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Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung (Antwort zu Drs. 21/4180)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4546 · Antwort · Original ↗

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Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung (Antwort zu Drs. 21/4180) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4546 21. Wahlperiode 04.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4180 – Digitalstrategie der Bundesregierung – Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Bundestagsdrucksache 20/3329 verabschiedete die Bundesregierung ihre Digitalstrategie mit dem programmatischen Ziel, Deutschland durch die vorgesehenen Maßnahmen bis 2025 unter die „Top Ten“ im europäischen DESI- Ranking (DESI = Digital Economy and Society Index) zu führen. Der Dreisatz „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ sowie „Lernender, digitaler Staat“ strukturiert das Maßnahmenpaket (www.bmv.de/DE/Themen/Digitales/Digital politische-Strategien-und-Schwerpunkte/Digitalstrategie-der-Bundesregierun g/digitalstrategie-der-bundesregierung.html). Zugleich umfasst die Strategie 18 Leuchtturmprojekte und bis zu 334 Einzelvorhaben. Bereits Mitte 2024 kritisierten Fachverbände und Experten, dass von den 334 strategischen Vorhaben lediglich 38 abgeschlossen seien, 219 sich in Umsetzung befinden und 77 gar nicht begonnen wurden (www.wel t.de/wirtschaft/article247151642/Digitalisierung-38-von-334-Vorhaben-abges chlossen-Verwaltung-waechst-sich-zum-Standortnachteil-aus.html). Mit Bildung der neuen Bundesregierung zum 6. Mai 2025 wurde zudem ein eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) geschaffen. Damit ist eine neue administrative Ebene entstanden. Ob und wie diese Strukturen zur Fortentwicklung der bestehenden Digitalstrategie beitragen, ist derzeit offen. Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend, dass die Bundesregierung die Digitalstrategie evaluiert, überarbeitet oder neu konzipiert und sich verpflichtet, klare politische und operative Antworten zu geben. Dies betrifft nicht nur inhaltliche Zielüberprüfungen, sondern auch Steuerungsmodelle, Zuständigkeiten und institutionelle Veränderungen, inklusive der neuen ministeriellen Struktur. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in der letzten Wahlperiode bereits Teilfortschreibungen erfolgten – wie etwa das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-ÄndG), die Gesundheitsdigitalisierungsstrategie, Fortschreibungen der KI- (Künstliche Intelligenz), Daten- und Cybersicherheitsstrategien. Alle diese Entwicklungen müssen systematisch ausgewertet und mit einer retrospektiv-historischen Perspektive in den neuen politischen Rahmen eingebettet werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 4. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche konkreten Maßnahmen aus der Digitalstrategie aus dem Jahr 2022 wurden bisher vollständig abgeschlossen? 2. Welche der 18 Leuchtturmprojekte wurden bisher gestartet oder befinden sich in Umsetzung? 3. Welche der 334 Einzelvorhaben wurden bisher noch nicht begonnen, und aus welchen sachlichen oder administrativen Gründen erfolgt keine Umsetzung? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist insoweit auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14001, welche die zuletzt erhobenen sowie belastbaren Daten enthält. Seit dem Regierungswechsel im Mai 2025 werden weder die Digitalstrategie der 20. Legislaturperiode noch das zugehörige Projektmonitoring durch die Bundesregierung aktiv weiterverfolgt. Damit entfällt sowohl der strategische digitalpolitische Bezugsrahmen als auch die Grundlage für eine belastbare Vergleichbarkeit von Projektzielen und -meilensteinen, die u. a. für die Bewertung bzw. den Abschluss von Projekten maßgeblich sind. 4. In welchem Umfang wurde bisher der Deutsche Bundestag durch Berichte der Bundesregierung zum OZG-ÄndG, zur elektronischen Patientenakte (ePA), KI‑Datenstrategie, Cybersicherheit etc. unterrichtet, und wie viele dieser Berichte basieren auf quantitativer Auswertung, wie viele auf qualitativer Begleitung durch den Beirat bzw. externe Gutachter? Im Rahmen der Digitalstrategie der vergangenen Legislaturperiode berichtete die Bundesregierung öffentlich über den Fortschritt der Vorhaben in zwei Fortschrittsberichten. Zudem fasste der Beirat Digitalstrategie seine Erkenntnisse aus der Begleitung der Leuchtturmprojekte in einem Abschlussbericht zusammen. Zur Cybersicherheit berichtet die Bundesregierung insbesondere jährlich anhand des BSI-Berichts zur Lage der IT-Sicherheit. 5. Plant die Bundesregierung eine formale und ganzheitliche Evaluation der Digitalstrategie, und wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? Nein. 6. Beabsichtigt das BMDS, die Digitalstrategie fortzuschreiben oder plant die Bundesregierung eine vollständig neue Digitalstrategie unter der Verantwortlichkeit des BMDS? 7. Plant die Bundesregierung, im Falle einer Fortführung der bestehenden Strategie, einen Digitalhaushalt oder ein eigenes Digitalbudget einzuführen, um Mehrausgaben für die beschleunigte Umsetzung sicher zu finanzieren, wenn ja, in welcher Höhe, in welchen Einzelplänen, und in welchem Zeitraum? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Nein.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Koordination (Bund, Länder, Kommunen) mit Blick auf OZG 2.0 und Digitalpakt 2.0, und welche neuen Steuerungsmechanismen plant sie, um die Umsetzung zu verbessern? Die Koordination der Umsetzung des OZG (inklusiveOZGÄndG) wird im föderalen Raum durch das Digitalisierungsprogramm Föderal des IT-Planungsrats koordiniert. Bund und Länder einschließlich Kommunen wirken dabei im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der FITKO effektiv zusammen. Gemeinsam werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit stetig fortentwickelt. Im Hinblick auf den Digitalpakt 2.0 enthält die Rahmenvereinbarung das Ziel, durch drei ineinandergreifende Handlungsstränge, im kohärenten Zusammenwirken aus digitaler Bildungsinfrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Lehrkräftebildung eine neue Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Kooperation von Bund, Ländern und Schulträgern in der vollen Breite der Anforderungen aus der Digitalisierung zu schaffen und einen weiteren Innovationsimpuls zur Fortentwicklung der Bildungslandschaft in einer Kultur der Digitalität zu setzen. Die Steuerungsstrukturen aus dem DigitalPaktSchule werden hierfür weiterentwickelt.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die institutionellen Veränderungen durch die Gründung des BMDS hinsichtlich Effizienz, Zuständigkeit, Steuerung und politischer Kontrolle der Digitalstrategie? Da die Digitalstrategie aus der 20. Legislaturperiode nicht fortgeführt wird, liegt keine Bewertung der Bundesregierung für institutionellen Veränderungen durch Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hinsichtlich Effizienz, Zuständigkeit, Steuerung und politischer Kontrolle der Digitalstrategie vor. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Weiterentwicklungen (z. B. Digitalministerium mit Durchgriffsrechten, strategischer Digitalrat, gesetzliche Digitalkommission), wenn ja, wie sieht diesbezüglich der Plan der Bundesregierung konkret aus, und wann ist mit einer etwaigen Umsetzung zu rechnen? Es ist unklar, worauf sich die Frage nach struktureller Weiterentwicklung konkret bezieht. Die Bundesregierung bekennt sich jedenfalls zu einer konsequenten Weiterentwicklung der digitalen Steuerungsstrukturen im Bund. Mit der Einrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am 6. Mai 2025 durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers ist bereits eine eigenständige ministerielle Zuständigkeit u. a. für Digitalisierung geschaffen worden. Das BMDS verfügt über einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung, welcher ebenfalls im vorgenannten Organisationserlass hinterlegt ist und in einer Verwaltungsvereinbarung im Einzelnen geregelt wird (https://bmds.bund.de/fileadmin/ BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezei chnet.pdf). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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