Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken"
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Entschließung des Bundesrates "80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg - Zusammenhalt in Europa stärken"
[Bundesrat Drucksache 164/25
09.04.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
der Länder Rheinland-Pfalz,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland
Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg -
Zusammenhalt in Europa stärken“
Der Ministerpräsident Mainz, 9. April 2025
des Landes Rheinland-Pfalz
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierungen der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Saarland haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage
beigefügte
Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg -
Zusammenhalt in Europa stärken“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1053. Sitzung am 11. April 2025 aufzunehmen und
eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer
Entschließung des Bundesrates „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg -
Zusammenhalt in Europa stärken“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat erinnert an den Jahrestag der Befreiung und das Ende des
Zweiten Weltkrieges vor 80 Jahren. Deutschland und Europa wurden am 8. Mai 1945
von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit, welche Krieg,
unermessliche Leiden und Tod über Millionen von Menschen gebracht hat. Das
Schicksal der Opfer des Krieges und des deutschen Nationalsozialismus bleibt
für immer Teil deutscher Geschichte und unseres Erinnerns. Der völlige Bruch
mit den grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit und jeglicher zivilen
Staats- und Rechtsordnung durch die nationalsozialistischen Verbrechen ruft
unser Land im Besonderen auf, jeder Form von Antisemitismus,
extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen
Bestrebungen sowie Angriffen auf das Existenzrecht des Staates Israel entschieden
entgegen zu treten.
2. Der Bundesrat erinnert daran, dass mit dem Prozess des Wiederaufbaus, der
nach dem 8. Mai 1945 begann, zugleich die Suche nach einem dauerhaften
Frieden in Europa verbunden war. Denn nur ein gemeinsamer Weg in Frieden,
gegenseitiger Anerkennung und Verbundenheit kann den europäischen
Kontinent vor erneuten kriegerischen Feindseligkeiten bewahren und das Wohl aller
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Der Jahrestag des Endes des Zweiten
Weltkriegs mahnt die Europäerinnen und Europäer, diesen Weg des Friedens,
des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen und ihn - im Verbund mit
den transatlantischen Partnern - auch für die Zukunft zu festigen.
3. Der Bundesrat hebt hervor, dass auch Deutschland nach dem Ende des
Zweiten Weltkriegs Lehren aus den Verheerungen des Nationalsozialismus gezogen
und sich ein Grundgesetz gegeben hat, das als Gegenentwurf zu jeglichem
Totalitarismus und menschenverachtendem Autoritarismus zu sehen ist. Das
Grundgesetz ist der Rahmen für unser Zusammenleben in Frieden, Freiheit,
Demokratie und einem Rechtsstaat, der die Würde jedes und jeder Einzelnen
zum Ausgangspunkt allen staatlichen Handelns macht. Diese Grundordnung zu
schützen und ihren Gehalt zu bewahren ist zugleich fortwährend Auftrag und
Verpflichtung für uns alle.
4. Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass der Zweite Weltkrieg auch die deutsche
Teilung zur Folge hatte. Es entstanden zwei deutsche Staaten – im Westen die
freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, im
Osten die DDR mit einer SED-Diktatur. Der Freiheitswille der Menschen in der
DDR hat zur friedlichen Überwindung der Teilung geführt. Ermutigt durch die
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Protestbewegungen und Freiheitsbestrebungen in Polen, der damaligen
Tschechoslowakei, in Ungarn sowie in Estland, Lettland und Litauen erkämpften sich
die Menschen in allen Regionen und Städten der DDR Freiheit und Demokratie.
Die deutsche Wiedervereinigung hat das Zusammenleben in einem geeinten,
demokratischen und Rechtsstaatlichen Deutschland möglich gemacht, war ein
wesentlicher Baustein im Prozess der Beendigung des Kalten Krieges und
zentral für das weitere Zusammenwachsen Europas.
5. Der Bundesrat sieht vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, die durch
das Ende des Zweiten Weltkrieges die Chance einer grundlegenden Zäsur und
eines demokratischen Neubeginns bekam, eine besondere Verantwortung
Deutschlands, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Europa einzusetzen. Europa steht durch den wachsenden globalen
Standortwettbewerb, bewaffnete Konflikte sowie das Erfordernis einer ökonomisch-
ökologischen und digitalen Transformation vor enormen Herausforderungen.
Europa braucht das entschiedene Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln und
den tatkräftigen Einsatz für europäische Lösungen unseres Landes, um auf
diese Herausforderungen starke und entschlossene Antworten zu finden.
6. Der Bundesrat hebt hervor, dass es gerade auch die deutschen Länder und
Kommunen waren, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Freundschaft und die
Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte,
Partnerschaften und Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern in vielfältiger
Weise mit Leben erfüllt und mitaufgebaut haben. Die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit, das Zusammenwirken von Regionen, Städten und
Metropolregionen sowie der stete Austausch mit den Nachbarländern in Europa sind heute
eine wesentliche Basis für das Entstehen europäischer Lösungen, Synergien
und Stärken. Der achtzigste Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges ist
eine eindringliche Mahnung, dieses Band fester denn je zu knüpfen und auf
allen Ebenen stark und wehrhaft zu machen für eine freiheitliche,
demokratische und rechtsstaatliche Zukunft unseres Kontinents.
Drucksache 164/25]
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