Neuordnung der Digitalpolitik - Struktur und Zuständigkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
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Neuordnung der Digitalpolitik - Struktur und Zuständigkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/853
21. Wahlperiode 11.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger,
Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz, Ayşe Asar, Lukas Benner, Marcel
Emmerich, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neuordnung der Digitalpolitik – Struktur und Zuständigkeiten im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Ob politische Interventionen US-amerikanischer Techunternehmer, die
wachsende Bedeutung des digitalen Raums in Russlands Angriffskrieg gegen die
Ukraine oder die zunehmende Durchdringung unseres Alltags durch
„künstliche Intelligenz“ – die Digitalpolitik hat im Jahr 2025 endgültig die politische
Nische verlassen und ist in den Mittelpunkt internationaler und
gesellschaftlicher Debatten gerückt. Besonders deutlich wurde dies mit dem Amtsantritt des
US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump, hinter dem zentrale Akteure
der Techindustrie demonstrativ Position bezogen haben. Auch der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine wird längst nicht mehr nur auf dem Boden,
sondern systematisch im digitalen Raum geführt. Gleichzeitig haben rasante
Entwicklungen im Bereich großer Sprachmodelle und generativer KI
(künstliche Intelligenz) – etwa ChatGPT – das Thema „künstliche Intelligenz“ tief in
den Alltag der Menschen getragen. Viele politische, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Fragen erhalten dadurch neue Dringlichkeit: Wie abhängig sind
europäische Regierungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger von
Produkten großer Digitalkonzerne? Wie schützen wir Demokratie und öffentliche
Kommunikation gegen Desinformation und Hasskampagnen? Wie sieht der
Arbeitsplatz der Zukunft aus – und welche Rolle spielt der Staat bei der
Gestaltung dieser Entwicklungen? Wie müssen sich Staat und Verwaltung digital
aufstellen, um Effizienz und Bürgerinnen- und Bürgernähe zu erhöhen?
Die Gründung eines eigenständigen Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) kann ein wichtiger Schritt sein, um diese
Fragen strategisch anzugehen – vorausgesetzt, das neue Haus wird klar
strukturiert, angemessen ausgestattet und mit echter Steuerungsverantwortung
versehen.
Die zersplitterte Zuständigkeitsverteilung in der Digitalpolitik hat sich in den
vergangenen Jahren als zentrale Bremse erwiesen. Ohne verbindliche
Führungsstrukturen, ressortübergreifende Steuerung und einheitliche strategische
Vorgaben kam es zu mangelnder Abstimmung zwischen Ministerien, unklaren
Verantwortlichkeiten und einem Nebeneinander unkoordinierter
Einzelinitiativen. In der Folge wurden zentrale Handlungsfelder – etwa
Verwaltungsdigitalisierung, IT-Sicherheit und digitale Infrastrukturen – nicht mit der erforderlichen
Verbindlichkeit und Zielklarheit vorangetrieben.
Auch aus haushaltspolitischer Sicht wurden strukturelle Defizite deutlich: Die
mangelnde Koordination digitaler Investitionen führte zur Verschwendung von
Haushaltsmitteln und zur Förderung isolierter IT-Lösungen ohne
Anschlussfähigkeit. Eine übergreifende Steuerung fehlte, wodurch Potenziale nachhaltiger
digitaler Wertschöpfung im öffentlichen Sektor ungenutzt blieben – nicht
zuletzt, weil Open Source über Jahre hinweg nicht als strategische Priorität
behandelt wurde.
Auf europäischer Ebene konnte Deutschland in der Vergangenheit häufig nicht
mit einer klaren Stimme sprechen. Die geteilte Federführung zwischen
mehreren Ressorts führte wiederholt dazu, dass sich die Bundesregierung bei
zentralen digitalen Gesetzgebungsvorhaben enthielt oder keine abgestimmte
Position vertreten konnte. Diese fehlende Einigkeit hat Deutschlands Rolle in der
europäischen Digitalpolitik spürbar geschwächt. Auch das muss sich ändern:
Ein zukunftsfähiges Digitalministerium braucht nicht nur nationale
Steuerungskompetenz, sondern auch klar definierte Zuständigkeiten für die europäische
und internationale Digitalpolitik.
Zentrale Elemente des Organisationserlasses zur Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werfen grundlegende Fragen
auf. Unklar bleibt unter anderem, wie der geplante Zustimmungsvorbehalt bei
IT-Ausgaben praktisch ausgestaltet werden soll. Auch die Einbindung in
bestehende Gremien wie den IT-Rat und den IT-Planungsrat, die
ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie der Einsatz geeigneter Steuerungsinstrumente
bedürfen nachvollziehbarer und verbindlicher Regelungen. Entscheidend wird
sein, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich zur Entlastung,
Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung beitragen – und ob sie durch einen
konkreten Zeitplan mit überprüfbaren Meilensteinen hinterlegt sind.
Eine erfolgreiche digitale Transformation setzt eine gemeinwohlorientierte,
nachhaltige und bürgerzentrierte Ausrichtung voraus, die gleichzeitig die
digitale Souveränität stärkt. Die organisatorische Umsetzung ressortübergreifender
Aufgaben und die Einhaltung klarer Zeitpläne sind dafür unerlässlich.
Die folgende Kleine Anfrage dient daher der umfassenden Aufklärung über den
Stand des Aufbaus, die Struktur sowie zentrale Meilensteine und
Umsetzungspläne des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Referate, Abteilungen und Unterabteilungen sind derzeit in
Planung oder im Aufbau, und welche sind bereits im Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingerichtet (bitte auch
Zwischenstände aufführen)?
2. Welche Aufgaben und Organisationseinheiten sollen übertragen werden
beziehungsweise sollen trotz thematischer Nähe zu den Aufgaben des
BMDS in anderen Ressorts verbleiben, und aus welchem Grund (bitte
nach ursprünglichem Ressort und Aufgabenbereich auflisten)?
3. Welche Behörden und Einrichtungen wechseln teilweise oder komplett in
den Geschäftsbereich des BMDS oder sollen neu geschaffen werden (bitte
auflisten)?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
funktionierende interministerielle Zusammenarbeit im Bereich der
ressortübergreifenden Digitalpolitik sicherzustellen, insbesondere vor dem
Hintergrund bekannter struktureller Hürden wie mangelnde Koordination,
Silodenken und fehlende gemeinsame Zieldefinition, und welche
verbindlichen Steuerungs- und Koordinationsmechanismen wird das BMDS in
diesem Zusammenhang etablieren?
5. Wie viele Stellen wurden bereits in das neue Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung übertragen (bitte nach Herkunftsressort
auflisten)?
6. Welche Stellen sollen noch folgen, und bis wann ist die vollständige
Personalübertragung abgeschlossen?
7. Wie wird der festgelegte Overhead (10 Prozent bei Fachübertragungen,
sonst max. 5 Prozent) kontrolliert und eingehalten?
8. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 für
das BMDS vorgesehen (bitte nach Ist und Soll für die jeweiligen Jahre
auflisten)?
9. Welche finanziellen Ressourcen und Beteiligungsformate sind für die
Einbeziehung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und
Bürgern in Regierungsarbeit und Gesetzgebungsprozesse eingeplant, und wie
sowie wo sollen diese Formate organisatorisch innerhalb des BMDS
verankert werden?
10. Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Erstellung eines
transparenten, maschinenlesbaren Digitalhaushalts, der sämtliche
Digitalausgaben der Bundesregierung übersichtlich und öffentlich zugänglich
abbildet?
11. 11.Welche Finanzierung und organisatorische Anbindung sind für die
innovativen Einheiten der Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden vorgesehen, wie beispielsweise die Datenlabore, das Dateninstitut,
den DigitalService, das KI-Lab des Umweltbundesamts und weitere?
12. Welche organisatorischen zentralen Etappen für den vollständigen Aufbau
des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sind
geplant (bitte mit Zeitangaben aufführen)?
13. Welche kurzfristigen (bis Ende 2025), mittelfristigen (bis 2027) und
langfristigen (bis Ende der Legislaturperiode) Ziele verfolgt das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und welchen strategischen
Blick nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung in Bezug auf die nächsten 10 bis 20 Jahre ein?
14. Welche Strategien plant das BMDS aktuell oder perspektivisch im Bereich
der digitalen Transformation (bitte nach Themenfeldern, z. B. digitale
Verwaltung, Datenpolitik, künstliche Intelligenz, digitale Souveränität,
Nachhaltigkeit, internationale Digitalpolitik, aufgliedern)?
15. Wann sollen alle Zuständigkeiten offiziell in Kraft treten und
organisatorisch umgesetzt sein?
16. Wann soll das Zustimmungsvorbehaltsverfahren für IT-Ausgaben
anlaufen, und wie wird hier eine effektive Steuerung von einheitlichen
Standards, Soft- und Hardware sowie Cloudprodukten sichergestellt, und zu
welchem Zeitpunkt wird das BMDS in die IT-Planungen der anderen
Bundesministerien eingebunden?
17. Welche EU-Gesetzesinitiativen fallen komplett oder in geteilter
Federführung in den Zuständigkeitsbereich des BMDS, welche nationalen
Umsetzungsgesetze stehen hierzu noch aus, und in welchem zeitlichen Rahmen
ist deren Einbringung in den Deutschen Bundestag vorgesehen?
18. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen plant das BMDS zur
Messung der Umsetzung digitalpolitischer Vorhaben, beispielsweise im
Bereich Verwaltungsdigitalisierung oder digitale Infrastruktur (bitte
Zeitrhythmus und Indikatoren nennen)?
Berlin, den 10. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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