Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung
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Digitalstrategie der Bundesregierung - Umsetzungsstand, Evaluation, Fortführung und Neubewertung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4180
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und
der Fraktion der AfD
Digitalstrategie der Bundesregierung – Umsetzungsstand, Evaluation,
Fortführung und Neubewertung
Auf Bundestagsdrucksache 20/3329 verabschiedete die Bundesregierung ihre
Digitalstrategie mit dem programmatischen Ziel, Deutschland durch die
vorgesehenen Maßnahmen bis 2025 unter die „Top Ten“ im europäischen DESI-
Ranking (DESI = Digital Economy and Society Index) zu führen. Der Dreisatz
„Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft,
Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ sowie „Lernender, digitaler Staat“
strukturiert das Maßnahmenpaket (www.bmv.de/DE/Themen/Digitales/Digital
politische-Strategien-und-Schwerpunkte/Digitalstrategie-der-Bundesregierung/
digitalstrategie-der-bundesregierung.html)
Zugleich umfasst die Strategie 18 Leuchtturmprojekte und bis zu 334
Einzelvorhaben. Bereits Mitte 2024 kritisierten Fachverbände und Experten, dass von
den 334 strategischen Vorhaben lediglich 38 abgeschlossen seien, 219 sich in
Umsetzung befinden und 77 gar nicht begonnen wurden (www.welt.de/wirtsch
aft/article247151642/Digitalisierung-38-von-334-Vorhaben-abgeschlossen-Ver
waltung-waechst-sich-zum-Standortnachteil-aus.html).
Mit Bildung der neuen Bundesregierung zum 6. Mai 2025 wurde zudem ein
eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) geschaffen. Damit ist eine neue administrative Ebene entstanden. Ob
und wie diese Strukturen zur Fortentwicklung der bestehenden Digitalstrategie
beitragen, ist derzeit offen. Vor diesem Hintergrund erscheint es zwingend, dass
die Bundesregierung die Digitalstrategie evaluiert, überarbeitet oder neu
konzipiert und sich verpflichtet, klare politische und operative Antworten zu geben.
Dies betrifft nicht nur inhaltliche Zielüberprüfungen, sondern auch
Steuerungsmodelle, Zuständigkeiten und institutionelle Veränderungen, inklusive der
neuen ministeriellen Struktur. Zudem ist zu berücksichtigen, dass in der letzten
Wahlperiode bereits Teilfortschreibungen erfolgten – wie etwa das Gesetz zur
Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur
Digitalisierung der Verwaltung (OZG-ÄndG), die Gesundheitsdigitalisierungsstrategie,
Fortschreibungen der KI- (Künstliche Intelligenz), Daten- und
Cybersicherheitsstrategien. Alle diese Entwicklungen müssen systematisch ausgewertet
und mit einer retrospektiv-historischen Perspektive in den neuen politischen
Rahmen eingebettet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen aus der Digitalstrategie aus dem Jahr 2022
wurden bisher vollständig abgeschlossen?
2. Welche der 18 Leuchtturmprojekte wurden bisher gestartet oder befinden
sich in Umsetzung?
3. Welche der 334 Einzelvorhaben wurden bisher noch nicht begonnen, und
aus welchen sachlichen oder administrativen Gründen erfolgt keine
Umsetzung?
4. In welchem Umfang wurde bisher der Deutsche Bundestag durch Berichte
der Bundesregierung zum OZG-ÄndG, zur elektronischen Patientenakte
(ePA), KI‑Datenstrategie, Cybersicherheit etc. unterrichtet, und wie viele
dieser Berichte basieren auf quantitativer Auswertung, wie viele auf
qualitativer Begleitung durch den Beirat bzw. externe Gutachter?
5. Plant die Bundesregierung eine formale und ganzheitliche Evaluation der
Digitalstrategie, und wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?
6. Beabsichtigt das BMDS, die Digitalstrategie fortzuschreiben oder plant
die Bundesregierung eine vollständig neue Digitalstrategie unter der
Verantwortlichkeit des BMDS?
7. Plant die Bundesregierung, im Falle einer Fortführung der bestehenden
Strategie, einen Digitalhaushalt oder ein eigenes Digitalbudget
einzuführen, um Mehrausgaben für die beschleunigte Umsetzung sicher zu
finanzieren, wenn ja, in welcher Höhe, in welchen Einzelplänen, und in
welchem Zeitraum?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Koordination (Bund, Länder,
Kommunen) mit Blick auf OZG 2.0 und Digitalpakt 2.0, und welche neuen
Steuerungsmechanismen plant sie, um die Umsetzung zu verbessern?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die institutionellen Veränderungen
durch die Gründung des BMDS hinsichtlich Effizienz, Zuständigkeit,
Steuerung und politischer Kontrolle der Digitalstrategie?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Weiterentwicklungen (z. B.
Digitalministerium mit Durchgriffsrechten, strategischer Digitalrat,
gesetzliche Digitalkommission), wenn ja, wie sieht diesbezüglich der Plan
der Bundesregierung konkret aus, und wann ist mit einer etwaigen
Umsetzung zu rechnen?
Berlin, den 12. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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