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Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund)

dip / drucksache 02.10.2025 · WP 21 · 575/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund) [Bundesrat Drucksache 575/25 02.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung Modernisierungsagenda - für Staat und Verwaltung (Bund) Bundesministerium Berlin, 2. Oktober 2025 für Digitales und Staatsmodernisierung An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, anliegend übersende ich die am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Modernisierungsagenda Bund. Mit freundlichen Grüßen Dr. Karsten Wildberger Modernisierungsagenda — für Staat und Verwaltung (Bund) Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland. 2 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) 11019 Berlin Internet www.bmds.de Stand Oktober 2025 Gestaltung BMDS, Jülide Sözen Weitere Publikationen der Bundesregierung zum Herunterladen und zum Bestellen finden Sie unter: www.publikationen-bundesregierung.de Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Modernisierungsagenda — für Staat und Verwaltung (Bund) Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland. „Die Koalition will in den kommenden vier Jahren zeigen, dass Deutschland zurück ist. Dafür müssen wir in vielen Bereichen besser werden und staatliche Entscheidungen, Prozesse und Strukturen modernisieren. Wir wollen als Bundesregierung zeigen, dass es geht, und vorangehen. Wir wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat stärken. Dafür braucht die Politik eine ernsthafte und konsequente Bereitschaft zu Reformen. Durch eine grundlegende Modernisierung, Verwaltungsreform, einen umfassenden Rückbau der Bürokratie, Ziel- und Wirkungsorientierung und durch eine verlässliche Justiz werden wir unseren Staat wieder leistungsfähig machen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft stellen wir in den Mittelpunkt unseres Handelns.“ „Wir erarbeiten in 2025 eine ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung.“ (Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, Kapitel 2.2, Zeilen 1775 ff. bzw. 1788 f.) Die vorliegende Agenda greift diesen Auftrag auf und formuliert einen konkreten Umsetzungsplan der Modernisierungsvorhaben für Staat und Bundesverwaltung in der 21. Legislaturperiode. Vorwort Wir wollen echte Wirkung erzielen: Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat I Spürbarer Bürokratierückbau II Bessere Rechtsetzung III Bürger- und unternehmenszentrierter Service IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement V Effiziente Bundesverwaltung 8 16 23 31 „Gutes Regieren für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland“ Die Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Sie will zeigen, dass Deutschland in zentralen Bereichen wieder besser wird, staatliche Entscheidungen, Prozesse und Strukturen modernisiert und damit Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates gestärkt wird. Voraussetzung ist eine ernsthafte, konsequente Bereitschaft zu ganzheitlichen Reformen. Ziel- und Wirkungsorientierung schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen im Mittelpunkt. Die Ausgangslage ist geprägt von tiefgreifendem Wandel: Künstliche Intelligenz (KI) und umfassende Digitalisierung verändern Gesellschaft und Verwaltung; geopolitische Verschiebungen und der Klimawandel erfordern entschlossenes Handeln, um global wettbewerbsfähig zu bleiben und Sicherheit zu gewährleisten; demografische Entwicklungen verlangen innovative Herangehensweisen zur Kompensation fehlender Arbeitskräfte. Die Bundesregierung wird Bürokratie national und auf EU-Ebene abbauen, Wirtschaftskraft und - wachstum ankurbeln und dabei die ganze Breite der Unternehmen – Handwerk, Mittelstand und Großunternehmen, Start-ups und landwirtschaftliche Betriebe – in den Blick nehmen. Sie wird Bürgerinnen und Bürger entlasten, in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellen und den Kontakt mit dem Staat so unkompliziert wie möglich gestalten, ohne dabei relevante Schutzstandards abzusenken. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen Politik und Verwaltung anders arbeiten. Prozesse sind zu oft zu kompliziert, zu teuer und zu langsam. Anspruch der Bundesregierung sind Schnelligkeit, Ergebnisorientierung und Nutzerzentrierung. Klare Prioritäten, der Abbau von Komplexität sowie die gleichzeitige Erhöhung der Servicequalität müssen dafür ineinandergreifen. Vision: ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland – mit weniger unnötiger Bürokratie und mehr Vertrauen, verlässlich funktionierenden und gut integrierten digitalen Staatsleistungen, effizienteren Strukturen, schnelleren Entscheidungen sowie einer Kultur des Experimentierens und Lernens. Führung ist so gestaltet, dass zielorientiert Ergebnisse eingefordert, Fehler als Chancen verstanden und Eigenverantwortung gefördert werden. Staatsmodernisierung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts und gelingt im Schulterschluss mit Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung setzt die notwendigen Reformen auf Bundesebene entschlossen um und erreicht bis zum Ende der Legislatur spürbare Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft. Gleichzeitig soll eine Modernisierungsrendite erwirtschaftet werden, die zur Haushaltskonsolidierung beiträgt. Verwaltung und öffentlicher Dienst sind Garanten für objektives, gemeinwohlorientiertes Handeln. Sie werden mit Mut und Zuversicht gestärkt und modernisiert – damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit der Politik und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung haben. Prinzipien der Staatsmodernisierung Die Modernisierung von Staat und Verwaltung basiert auf einer neuen Interpretation des Ressortprinzips im Sinne eines Whole‑of‑Government‑Ansatzes. Die Ministerien richten sich – unter Einbeziehung des nachgeordneten Bereichs – neu aus, um Vereinfachung, Aufgabenbündelung, Konsolidierung, Standardisierung und Skalierung systematisch zu ermöglichen. Klare Zuordnung der Federführung ersetzt Mehrfachzuständigkeiten. Die Ressorts arbeiten ergebnisorientiert zusammen. Durch dieses Vorgehen wird Personal frei, das in priorisierte oder neue Aufgaben überführt und entsprechend geschult wird. Silos werden überwunden. Strukturen orientieren sich an Prozessen, die sich konsequent am Bedarf der Adressatinnen und Adressaten ausrichten und digital gedacht sind, um Wertschöpfungsketten zu verbessern und Effizienzpotenziale zu heben – „digital first, analog möglich“. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung kann nicht warten. Leitend ist das Prinzip „Fortschritt vieler statt Stillstand aller“. Die Mitglieder der Bundesregierung stellen sich hinter ihre Modernisierungsprojekte und führen sie zum Erfolg. Diese Modernisierungsagenda zielt darauf ab, einen schnellen, digitalen und handlungsfähigen Staat zu schaffen, der zügiger entscheidet, verlässlicher liefert und Vertrauen stärkt. Wir wollen echte Wirkung erzielen: Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter Unter dem Dach der Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund) (Modernisierungsagenda) der Bundesregierung wird eine Vielzahl von Vorhaben und Maßnahmen in Verantwortung der Ressorts umgesetzt. Bei der Umsetzung wollen wir modular und iterativ in Umsetzungszyklen vorgehen – wir werden also sukzessive Maßnahmen planen, in die Umsetzung bringen und regelmäßig überprüfen, wie wir unser Vorgehen anpassen müssen. Dabei werden wir denjenigen Maßnahmen die hächste Priorität einräumen, die einen konkreten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen haben. Alle Ressorts haben hierzu konkrete Maßnahmen und Projekte entwickelt und unter das Dach der Modernisierungsagenda eingebracht. Während der gesamten Legistlaturperiode können fortlaufend weitere Maßnahmen durch die Ressorts in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ergänzt werden. Die Maßnahmen werden zusammen eine spürbare Modernisierung von Staat und Verwaltung erreichen. Einige der Maßnahmen leisten dabei einen besonders herausgehobenen Beitrag zu den Zielen der Modernisierungsagenda und des Koalitionsvertrages. Diese bezeichnen wir als Hebelprojekte. Sie führen zu direkten Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die diese in ihrem Alltag beobachten können. Sie erzielen Wirkung über mehrere der in der Modernisierungsagenda benannten fünf Handlungsfelder hinweg. Sie haben Vorbildfunktion für die Agenda insgesamt und können skaliert, nachgenutzt oder übertragen werden. Exemplarisch wollen wir Hebelprojekte benennen und vorstellen. Sie stehen beispielhaft für die vielen Modernisierungsmaßnahmen, deren Umsetzung sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat. Zentralisierung iKfz-Portale: Wir streben an, die internetbasierte Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrtbundesamt zu zentralisieren. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zudem würden damit 400 Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein Portal vorzuhalten, entlastet. Dies hätte deutliche Einsparungen zur Folge. Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein: Wir treiben die Digitalisierung durch den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein voran. Damit schaffen wir praxistaugliche Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, effizienten und europaweit vernetzten Verwaltung. Bau-Turbo: Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau kann künftig massiv verkürzt werden. So wird Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Zugang zum Recht verbessern: Wir werden den Menschen den Zugang zum Recht erleichtern, indem wir die Verfahrensabläufe vor den Zivilgerichten beschleunigen und effizienter machen. Wir werden zudem neue digitale Technologien und Verfahrensabläufe in Pilotprojekten unter realen Bedingungen erproben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines einfachen, nutzerfreundlichen und durchgängig digital geführten Online Verfahrens als völlig neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit. 24h-Gründungen: Wir wollen die Gründung von Unternehmen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dazu stellen wir ein zentrales Webportal zur digitalen Unternehmensanmeldung mit Once-Only-Funktion als Teil des D-Stacks zur Verfügung. Die BundID dient als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen. Die Erstellung von Steuer- und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erfolgt nahtlos über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Empfangsbescheinigung soll nach Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit ebenfalls automatisiert ausgestellt werden. Die aktuell 6.000 Prozessvarianten auf kommunaler Ebene vereinheitlichen wir und schaffen einen gültigen Prozess für ganz Deutschland. Work-and-stay-Agentur: Es gilt, bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden einzureißen. Zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung wird eine digitale Work-and-stay Agentur geschaffen. Direktauszahlungsmechanismus: Die Bundesfinanzverwaltung schafft die Möglichkeit, Geldleistungen des Bundes direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Bisher musste dafür ein indirekter Weg (über Arbeitgeber, Familienkassen oder andere Stellen) gewählt werden, z.B. bei den Corona-Hilfen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) schließen wir jetzt diese Lücke und der Staat kann Leistungen anlassbezogen, zielgerichtet, schnell und bürokratiearm an die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger überweisen. Bürgerinnen und Bürger können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ihre IBAN nun selbst mit ihrer Steuer-ID verknüpfen, seit wenigen Tagen mit der nutzerfreundlichen App „BZSt IBAN+“. Rechtsgrundlagen für KI: Wir entwickeln unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz weiter, um den Einsatz von KI zu erleichtern. Dazu gehört eine Rechtsgrundlage zum Erlass von vollautomatisierten Verwaltungsakten. Damit schaffen wir zentrale Voraussetzungen für die breite Anwendung von KI in Verwaltungsprozessen. KI-Unterstützung im Visumverfahren: Wir automatisieren Teilschritte im Visumverfahren mit KI. Sie überprüft Dokumente und unterstützt bei komplexen Prüfabläufen, verbessert so Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und macht Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer. Ermöglicht wird dies durch die souveräne Datenplattform PLAIN, die neben der Umsetzung beliebiger Anwendungsfälle im KI-Bereich auch evidenzbasierte Entscheidungen im Visa-Verfahren unterstützt. Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act: Wir wollen die nationale Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland so innovationsfreundlich wie möglich gestalten. Ziel ist eine bürokratiearme Durchführung, die möglichst schlanke Strukturen nutzt. Dazu gehört eine möglichst gebündelte Aufsicht kombiniert mit der Arbeitsteilung mit bereits bestehenden, erprobten Marktüberwachungsbehörden. Zudem wollen wir mit eigenen Vorschlägen für den Digital-Omnibus echte, spürbare Vereinfachungen und Entlastungen erzielen, die die politische Zielsetzung der KI-Verordnung unterstützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rahmen fördern. Agentische KI für die Umweltverwaltung: Wir setzen ein agentisches KI-System in der Umweltverwaltung ein. Damit können Verwaltungsmitarbeitende fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten. So ermöglichen wir erhebliche Zeitersparnisse bei Recherche- und Analysearbeiten. Unsere Mitarbeitenden können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren, die menschliches Urteilsvermögen erfordern. Digitale Servicelandschaft für Bürgerinnen und Bürger: Die digitalen Services und Assistenten für Familien in verschiedenen Lebenslagen werden zur Steigerung der Servicequalität harmonisiert, optimiert und (weiter-)entwickelt. Hierzu werden Servicestandards entwickelt und anhand ausgewählter Piloten vertestet. Ziel ist eine niedrigschwellige, praktische und konkrete Unterstützung. Entbürokratisierung in der Pflege: Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, den das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen hat, sind bereits umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege vorgesehen. Damit sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen, aber auch Pflegekassen und Prüfdienste von vermeidbarem bürokratischem Aufwand entlastet werden. Weitergehende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung werden im Rahmen der Bund-Länder -Arbeitsgruppe für die Pflegereform geprüft und sollen mit dem Zukunftspakt Pflege umgesetzt werden. Förderzentrale Deutschland: Die Förderzentrale Deutschland ist der zentrale Zugangspunkt für Fördernehmende, Fördergebende und perspektivisch für das Förderungsberatungsökosystem. Sie gestaltet den Zugang zu Förderangeboten niedrigschwellig, schnell und transparent. Eine intuitive Antragskonfiguration beschleunigt und standardisiert die Erstellung und Verwaltung von Fördervorgängen. Der gesamte Förderprozess soll im Zusammenspiel mit den (Weiter-)Entwicklungen zum Fördermanagementdienst und zum Projektförder-Informationssystem digital und medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden. KI-basierter „Förderlotse Wachstumsmärkte“: Wir entwickeln eine neue, KI-gestützte Plattform, auf der die bisherigen Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit komplementär dargestellt werden. Der Bedarf der deutschen Unternehmen steht dabei im Fokus. Erstmals wird eine gemeinsame Anlaufstelle als „One Stop Shop“ geschaffen. Maximale Vereinfachung des Kulturförderwesens: Wir vereinfachen das Kulturförderwesen weitestgehend. Das Kulturförderwesen wird digitalisiert. Wir erleichtern die Vorgaben für Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger im Kulturbereich, wirken auf mutige Änderungen des Zuwendungsrechts hin, die Vertrauen statt Kontrolle zur Grundlage haben. So senken wir den Aufwand für alle Beteiligten spürbar und legen den Turbo bei Bescheiden ein. Innovation durch Experimentierklauseln: Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärkt. Dazu werden wir binnen Jahresfrist mehrere konkrete Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Generell sollen Entscheidungsträger vor Ort durch neuartige Erprobungsräume die Chance erhalten, schnellere, pragmatischere und innovativere Entscheidungen treffen zu können. Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter Innovationsfreiheitsgesetz: Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz werden wir zentrale bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abbauen und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsaufwand für Forschende spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung: Wir reduzieren und harmonisieren Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung, soweit es möglich ist. Die Optionen für einen digitalen Rinderpass werden intensiv geprüft. Entsprechende Datenbanken werden im Auftrag von den Ländern und teilweise auch gemeinsam mit dem Bund betrieben und sollen als zentrale Meldeplattform weiter ertüchtigt werden. Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr: Das BMVg hat gemeinsam mit dem BMWE mit dem am 23. Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in kürzester Zeit auf den Weg gebracht, um den notwendigen raschen Fähigkeitszuwachs der Bundeswehr zu gewährleisten. Zeitgleich wurde die Direktauftragswertgrenze für Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr massiv erhöht. Damit können schon jetzt Aufträge ohne ein bürokratisches Vergabeverfahren einfacher und schneller unter Vertrag genommen werden. Zentrales Newscenter: Das Newscenter des BPA wird auf möglichst alle Ressorts erweitert und so zur zentralen, crossmedialen Unterrichtungsplattform der Bundesregierung. Das Newscenter bietet 24 Stunden an sieben Tagen einen aktuellen, umfassenden, ausgewerteten Medienüberblick und SocialMedia-Analysen. Es ist sowohl stationär als auch mobil nutzbar. Rechenzentrumsstrategie: Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken, indem wir nicht nur mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland holen, sondern neben KI auch Cloud- und Edge-Computing vorantreiben. Wir wollen ganz konkret und breit das adressieren, was wir beim Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland besser machen können. Hierfür werden wir in der Bundesregierung mit einer nationalen Rechenzentrumsstrategie die Grundlage legen. Wir möchten bis Ende des Jahres erste konkrete Maßnahmen vorstellen. Modernisierung des Dienstrechts: Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die Bundeslaufbahnverodnung und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem erleichtern wir den Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird grundlegend im Sinne einer Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt. Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter Diese Modernisierungsagenda ordnet die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages und die bisher aufgegriffenen Vorschläge aus der Zivilgesellschaft in fünf Handlungsfelder. Die Handlungsfelder enthalten Vorhaben und zugehörige kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu spürbaren Verbesserungen führen werden. Zugleich stoßen wir auch längst notwendige umfangreiche Strukturreformen an, die erst in einiger Zeit Wirkung zeigen werden. Wir wollen in allen Handlungsfeldern dort, wo es nötig und möglich ist, gemeinsam Standards erarbeiten und zur Verfügung stellen. Wir wollen Lösungen skalierbar machen und deren Nachnutzung bewerben und empfehlen. Wir wollen da, wo es Mehrwerte schafft und Ressourcen freisetzt, auf Einheitlichkeit hinwirken. Wir werden das Silodenken überwinden und das Ressortprinzip respektieren, aber modern interpretieren. Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat Die fünf Handlungsfelder sind: Wir gestalten Verwaltungsleistungen digital, effizient und adressatenorientiert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erleben den Staat stärker als Partner. Verfahrensbeschleunigung und Sozialstaatsreform gehören dabei zu wichtigen Anwendungsfeldern. Neue Regelungen gestalten wir von Anfang an so, dass sie adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich sind und Automatisierung ermöglichen; „Law as Code“ kann dabei ein Schlüsselelement sein. Regelungen, die nicht notwendig sind, werden wir nicht machen. Wir beseitigen unnötige bürokratische Lasten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung. Wir vereinfachen überkomplexe Regelungen und beschleunigen den Vollzug durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze. Spürbarer Bürokratierückbau Bessere Rechtsetzung Bürger- und unternehmenszentrierter Service Wir vereinfachen und reduzieren die Verwaltungstätigkeit des Bundes. Zugleich reduzieren wir den Personalbestand des Bundes um acht Prozent, senken die Sachkosten um zehn Prozent und verringern die Anzahl an Bundesbehörden und Verwaltungseinheiten. Wir intensivieren die Konsolidierung der Rechenzentren, IT-Dienste und Netze des Bundes. Software und KI-Anwendungen entwickeln und beschaffen wir zentral, ohne gesonderte Anforderungen außer Acht zu lassen. Wir forcieren in den Behörden zukunftsgerichtete Kompetenzen, moderne Formen der Zusammenarbeit und eine positive Fehlerkultur im Sinne einer Vertrauenskultur. Wir richten das Personalmanagement strategischer auf die Herausforderungen der Zukunft aus, entfalten so Potenziale und verbessern die Servicequalität für unsere Beschäftigten spürbar. Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement Effiziente Bundesverwaltung Die in der Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige Handlungsfelder und Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt präjudizieren dabei weder die laufenden noch die künftigen Haushaltsverhandlungen. Sofern die genannten oder zukünftig im Rahmen der Modernisierungsagenda geplanten Maßnahmen zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen führen, sollen diese von den betroffenen Einzelplänen innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und innerhalb des Stellenplans des jeweiligen Bundeshaushalts gedeckt werden. Die in den Handlungsfeldern enthaltenen Maßnahmen sind grundsätzlich ein Angebot an alle unmittelbaren Bundesbehörden.1 Die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung, diese prioritären Modernisierungsvorhaben umzusetzen. Zielwerte und Inhalte werden nach Beschluss der Agenda im Rahmen von Umsetzungszyklen gemeinsam weiter erarbeitet und die Vorhaben darauf aufbauend umgesetzt. Diese Modernisierungsagenda ist ein lebendes Dokument; das Portfolio wird auch nach Kabinettbeschluss stetig evaluiert und weiterentwickelt. Monitoring und Berichte sollen nur da erstellt werden, wo sie wirklich nötig sind, und insbesondere dazu dienen, den Fortschritt von Modernisierungsvorhaben aufzuzeigen. Wir werden die Maßnahmen der Modernisierungsagenda und die Maßnahmen des Pakts für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung strategisch aneinander ausrichten und im weiteren Arbeitsprozess klug verzahnen. Dabei beachten wir die im Einsetzungsbeschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ festgelegten Abgrenzungen. Hierbei berücksichtigen wir auch die durch das OZG-Änderungsgesetz vorgegebenen Leitplanken und nutzen bereits vorhandene Strukturen zur Umsetzung der Maßnahmen. Doppelstrukturen und Parallelarbeiten in den Ressorts werden so vermieden. Parallel erarbeiten Bund und Länder eine Föderale Modernisierungsagenda für die Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. 1 Ausgenommen sind jene Bundesbehörden, die im Haushaltsgesetz 2025 explizit von entsprechenden Vorgaben ausgenommen sind. Die Bundesregierung baut konsequent bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung ab, um sie von unnötigem zeitlichen und personellen Aufwand zu entlasten und ihnen so neue Freiräume zu eröffnen. Die Bundesregierung wird ihre gesteckten Bürokratierückbauziele konsequent verfolgen und die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten ressortspezifischen Bürokratierückbauprojekte konsequent umsetzen. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir nicht absenken. Effektive Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und der Zivilen wie auch der militärischen Verteidigung sowie zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen bleiben weiterhin möglich und können auf Beschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ von den Abbauzielen ausgenommen werden. Klare, gut durchdachte Regeln und ihr erfolgreicher Vollzug sind für den sozialen und demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Überflüssige Regeln und unnötige Komplexität können jedoch belastend wirken. Spürbarer Bürokratierückbau ist Wirtschafts- und Demokratieförderung zugleich: Es gilt, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung von unnötigem bürokratischem Aufwand zu befreien, um ihnen mehr Raum zur Entfaltung ihrer Potenziale zu geben und das Vertrauen in einen leistungs- und handlungsfähigen Staat zu stärken. Bürokratierückbau erfordert ein ressort- und ebenenübergreifendes Handeln. Dies schließt die Landes - und die Kommunalebene sowie die EU-Ebene mit ein. Wir wollen die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert und unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards zurückbauen. Wir unterstützen und fordern die EU- Kommission beim ambitionierten Bürokratierückbau unter anderem im Rahmen der Omnibus-Pakete. Zudem fordern wir höhere Ambitionen, wie beispielsweise eine Einführung einer „One in, two out“-Regelung oder die Reduzierung von Anpassungs- und Verwaltungskosten um mindestens 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich bei jedem EU-Dossier für Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung einsetzen. Für zukünftige EU-Initiativen sollten die im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure dazu aufgefordert werden, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden, bereits im Hinblick auf das Initiativrecht und den Verhandlungsprozess des jeweiligen Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen. Der Vollzug von Bundesrecht ist oftmals Sache der Länder und vor allem der Kommunen. Um unnötige Bürokratie übergreifend zurückzubauen, müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen. Unsere Ziele erreichen wir auch durch Erhöhung von Schwellenwerten, Ausweitung von Ermessensspielräumen, Pauschalierungen, Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen, Präklusionsregelungen und Bagatellvorbehalten. Mit einer praxisnahen Umsetzung von Recht unter besonderer Berücksichtigung der Perspektive der Beteiligten werden einfache, aber dennoch wirksame Regeln erreicht und deren Akzeptanz gesteigert. Ein effizienter, wirksamer und schneller Verwaltungsvollzug ist einer der größten Hebel, um die tatsächliche und wahrgenommene Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken und unverhältnismäßige Belastungen durch Bürokratie zu reduzieren. Deshalb muss Verwaltungshandeln konsequent aus einer Bürger- und Unternehmensperspektive überarbeitet werden: Es geht um adressatengerechte Optimierung und Abschaffung überflüssiger Verfahren, um Vereinfachung, Bündelung, Standardisierung und Automatisierung. Rechtsstaatliche Anforderungen bleiben dabei gewahrt. Die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere der Einsatz von KI und Grundsätze wie „Once-Only“, werden dafür ein entscheidender Hebel sein. So könnten Bürgerinnen und Bürger beispielsweise durch einen weitgehend registerbasierten Zensus, in dem auf bereits in Verwaltung und Statistik vorliegende Daten zugegriffen wird, von bislang erforderlichen Befragungen entlastet werden. Bürokratiekosten der Wirtschaft und Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung spürbar senken Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird. Maßnahmen Zielwerte2 1.1 Prioritäre Bürokratierückbauvorhaben werden umgesetzt und Service- und Unterstützungsangebote zum Bürokratierückbau entwickelt • Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 % (rund 16 Mrd. Euro)3 bzw. um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP) • Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro bzw. um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP) • Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung nehmen wahr, dass sie (deutlich) von staatlicher Bürokratie entlastet werden (6 Monate) • Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12 Monate) • Evaluation der Methodik, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen (24 Monate) 1.2 Methodik wird weiterentwickelt, um – unter Entlastung von Legistinnen und Legisten – Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen Stärkung der Bürokratiebremse Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten. Maßnahmen Zielwerte 2.1 Modifizierung der One-in-one-out (OIOO)-Regel zu Beginn der Legislatur • Beschlussfassung zur Modifizierung der Ausnahmen der OIOO- Regel (3 Monate) • Einhaltung der weiterentwickelten OIOO-Regel für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung (Ende LP) • Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12 Monate) 2.2 Fortentwicklung zur One-in-two-out (OITO)-Regel Praxischecks Wir vereinfachen konkrete Lebenssachverhalte und Geschäftsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, indem wir bürokratische Hürden identifizieren und auflösen. Maßnahmen Zielwert 3.1 Konsequente Durchführung von Praxischecks als Standardinstrument • Praxischecks werden über grundsätzlich alle Ressorts hinweg mehrmals im Jahr durchgeführt (12 Monate) • Praxischecks führen dazu, dass bestehende und neue rechtliche Vorgaben in der Wahrnehmung ihrer Adressatinnen und Adressaten leichter und aufwandsärmer umgesetzt werden können (Ende LP) 2 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an. 3 Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung und ist nach den neuen Zuschnitten der Ressorts noch final zu bereinigen. Bis Ende des Jahres erfolgt eine finale Klärung der Datengrundlage für alle Ressorts, die für die Ermittlung der Rückbauziele verbindlich ist. Bürokratie identifizieren Wir identifizieren bürokratische Hürden, indem wir Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Verwaltung einbeziehen. Maßnahmen Zielwerte 4.1 Einrichtung eines digitalen Bürokratiemeldeportals und iterative Weiterentwicklung • Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen das digitale Bürokratiemeldeportal für konstruktive Vorschläge (12 Monate) • Einrichtung des Portals führt zu konkreten und umsetzbaren Verbesserungsvorschlägen für spürbaren Bürokratierückbau (24 Monate) Systematischer Bürokratierückbau auf EU-Ebene Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. Maßnahmen Zielwerte 5.1 Aufforderung zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Mehrbelastung auf EU- Ebene bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess • Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden, bereits bei Initiative und im Verhandlungsprozess des jeweiligen Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen (ab sofort) 5.2 Überarbeitung des EU-ex-ante- Verfahrens • Intensiver Einsatz für messbare und spürbare Senkung des Bürokratieaufwands aus EU-Recht (Ende LP) 5.3 Schaffung von Transparenz beim Regulierungsauftrag • Spürbare Reduzierung von EU-Durchführungsrechtakten (Ende LP) 5.4 1:1 Umsetzung von EU-Recht • EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt (ab sofort) 5.5 Forderung nach einer One-in-two out (OITO)-Regel auf EU-Ebene • Intensiver Einsatz für die Einführung OITO-Regel auf EU-Ebene (Ende LP) 5.6 Harmonisierung von EU-Bestandsrecht • Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU -Plattformen (zum Beispiel „Your Europe Portal“, „Interoperable Europe Portal“) und Lösungen (zum Beispiel EUDI-Wallet, EU- OOTS) (Ende LP) 5.7 EU-Vereinfachungsagenda • Ambitionierte Vereinfachungsagenda in ausgewählten Themenfeldern auf EU Ebene, um weitere europäische Vereinfachungs-, Harmonisierungs- und Bürokratieentlastungsinitiativen anzustoßen (ab sofort) I Spürbarer Bürokratierückbau Die Bundesregierung wird neue Regelungen von Anfang an konsequent so gestalten, dass sie bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zielgerichtet wirken – adressatenorientiert, bürokratiearm, praxis- und digitaltauglich. Regeln entfalten ihre intendierte Wirkung nur dann, wenn die adressierten Probleme und Ziele zutreffend identifiziert wurden und die Lösungen in der Lebens- und Arbeitsrealität tatsächlich umsetzbar sind. Dafür ist es entscheidend, die Perspektive und das Wissen der Adressatinnen und Adressaten, also der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und der Verwaltung, frühzeitig einzubeziehen. Deshalb ist bereits die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung – also die Phase vor Beginn der Entwurfsarbeiten und dem eigentlichen Gesetzestext – so wichtig: Hier wird festgelegt, ob eine staatliche Intervention überhaupt notwendig ist und, wenn ja, wie die Rechtsgestaltung erfolgen muss, um die gewünschte Wirkung tatsächlich und auf möglichst einfachem Weg zu erreichen. Die Bundesregierung wird hierfür ein Vorgehensmodell für die Frühphase der Rechtsetzung einführen und klare Regeln für Wirkungsindikatoren verankern. Hierbei werden wir auch prüfen, ob es in anderen Mitgliedstaaten der EU Good Practices gibt, die für Deutschland anwendbar sind (Europäisches Benchmarking). Eine wichtige Rolle spielen hier auch Reallabore, die es ermöglichen, unter realen Bedingungen über Chancen und Risiken von Innovationen zu lernen und so Regulierung evidenzbasiert und zügig weiterzuentwickeln. Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen bieten die Möglichkeit, alternative Ansätze zu erproben, Ideen in Wettbewerb zueinander zu setzen und so die Innovationskraft Deutschlands zu fördern. Damit werden zugleich die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt. Insgesamt gilt es, nur notwendige und einfache, zugleich aber zielgerichtete und wirksame Regelungen zu schaffen sowie auf Ebene der Europäischen Union auf solche hinzuwirken. Allerdings wurden über viele Jahre eine große Anzahl an Instrumentarien eingeführt, die Legistinnen und Legisten erheblich belasten, deren Wirkung aber nicht systematisch evaluiert worden ist. Die Bundesregierung wird daher die bestehenden Instrumente der Besseren Rechtsetzung (das heißt Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung, Leitfäden, Arbeitshilfen, Checks, Plattformen, Beschlüsse von Staatssekretärausschüssen usw.) auf ihren Nutzen hin überprüfen. Hierbei kommt dem Zentrum für Legistik eine zentrale Aufgabe zu: Es wird diese Instrumente, Werkzeuge und Methoden in Zusammenarbeit mit den für die jeweiligen Instrumente fachlich zuständigen Ressorts konsolidieren und darauf hinwirken, die praktische Rechtsetzung zu vereinfachen und von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Gleichzeitig wird es sicherstellen, dass den Legistinnen und Legisten der Ministerialverwaltung die erforderlichen Methoden für eine zeitgemäße Rechtsetzung vermittelt werden. Ferner begleitet es bei der Rechtsetzung durch die Bereitstellung digitaler Werkzeuge und einem Unterstützungsangebot für komplexe Projekte (Task Force). Die Angebote sollen für die Rechtsetzung der Länder, Kommunen und Körperschaften nachnutzbar sein. „Law as Code“ verfolgt die Vision, das Recht durch digitale Technologien zukunftsfähig zu machen und neue Potenziale zu erschließen ohne bestehende Systeme zu ersetzen. Es eröffnet neue Wege für eine wirksame, effiziente und digital integrierte Rechtsetzung: Das Recht selbst kann vom Entwurf bis zum Vollzug digital werden. Potenziale hält auch die Rulemapping-Methode bereit: Sie bildet Rechtsregeln visuell ab und übersetzt sie zugleich in ausführbaren Code. In Kombination mit KI- gestützten Werkzeugen, die die Struktur bestehender Regulierung analysieren und die Textarbeit unterstützen, lässt sich der digitale Politikzyklus der modernen Rechtsetzung wirkungsvoll schließen: Neben dem natursprachlichen Gesetzestext, der weiterhin unverzichtbar und allein rechtsverbindlich bleibt, tritt der Code der Regulierung, den der Staat den Adressaten – Unternehmen, Verwaltung und Zivilgesellschaft – als Open-Source-Bibliothek zur Verfügung stellt und der unmittelbar in die Anwendungsprogramme übernommen werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Legistinnen und Legisten bei Nutzung der Methode kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Entwicklung von effizienten Regelungsvorhaben, Frühphase stärken Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben. Maßnahmen Zielwerte4 1.1 Konzeption von Gesetzgebungsverfahren mit neuer Frühphase und konsolidierten Werkzeugen der Besseren Rechtsetzung sowie Erprobung mit einzelnen Ressorts • Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase (24 Monate) • Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, die eine konzeptionelle Frühphase durchlaufen haben, ist nachweisbar gestiegen (Ende LP) • Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem neuen Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP) 1.2 Umsetzung der neuen Frühphase in der Rechtsetzung der Bundesregierung für alle Ressorts in GGO 1.3 Integration der Instrumente und Angebote der Frühphase in E-Gesetzgebung Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen. Maßnahmen Zielwerte 2.1 Konzeption und Bereitstellung eines ausreichenden Schulungsangebots für die Bundesressorts • Für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung steht ein ausreichendes zentrales Schulungsangebot zur Besseren Rechtsetzung zur Verfügung (24 Monate) • Das Angebot ist für die Länder und Kommunen nachnutzbar (36 Monate) 4 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an. 2.2 Konzeption und Bereitstellung eines Unterstützungsangebots für die Bundesressorts • Alle Legistinnen und Legisten der Bundesressorts, die erstmalig eine Federführung übernehmen, durchlaufen grundsätzlich zunächst eine Basisschulung Bessere Rechtsetzung (Ende LP) • Legistinnen und Legisten aller Ressorts nutzen die bereitgestellten Angebote und bewerten diese für ihre Arbeit als gewinnbringend (36 Monate) • Alle Ressorts haben Zugriff auf Unterstützungsangebote für die Bessere Rechtsetzung (36 Monate) 2.3 Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts 2.4 Bedarfsgerechter Ausbau der FIM- Bundesredaktion • Das Verfahren in den Abläufen ist aktualisiert und die FIM- Bundesredaktion effizient und bedarfsgerecht ausgebaut (18 Monate) Erfolgsindikatoren für regulatives Handeln etablieren, Wirkungsanalyse stärken Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik überprüfbar werden. Maßnahmen Zielwerte 3.1 Weiterentwicklung von Regeln für Erfolgsindikatoren • Standards für Erfolgsindikatoren sind auf Basis des bestehenden Konzepts zur Ex-post-Evaluation weiterentwickelt und ressortabgestimmt (12 Monate) • Technische und fachliche Kompetenzen/Unterstützungsangebote zur Umsetzung der Standards stehen für die Ressorts bereit (24 Monate) • Ressorts wenden die Standards bei maßgeblichen Regelungsvorhaben (nach den in den Standards definierten Schwellenwerten) an (24 Monate) • Evaluierungsplattform steht für die Nutzung durch die Ressorts zur Verfügung (24 Monate) • Ressorts konsultieren die Evaluierungsplattform bei der Erarbeitung neuer Regelungsvorhaben 3.2 Zurverfügungstellung von Daten, Auswertungs- und Analysemöglichkeiten für die Ressorts 3.3 Überprüfung rechtlicher Grundlagen für Datennutzung zur Wirkungsmessung 3.4 Freischaltung einer Evaluierungsplattform II Bessere Rechtsetzung Digitale Werkzeuge für die Gesetzgebung vervollständigen, Unterstützungsangebote ausbauen, „Law as Code“ Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen. Maßnahmen Zielwert 4.1 Tools zur Unterstützung der Gesetzgebungstätigkeit schaffen und schulen • Für Legistinnen und Legisten steht ein Open-Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung (6 Monate) • Legistinnen und Legisten nutzen die Rulemapping-Methode und testieren einen Mehrwert (24 Monate) • KI-unterstützte Tools transferieren lineare Rechtstexte in visualisierten Code und erlauben widerspruchsfreie Modifizierung von Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei Rechtsänderungen (24 Monate) • Legistinnen und Legisten nutzen bei der Textarbeit KI-gestützte Werkzeuge für eine verbesserte semantische Operabilität (Einheit der Rechtsbegriffe) (36 Monate) • Standards, Schnittstellen und Prozeduren sind definiert sowie Repositorien für Rulemaps des geltenden Rechts auf Open Source Basis aufgebaut (24 Monate) • Alle relevanten digitalen legistischen Werkzeuge (u. a. für Frühphase und Visualisierungen von Organisationsstrukturen, Prozessabläufen und Wirkungsmodellen) stehen für alle Ressorts zur Verfügung (36 Monate) 4.2 Digitalen Gesetzgebungskreislauf schließen 4.3 „Law as Code“ in der Gesetzgebung erproben und nutzbar machen II Bessere Rechtsetzung Die Bundesregierung wird ihre Verwaltungsleistungen digital, effizient und adressatenorientiert gestalten. Es ist uns wichtig, dass sich die Bundesverwaltung bürgernah, ansprechbar, kompetent und barrierefrei zeigt. Öffentliche Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unmittelbare Kontaktpunkte mit dem Staat. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen direkten Einblick in das Handeln der öffentlichen Verwaltung und bestimmen darüber, ob ein Anliegen erfolgreich gelöst werden kann. Die Qualität öffentlicher Dienstleistungen hat dadurch entscheidenden Einfluss auf das Vertrauen in die Kompetenz und Handlungsfähigkeit des Staates. Ob Meldepflichten, Antragsverfahren oder die Administration von Förderprogrammen: Ziel muss es sein, dass Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen den Staat als kompetenten und kooperativen Ermöglicher wahrnehmen. Dafür muss ihre Perspektive in der Gestaltung von öffentlichen Dienstleistungen handlungsleitend sein. Mit dieser Modernisierungsagenda setzt die Bundesregierung an genau dieser Stelle an. Wir schaffen verbindliche Kriterien für eine gute Servicequalität von öffentlichen Dienstleistungen des Bundes und führen ein bewährtes Verfahren zur Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität ein. Auf diese Weise verschaffen wir Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine deutlich bessere Serviceerfahrung, wenn sie Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden wir kontinuierlich und konsequent Feedback einholen und Verbesserungsvorschläge in die Umsetzung bringen, um die Serviceerfahrung der Nutzenden in all ihrer Vielfalt weiter zu verbessern. Über die Bündelung des First-Level-Supports von Verwaltungsleistungen des Bundes vereinfachen wir zudem den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen. Maßnahmen Zielwerte5 1.1 Entwicklung und Verankerung von Kriterien guter Servicequalität unter Beteiligung von Stakeholdern (insbesondere Adressatinnen und Adressaten von Verwaltungsleistungen), #WirHörenZu 1.2 Bereitstellung eines Best-Practice-Tools zur sowie begleitende Unterstützung bei systematischer Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität von Verwaltungsleistungen (analog und digital, hier: „Service-Audits“) • Kriterien für eine gute Servicequalität sind unter Beteiligung von Stakeholdern entwickelt (3 Monate) • Die Kriterien fließen in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und des Reifegradmodells ein, um die aus Sicht der Adressaten zentralen Aspekte zu berücksichtigen (6 Monate) • • Bereitstellung von Best-Practice-Tools für Service-Audits sowie begleitender Unterstützungsangebote (9 Monate) • Service-Audits als Angebot in die Operationalisierung des Service- Standard integriert (9 Monate) • Service-Audits werden für ausgewählte Verwaltungsleistungen durchgeführt (24 Monate) 5 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an. 1.3 Konsolidierung bestehender Instrumente für standardisiertes Adressatenfeedback für digitale Verwaltungsleistungen • Bereitstellung eines Tools für standardisiertes Adressatenfeedback, das die Nationale Feedback-Komponente (NFK) und die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) zusammenführt (24 Monate) • Tool für Adressatenfeedback wird in 5 Pilotbehörden eingesetzt (30 Monate) • 50 Prozent der qualifizierten, technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Verbesserungsvorschläge werden innerhalb von 3 Monaten in Optimierungsmaßnahmen der Pilotbehörden umgesetzt (36 Monate) • Effekte auf die Kundenzufriedenheit der Pilotbehörden werden ermittelt (Ende LP) Leicht erreichbarer Zugang zu Beratungs– und Unterstützungsangeboten Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur Verfügung stellen. Maßnahmen Zielwerte 2.1 Bündelung des First-Level-Supports zentraler Verwaltungsleistungen des Bundes • Entwicklung des Konzepts für einen gebündelten First-Level- Support im Bund (12 Monate) • Bündelung des First-Level-Support für große Komponenten/ Services des BMDS (BundID, Online-Ausweis, Bundesportal) (18 Monate) • Erreichbarkeit bestehender leistungsfähiger Supportstrukturen des Bundes über neuen First-Level-Support des Bundes (24 Monate) • Erweiterung des First-Level-Supports des Bundes um digitale Kanäle (inkl. KI-basiertem Chatbot Bund) im Pilotbetrieb (30 Monate) • First-Level-Support des Bundes erfährt eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit seitens der Nutzenden (positive Effekte bei der Kundenzufriedenheit und steigende Nutzungszahlen) (Ende LP) 2.2 Einbetten des gebündelten First-Level- Supports für Verwaltungsleistungen des Bundes in die multikanalfähige 115 („Bundesservicecenter“) • Einbettung des gebündelten First-Level-Supports für Verwaltungsleistungen des Bundes („Bundesservicecenter“) in die multikanalfähige 115 (42 Monate) III Bürger– und Unternehmenszentrierter Service Die Bundesregierung wird in den Bundesbehörden weiterhin neue Kompetenzen und neue Formen der Zusammenarbeit über verschiedene Ebenen hinweg etablieren und die bestehende Führungskultur weiterentwickeln. Kompetentes und motiviertes Personal ist eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben. Für eine moderne Verwaltung benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzende fachliche Kompetenzen, etwa in den Bereichen Digitalisierung, Datenanalytik, Visualisierung oder nutzerzentrierte Gestaltung von Angeboten und Services. In Trainingsprogrammen erwerben Beschäftigte zentrale Zukunftskompetenzen und sind besser in der Lage, komplexe Projekte umzusetzen und Veränderungsprozesse aktiv zu gestalten. Gleichzeitig entstehen weitere Lern- und Austauschformate, die die ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken und Silodenken aufbrechen. Eine moderne Führungskultur soll diese Prozesse unterstützen und auch agile Arbeitsweisen gezielt fördern. Der TransformationsHUB ist Motor der Modernisierungsagenda: Er vernetzt über bestehende Netzwerke der Bundesverwaltung Multiplikatoren, trägt die Agenda in die Breite und nimmt zugleich Resonanz und Perspektiven aus der Verwaltungspraxis auf. Mit dem Auf- und Ausbau neuer Fähigkeiten und Kompetenzen steigern wir die Effizienz und die Flexibilität des vorhandenen Personals und begegnen gleichzeitig den Herausforderungen des demographischen Wandels, der Digitalisierung und des damit verbundenen Transformationsprozesses. Wir stehen vor der Herausforderung, dass für den Aufbau neuer Fähigkeiten kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht, sondern dies parallel zur Stelleneinsparung in der Bundesverwaltung zu realisieren ist. Neben dem Kompetenzaufbau erlauben wir eine flexiblere Reaktion auf altersbedingte Abgänge in Schlüsselbereichen und erhöhen die Mobilität bzw. Flexibilität der Beschäftigten auch zwischen den Ressorts. Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird die Bundesregierung ihr Personalmanagement noch zukunftsfähiger, moderner und serviceorientierter ausrichten. Die Bündelung von Querschnitts- Personaldienstleistungen wird bei gleichgelagertem Bedarf weiter vorangetrieben, gemeinsame Standards vereinbart und agile Arbeitsweisen sowie digitale Werkzeuge weiter ausgebaut. Zudem werden ergänzend eine ressortübergreifende Personalentwicklungsstrategie sowie eine vorausschauende, kompetenzbasierte Personalbedarfsplanung als freiwillige Angebote erarbeitet. Die Bundesverwaltung soll als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden und eine insgesamt verbesserte Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Förderung von Diversität ermöglichen. Das Dienstrecht wird weiter flexibilisiert, indem etwa Laufbahnwechsel vereinfacht und die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessert wird. Dafür werden wir die Bundeslaufbahnverordnung novellieren. Außerdem werden Führungskräfte befähigt, eine moderne Führungs- und Fehlerkultur vorzuleben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam zu führen und Veränderung ressortübergreifend zu gestalten. Es werden Anreize für Innovation gesetzt.6 6 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes. Modernisiertes Dienstrecht Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Maßnahmen Zielwerte7 1.1. Novelle der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) • Erweiterte Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst (Personalgewinnung) (6 Monate) • Verbesserungen beim Aufstieg (Personalentwicklung) (6 Monate) 1.2 Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts • Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden erleichtern (36 Monate) • Verfahrensaufwand bei Beurteilungsrunden verringern, unter anderem durch einheitliche Standards und Digitalisierung des Verfahrens. (36 Monate) 1.3 Tabellenreform der Besoldung • Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert sowie das Leistungsprinzip gestärkt werden (24 Monate) • Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert und weiterentwickelt (24 Monate) • Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen (24 Monate) Einsparung von 8 Prozent des Personals8 Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden. Maßnahmen Zielwerte 2.1 Einführung und Verstetigung eines Demografie-Navigators als Informationsbasis • Bereitstellung und Pilotierung eines skalierbaren Vorgehens für das Monitoring von Fluktuation für eine quantitative Ressourcenplanung (12 Monate) • Ein Großteil der Bundesbehörden wird durch die Bereitstellung entsprechender Tools zum Monitoring der Fluktuation in die Lage versetzt, seine Ressourcenplanung strategischer auszurichten (24 Monate) 2.2 Pilotierung kompetenzbasierter Personalbedarfsplanung im Kontext Personalreduktion • Mindestens 2 Pilotbehörden haben die Teilnahme an der Pilotierung eines Ansatzes zur kompetenzbasierten Personalbedarfsplanung begonnen (12 Monate) • Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout für die im Rahmen des Piloten entwickelten und im Anschluss ressortabgestimmten Prozesse zur kompetenzbasierten Personalbedarfsplanung begonnen (24 Monate) 7 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an. 8 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes. 2.3 Aufbau einer Arbeitseinheit für Reskilling und einer Plattform für den internen Stellenmarkt der Bundesverwaltung • Aufbau und Verstetigung einer aktiven Arbeitseinheit (oder auch in bestehenden Strukturen) für die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitäts-, Vermittlungs- und Versetzungslösungen („Poollösungen“) bei fluktuationsbedingten sowie strukturellen Veränderungen und Umbrüchen für das Personal der Bundesverwaltung (18 Monate) • Weiterführung Programm für Beschäftigtenwechsel zwischen Bundesbehörden • Design und Inbetriebnahme einer technischen Lösung (Plattform) für die geschäftsbereichsübergreifende Veröffentlichung und Bewerbungsmöglichkeit freier interner Stellen und (kurzfristiger) Aufgabenerledigung beziehungsweise Projekteinsätze (12 Monate) Kompetenz- und Transformationsoffensive Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen gezielt vertiefen und neue aufbauen. Maßnahmen Zielwerte 3.1 Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital - und Management-Skills • Ausgewählte Behörden nehmen an der Pilotierung des Trainingsprogramms (unter anderem einschließlich Objectives and Key Results (OKR), Change-, Projekt- und Prozess-Management) teil (3 Monate) • Trainingsprogramm wird in ausreichendem Umfang zentral bereitgestellt und ausgerollt (9 Monate) • Entwicklung eines Lernpfades „Moderner Staat“ der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als Trainingsprogramm für die Bundesverwaltung (6 Monate) 3.2 Weiterentwicklung und Implementierung eines ressortübergreifenden Programms für Führungskräfte • Ausgewählte Bundesbehörden nehmen an der Pilotierung des Führungskräfteentwicklungsprogramms teil (6 Monate) • Primär neue Führungskräfte der Bundesbehörden haben an ressortübergreifenden Programmmodulen des Führungskräfteentwicklungsprogramms teilgenommen (12 Monate) IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Management Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen Wir ermöglichen Gleichberechtigung in Führungspositionen, indem wir passende Rahmenbedingungen schaffen. Gleichzeitig führen wir einen Standard für ressortübergreifende themenbezogene Vernetzung ein. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist und bleibt gesetzliches Ziel (§ 1 Absatz 2 Bundesgleichstellungsgesetz). Auf Grundlage des „Plans FüPo 2025“ und im Hinblick auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen sowie die Standards für ressortübergreifende Ansätze definiert. Maßnahmen Zielwerte 4.1 Fortführung und Ausbau Monitoring sowie ressortübergreifender Austausch zum Ziel gleichberechtigte Teilhabe • Eine regelmäßige Erhebung der aktuellen Zahlen zu gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in den Ressorts auch für den nachgeordneten Bereich wird durchgeführt; dies wird ergänzt um eine Auswertung zu Führen in Teilzeit aus bestehenden Daten (Ende LP) • Auch die Auswertung und Erörterung der erhobenen Zahlen zu gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in den halbjährlichen Austauschrunden auf Abteilungsleitung Z- und Staatssekretärs-Ebene zum Stand der Gleichstellung wird fortgeführt (Ende LP) • Die aktuellen Zahlen werden im Internet veröffentlicht (vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) (Ende LP) • Regelmäßige Beteiligung des Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten (IMA-GB) (Ende LP) 4.2 Ausbau von Führungsmodellen in Teilzeit (alleiniges Führen in Teilzeit und Jobsharing/Tandem) • Tandemmodelle werden in allen Ressorts ermöglicht (12 Monate) • Eine Behördenkultur wird geschaffen, die Offenheit und Akzeptanz für Führungsmodelle in Teilzeit/geteilte Führung schafft (12 Monate) 4.3 Gleichstellung in Behördenkultur stärken • Gelungene Rahmenbedingungen für Gleichstellung werden systematisch in Schulungen und Fortbildungen integriert (24 Monate) • Führungskräfte nehmen Schulungen zur Gleichstellung wahr (24 Monate) • Erfolgreiche Pilotprojekte sollen innerhalb der Bundesverwaltung geteilt werden (24 Monate) • Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden (24 Monate) 4.4 Vereinbarkeitsfreundliche Rahmenbedingungen ausbauen (Familien- und Pflegeverantwortung) • Angebote insbesondere für angehende Führungskräfte (24 Monate) • Ressortübergreifender Austausch zu guter Praxis (24 Monate) • Zentrale Anlaufstellen für Beschäftigte mit Familien- und/oder Pflegeaufgaben werden benannt und vernetzen sich innerhalb der Bundesverwaltung (24 Monate) 4.5 Ressortübergreifendes Mentoring etablieren und Frauennetzwerke stärken • Mindestens 6 Ressorts nehmen an einem ressortübergreifenden Pilotprojekt „Ressortübergreifendes Mentoring-Programm für weibliche Nachwuchsführungskräfte in den obersten Bundesbehörden“ teil (24 Monate) • Das ressortübergreifende Projekt wird auf der Grundlage der Erfahrungen im Pilotprojekt weiterentwickelt (24 Monate) • Ressortübergreifende Möglichkeiten zum Austausch und zum Aufbau von Frauen-Netzwerken werden geschaffen (24 Monate) Strategisches und effizientes Personalmanagement sowie Maßnahmen des Personalmarketings Wir gestalten das Personalmanagement der Bundesverwaltung zukunftsfähig, indem das Personalwesen ressortübergreifend strategisch ausgerichtet wird; Services werden gebündelt erbracht. Hierbei werden Ausnahmen für bestimmte Statusgruppen berücksichtigt. Zusätzliche Bürokratieaufwände (bspw. zusätzliches Berichtswesen) werden dabei vermieden. Maßnahmen Zielwerte 5.1 Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung (Technical Support Instrument (TSI) Projekt mit der EU) • Die Bundesbehörden haben sich an der Erhebung relevanter Daten zu Ist- Personalprozessen im Rahmen des TSI beteiligt (6 Monate) • Zielbild ist erarbeitet und allen obersten Bundesbehörden kommuniziert worden (8 Monate) 5.2 Umsetzung prioritärer Maßnahmen des Umsetzungsplans, u.a. zur Erreichung ressortübergreifender Bündelung von Personaldienstleistungen • Die Ressorts haben sich an der Entwicklung eines ressortübergreifenden Umsetzungsplans des Personalmanagements beteiligt (12 Monate) • Mindestens 6 Behörden haben sich zur Mitwirkung an der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojekts bereiterklärt (12 Monate) 5.3 Optimierung der Personalgewinnung und Pilotierung • Ressortübergreifende Entwicklung optimierter Vorgehensweisen und Tools für die Personalgewinnung (12 Monate) • Mindestens 2 Behörden pilotieren die optimierten Vorgehensweisen der weiterentwickelten Personalgewinnung (18 Monate) • Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout von optimierten ressortabgestimmten Vorgehensweisen zur Personalgewinnung begonnen (24 Monate) 5.4 Personal- und Studienplatzmarketing mit Fokus auf die Steigerung der Bewerberzahlen der Hochschule des Bundes (HS Bund) • Der Rückgang der Bewerberzahlen an der HS Bund betrifft die gesamte Bundesverwaltung; insbesondere Absolventen der Fachbereiche Verwaltungsmanagement sowie des zentralen Lehrbereichs mit dem Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ (DACS) werden in allen Bundesbehörden eingesetzt • Ziel der im Frühjahr 2025 gestarteten Interministeriellen Arbeitsgruppe: durch passgenaue Maßnahmen die Bewerberzahlen steigern und so qualifizierten Nachwuchs für die Bundesverwaltung auch künftig sichern • Mit einer gezielten Werbekampagne sollen die „Marke“ HS Bund und die Studiengänge „Allgemeine Innere Verwaltung“ (AIV) und DACS bei den relevanten Zielgruppen bekannter und attraktiver gemacht werden • Das „Branding“ der HS Bund soll im Zusammenwirken aller Ressorts in die Zeit gestellt und auf die Zielgruppe besser zugeschnitten werden (Wettbewerb um die besten Köpfe) • Darüber hinaus werden bereits laufende Prozesse des Personalmarketings (Arbeitgeberdachmarke der Bundesverwaltung einschließlich karrie- re.bund.de) fortgeführt und weiterentwickelt, unter anderem auch Implementierung eines KI-Chatbots über die Karriereseite des Bundes mit der Möglichkeit eines individuellen und konfigurierbaren Einstiegs (Design und Funktionen) über die verschiedenen ressort- und behördenspezifischen Karriereseiten mit jeweils eigenen Gestaltungsräumen (Maßnahmengruppe 6 der interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen Verwaltung“ (AG PersDiV) – freiwillige Teilnahme) TransformationsHUB Der TransformationsHUB ist die Schnittstelle zwischen Modernisierungsagenda Bund und Verwaltungspraxis. Er vernetzt und aktiviert bestehende Verwaltungsnetzwerke, die als Multiplikatoren Modernisierung in die Behörden tragen. Gleichzeitig dient er als Sounding Board, um Rückmeldungen aus der Praxis in die Agenda einzuspeisen. So wird der HUB zum Motor Maßnahmen Zielwerte 6.1 Kick-off und Aktivierung der Multiplikatoren • Durchführung einer ressortübergreifenden Auftaktveranstaltung zur Sichtbarmachung und Vernetzung von 70 Multiplikatoren (3 Monate) 6.2 Etablierung eines Sounding Boards • Einrichtung eines Sounding Boards zur kontinuierlichen Rückkopplung von Praxisimpulsen in die Agenda (6 Monate) • Jährlich mindestens 5 konkrete Handlungsempfehlungen aus der Verwaltungspraxis in die Agenda integriert (12 Monate) 6.3 Verstetigung von Netzwerken und Nachwuchsförderung • Aufbau eines regelmäßigen Austausch- und Lernformats für die Multiplikatoren (12 Monate) • Jährlich nehmen mindestens 250 Beschäftigte aus allen Ressorts teil (12 Monate) IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Management Die Bundesregierung wird eine behördenübergreifende Verwaltungskonsolidierung anstoßen, um Prioritäten besser zu setzen und die Arbeit der Bundesverwaltung effizienter zu organisieren. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Effizienzoffensive der unmittelbaren Bundesverwaltung sowohl Querschnitts- als auch Fachaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Wirkung, Effizienz und Zielgenauigkeit überprüfen, Prozesse optimieren, bündeln, digitalisieren und den Einsatz von KI vorantreiben. Erfolgreiche Pilotprojekte – zum Beispiel aus der wegweisenden Zusammenarbeit der Datenlabore in den Ressorts – werden zu Blaupausen für die zentrale oder dezentrale Nachnutzung. Ein Beispiel hierfür ist KIRAS, eine agentische KI für das Umweltressort. Sie gibt Mitarbeitenden niedrigschwellig und bedarfsgerecht Zugriff auf interne Daten und Informationen. Auch die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms für moderne Personalabrechnung des Bundes ermöglicht deutliche Effizienzgewinne. Die Ertüchtigung interner Verwaltungsdienstleister ermöglicht Skalierbarkeit bei der Ausführung standardisierbarer Aufgaben. Eine bessere Steuerungsfähigkeit wird durch breit angewandte Managementmethoden sowie eine effizienz- und wirkungsorientierte Rechts- und Fachaufsicht erzielt. Die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung wird maßgeblich durch ihre internen Prozesse und Strukturen beeinflusst. Der Abbau von Doppelstrukturen, die Professionalisierung und Digitalisierung querschnittlicher und fachspezifischer Aufgaben ist neben einer technologisch aktuellen, marktüblichen Infrastrukturausstattung Voraussetzung dafür, künftig mit weniger Personal auszukommen und gleichwohl eine schnelle, leistungsstarke Regierungs- und Verwaltungsarbeit zu gewährleisten. Darunter verstehen wir auch die Schaffung eines modernen, barrierefreien IT- Arbeitsplatzes, der beispielsweise über moderne Kollaborationslösungen oder behördenübergreifende stabile und sichere Kommunikationslösungen für Messaging und Videokonferenz verfügt. Querschnitts- und Fachaufgaben effizienter erledigen, Verwaltungsprozesse optimieren, bündeln, digitalisieren und automatisieren Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Maßnahmen Zielwerte 1.1 Ressortscharfe Analyse von Ausgaben und Aufgaben • Leichtgängiges Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeug zur Aufgaben- und Strukturinventur in Pilotbehörden erprobt (3 Monate), mit dem Informationen weitestgehend automatisiert aus bestehenden Datenbeständen übernommen werden können • Aufgaben- und Strukturkatalog mit Fokus auf Querschnittsaufgaben für ausgewählte Ressorts (einschließlich des unmittelbaren Geschäftsbereichs) befüllt, Personal- und Sachaufwand erfasst (12 Monate) • Standardisierbare Querschnitts- und Fachaufgaben nebst zugehörigen Ausgaben in ausgewählten Ressorts identifiziert (15 Monate) 1.2 Aufgaben und Prozesse optimieren, bündeln, einheitlich digitalisieren und automatisieren • 15 Querschnittsaufgaben in der Bundesverwaltung prozessoptimiert, einheitlich digitalisiert, ggf. automatisiert und/oder bedarfsgerecht in gebündelten Service-Einheiten zusammengefasst (36 Monate) 1.3 Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung in der Bundesverwaltung abbauen • Ein abgestimmter Umsetzungsplan für die Erhebung und den Abbau von Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung ist entwickelt (3 Monate) • Wesentliche Herausforderungen sind überwunden (6 Monate) 1.4 Fördermanagementdienst einführen • Schaffung ressortübergreifender Strukturen zur Abstimmung eines modularen und konfigurierbaren Ende-zu-Ende-digitalisierten Fördermanagementdienstes im Zusammenspiel mit der Förderzentrale Deutschland (FZD) und erste Vereinheitlichungen (12 Monate) • Anschließend agile Entwicklung und Pilotierung für Fördermaßnahmen (sukzessive bis Ende LP) Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben implementieren Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhält das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. So sollen Mittel effektiver und effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze ressortübergreifend eingehalten werden. Maßnahmen Zielwerte 2.1 Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT -Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung etablieren10 • Vereinbarung zum Zustimmungsvorbehalt ist geschlossen (3 Monate) • Die Arbeitsfähigkeit der Behörden nicht beeinträchtigende Ausgabensteuerung mit Zustimmungsvorbehalt ist als Regelaufgabe etabliert (12 Monate) • Dies soll Redundanzen vermeiden, die Umsetzung von bedarfsgerechten IT-Lösungen auf Basis von IT-Standards und Plattformansätzen fördern und zu einer messbaren Kostenreduktion bei IT-Ausgaben führen (24 Monate) Aufgaben zwischen Ministerien und Geschäftsbereich neu ordnen, interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigen, Ministerial- und Behördenstrukturen optimieren Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsgerechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert. Maßnahmen Zielwerte 3.1 Nicht-ministerielle Aufgaben abschichten • relevante Anzahl nicht-ministerieller Aufgaben in den nachgeordneten Bereich überführt und ggf. gebündelt (24 Monate) 3.2 Ziel- und wirkungsorientierte Fachaufsicht etablieren • Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht weiterentwickelt (12 Monate) • Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht überarbeitet und unter Wahrung von Ressortspezifika flächendeckend eingesetzt (36 Monate) 10 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an. 3.3 Interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigen • Bedarfe der zukünftigen Kundenbehörden sind erhoben (6 Monate), Leistungsfähigkeit interner Verwaltungsdienstleister geprüft, strategische Entscheidung zur Anzahl ressortübergreifend nutzbarer interner Verwaltungsdienstleister getroffen (Monopole versus Wettbewerb) und erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen initiiert (12 Monate) • Interne Verwaltungsdienstleister erbringen messbar bedarfsgerechte, im Vergleich mit privatwirtschaftlichen Benchmarks gute und effiziente Leistung (24 Monate) • „Einkauf GmbH“ als Beschaffungsdienstleister für den IT-Einkauf des Bundes sowie für die Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs eingerichtet (36 Monate) • Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern entwickelt als Shared Service Center gemeinsame Standards für die allgemeine Fortbildung, um redundante Strukturen und Angebote auflösen zu können (18 Monate) • Projekteinheit als Umsetzungsmuskel für nicht-ministerielle Aufgaben im Bereich IT- Projektmanagement für die Gemeinsame IT des Bundes unter Rückgriff auf vorhandene Strukturen und gegebenenfalls Zusammenführung aufgebaut (36 Monate) 3.4 Anzahl Behörden verringern • Relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer Verfasstheit reduziert und konsolidiert (36 Monate) 3.5 Ministerielle Doppelstrukturen unter Wahrung des Ressortprinzips abbauen • Organisationsstrukturen der Ministerien nach den Vorgaben der GGO ausgewertet, Gremien- und Beteiligungsstrukturen analysiert, Doppelungen identifiziert (12 Monate) • Ressortscharfe Vereinfachungs- und Konsolidierungsmaßnahmen initiiert und umgesetzt (24 Monate) Effizienzprojekte unterstützen, Konsolidierungsanreize setzen, Wirkungsorientierung stärken Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden. Maßnahmen Zielwerte 4.1 Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern • Abrufkriterien des Effizienzfonds sind für Abrufberechtigte nachvollziehbar, klar formuliert und ermöglichen eine wirkungsorientierte Projektauswahl (4 Monate) • Wirkung der Anreize zur Effizienzsteigerung wird jährlich evaluiert (24 Monate) 4.2 Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbessern • Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Empfehlungen der 12. Spending Review (40 Monate) V Effiziente Bundesverwaltung Analysefähigkeiten verbessern, Methodenkompetenz stärken Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert. Maßnahmen Zielwerte 5.1 Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards • Digitales Tool für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung (PMflexONE) ressortweit bereitgestellt (4 Monate) • webbasiertes Organisationshandbuch des Bundes aktualisiert und vereinfacht, jährliche Modernisierung und Fortschreibung etabliert (12 Monate) • vereinfachte Standards für Leistungs-, Projekt- und Portfolio-Management, für Prozessoptimierung sowie ziel- und wirkungsorientiertes Controlling zur Verfügung gestellt (24 Monate) 5.2 Dienstleistersteuerung professionalisieren, Beratereinsatz reduzieren • E-Learning-Angebot zur Professionalisierung der Dienstleistersteuerung verfügbar, mit mindestens 250 Zertifikaten durch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolviert und von ihnen als gewinnbringend empfunden (12 Monate) • Beratereinsatz ist nachhaltig und messbar reduziert (36 Monate) 5.3 Aktualisierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) prüfen • Erforderliche Anpassungen der GGO geprüft und ggf. umgesetzt (18 Monate) Deutschland-Stack (D-Stack) implementieren und ausbauen Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie- Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only- Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. Maßnahmen Zielwerte 6.1 Registermodernisierung (NOOTS) auf D- Stack implementieren • Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementiert (36 Monate) V Effiziente Bundesverwaltung 6.2 Deutsche Verwaltungscloud (DVC) für den D-Stack nutzen • Realisierung einer durch den D-Stack nutzbaren Cloudinfrastruktur, welche zum Beispiel eine Netzinfrastruktur, geteilte Rechenzentren-Ressourcen, ein Identity Access Management (IAM), einen Cloud-Service-Marktplatz und standardisierte Containerumgebungen umfasst, das heißt: • Governance: Die notwendigen prozessualen und technischen Schnittstellen zwischen den Steuerungseinheiten des D-Stacks und der DVC sind etabliert (12 Monate) • Portfolio: Das Service-Portfolio der DVC umfasst zwei D-Stack konforme Infrastruktur-Services (12 Monate) • Pilotierung: Die Netz-Verschaltung zwischen zwei DVC-Rechenzentren ist verprobt (12 Monate) • Pilotierung: Die Anbindung an das D-Stack IAM ist verprobt (24 Monate) • Standardisierung durch regelmäßige Fortschreibung des Rahmenwerks der DVC (Version 4.0 in 12 Monaten) 6.3 EUDI-Wallet auf D-Stack implementieren • EUDI-Wallet wird von mehreren Anbietern in Anwendungen eingebunden (36 Monate) 6.4 Data Lake Lizenzmanagement Bund • Der Aufbau eines zentralen Datenpools zu Lizenzinformationen des Bundes (und perspektivisch der Länder/Kommunen) ist konzipiert und in einer ersten minimalen Version (MVP) verfügbar (12 Monate) • Lizenz-Standard für den Informationsaustausch zu Softwarelizenzen für die gesamte öffentliche Verwaltung ist entwickelt und pilotiert (36 Monate) 6.5 Rechnungsbearbeitung vereinfachen • Strategischer Ausbau der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) umgesetzt (12 Monate) • Rechnungsverarbeitung in den Rechnungsbearbeitungssystemen der Bundesverwaltung automatisiert (18 Monate) Umsetzungsprogramm Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) der Bundesverwaltung durchführen Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß §6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu -Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen. Maßnahmen Zielwerte 7.1 Digitalisierungsplattform bereitstellen • Low-Code Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt (6 Monate) • Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung und Optimierung von Verwaltungsleistungen erstellt und digitale Tools für Prozessoptimierung bereitgestellt (12 Monate) • KI-Anwendungen zur Automatisierung von Verwaltungsleistungen eingesetzt (6 Monate) 7.2 Verwaltungsleistungen digitalisieren • 10 wesentliche Verwaltungsleistungen (OZG-Bund) und 5 verwaltungsinterne Verfahren mit Außenwirkung auf der Plattform digitalisiert (12 Monate) Aufgabenerledigung durch den Einsatz von KI erleichtern Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI- Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann. Maßnahmen Zielwerte 8.1 Marktplatz der KI- Möglichkeiten (MaKI) etablieren • Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) als Transparenzplattform/ Register und Austauschplattform nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) in der Bundesverwaltung weiterentwickelt (6 Monate) • Verpflichtende Eintragung von Vorhaben für alle Bundesbehörden eingeführt (6 Monate) und Evaluation (18 Monate) 8.2 Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung einführen • KI-basierte Prüfung von Antragsverfahren (erstes Genehmigungsverfahren mit KI- Agent für einen ersten Use-Case mit Breitenwirkung) implementiert (12 Monate) • Souveräne KI-Cloud-Basisplattform im Deutschland-Stack bereitgestellt (12 Monate) • Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung in allen Ministerien zur Verfügung gestellt und für interne dienstliche Daten nutzbar gemacht (12 Monate) • Planungs- und Genehmigungsplattform implementiert (24 Monate) • 6 Aufgaben mit Breitenwirkung in der gesamten Bundesverwaltung mittels KI deutlich vereinfacht (36 Monate) • Datenbasis für KI-Anwendungen: Strukturierung und Bereitstellung der nutzungsspezifischen Daten zur Nutzung in den KI-Systemen (18 Monate) • Die gemeinsame Durchführung von Befähigungsmaßnahmen als Grundlage für breiten KI-Einsatz oder Nachnutzung der Maßnahmen deutlich vereinfacht (12 Monate) 8.3 Rechtsgrundlagen anpassen • Rechtsgrundlagen für den umfassenden Einsatz für digitale Transformation, Automatisierung und KI fortentwickeln oder neu schaffen (unter anderem Überarbeitung §35a Verwaltungsverfahrensgesetz) (12 Monate) 8.4 DevOps-Plattform • Bereitstellung einer ressortweitübergreifend verfügbaren und technisch souveränen auf Kollaboration ausgerichtetne ausgerichteten DevOps-Plattform mit Fokus auf Daten- und KI-Anwendungsfälle (6 Monate) auf dem Niveau „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) (12 Monate) IT-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung standardisieren, konsolidieren und barrierefrei ausgestalten Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein gleichbleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert Abhängigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird. Maßnahmen Zielwerte 9.1 IT-Arbeitsplätze in der unmittelbaren Bundesverwaltung standardisieren und konsolidieren • Ersetzendes Scannen/E-Scannen ist in der unmittelbaren Bundesverwaltung gemäß Rollout-Planung ausgerollt (12 Monate) • Standardisierter und konsolidierter IT-Arbeitsplatz (Bundesclient) ist in der Bundesverwaltung gemäß den Beschlüssen IT-Rat 2021/11 und CIO-Board 13/2023 eingeführt 9.2 Digitale Souveränität erhöhen • Digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT- Arbeitsplätzen steht der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung (36 Monate) V Effiziente Bundesverwaltung 39 40]

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