Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung (Antwort zu Drs. 21/4180)
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Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung (Antwort zu Drs. 21/4180)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4546
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4180 –
Digitalstrategie der Bundesregierung – Umsetzungsstand, Evaluation,
Fortführung und Neubewertung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Bundestagsdrucksache 20/3329 verabschiedete die Bundesregierung ihre
Digitalstrategie mit dem programmatischen Ziel, Deutschland durch die
vorgesehenen Maßnahmen bis 2025 unter die „Top Ten“ im europäischen DESI-
Ranking (DESI = Digital Economy and Society Index) zu führen. Der
Dreisatz „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft,
Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ sowie „Lernender, digitaler Staat“
strukturiert das Maßnahmenpaket (www.bmv.de/DE/Themen/Digitales/Digital
politische-Strategien-und-Schwerpunkte/Digitalstrategie-der-Bundesregierun
g/digitalstrategie-der-bundesregierung.html).
Zugleich umfasst die Strategie 18 Leuchtturmprojekte und bis zu 334
Einzelvorhaben. Bereits Mitte 2024 kritisierten Fachverbände und Experten, dass
von den 334 strategischen Vorhaben lediglich 38 abgeschlossen seien, 219
sich in Umsetzung befinden und 77 gar nicht begonnen wurden (www.wel
t.de/wirtschaft/article247151642/Digitalisierung-38-von-334-Vorhaben-abges
chlossen-Verwaltung-waechst-sich-zum-Standortnachteil-aus.html).
Mit Bildung der neuen Bundesregierung zum 6. Mai 2025 wurde zudem ein
eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) geschaffen. Damit ist eine neue administrative Ebene entstanden. Ob
und wie diese Strukturen zur Fortentwicklung der bestehenden Digitalstrategie
beitragen, ist derzeit offen. Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend,
dass die Bundesregierung die Digitalstrategie evaluiert, überarbeitet oder neu
konzipiert und sich verpflichtet, klare politische und operative Antworten zu
geben. Dies betrifft nicht nur inhaltliche Zielüberprüfungen, sondern auch
Steuerungsmodelle, Zuständigkeiten und institutionelle Veränderungen,
inklusive der neuen ministeriellen Struktur. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in
der letzten Wahlperiode bereits Teilfortschreibungen erfolgten – wie etwa das
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-ÄndG), die
Gesundheitsdigitalisierungsstrategie, Fortschreibungen der KI- (Künstliche Intelligenz), Daten- und
Cybersicherheitsstrategien. Alle diese Entwicklungen müssen systematisch
ausgewertet und mit einer retrospektiv-historischen Perspektive in den neuen
politischen Rahmen eingebettet werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Maßnahmen aus der Digitalstrategie aus dem Jahr
2022 wurden bisher vollständig abgeschlossen?
2. Welche der 18 Leuchtturmprojekte wurden bisher gestartet oder befinden
sich in Umsetzung?
3. Welche der 334 Einzelvorhaben wurden bisher noch nicht begonnen, und
aus welchen sachlichen oder administrativen Gründen erfolgt keine
Umsetzung?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist insoweit auf ihre Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14001, welche
die zuletzt erhobenen sowie belastbaren Daten enthält.
Seit dem Regierungswechsel im Mai 2025 werden weder die Digitalstrategie
der 20. Legislaturperiode noch das zugehörige Projektmonitoring durch die
Bundesregierung aktiv weiterverfolgt. Damit entfällt sowohl der strategische
digitalpolitische Bezugsrahmen als auch die Grundlage für eine belastbare
Vergleichbarkeit von Projektzielen und -meilensteinen, die u. a. für die Bewertung
bzw. den Abschluss von Projekten maßgeblich sind.
4. In welchem Umfang wurde bisher der Deutsche Bundestag durch
Berichte der Bundesregierung zum OZG-ÄndG, zur elektronischen
Patientenakte (ePA), KI‑Datenstrategie, Cybersicherheit etc. unterrichtet, und
wie viele dieser Berichte basieren auf quantitativer Auswertung, wie
viele auf qualitativer Begleitung durch den Beirat bzw. externe
Gutachter?
Im Rahmen der Digitalstrategie der vergangenen Legislaturperiode berichtete
die Bundesregierung öffentlich über den Fortschritt der Vorhaben in zwei
Fortschrittsberichten. Zudem fasste der Beirat Digitalstrategie seine Erkenntnisse
aus der Begleitung der Leuchtturmprojekte in einem Abschlussbericht
zusammen. Zur Cybersicherheit berichtet die Bundesregierung insbesondere jährlich
anhand des BSI-Berichts zur Lage der IT-Sicherheit.
5. Plant die Bundesregierung eine formale und ganzheitliche Evaluation der
Digitalstrategie, und wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?
Nein.
6. Beabsichtigt das BMDS, die Digitalstrategie fortzuschreiben oder plant
die Bundesregierung eine vollständig neue Digitalstrategie unter der
Verantwortlichkeit des BMDS?
7. Plant die Bundesregierung, im Falle einer Fortführung der bestehenden
Strategie, einen Digitalhaushalt oder ein eigenes Digitalbudget
einzuführen, um Mehrausgaben für die beschleunigte Umsetzung sicher zu
finanzieren, wenn ja, in welcher Höhe, in welchen Einzelplänen, und in
welchem Zeitraum?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Koordination (Bund, Länder,
Kommunen) mit Blick auf OZG 2.0 und Digitalpakt 2.0, und welche
neuen Steuerungsmechanismen plant sie, um die Umsetzung zu
verbessern?
Die Koordination der Umsetzung des OZG (inklusiveOZGÄndG) wird im
föderalen Raum durch das Digitalisierungsprogramm Föderal des IT-Planungsrats
koordiniert. Bund und Länder einschließlich Kommunen wirken dabei im
Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der FITKO effektiv
zusammen. Gemeinsam werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit stetig
fortentwickelt.
Im Hinblick auf den Digitalpakt 2.0 enthält die Rahmenvereinbarung das Ziel,
durch drei ineinandergreifende Handlungsstränge, im kohärenten
Zusammenwirken aus digitaler Bildungsinfrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung
sowie Lehrkräftebildung eine neue Grundlage für eine nachhaltige und
effiziente Kooperation von Bund, Ländern und Schulträgern in der vollen Breite der
Anforderungen aus der Digitalisierung zu schaffen und einen weiteren
Innovationsimpuls zur Fortentwicklung der Bildungslandschaft in einer Kultur der
Digitalität zu setzen. Die Steuerungsstrukturen aus dem DigitalPaktSchule werden
hierfür weiterentwickelt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die institutionellen Veränderungen
durch die Gründung des BMDS hinsichtlich Effizienz, Zuständigkeit,
Steuerung und politischer Kontrolle der Digitalstrategie?
Da die Digitalstrategie aus der 20. Legislaturperiode nicht fortgeführt wird,
liegt keine Bewertung der Bundesregierung für institutionellen Veränderungen
durch Gründung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung hinsichtlich Effizienz, Zuständigkeit, Steuerung und politischer Kontrolle
der Digitalstrategie vor.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Weiterentwicklungen
(z. B. Digitalministerium mit Durchgriffsrechten, strategischer Digitalrat,
gesetzliche Digitalkommission), wenn ja, wie sieht diesbezüglich der
Plan der Bundesregierung konkret aus, und wann ist mit einer etwaigen
Umsetzung zu rechnen?
Es ist unklar, worauf sich die Frage nach struktureller Weiterentwicklung
konkret bezieht. Die Bundesregierung bekennt sich jedenfalls zu einer
konsequenten Weiterentwicklung der digitalen Steuerungsstrukturen im Bund. Mit der
Einrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) am 6. Mai 2025 durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers ist
bereits eine eigenständige ministerielle Zuständigkeit u. a. für Digitalisierung
geschaffen worden. Das BMDS verfügt über einen Zustimmungsvorbehalt für
wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung, welcher
ebenfalls im vorgenannten Organisationserlass hinterlegt ist und in einer
Verwaltungsvereinbarung im Einzelnen geregelt wird (https://bmds.bund.de/fileadmin/
BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezei
chnet.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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