beschlussfassung zur Modifizierung der Ausnahmen der OIOO-
Regel (3 Monate)
• Einhaltung der weiterentwickelten OIOO-Regel für Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen und Verwaltung (Ende LP)
• Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12
Monate) 2.2 Fortentwicklung zur One-in-two-out
(OITO)-Regel
Praxischecks
Wir vereinfachen konkrete Lebenssachverhalte und Geschäftsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen,
indem wir bürokratische Hürden identifizieren und auflösen.
Maßnahmen Zielwert
3.1 Konsequente Durchführung von
Praxischecks als Standardinstrument
• Praxischecks werden über grundsätzlich alle Ressorts hinweg
mehrmals im Jahr durchgeführt (12 Monate)
• Praxischecks führen dazu, dass bestehende und neue rechtliche
Vorgaben in der Wahrnehmung ihrer Adressatinnen und Adressaten
leichter und aufwandsärmer umgesetzt werden können (Ende LP)
2 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
3 Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung und ist nach den neuen Zuschnitten der Ressorts noch final zu bereinigen.
Bis Ende des Jahres erfolgt eine finale Klärung der Datengrundlage für alle Ressorts, die für die Ermittlung der Rückbauziele verbindlich ist.
Bürokratie identifizieren
Wir identifizieren bürokratische Hürden, indem wir Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen
sowie der Verwaltung einbeziehen.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Einrichtung eines digitalen
Bürokratiemeldeportals und iterative
Weiterentwicklung
• Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen das digitale
Bürokratiemeldeportal für konstruktive Vorschläge (12 Monate)
• Einrichtung des Portals führt zu konkreten und umsetzbaren
Verbesserungsvorschlägen für spürbaren Bürokratierückbau
(24 Monate)
Systematischer Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine
möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Aufforderung zur Vermeidung unnötiger
bürokratischer Mehrbelastung auf EU-
Ebene bereits im Initiativ- und
Verhandlungsprozess
• Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten
Akteure, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren
Aufbau zu vermeiden, bereits bei Initiative und im Verhandlungsprozess
des jeweiligen Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen (ab
sofort)
5.2 Überarbeitung des EU-ex-ante-
Verfahrens
• Intensiver Einsatz für messbare und spürbare Senkung des
Bürokratieaufwands aus EU-Recht (Ende LP)
5.3 Schaffung von Transparenz beim
Regulierungsauftrag
• Spürbare Reduzierung von EU-Durchführungsrechtakten (Ende LP)
5.4 1:1 Umsetzung von EU-Recht • EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt (ab
sofort)
5.5 Forderung nach einer One-in-two out
(OITO)-Regel auf EU-Ebene
• Intensiver Einsatz für die Einführung OITO-Regel auf EU-Ebene
(Ende LP)
5.6 Harmonisierung von
EU-Bestandsrecht
• Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU
-Plattformen (zum Beispiel „Your Europe Portal“, „Interoperable
Europe Portal“) und Lösungen (zum Beispiel EUDI-Wallet, EU-
OOTS) (Ende LP)
5.7 EU-Vereinfachungsagenda • Ambitionierte Vereinfachungsagenda in ausgewählten
Themenfeldern auf EU Ebene, um weitere europäische Vereinfachungs-,
Harmonisierungs- und Bürokratieentlastungsinitiativen anzustoßen
(ab sofort)
I Spürbarer Bürokratierückbau
Die Bundesregierung wird neue Regelungen von
Anfang an konsequent so gestalten, dass sie bei den
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
zielgerichtet wirken – adressatenorientiert,
bürokratiearm, praxis- und digitaltauglich.
Regeln entfalten ihre intendierte Wirkung nur dann,
wenn die adressierten Probleme und Ziele zutreffend
identifiziert wurden und die Lösungen in der Lebens-
und Arbeitsrealität tatsächlich umsetzbar sind. Dafür
ist es entscheidend, die Perspektive und das Wissen
der Adressatinnen und Adressaten, also der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen und der Verwaltung, frühzeitig
einzubeziehen.
Deshalb ist bereits die konzeptionelle Frühphase der
Rechtsetzung – also die Phase vor Beginn der
Entwurfsarbeiten und dem eigentlichen Gesetzestext
– so wichtig: Hier wird festgelegt, ob eine staatliche
Intervention überhaupt notwendig ist und, wenn ja,
wie die Rechtsgestaltung erfolgen muss, um die
gewünschte Wirkung tatsächlich und auf möglichst
einfachem Weg zu erreichen. Die Bundesregierung
wird hierfür ein Vorgehensmodell für die Frühphase
der Rechtsetzung einführen und klare Regeln für
Wirkungsindikatoren verankern. Hierbei werden wir
auch prüfen, ob es in anderen Mitgliedstaaten der EU
Good Practices gibt, die für Deutschland anwendbar
sind (Europäisches Benchmarking). Eine wichtige
Rolle spielen hier auch Reallabore, die es
ermöglichen, unter realen Bedingungen über
Chancen und Risiken von Innovationen zu lernen
und so Regulierung evidenzbasiert und zügig
weiterzuentwickeln.
Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und
bestehenden Gesetzen bieten die Möglichkeit,
alternative Ansätze zu erproben, Ideen in Wettbewerb
zueinander zu setzen und so die Innovationskraft
Deutschlands zu fördern. Damit werden zugleich die
Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und
Kommunen gestärkt.
Insgesamt gilt es, nur notwendige und einfache,
zugleich aber zielgerichtete und wirksame
Regelungen zu schaffen sowie auf Ebene der
Europäischen Union auf solche hinzuwirken.
Allerdings wurden über viele Jahre eine große Anzahl
an Instrumentarien eingeführt, die Legistinnen und
Legisten erheblich belasten, deren Wirkung aber
nicht systematisch evaluiert worden ist. Die
Bundesregierung wird daher die bestehenden
Instrumente der Besseren Rechtsetzung (das heißt
Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung, Leitfäden,
Arbeitshilfen, Checks, Plattformen, Beschlüsse von
Staatssekretärausschüssen usw.) auf ihren Nutzen hin
überprüfen. Hierbei kommt dem Zentrum für
Legistik eine zentrale Aufgabe zu: Es wird diese
Instrumente, Werkzeuge und Methoden in
Zusammenarbeit mit den für die jeweiligen
Instrumente fachlich zuständigen Ressorts
konsolidieren und darauf hinwirken, die praktische
Rechtsetzung zu vereinfachen und von
bürokratischem Aufwand zu entlasten. Gleichzeitig
wird es sicherstellen, dass den Legistinnen und
Legisten der Ministerialverwaltung die erforderlichen
Methoden für eine zeitgemäße Rechtsetzung
vermittelt werden. Ferner begleitet es bei der
Rechtsetzung durch die Bereitstellung digitaler
Werkzeuge und einem Unterstützungsangebot für
komplexe Projekte (Task Force). Die Angebote sollen
für die Rechtsetzung der Länder, Kommunen und
Körperschaften nachnutzbar sein.
„Law as Code“ verfolgt die Vision, das Recht durch
digitale Technologien zukunftsfähig zu machen und
neue Potenziale zu erschließen ohne bestehende
Systeme zu ersetzen. Es eröffnet neue Wege für eine
wirksame, effiziente und digital integrierte
Rechtsetzung: Das Recht selbst kann vom Entwurf bis
zum Vollzug digital werden. Potenziale hält auch die
Rulemapping-Methode bereit: Sie bildet
Rechtsregeln visuell ab und übersetzt sie zugleich in
ausführbaren Code. In Kombination mit KI-
gestützten Werkzeugen, die die Struktur
bestehender Regulierung analysieren und die
Textarbeit unterstützen, lässt sich der digitale
Politikzyklus der modernen Rechtsetzung
wirkungsvoll schließen: Neben dem
natursprachlichen Gesetzestext, der weiterhin
unverzichtbar und allein rechtsverbindlich bleibt,
tritt der Code der Regulierung, den der Staat den
Adressaten – Unternehmen, Verwaltung und
Zivilgesellschaft – als Open-Source-Bibliothek zur
Verfügung stellt und der unmittelbar in die
Anwendungsprogramme übernommen werden
kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass den
Legistinnen und Legisten bei Nutzung der Methode
kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Entwicklung von effizienten Regelungsvorhaben, Frühphase stärken
Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte
Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben.
Maßnahmen Zielwerte4
1.1 Konzeption von
Gesetzgebungsverfahren mit neuer Frühphase und
konsolidierten Werkzeugen der Besseren
Rechtsetzung sowie Erprobung mit
einzelnen Ressorts
• Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung
durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase (24 Monate)
• Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von
Gesetzen, die eine konzeptionelle Frühphase durchlaufen haben, ist
nachweisbar gestiegen (Ende LP)
• Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem neuen
Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)
1.2 Umsetzung der neuen Frühphase in der
Rechtsetzung der Bundesregierung für
alle Ressorts in GGO
1.3 Integration der Instrumente und
Angebote der Frühphase in E-Gesetzgebung
Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche
Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Konzeption und Bereitstellung eines
ausreichenden Schulungsangebots für
die Bundesressorts
• Für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung steht ein
ausreichendes zentrales Schulungsangebot zur Besseren Rechtsetzung zur
Verfügung (24 Monate)
• Das Angebot ist für die Länder und Kommunen nachnutzbar (36
Monate)
4 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
2.2 Konzeption und Bereitstellung eines
Unterstützungsangebots für die
Bundesressorts
• Alle Legistinnen und Legisten der Bundesressorts, die erstmalig eine
Federführung übernehmen, durchlaufen grundsätzlich zunächst
eine Basisschulung Bessere Rechtsetzung (Ende LP)
• Legistinnen und Legisten aller Ressorts nutzen die bereitgestellten
Angebote und bewerten diese für ihre Arbeit als gewinnbringend (36
Monate)
• Alle Ressorts haben Zugriff auf Unterstützungsangebote für die
Bessere Rechtsetzung (36 Monate)
2.3 Unterstützung bei der Einrichtung von
Unterstützungseinheiten in den Ressorts
2.4 Bedarfsgerechter Ausbau der FIM-
Bundesredaktion
• Das Verfahren in den Abläufen ist aktualisiert und die FIM-
Bundesredaktion effizient und bedarfsgerecht ausgebaut (18 Monate)
Erfolgsindikatoren für regulatives Handeln etablieren, Wirkungsanalyse stärken
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik
überprüfbar werden.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Weiterentwicklung von Regeln für
Erfolgsindikatoren
• Standards für Erfolgsindikatoren sind auf Basis des bestehenden
Konzepts zur Ex-post-Evaluation weiterentwickelt und
ressortabgestimmt (12 Monate)
• Technische und fachliche Kompetenzen/Unterstützungsangebote
zur Umsetzung der Standards stehen für die Ressorts bereit (24
Monate)
• Ressorts wenden die Standards bei maßgeblichen
Regelungsvorhaben (nach den in den Standards definierten Schwellenwerten) an (24
Monate)
• Evaluierungsplattform steht für die Nutzung durch die Ressorts zur
Verfügung (24 Monate)
• Ressorts konsultieren die Evaluierungsplattform bei der Erarbeitung
neuer Regelungsvorhaben
3.2 Zurverfügungstellung von Daten,
Auswertungs- und Analysemöglichkeiten
für die Ressorts
3.3 Überprüfung rechtlicher Grundlagen für
Datennutzung zur Wirkungsmessung
3.4 Freischaltung einer
Evaluierungsplattform
II Bessere Rechtsetzung
Digitale Werkzeuge für die Gesetzgebung vervollständigen, Unterstützungsangebote ausbauen,
„Law as Code“
Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete
Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen.
Maßnahmen Zielwert
4.1 Tools zur Unterstützung der
Gesetzgebungstätigkeit schaffen und schulen
• Für Legistinnen und Legisten steht ein Open-Source-Editor für
die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung (6 Monate)
• Legistinnen und Legisten nutzen die Rulemapping-Methode und
testieren einen Mehrwert (24 Monate)
• KI-unterstützte Tools transferieren lineare Rechtstexte in
visualisierten Code und erlauben widerspruchsfreie Modifizierung von
Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei Rechtsänderungen (24
Monate)
• Legistinnen und Legisten nutzen bei der Textarbeit KI-gestützte
Werkzeuge für eine verbesserte semantische Operabilität (Einheit
der Rechtsbegriffe) (36 Monate)
• Standards, Schnittstellen und Prozeduren sind definiert sowie
Repositorien für Rulemaps des geltenden Rechts auf Open Source
Basis aufgebaut (24 Monate)
• Alle relevanten digitalen legistischen Werkzeuge (u. a. für
Frühphase und Visualisierungen von Organisationsstrukturen,
Prozessabläufen und Wirkungsmodellen) stehen für alle Ressorts
zur Verfügung (36 Monate)
4.2 Digitalen Gesetzgebungskreislauf
schließen
4.3 „Law as Code“ in der Gesetzgebung
erproben und nutzbar machen
II Bessere Rechtsetzung
Die Bundesregierung wird ihre Verwaltungsleistungen
digital, effizient und adressatenorientiert gestalten. Es ist
uns wichtig, dass sich die Bundesverwaltung bürgernah,
ansprechbar, kompetent und barrierefrei zeigt.
Öffentliche Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen unmittelbare Kontaktpunkte
mit dem Staat. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen einen direkten Einblick in das Handeln der
öffentlichen Verwaltung und bestimmen darüber, ob ein
Anliegen erfolgreich gelöst werden kann. Die Qualität
öffentlicher Dienstleistungen hat dadurch
entscheidenden Einfluss auf das Vertrauen in die
Kompetenz und Handlungsfähigkeit des Staates.
Ob Meldepflichten, Antragsverfahren oder die
Administration von Förderprogrammen: Ziel muss es
sein, dass Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und
Unternehmen den Staat als kompetenten und
kooperativen Ermöglicher wahrnehmen. Dafür muss ihre
Perspektive in der Gestaltung von öffentlichen
Dienstleistungen handlungsleitend sein.
Mit dieser Modernisierungsagenda setzt die
Bundesregierung an genau dieser Stelle an. Wir schaffen
verbindliche Kriterien für eine gute Servicequalität von
öffentlichen Dienstleistungen des Bundes und führen ein
bewährtes Verfahren zur Evaluierung und Verbesserung
der Servicequalität ein. Auf diese Weise verschaffen wir
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine
deutlich bessere Serviceerfahrung, wenn sie
Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich
werden wir kontinuierlich und konsequent Feedback
einholen und Verbesserungsvorschläge in die
Umsetzung bringen, um die Serviceerfahrung der
Nutzenden in all ihrer Vielfalt weiter zu verbessern. Über
die Bündelung des First-Level-Supports von
Verwaltungsleistungen des Bundes vereinfachen wir
zudem den Zugang zu Beratungs- und
Unterstützungsleistungen.
Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue
Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen.
Maßnahmen Zielwerte5
1.1 Entwicklung und Verankerung von
Kriterien guter Servicequalität unter
Beteiligung von Stakeholdern (insbesondere
Adressatinnen und Adressaten von
Verwaltungsleistungen), #WirHörenZu
1.2 Bereitstellung eines Best-Practice-Tools
zur sowie begleitende Unterstützung bei
systematischer Evaluierung und
Verbesserung der Servicequalität von
Verwaltungsleistungen (analog und digital, hier:
„Service-Audits“)
• Kriterien für eine gute Servicequalität sind unter Beteiligung von
Stakeholdern entwickelt (3 Monate)
• Die Kriterien fließen in die laufende Operationalisierung des
Servicestandards und des Reifegradmodells ein, um die aus Sicht der
Adressaten zentralen Aspekte zu berücksichtigen (6 Monate)
•
• Bereitstellung von Best-Practice-Tools für Service-Audits sowie
begleitender Unterstützungsangebote (9 Monate)
• Service-Audits als Angebot in die Operationalisierung des Service-
Standard integriert (9 Monate)
• Service-Audits werden für ausgewählte Verwaltungsleistungen
durchgeführt (24 Monate)
5 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
1.3 Konsolidierung bestehender
Instrumente für standardisiertes
Adressatenfeedback für digitale
Verwaltungsleistungen
• Bereitstellung eines Tools für standardisiertes
Adressatenfeedback, das die Nationale Feedback-Komponente (NFK) und die
Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) zusammenführt (24
Monate)
• Tool für Adressatenfeedback wird in 5 Pilotbehörden eingesetzt
(30 Monate)
• 50 Prozent der qualifizierten, technisch und wirtschaftlich
umsetzbaren Verbesserungsvorschläge werden innerhalb von 3
Monaten in Optimierungsmaßnahmen der Pilotbehörden umgesetzt
(36 Monate)
• Effekte auf die Kundenzufriedenheit der Pilotbehörden werden
ermittelt (Ende LP)
Leicht erreichbarer Zugang zu Beratungs– und Unterstützungsangeboten
Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur
Verfügung stellen.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Bündelung des First-Level-Supports
zentraler Verwaltungsleistungen des
Bundes
• Entwicklung des Konzepts für einen gebündelten First-Level-
Support im Bund (12 Monate)
• Bündelung des First-Level-Support für große Komponenten/
Services des BMDS (BundID, Online-Ausweis, Bundesportal) (18
Monate)
• Erreichbarkeit bestehender leistungsfähiger Supportstrukturen
des Bundes über neuen First-Level-Support des Bundes (24
Monate)
• Erweiterung des First-Level-Supports des Bundes um digitale
Kanäle (inkl. KI-basiertem Chatbot Bund) im Pilotbetrieb (30
Monate)
• First-Level-Support des Bundes erfährt eine hohe Akzeptanz und
Zufriedenheit seitens der Nutzenden (positive Effekte bei der
Kundenzufriedenheit und steigende Nutzungszahlen) (Ende LP)
2.2 Einbetten des gebündelten First-Level-
Supports für Verwaltungsleistungen
des Bundes in die multikanalfähige 115
(„Bundesservicecenter“)
• Einbettung des gebündelten First-Level-Supports für
Verwaltungsleistungen des Bundes („Bundesservicecenter“) in die
multikanalfähige 115 (42 Monate)
III Bürger– und Unternehmenszentrierter Service
Die Bundesregierung wird in den Bundesbehörden
weiterhin neue Kompetenzen und neue Formen der
Zusammenarbeit über verschiedene Ebenen hinweg
etablieren und die bestehende Führungskultur
weiterentwickeln.
Kompetentes und motiviertes Personal ist eine
zentrale Voraussetzung für die effiziente und
erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben. Für eine
moderne Verwaltung benötigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ergänzende fachliche Kompetenzen,
etwa in den Bereichen Digitalisierung, Datenanalytik,
Visualisierung oder nutzerzentrierte Gestaltung von
Angeboten und Services. In Trainingsprogrammen
erwerben Beschäftigte zentrale
Zukunftskompetenzen und sind besser in der Lage,
komplexe Projekte umzusetzen und
Veränderungsprozesse aktiv zu gestalten. Gleichzeitig
entstehen weitere Lern- und Austauschformate, die
die ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken
und Silodenken aufbrechen. Eine moderne
Führungskultur soll diese Prozesse unterstützen und
auch agile Arbeitsweisen gezielt fördern.
Der TransformationsHUB ist Motor der
Modernisierungsagenda: Er vernetzt über bestehende
Netzwerke der Bundesverwaltung Multiplikatoren,
trägt die Agenda in die Breite und nimmt zugleich
Resonanz und Perspektiven aus der
Verwaltungspraxis auf.
Mit dem Auf- und Ausbau neuer Fähigkeiten und
Kompetenzen steigern wir die Effizienz und die
Flexibilität des vorhandenen Personals und begegnen
gleichzeitig den Herausforderungen des
demographischen Wandels, der Digitalisierung und
des damit verbundenen Transformationsprozesses.
Wir stehen vor der Herausforderung, dass für den
Aufbau neuer Fähigkeiten kein zusätzliches Personal
zur Verfügung steht, sondern dies parallel zur
Stelleneinsparung in der Bundesverwaltung zu
realisieren ist. Neben dem Kompetenzaufbau
erlauben wir eine flexiblere Reaktion auf
altersbedingte Abgänge in Schlüsselbereichen und
erhöhen die Mobilität bzw. Flexibilität der
Beschäftigten auch zwischen den Ressorts.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird die
Bundesregierung ihr Personalmanagement noch
zukunftsfähiger, moderner und serviceorientierter
ausrichten. Die Bündelung von Querschnitts-
Personaldienstleistungen wird bei gleichgelagertem
Bedarf weiter vorangetrieben, gemeinsame Standards
vereinbart und agile Arbeitsweisen sowie digitale
Werkzeuge weiter ausgebaut. Zudem werden
ergänzend eine ressortübergreifende
Personalentwicklungsstrategie sowie eine
vorausschauende, kompetenzbasierte
Personalbedarfsplanung als freiwillige Angebote
erarbeitet.
Die Bundesverwaltung soll als attraktive
Arbeitgeberin wahrgenommen werden und eine
insgesamt verbesserte Chancengerechtigkeit,
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie
Teilhabe von Menschen mit Behinderung und
Förderung von Diversität ermöglichen. Das
Dienstrecht wird weiter flexibilisiert, indem etwa
Laufbahnwechsel vereinfacht und die Durchlässigkeit
zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft
verbessert wird. Dafür werden wir die
Bundeslaufbahnverordnung novellieren. Außerdem
werden Führungskräfte befähigt, eine moderne
Führungs- und Fehlerkultur vorzuleben, ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam zu führen
und Veränderung ressortübergreifend zu gestalten. Es
werden Anreize für Innovation gesetzt.6
6 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes.
Modernisiertes Dienstrecht
Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch gezielte Modernisierung des Dienstrechts.
Maßnahmen Zielwerte7
1.1. Novelle der
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
• Erweiterte Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst
(Personalgewinnung) (6 Monate)
• Verbesserungen beim Aufstieg (Personalentwicklung) (6 Monate)
1.2 Vereinheitlichung des
Beurteilungsrechts
• Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden erleichtern (36
Monate)
• Verfahrensaufwand bei Beurteilungsrunden verringern, unter anderem
durch einheitliche Standards und Digitalisierung des Verfahrens. (36
Monate)
1.3 Tabellenreform der
Besoldung
• Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert sowie
das Leistungsprinzip gestärkt werden (24 Monate)
• Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert und
weiterentwickelt (24 Monate)
• Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die
Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen (24 Monate)
Einsparung von 8 Prozent des Personals8
Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand
in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um
mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt
werden.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Einführung und Verstetigung eines
Demografie-Navigators als
Informationsbasis
• Bereitstellung und Pilotierung eines skalierbaren Vorgehens für das
Monitoring von Fluktuation für eine quantitative Ressourcenplanung (12 Monate)
• Ein Großteil der Bundesbehörden wird durch die Bereitstellung
entsprechender Tools zum Monitoring der Fluktuation in die Lage versetzt, seine
Ressourcenplanung strategischer auszurichten (24 Monate)
2.2 Pilotierung kompetenzbasierter
Personalbedarfsplanung im
Kontext Personalreduktion
• Mindestens 2 Pilotbehörden haben die Teilnahme an der Pilotierung eines
Ansatzes zur kompetenzbasierten Personalbedarfsplanung begonnen (12
Monate)
• Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout für die im Rahmen des
Piloten entwickelten und im Anschluss ressortabgestimmten Prozesse zur
kompetenzbasierten Personalbedarfsplanung begonnen (24 Monate)
7 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
8 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes.
2.3 Aufbau einer Arbeitseinheit
für Reskilling und einer
Plattform für den internen
Stellenmarkt der
Bundesverwaltung
• Aufbau und Verstetigung einer aktiven Arbeitseinheit (oder auch in bestehenden
Strukturen) für die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitäts-, Vermittlungs-
und Versetzungslösungen („Poollösungen“) bei fluktuationsbedingten sowie
strukturellen Veränderungen und Umbrüchen für das Personal der
Bundesverwaltung (18 Monate)
• Weiterführung Programm für Beschäftigtenwechsel zwischen Bundesbehörden
• Design und Inbetriebnahme einer technischen Lösung (Plattform) für die
geschäftsbereichsübergreifende Veröffentlichung und Bewerbungsmöglichkeit
freier interner Stellen und (kurzfristiger) Aufgabenerledigung beziehungsweise
Projekteinsätze (12 Monate)
Kompetenz- und Transformationsoffensive
Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen gezielt
vertiefen und neue aufbauen.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Einführung eines
bedarfsorientierten
Trainingsprogramms für Projekt-, Digital
- und Management-Skills
• Ausgewählte Behörden nehmen an der Pilotierung des Trainingsprogramms
(unter anderem einschließlich Objectives and Key Results (OKR), Change-,
Projekt- und Prozess-Management) teil (3 Monate)
• Trainingsprogramm wird in ausreichendem Umfang zentral bereitgestellt und
ausgerollt (9 Monate)
• Entwicklung eines Lernpfades „Moderner Staat“ der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung (BAköV) als Trainingsprogramm für die Bundesverwaltung (6
Monate)
3.2 Weiterentwicklung und
Implementierung eines
ressortübergreifenden Programms
für Führungskräfte
• Ausgewählte Bundesbehörden nehmen an der Pilotierung des
Führungskräfteentwicklungsprogramms teil (6 Monate)
• Primär neue Führungskräfte der Bundesbehörden haben an
ressortübergreifenden Programmmodulen des Führungskräfteentwicklungsprogramms
teilgenommen (12 Monate)
IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
Strategisches Management
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
Wir ermöglichen Gleichberechtigung in Führungspositionen, indem wir passende Rahmenbedingungen schaffen.
Gleichzeitig führen wir einen Standard für ressortübergreifende themenbezogene Vernetzung ein. Die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern an Führungspositionen ist und bleibt gesetzliches Ziel (§ 1 Absatz 2
Bundesgleichstellungsgesetz). Auf Grundlage des „Plans FüPo 2025“ und im Hinblick auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) werden
Maßnahmen und Rahmenbedingungen sowie die Standards für ressortübergreifende Ansätze definiert.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Fortführung und Ausbau
Monitoring sowie
ressortübergreifender Austausch
zum Ziel gleichberechtigte
Teilhabe
• Eine regelmäßige Erhebung der aktuellen Zahlen zu gleichberechtigter Teilhabe
an Führungspositionen in den Ressorts auch für den nachgeordneten Bereich
wird durchgeführt; dies wird ergänzt um eine Auswertung zu Führen in Teilzeit
aus bestehenden Daten (Ende LP)
• Auch die Auswertung und Erörterung der erhobenen Zahlen zu
gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in den halbjährlichen Austauschrunden auf
Abteilungsleitung Z- und Staatssekretärs-Ebene zum Stand der Gleichstellung
wird fortgeführt (Ende LP)
• Die aktuellen Zahlen werden im Internet veröffentlicht (vom
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (Ende LP)
• Regelmäßige Beteiligung des Interministeriellen Arbeitskreis der
Gleichstellungsbeauftragten (IMA-GB) (Ende LP)
4.2 Ausbau von
Führungsmodellen in Teilzeit (alleiniges
Führen in Teilzeit und
Jobsharing/Tandem)
• Tandemmodelle werden in allen Ressorts ermöglicht (12 Monate)
• Eine Behördenkultur wird geschaffen, die Offenheit und Akzeptanz für
Führungsmodelle in Teilzeit/geteilte Führung schafft (12 Monate)
4.3 Gleichstellung in
Behördenkultur stärken
• Gelungene Rahmenbedingungen für Gleichstellung werden systematisch in
Schulungen und Fortbildungen integriert (24 Monate)
• Führungskräfte nehmen Schulungen zur Gleichstellung wahr (24 Monate)
• Erfolgreiche Pilotprojekte sollen innerhalb der Bundesverwaltung geteilt
werden (24 Monate)
• Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden (24 Monate)
4.4 Vereinbarkeitsfreundliche
Rahmenbedingungen
ausbauen (Familien- und
Pflegeverantwortung)
• Angebote insbesondere für angehende Führungskräfte (24 Monate)
• Ressortübergreifender Austausch zu guter Praxis (24 Monate)
• Zentrale Anlaufstellen für Beschäftigte mit Familien- und/oder Pflegeaufgaben
werden benannt und vernetzen sich innerhalb der Bundesverwaltung (24
Monate)
4.5 Ressortübergreifendes
Mentoring etablieren und
Frauennetzwerke stärken
• Mindestens 6 Ressorts nehmen an einem ressortübergreifenden Pilotprojekt
„Ressortübergreifendes Mentoring-Programm für weibliche
Nachwuchsführungskräfte in den obersten Bundesbehörden“ teil (24 Monate)
• Das ressortübergreifende Projekt wird auf der Grundlage der Erfahrungen im
Pilotprojekt weiterentwickelt (24 Monate)
• Ressortübergreifende Möglichkeiten zum Austausch und zum Aufbau von
Frauen-Netzwerken werden geschaffen (24 Monate)
Strategisches und effizientes Personalmanagement sowie Maßnahmen des Personalmarketings
Wir gestalten das Personalmanagement der Bundesverwaltung zukunftsfähig, indem das Personalwesen
ressortübergreifend strategisch ausgerichtet wird; Services werden gebündelt erbracht. Hierbei werden Ausnahmen für bestimmte
Statusgruppen berücksichtigt. Zusätzliche Bürokratieaufwände (bspw. zusätzliches Berichtswesen) werden dabei vermieden.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Erarbeitung eines Zielbilds und
eines Umsetzungsplans künftiger
Personalverwaltung (Technical
Support Instrument (TSI) Projekt
mit der EU)
• Die Bundesbehörden haben sich an der Erhebung relevanter Daten zu Ist-
Personalprozessen im Rahmen des TSI beteiligt (6 Monate)
• Zielbild ist erarbeitet und allen obersten Bundesbehörden kommuniziert
worden (8 Monate)
5.2 Umsetzung prioritärer
Maßnahmen des Umsetzungsplans, u.a.
zur Erreichung
ressortübergreifender Bündelung von
Personaldienstleistungen
• Die Ressorts haben sich an der Entwicklung eines ressortübergreifenden
Umsetzungsplans des Personalmanagements beteiligt (12 Monate)
• Mindestens 6 Behörden haben sich zur Mitwirkung an der Umsetzung von
Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojekts bereiterklärt (12 Monate)
5.3 Optimierung der
Personalgewinnung und Pilotierung
• Ressortübergreifende Entwicklung optimierter Vorgehensweisen und Tools
für die Personalgewinnung (12 Monate)
• Mindestens 2 Behörden pilotieren die optimierten Vorgehensweisen der
weiterentwickelten Personalgewinnung (18 Monate)
• Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout von optimierten
ressortabgestimmten Vorgehensweisen zur Personalgewinnung begonnen (24
Monate)
5.4 Personal- und
Studienplatzmarketing mit Fokus auf die
Steigerung der Bewerberzahlen der
Hochschule des Bundes (HS
Bund)
• Der Rückgang der Bewerberzahlen an der HS Bund betrifft die gesamte
Bundesverwaltung; insbesondere Absolventen der Fachbereiche
Verwaltungsmanagement sowie des zentralen Lehrbereichs mit dem Studiengang
„Digital Administration and Cyber Security“ (DACS) werden in allen
Bundesbehörden eingesetzt
• Ziel der im Frühjahr 2025 gestarteten Interministeriellen Arbeitsgruppe:
durch passgenaue Maßnahmen die Bewerberzahlen steigern und so
qualifizierten Nachwuchs für die Bundesverwaltung auch künftig sichern
• Mit einer gezielten Werbekampagne sollen die „Marke“ HS Bund und die
Studiengänge „Allgemeine Innere Verwaltung“ (AIV) und DACS bei den
relevanten Zielgruppen bekannter und attraktiver gemacht werden
• Das „Branding“ der HS Bund soll im Zusammenwirken aller Ressorts in die
Zeit gestellt und auf die Zielgruppe besser zugeschnitten werden
(Wettbewerb um die besten Köpfe)
• Darüber hinaus werden bereits laufende Prozesse des Personalmarketings
(Arbeitgeberdachmarke der Bundesverwaltung einschließlich karrie-
re.bund.de) fortgeführt und weiterentwickelt, unter anderem auch
Implementierung eines KI-Chatbots über die Karriereseite des Bundes mit der
Möglichkeit eines individuellen und konfigurierbaren Einstiegs (Design und
Funktionen) über die verschiedenen ressort- und behördenspezifischen
Karriereseiten mit jeweils eigenen Gestaltungsräumen (Maßnahmengruppe 6
der interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen
Verwaltung“ (AG PersDiV) – freiwillige Teilnahme)
TransformationsHUB
Der TransformationsHUB ist die Schnittstelle zwischen Modernisierungsagenda Bund und Verwaltungspraxis. Er vernetzt
und aktiviert bestehende Verwaltungsnetzwerke, die als Multiplikatoren Modernisierung in die Behörden tragen.
Gleichzeitig dient er als Sounding Board, um Rückmeldungen aus der Praxis in die Agenda einzuspeisen. So wird der HUB zum Motor
Maßnahmen Zielwerte
6.1 Kick-off und Aktivierung der
Multiplikatoren
• Durchführung einer ressortübergreifenden Auftaktveranstaltung zur
Sichtbarmachung und Vernetzung von 70 Multiplikatoren (3 Monate)
6.2 Etablierung eines Sounding Boards • Einrichtung eines Sounding Boards zur kontinuierlichen Rückkopplung
von Praxisimpulsen in die Agenda (6 Monate)
• Jährlich mindestens 5 konkrete Handlungsempfehlungen aus der
Verwaltungspraxis in die Agenda integriert (12 Monate)
6.3 Verstetigung von Netzwerken und
Nachwuchsförderung
• Aufbau eines regelmäßigen Austausch- und Lernformats für die
Multiplikatoren (12 Monate)
• Jährlich nehmen mindestens 250 Beschäftigte aus allen Ressorts teil (12
Monate)
IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
Strategisches Management
Die Bundesregierung wird eine
behördenübergreifende Verwaltungskonsolidierung
anstoßen, um Prioritäten besser zu setzen und die
Arbeit der Bundesverwaltung effizienter zu
organisieren.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer
Effizienzoffensive der unmittelbaren
Bundesverwaltung sowohl Querschnitts- als auch
Fachaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Wirkung,
Effizienz und Zielgenauigkeit überprüfen, Prozesse
optimieren, bündeln, digitalisieren und den Einsatz
von KI vorantreiben. Erfolgreiche Pilotprojekte – zum
Beispiel aus der wegweisenden Zusammenarbeit der
Datenlabore in den Ressorts – werden zu Blaupausen
für die zentrale oder dezentrale Nachnutzung. Ein
Beispiel hierfür ist KIRAS, eine agentische KI für das
Umweltressort. Sie gibt Mitarbeitenden
niedrigschwellig und bedarfsgerecht Zugriff auf interne
Daten und Informationen. Auch die Umsetzung des
Digitalisierungsprogramms für moderne
Personalabrechnung des Bundes ermöglicht deutliche
Effizienzgewinne.
Die Ertüchtigung interner Verwaltungsdienstleister
ermöglicht Skalierbarkeit bei der Ausführung
standardisierbarer Aufgaben. Eine bessere
Steuerungsfähigkeit wird durch breit angewandte
Managementmethoden sowie eine effizienz- und
wirkungsorientierte Rechts- und Fachaufsicht erzielt.
Die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung wird
maßgeblich durch ihre internen Prozesse und
Strukturen beeinflusst. Der Abbau von
Doppelstrukturen, die Professionalisierung und
Digitalisierung querschnittlicher und fachspezifischer
Aufgaben ist neben einer technologisch aktuellen,
marktüblichen Infrastrukturausstattung
Voraussetzung dafür, künftig mit weniger Personal
auszukommen und gleichwohl eine schnelle,
leistungsstarke Regierungs- und Verwaltungsarbeit zu
gewährleisten. Darunter verstehen wir auch die
Schaffung eines modernen, barrierefreien IT-
Arbeitsplatzes, der beispielsweise über moderne
Kollaborationslösungen oder behördenübergreifende
stabile und sichere Kommunikationslösungen für
Messaging und Videokonferenz verfügt.
Querschnitts- und Fachaufgaben effizienter erledigen, Verwaltungsprozesse optimieren, bündeln,
digitalisieren und automatisieren
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert
und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender,
perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen
Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare
Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein
Minimum zu reduzieren.
Maßnahmen Zielwerte
1.1 Ressortscharfe Analyse
von Ausgaben und
Aufgaben
• Leichtgängiges Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeug zur Aufgaben- und
Strukturinventur in Pilotbehörden erprobt (3 Monate), mit dem Informationen
weitestgehend automatisiert aus bestehenden Datenbeständen übernommen werden können
• Aufgaben- und Strukturkatalog mit Fokus auf Querschnittsaufgaben für ausgewählte
Ressorts (einschließlich des unmittelbaren Geschäftsbereichs) befüllt, Personal- und
Sachaufwand erfasst (12 Monate)
• Standardisierbare Querschnitts- und Fachaufgaben nebst zugehörigen Ausgaben in
ausgewählten Ressorts identifiziert (15 Monate)
1.2 Aufgaben und Prozesse
optimieren, bündeln,
einheitlich digitalisieren
und automatisieren
• 15 Querschnittsaufgaben in der Bundesverwaltung prozessoptimiert, einheitlich
digitalisiert, ggf. automatisiert und/oder bedarfsgerecht in gebündelten Service-Einheiten
zusammengefasst (36 Monate)
1.3 Herausforderungen
einer effektiven
Modernisierung und
Digitalisierung in der
Bundesverwaltung abbauen
• Ein abgestimmter Umsetzungsplan für die Erhebung und den Abbau von
Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung ist entwickelt
(3 Monate)
• Wesentliche Herausforderungen sind überwunden (6 Monate)
1.4
Fördermanagementdienst einführen
• Schaffung ressortübergreifender Strukturen zur Abstimmung eines modularen und
konfigurierbaren Ende-zu-Ende-digitalisierten Fördermanagementdienstes im
Zusammenspiel mit der Förderzentrale Deutschland (FZD) und erste
Vereinheitlichungen (12 Monate)
• Anschließend agile Entwicklung und Pilotierung für Fördermaßnahmen (sukzessive
bis Ende LP)
Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben implementieren
Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhält das BMDS die Zuständigkeit für einen
Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. So sollen Mittel effektiver und
effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze ressortübergreifend eingehalten werden.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Zustimmungsvorbehalt
für alle wesentlichen IT
-Ausgaben der
unmittelbaren
Bundesverwaltung etablieren10
• Vereinbarung zum Zustimmungsvorbehalt ist geschlossen (3 Monate)
• Die Arbeitsfähigkeit der Behörden nicht beeinträchtigende Ausgabensteuerung mit
Zustimmungsvorbehalt ist als Regelaufgabe etabliert (12 Monate)
• Dies soll Redundanzen vermeiden, die Umsetzung von bedarfsgerechten IT-Lösungen
auf Basis von IT-Standards und Plattformansätzen fördern und zu einer messbaren
Kostenreduktion bei IT-Ausgaben führen (24 Monate)
Aufgaben zwischen Ministerien und Geschäftsbereich neu ordnen, interne Verwaltungsdienstleister
ertüchtigen, Ministerial- und Behördenstrukturen optimieren
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale
gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der
Bedarfsgerechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Nicht-ministerielle
Aufgaben abschichten
• relevante Anzahl nicht-ministerieller Aufgaben in den nachgeordneten Bereich
überführt und ggf. gebündelt (24 Monate)
3.2 Ziel- und
wirkungsorientierte Fachaufsicht
etablieren
• Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht
weiterentwickelt (12 Monate)
• Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht
überarbeitet und unter Wahrung von Ressortspezifika flächendeckend eingesetzt (36
Monate)
10 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
3.3 Interne
Verwaltungsdienstleister
ertüchtigen
• Bedarfe der zukünftigen Kundenbehörden sind erhoben (6 Monate),
Leistungsfähigkeit interner Verwaltungsdienstleister geprüft, strategische Entscheidung zur Anzahl
ressortübergreifend nutzbarer interner Verwaltungsdienstleister getroffen (Monopole
versus Wettbewerb) und erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen initiiert (12 Monate)
• Interne Verwaltungsdienstleister erbringen messbar bedarfsgerechte, im Vergleich
mit privatwirtschaftlichen Benchmarks gute und effiziente Leistung (24 Monate)
• „Einkauf GmbH“ als Beschaffungsdienstleister für den IT-Einkauf des Bundes sowie
für die Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs eingerichtet (36 Monate)
• Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern
entwickelt als Shared Service Center gemeinsame Standards für die allgemeine
Fortbildung, um redundante Strukturen und Angebote auflösen zu können (18 Monate)
• Projekteinheit als Umsetzungsmuskel für nicht-ministerielle Aufgaben im Bereich IT-
Projektmanagement für die Gemeinsame IT des Bundes unter Rückgriff auf
vorhandene Strukturen und gegebenenfalls Zusammenführung aufgebaut (36 Monate)
3.4 Anzahl Behörden
verringern
• Relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer Verfasstheit reduziert
und konsolidiert (36 Monate)
3.5 Ministerielle
Doppelstrukturen unter
Wahrung des
Ressortprinzips abbauen
• Organisationsstrukturen der Ministerien nach den Vorgaben der GGO ausgewertet,
Gremien- und Beteiligungsstrukturen analysiert, Doppelungen identifiziert (12
Monate)
• Ressortscharfe Vereinfachungs- und Konsolidierungsmaßnahmen initiiert und
umgesetzt (24 Monate)
Effizienzprojekte unterstützen, Konsolidierungsanreize setzen, Wirkungsorientierung stärken
Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und
positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Effizienzfonds
einrichten und
Effizienzprojekte fördern
• Abrufkriterien des Effizienzfonds sind für Abrufberechtigte nachvollziehbar, klar
formuliert und ermöglichen eine wirkungsorientierte Projektauswahl (4 Monate)
• Wirkung der Anreize zur Effizienzsteigerung wird jährlich evaluiert (24 Monate)
4.2 Ziel- und
wirkungsorientierte
Haushaltsführung verbessern
• Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Empfehlungen der 12. Spending Review (40
Monate)
V Effiziente Bundesverwaltung
Analysefähigkeiten verbessern, Methodenkompetenz stärken
Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und
Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz
zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender
Services und Strukturen werden etabliert.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Konsolidierung und
Anwendung von
Managementstandards
• Digitales Tool für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung (PMflexONE) ressortweit
bereitgestellt (4 Monate)
• webbasiertes Organisationshandbuch des Bundes aktualisiert und vereinfacht,
jährliche Modernisierung und Fortschreibung etabliert (12 Monate)
• vereinfachte Standards für Leistungs-, Projekt- und Portfolio-Management, für
Prozessoptimierung sowie ziel- und wirkungsorientiertes Controlling zur Verfügung
gestellt (24 Monate)
5.2 Dienstleistersteuerung
professionalisieren,
Beratereinsatz
reduzieren
• E-Learning-Angebot zur Professionalisierung der Dienstleistersteuerung verfügbar,
mit mindestens 250 Zertifikaten durch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
absolviert und von ihnen als gewinnbringend empfunden (12 Monate)
• Beratereinsatz ist nachhaltig und messbar reduziert (36 Monate)
5.3 Aktualisierung der
Gemeinsamen
Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO)
prüfen
• Erforderliche Anpassungen der GGO geprüft und ggf. umgesetzt (18 Monate)
Deutschland-Stack (D-Stack) implementieren und ausbauen
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-
Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur,
die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen
sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines
technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind
modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die
Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf
Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-
Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.
Maßnahmen Zielwerte
6.1
Registermodernisierung (NOOTS) auf D-
Stack implementieren
• Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementiert (36 Monate)
V Effiziente Bundesverwaltung
6.2 Deutsche
Verwaltungscloud (DVC) für den
D-Stack nutzen
• Realisierung einer durch den D-Stack nutzbaren Cloudinfrastruktur, welche zum
Beispiel eine Netzinfrastruktur, geteilte Rechenzentren-Ressourcen, ein Identity
Access Management (IAM), einen Cloud-Service-Marktplatz und standardisierte
Containerumgebungen umfasst, das heißt:
• Governance: Die notwendigen prozessualen und technischen Schnittstellen
zwischen den Steuerungseinheiten des D-Stacks und der DVC sind etabliert (12
Monate)
• Portfolio: Das Service-Portfolio der DVC umfasst zwei D-Stack konforme
Infrastruktur-Services (12 Monate)
• Pilotierung: Die Netz-Verschaltung zwischen zwei DVC-Rechenzentren ist verprobt
(12 Monate)
• Pilotierung: Die Anbindung an das D-Stack IAM ist verprobt (24 Monate)
• Standardisierung durch regelmäßige Fortschreibung des Rahmenwerks der DVC
(Version 4.0 in 12 Monaten)
6.3 EUDI-Wallet auf D-Stack
implementieren
• EUDI-Wallet wird von mehreren Anbietern in Anwendungen eingebunden (36
Monate)
6.4 Data Lake
Lizenzmanagement Bund
• Der Aufbau eines zentralen Datenpools zu Lizenzinformationen des Bundes (und
perspektivisch der Länder/Kommunen) ist konzipiert und in einer ersten minimalen
Version (MVP) verfügbar (12 Monate)
• Lizenz-Standard für den Informationsaustausch zu Softwarelizenzen für die gesamte
öffentliche Verwaltung ist entwickelt und pilotiert (36 Monate)
6.5 Rechnungsbearbeitung
vereinfachen
• Strategischer Ausbau der Onlinezugangsgesetz-konformen
Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) umgesetzt (12 Monate)
• Rechnungsverarbeitung in den Rechnungsbearbeitungssystemen der
Bundesverwaltung automatisiert (18 Monate)
Umsetzungsprogramm Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) der Bundesverwaltung durchführen
Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß §6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu
-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert
werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die
Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen.
Maßnahmen Zielwerte
7.1 Digitalisierungsplattform
bereitstellen
• Low-Code Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt (6
Monate)
• Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung und Optimierung von
Verwaltungsleistungen erstellt und digitale Tools für Prozessoptimierung
bereitgestellt (12 Monate)
• KI-Anwendungen zur Automatisierung von Verwaltungsleistungen eingesetzt (6
Monate)
7.2 Verwaltungsleistungen
digitalisieren
• 10 wesentliche Verwaltungsleistungen (OZG-Bund) und 5 verwaltungsinterne
Verfahren mit Außenwirkung auf der Plattform digitalisiert (12 Monate)
Aufgabenerledigung durch den Einsatz von KI erleichtern
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-
Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere
Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte
eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird
die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf
einer soliden Datenbasis erfolgen kann.
Maßnahmen Zielwerte
8.1 Marktplatz der KI-
Möglichkeiten (MaKI)
etablieren
• Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) als Transparenzplattform/ Register und
Austauschplattform nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) in der Bundesverwaltung
weiterentwickelt (6 Monate)
• Verpflichtende Eintragung von Vorhaben für alle Bundesbehörden eingeführt (6
Monate) und Evaluation (18 Monate)
8.2 Zentrale KI-Suite der
Bundesverwaltung
einführen
• KI-basierte Prüfung von Antragsverfahren (erstes Genehmigungsverfahren mit KI-
Agent für einen ersten Use-Case mit Breitenwirkung) implementiert (12 Monate)
• Souveräne KI-Cloud-Basisplattform im Deutschland-Stack bereitgestellt (12 Monate)
• Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung in allen Ministerien zur Verfügung gestellt
und für interne dienstliche Daten nutzbar gemacht (12 Monate)
• Planungs- und Genehmigungsplattform implementiert (24 Monate)
• 6 Aufgaben mit Breitenwirkung in der gesamten Bundesverwaltung mittels KI
deutlich vereinfacht (36 Monate)
• Datenbasis für KI-Anwendungen: Strukturierung und Bereitstellung der
nutzungsspezifischen Daten zur Nutzung in den KI-Systemen (18 Monate)
• Die gemeinsame Durchführung von Befähigungsmaßnahmen als Grundlage für
breiten KI-Einsatz oder Nachnutzung der Maßnahmen deutlich vereinfacht (12 Monate)
8.3 Rechtsgrundlagen
anpassen
• Rechtsgrundlagen für den umfassenden Einsatz für digitale Transformation,
Automatisierung und KI fortentwickeln oder neu schaffen (unter anderem Überarbeitung
§35a Verwaltungsverfahrensgesetz) (12 Monate)
8.4 DevOps-Plattform • Bereitstellung einer ressortweitübergreifend verfügbaren und technisch souveränen
auf Kollaboration ausgerichtetne ausgerichteten DevOps-Plattform mit Fokus auf
Daten- und KI-Anwendungsfälle (6 Monate) auf dem Niveau „Verschlusssache – Nur
für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) (12 Monate)
IT-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung standardisieren, konsolidieren und barrierefrei ausgestalten
Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein
gleichbleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung
wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert
Abhängigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung
insgesamt mittelfristig gesteigert wird.
Maßnahmen Zielwerte
9.1 IT-Arbeitsplätze in der
unmittelbaren
Bundesverwaltung
standardisieren und
konsolidieren
• Ersetzendes Scannen/E-Scannen ist in der unmittelbaren Bundesverwaltung gemäß
Rollout-Planung ausgerollt (12 Monate)
• Standardisierter und konsolidierter IT-Arbeitsplatz (Bundesclient) ist in der
Bundesverwaltung gemäß den Beschlüssen IT-Rat 2021/11 und CIO-Board 13/2023
eingeführt
9.2 Digitale Souveränität
erhöhen
• Digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT-
Arbeitsplätzen steht der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung (36 Monate)
V Effiziente Bundesverwaltung
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