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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5262 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5262 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Stand, Governance und Finanzierung des geplanten „Digitalcenters“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Anspruch verbunden, Digitalisierungsvorhaben des Bundes stärker zu bündeln, wirksamer zu steuern und den Staat insgesamt handlungsfähiger zu machen. Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD formuliert hierfür ein Leitbild einer vorausschauenden, vernetzten, leistungsfähigen und nutzerzentrierten Verwaltung und benennt als prioritäre Vorhaben u. a. einen interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der Künstliche Intelligenz (KI), Cloud- Dienste und Basiskomponenten integrieren soll, sowie die Realisierung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) mit souveränen Standards (Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Zugleich betont der Koalitionsvertrag die Notwendigkeit datenbasierter Steuerung, Wirkungsorientierung und ambitionierter Ziele etwa im Bereich Open Source (ebd.). Auch die haushaltspolitischen Leitlinien des Koalitionsvertrages stellen klar, dass alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdruck steht und Programme auf Zielgerichtetheit und Wirksamkeit zu überprüfen sind (Koalitionsvertrag, S. 51). Vor diesem Hintergrund ist bei neuen Strukturen im Digitalbereich Transparenz über Zuständigkeiten, Steuerungsfähigkeit, messbare Ziele sowie haushälterische Auswirkungen zwingend. In der öffentlichen Berichterstattung wurde in den letzten Monaten eine Debatte über eine mögliche Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS geführt. Nach Medieninformationen wurde die Idee einer zentralen Digitalagentur im BMDS jedoch zunächst nicht als eigene Organisation umgesetzt. Stattdessen hat das BMDS zu einem Workshop eingeladen, um die Digitaleinheiten des Bundes nach einem neuen Konzept unter der Bezeichnung Digitalcenter neu zu ordnen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was- das-bmds-mit-dem-digitalcenter-plant). Das Digitalcenter soll in einem ersten Schritt keine neue Organisation, sondern ein vertragliches Dach sein, über das das BMDS (oder auch andere Ressorts) Digitalprojekte formal an das Center vergeben könnte, während die Umsetzung durch bestehende Einheiten (z. B. DigitalService, Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung [ZenDiS], Informationstechnikzentrum Bund [ITZBund], PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH [PD] u. a.) arbeitsteilig erfolgen würde. Zudem sollen sowohl Govtech Deutschland als auch die Bundesdruckerei mit eingebunden werden (ebd.). Damit stellen sich unmittelbar vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtliche Fragen, zumal laut Berichterstattung unterschiedliche Rechtsformen von bundesunmittelbarer Verwaltung über bundeseigene GmbHs bis hin zu externen Akteuren in einem Dachkonstrukt zusammenwirken könnten (ebd.). Zusätzlich hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Markus Richter in einem Interview ausgeführt, der Deutschland-Stack sei ein „lebendes Konstrukt“, dessen Komponenten von unterschiedlichen Entitäten bereitgestellt würden; daher brauche es Portfolio- Management, und das BMDS sei dabei, den „Arbeitsmuskel Digitalcenter“ mit Leben zu füllen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/brief ing/so-ein-digitalcenter-ist-wie-der-d-stack-nie-fertig). Im selben Zusammenhang wird berichtet, Dr. Markus Richter halte „nichts davon, eine neue Agentur zu schaffen“, vielmehr soll die Komplexität reduziert und über eine „Verabredung“ bzw. vertragliche Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls eine gemeinsame Marke das Digitalcenter gesteuert werden. Gerade diese Aussagen werfen jedoch Kontroll- und Verantwortungsfragen auf (ebd.). Wenn das Digitalcenter laut Aussage von Dr. Markus Richter „nie fertig“ sei, darf das nicht heißen, dass es dauerhaft ohne klare Zielbilder, ohne belastbare Roadmap, ohne definierte Kennzahlen und ohne nachvollziehbare Budget- und Beschaffungsstrukturen betrieben wird. Das gilt umso mehr, als die Bundesregierung selbst im Koalitionsvertrag die strategische Ausrichtung von IT-Budgets, Wirkungsorientierung und eine stärkere Standardisierung und Interoperabilität betont (Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Der Organisationsplan des BMDS weist innerhalb der Abteilung Deutschland- Stack u. a. Zuständigkeiten für IT-Architektur und Portfoliomanagement sowie für Budget und Controlling aus (Organisationsplan BMDS). Bereits daraus folgt, dass die Bundesregierung sehr konkret darlegen muss, wie das Digitalcenter organisatorisch an diese Steuerungs- und Controlling-Strukturen angebunden wird, welche Rolle es gegenüber nachgeordneten bzw. beteiligten Einheiten tatsächlich spielt und wie Doppelstrukturen vermieden werden. Denn andernfalls droht eine bloße Umbenennung politischer Ankündigungen von „Digitalagentur“ zu „Digitalcenter“ ohne operativen Mehrwert, während gleichzeitig neue Koordinations- und Transaktionskosten entstehen, Verantwortlichkeiten verschwimmen und parlamentarische Kontrolle erschwert wird. Gerade weil das Digitalcenter nach der genannten Berichterstattung potenziell als Vergabe- und Beauftragungsrahmen wirken soll (https://background.tagessp iegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-das-bmds-mit-dem-digitalcenter-p lant), ist es aus Sicht der Fragesteller zentral, wer künftig über Prioritäten, Projektzuschnitte, Beauftragungen, Mittelabflüsse und Erfolgskriterien entscheidet. Welche Projekte unter das Digitalcenter fallen sollen (z. B. KI-Plattformen, „Platform as a Service“-Ansätze, Komponenten des Deutschland-Stacks) und welche ausdrücklich nicht. Welche Kennzahlen (Output bzw. Outcome) definiert werden und wie diese erhoben werden. Diese Informationen reichen nach Ansicht der Fragesteller nicht aus, um zu bewerten, ob die Bundesregierung mit dem Digitalcenter tatsächlich Komplexität rausnimmt oder ob lediglich ein weiteres Etikett geschaffen wird, das die Steuerung föderaler und ressortübergreifender Digitalisierungsvorhaben zusätzlich verunklart und damit noch intransparenter macht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist das Digitalcenter nach Auffassung der Bundesregierung der festgelegte Nachfolgebegriff (bzw. die Nachfolgekonstruktion) für die im politischen Raum diskutierte Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS, wennja, seit wann ist diese Festlegung innerhalb der Bundesregierung getroffen worden, und wann wollte die Bundesregierung dies dem Deutschen Bundestag mitteilen?  2. Aus welchen sachlichen Gründen hat sich die Bundesregierung für die Bezeichnung Digitalcenter entschieden, und welche messbaren Ziele (z. B. Zeit-, Kosten-, Qualitäts- oder Wirkungsziele) sind mit dieser Namens- und Konzeptentscheidung verbunden?  3. Welches konkrete Zielbild verfolgt die Bundesregierung mit dem Digitalcenter, und wie grenzt sie das Digitalcenter organisatorisch und funktional ab gegenüber den bestehenden BMDS-Referaten mit Zuständigkeiten für Portfoliomanagement sowie Budget bzw. Controlling im Deutschland- Stack und bestehenden Umsetzungs- bzw. Digitalisierungseinheiten des Bundes (z. B. DigitalService, ZenDiS, ITZBund), die nach der Berichterstattung als Beteiligte eines vertraglichen Daches in Betracht gezogen werden?  4. Plant die Bundesregierung das Digitalcenter, wie in der Berichterstattung beschrieben, zunächst als vertragliches Dach ohne neue Organisationseinheit, wenn ja, welche Vertragsarten (z. B. Kooperationsvereinbarung, Rahmenvertrag, Verwaltungsvereinbarung usw.) sind hierfür vorgesehen, welche Vertragspartner sollen beteiligt werden, und welche Mindestinhalte (Leistungsbeschreibung, Governance, Haftung, Reporting, Rechte an Ergebnissen, Exit-Regeln) sollen diese Verträge enthalten?  5. Welche vergabe- und beihilferechtlichen Prüfungen (einschließlich konkreter Rechtsgutachten oder Stellungnahmen) hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter beauftragt oder durchgeführt, insbesondere vor dem Hintergrund gemischter Rechtsformen der möglichen Beteiligten, und welche Ergebnisse liegen jeweils vor?  6. Welche haushalterischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Einrichtung und den Betrieb des Digitalcenters (Personal, Sachmittel, Beratungsleistungen, IT-Betrieb, Kommunikation bzw. Marke), und aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese Ausgaben und ggf. Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden (bitte je Haushaltsjahr, Ansatz, Ist, Verpflichtungsermächtigungen sowie Zweckbestimmung angeben)?  7. Welche Projekte, Produkte oder Plattformen sollen nach aktuellem Planungsstand unter dem Schirm des Digitalcenters priorisiert werden, z. B. KI-Plattform Kipitz und ein „Platform as a Service“-Ansatz, wie in der Berichterstattung genannt, und welche Kriterien nutzt die Bundesregierung zur Priorisierung (z. B. Wirkungsbeitrag, Sicherheitsanforderungen, Souveränität, Wirtschaftlichkeit, Wiederverwendbarkeit)?  8. Welche Projektkennzahlen (Key Performance Indicator [KPI]) und Wirkungsindikatoren werden für das Digitalcenter definiert (z. B. Durchlaufzeiten von Beauftragungen, Anzahl produktiv genutzter Komponenten, Wiederverwendungsquoten, Einspar- bzw. Effizienzpotenziale, Qualitätsmetriken, Nutzerzufriedenheit), wer legt diese Kennzahlen fest, in welcher Frequenz werden sie erhoben bzw. berichtet, und werden diese dem Deutschen Bundestag regelmäßig vorgelegt?  9. Welche Roadmap bzw. Meilensteinplanung hat die Bundesregierung für Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalcenters (einschließlich Zeitplan für „Pilot-/Probeaufträge“), und welche Abbruch- bzw. Korrekturmechanismen sind vorgesehen, wenn Meilensteine nicht erreicht werden? 10. Welche Governance-Struktur ist für das Digitalcenter vorgesehen (Lenkungskreis, Portfolio-Board, Produktverantwortliche, Architekturboard, Controlling), und wie wird dabei sichergestellt, dass Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über Projektbeauftragungen, Budgetfreigaben, Architektur- bzw. Standardfestlegungen sowie Betrieb/Service-Level eindeutig zugeordnet und parlamentarisch nachvollziehbar sind? 11. Welche Rolle soll das Digitalcenter in der Steuerung des Deutschland- Stacks spielen, der laut Koalitionsvertrag prioritär umgesetzt werden soll und den das BMDS auf seiner Website als nationale Technologie- Plattform darstellt, insbesondere hinsichtlich Portfoliomanagement, Standardsetzung, Integrations- bzw. Interoperabilitätsvorgaben und Durchsetzung von Verbindlichkeit gegenüber Bundesbehörden? 12. Welche externen Beratungsleistungen (z. B. Strategie, Recht, Vergabe, Organisationsentwicklung, Kommunikation bzw. Branding) hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter seit 2025 beauftragt oder plant sie, zu beauftragen (bitte je Auftrag: Auftragnehmer, Vergabeart, Auftragswert, Laufzeit, Leistungsgegenstand angeben)? 13. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit internationale Vorbilder, insbesondere das in der Berichterstattung genannte britische „Digital Centre for Government“, auf deutsche Strukturen übertragbar sind, wenn ja, mit welchen Regierungen bzw. Institutionen hat ein Austausch stattgefunden, welche Erkenntnisse wurden daraus abgeleitet, und welche konkreten Handlungsstränge daraus plant die Bundesregierung für das Digitalcenter? 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass das Digitalcenter lediglich als Dachmarke ohne verbindliche Steuerungs- und Lieferfähigkeit wirkt, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung das Digitalcenter als „einsatzfähig“ bewertet? 15. Welche Kontroll- und Prüfmechanismen sind für das Digitalcenter vorgesehen (internes Controlling, interne Revision, Bundesrechnungshof, Compliance-Regeln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einer Zusammenarbeit mehrerer Einheiten (inklusive ggf. externer Akteure) Transparenz über Mittelabflüsse, Leistungserbringung und Ergebnisse in einer Weise besteht, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle ermöglicht? Berlin, den 9. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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