Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5262
21. Wahlperiode 13.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Edgar Naujok und
der Fraktion der AfD
Stand, Governance und Finanzierung des geplanten „Digitalcenters“ des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Anspruch verbunden,
Digitalisierungsvorhaben des Bundes stärker zu bündeln, wirksamer zu steuern und den
Staat insgesamt handlungsfähiger zu machen. Der Koalitionsvertrag 2025
zwischen CDU, CSU und SPD formuliert hierfür ein Leitbild einer
vorausschauenden, vernetzten, leistungsfähigen und nutzerzentrierten Verwaltung und benennt
als prioritäre Vorhaben u. a. einen interoperablen und europäisch
anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-
Dienste und Basiskomponenten integrieren soll, sowie die Realisierung der
Deutschen Verwaltungscloud (DVC) mit souveränen Standards
(Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Zugleich betont der Koalitionsvertrag die Notwendigkeit
datenbasierter Steuerung, Wirkungsorientierung und ambitionierter Ziele etwa im
Bereich Open Source (ebd.). Auch die haushaltspolitischen Leitlinien des
Koalitionsvertrages stellen klar, dass alle Vorhaben unter
Finanzierungsvorbehalt stehen, der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdruck steht und
Programme auf Zielgerichtetheit und Wirksamkeit zu überprüfen sind
(Koalitionsvertrag, S. 51). Vor diesem Hintergrund ist bei neuen Strukturen im
Digitalbereich Transparenz über Zuständigkeiten, Steuerungsfähigkeit, messbare Ziele
sowie haushälterische Auswirkungen zwingend.
In der öffentlichen Berichterstattung wurde in den letzten Monaten eine
Debatte über eine mögliche Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS
geführt. Nach Medieninformationen wurde die Idee einer zentralen Digitalagentur
im BMDS jedoch zunächst nicht als eigene Organisation umgesetzt. Stattdessen
hat das BMDS zu einem Workshop eingeladen, um die Digitaleinheiten des
Bundes nach einem neuen Konzept unter der Bezeichnung Digitalcenter neu zu
ordnen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-
das-bmds-mit-dem-digitalcenter-plant).
Das Digitalcenter soll in einem ersten Schritt keine neue Organisation, sondern
ein vertragliches Dach sein, über das das BMDS (oder auch andere Ressorts)
Digitalprojekte formal an das Center vergeben könnte, während die Umsetzung
durch bestehende Einheiten (z. B. DigitalService, Zentrum für Digitale
Souveränität der Öffentlichen Verwaltung [ZenDiS], Informationstechnikzentrum
Bund [ITZBund], PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH [PD] u. a.)
arbeitsteilig erfolgen würde. Zudem sollen sowohl Govtech Deutschland als auch
die Bundesdruckerei mit eingebunden werden (ebd.). Damit stellen sich
unmittelbar vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtliche Fragen, zumal laut
Berichterstattung unterschiedliche Rechtsformen von bundesunmittelbarer
Verwaltung über bundeseigene GmbHs bis hin zu externen Akteuren in einem
Dachkonstrukt zusammenwirken könnten (ebd.).
Zusätzlich hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Markus Richter in einem Interview ausgeführt, der
Deutschland-Stack sei ein „lebendes Konstrukt“, dessen Komponenten von
unterschiedlichen Entitäten bereitgestellt würden; daher brauche es Portfolio-
Management, und das BMDS sei dabei, den „Arbeitsmuskel Digitalcenter“ mit
Leben zu füllen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/brief
ing/so-ein-digitalcenter-ist-wie-der-d-stack-nie-fertig). Im selben
Zusammenhang wird berichtet, Dr. Markus Richter halte „nichts davon, eine neue Agentur
zu schaffen“, vielmehr soll die Komplexität reduziert und über eine
„Verabredung“ bzw. vertragliche Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls eine
gemeinsame Marke das Digitalcenter gesteuert werden. Gerade diese Aussagen werfen
jedoch Kontroll- und Verantwortungsfragen auf (ebd.). Wenn das Digitalcenter
laut Aussage von Dr. Markus Richter „nie fertig“ sei, darf das nicht heißen,
dass es dauerhaft ohne klare Zielbilder, ohne belastbare Roadmap, ohne
definierte Kennzahlen und ohne nachvollziehbare Budget- und
Beschaffungsstrukturen betrieben wird. Das gilt umso mehr, als die Bundesregierung selbst im
Koalitionsvertrag die strategische Ausrichtung von IT-Budgets,
Wirkungsorientierung und eine stärkere Standardisierung und Interoperabilität betont
(Koalitionsvertrag, S. 66 ff.).
Der Organisationsplan des BMDS weist innerhalb der Abteilung Deutschland-
Stack u. a. Zuständigkeiten für IT-Architektur und Portfoliomanagement sowie
für Budget und Controlling aus (Organisationsplan BMDS). Bereits daraus
folgt, dass die Bundesregierung sehr konkret darlegen muss, wie das
Digitalcenter organisatorisch an diese Steuerungs- und Controlling-Strukturen
angebunden wird, welche Rolle es gegenüber nachgeordneten bzw. beteiligten
Einheiten tatsächlich spielt und wie Doppelstrukturen vermieden werden. Denn
andernfalls droht eine bloße Umbenennung politischer Ankündigungen von
„Digitalagentur“ zu „Digitalcenter“ ohne operativen Mehrwert, während
gleichzeitig neue Koordinations- und Transaktionskosten entstehen,
Verantwortlichkeiten verschwimmen und parlamentarische Kontrolle erschwert wird.
Gerade weil das Digitalcenter nach der genannten Berichterstattung potenziell
als Vergabe- und Beauftragungsrahmen wirken soll (https://background.tagessp
iegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-das-bmds-mit-dem-digitalcenter-p
lant), ist es aus Sicht der Fragesteller zentral, wer künftig über Prioritäten,
Projektzuschnitte, Beauftragungen, Mittelabflüsse und Erfolgskriterien
entscheidet. Welche Projekte unter das Digitalcenter fallen sollen (z. B. KI-Plattformen,
„Platform as a Service“-Ansätze, Komponenten des Deutschland-Stacks) und
welche ausdrücklich nicht. Welche Kennzahlen (Output bzw. Outcome)
definiert werden und wie diese erhoben werden. Diese Informationen reichen nach
Ansicht der Fragesteller nicht aus, um zu bewerten, ob die Bundesregierung mit
dem Digitalcenter tatsächlich Komplexität rausnimmt oder ob lediglich ein
weiteres Etikett geschaffen wird, das die Steuerung föderaler und
ressortübergreifender Digitalisierungsvorhaben zusätzlich verunklart und damit noch
intransparenter macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist das Digitalcenter nach Auffassung der Bundesregierung der festgelegte
Nachfolgebegriff (bzw. die Nachfolgekonstruktion) für die im politischen
Raum diskutierte Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS,
wennja, seit wann ist diese Festlegung innerhalb der Bundesregierung getroffen
worden, und wann wollte die Bundesregierung dies dem Deutschen
Bundestag mitteilen?
2. Aus welchen sachlichen Gründen hat sich die Bundesregierung für die
Bezeichnung Digitalcenter entschieden, und welche messbaren Ziele (z. B.
Zeit-, Kosten-, Qualitäts- oder Wirkungsziele) sind mit dieser Namens-
und Konzeptentscheidung verbunden?
3. Welches konkrete Zielbild verfolgt die Bundesregierung mit dem
Digitalcenter, und wie grenzt sie das Digitalcenter organisatorisch und funktional
ab gegenüber den bestehenden BMDS-Referaten mit Zuständigkeiten für
Portfoliomanagement sowie Budget bzw. Controlling im Deutschland-
Stack und bestehenden Umsetzungs- bzw. Digitalisierungseinheiten des
Bundes (z. B. DigitalService, ZenDiS, ITZBund), die nach der
Berichterstattung als Beteiligte eines vertraglichen Daches in Betracht gezogen
werden?
4. Plant die Bundesregierung das Digitalcenter, wie in der Berichterstattung
beschrieben, zunächst als vertragliches Dach ohne neue
Organisationseinheit, wenn ja, welche Vertragsarten (z. B. Kooperationsvereinbarung,
Rahmenvertrag, Verwaltungsvereinbarung usw.) sind hierfür vorgesehen,
welche Vertragspartner sollen beteiligt werden, und welche
Mindestinhalte (Leistungsbeschreibung, Governance, Haftung, Reporting, Rechte an
Ergebnissen, Exit-Regeln) sollen diese Verträge enthalten?
5. Welche vergabe- und beihilferechtlichen Prüfungen (einschließlich
konkreter Rechtsgutachten oder Stellungnahmen) hat die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Digitalcenter beauftragt oder durchgeführt,
insbesondere vor dem Hintergrund gemischter Rechtsformen der möglichen
Beteiligten, und welche Ergebnisse liegen jeweils vor?
6. Welche haushalterischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
durch die Einrichtung und den Betrieb des Digitalcenters (Personal,
Sachmittel, Beratungsleistungen, IT-Betrieb, Kommunikation bzw. Marke),
und aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese Ausgaben und ggf.
Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden (bitte je Haushaltsjahr,
Ansatz, Ist, Verpflichtungsermächtigungen sowie Zweckbestimmung
angeben)?
7. Welche Projekte, Produkte oder Plattformen sollen nach aktuellem
Planungsstand unter dem Schirm des Digitalcenters priorisiert werden, z. B.
KI-Plattform Kipitz und ein „Platform as a Service“-Ansatz, wie in der
Berichterstattung genannt, und welche Kriterien nutzt die
Bundesregierung zur Priorisierung (z. B. Wirkungsbeitrag, Sicherheitsanforderungen,
Souveränität, Wirtschaftlichkeit, Wiederverwendbarkeit)?
8. Welche Projektkennzahlen (Key Performance Indicator [KPI]) und
Wirkungsindikatoren werden für das Digitalcenter definiert (z. B.
Durchlaufzeiten von Beauftragungen, Anzahl produktiv genutzter Komponenten,
Wiederverwendungsquoten, Einspar- bzw. Effizienzpotenziale,
Qualitätsmetriken, Nutzerzufriedenheit), wer legt diese Kennzahlen fest, in welcher
Frequenz werden sie erhoben bzw. berichtet, und werden diese dem
Deutschen Bundestag regelmäßig vorgelegt?
9. Welche Roadmap bzw. Meilensteinplanung hat die Bundesregierung für
Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalcenters (einschließlich Zeitplan für
„Pilot-/Probeaufträge“), und welche Abbruch- bzw.
Korrekturmechanismen sind vorgesehen, wenn Meilensteine nicht erreicht werden?
10. Welche Governance-Struktur ist für das Digitalcenter vorgesehen
(Lenkungskreis, Portfolio-Board, Produktverantwortliche, Architekturboard,
Controlling), und wie wird dabei sichergestellt, dass Verantwortlichkeiten
für Entscheidungen über Projektbeauftragungen, Budgetfreigaben,
Architektur- bzw. Standardfestlegungen sowie Betrieb/Service-Level
eindeutig zugeordnet und parlamentarisch nachvollziehbar sind?
11. Welche Rolle soll das Digitalcenter in der Steuerung des Deutschland-
Stacks spielen, der laut Koalitionsvertrag prioritär umgesetzt werden soll
und den das BMDS auf seiner Website als nationale Technologie-
Plattform darstellt, insbesondere hinsichtlich Portfoliomanagement,
Standardsetzung, Integrations- bzw. Interoperabilitätsvorgaben und
Durchsetzung von Verbindlichkeit gegenüber Bundesbehörden?
12. Welche externen Beratungsleistungen (z. B. Strategie, Recht, Vergabe,
Organisationsentwicklung, Kommunikation bzw. Branding) hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter seit 2025 beauftragt
oder plant sie, zu beauftragen (bitte je Auftrag: Auftragnehmer,
Vergabeart, Auftragswert, Laufzeit, Leistungsgegenstand angeben)?
13. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit internationale Vorbilder,
insbesondere das in der Berichterstattung genannte britische „Digital Centre
for Government“, auf deutsche Strukturen übertragbar sind, wenn ja, mit
welchen Regierungen bzw. Institutionen hat ein Austausch stattgefunden,
welche Erkenntnisse wurden daraus abgeleitet, und welche konkreten
Handlungsstränge daraus plant die Bundesregierung für das Digitalcenter?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
das Digitalcenter lediglich als Dachmarke ohne verbindliche Steuerungs-
und Lieferfähigkeit wirkt, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit
die Bundesregierung das Digitalcenter als „einsatzfähig“ bewertet?
15. Welche Kontroll- und Prüfmechanismen sind für das Digitalcenter
vorgesehen (internes Controlling, interne Revision, Bundesrechnungshof,
Compliance-Regeln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei
einer Zusammenarbeit mehrerer Einheiten (inklusive ggf. externer
Akteure) Transparenz über Mittelabflüsse, Leistungserbringung und Ergebnisse
in einer Weise besteht, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle
ermöglicht?
Berlin, den 9. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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