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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/5262)

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5659 · Antwort · Original ↗

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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/5262) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5659 21. Wahlperiode 27.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5262 – Stand, Governance und Finanzierung des geplanten „Digitalcenters“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Anspruch verbunden, Digitalisierungsvorhaben des Bundes stärker zu bündeln, wirksamer zu steuern und den Staat insgesamt handlungsfähiger zu machen. Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD formuliert hierfür ein Leitbild einer vorausschauenden, vernetzten, leistungsfähigen und nutzerzentrierten Verwaltung und benennt als prioritäre Vorhaben u. a. einen interoperablen und europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Dienste und Basiskomponenten integrieren soll, sowie die Realisierung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) mit souveränen Standards (Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Zugleich betont der Koalitionsvertrag die Notwendigkeit datenbasierter Steuerung, Wirkungsorientierung und ambitionierter Ziele etwa im Bereich Open Source (ebd.). Auch die haushaltspolitischen Leitlinien des Koalitionsvertrages stellen klar, dass alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdruck steht und Programme auf Zielgerichtetheit und Wirksamkeit zu überprüfen sind (Koalitionsvertrag, S. 51). Vor diesem Hintergrund ist bei neuen Strukturen im Digitalbereich Transparenz über Zuständigkeiten, Steuerungsfähigkeit, messbare Ziele sowie haushälterische Auswirkungen zwingend. In der öffentlichen Berichterstattung wurde in den letzten Monaten eine Debatte über eine mögliche Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS geführt. Nach Medieninformationen wurde die Idee einer zentralen Digitalagentur im BMDS jedoch zunächst nicht als eigene Organisation umgesetzt. Stattdessen hat das BMDS zu einem Workshop eingeladen, um die Digitaleinheiten des Bundes nach einem neuen Konzept unter der Bezeichnung Digitalcenter neu zu ordnen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/br iefing/was-das-bmds-mit-dem-digitalcenter-plant). Das Digitalcenter soll in einem ersten Schritt keine neue Organisation, sondern ein vertragliches Dach sein, über das das BMDS (oder auch andere Ressorts) Digitalprojekte formal an das Center vergeben könnte, während die Umsetzung durch bestehende Einheiten (z. B. DigitalService, Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung [ZenDiS], Informationstechnik- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 27. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zentrum Bund [ITZBund], PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH [PD] u. a.) arbeitsteilig erfolgen würde. Zudem sollen sowohl Govtech Deutschland als auch die Bundesdruckerei mit eingebunden werden (ebd.). Damit stellen sich unmittelbar vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtliche Fragen, zumal laut Berichterstattung unterschiedliche Rechtsformen von bundesunmittelbarer Verwaltung über bundeseigene GmbHs bis hin zu externen Akteuren in einem Dachkonstrukt zusammenwirken könnten (ebd.). Zusätzlich hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Markus Richter in einem Interview ausgeführt, der Deutschland-Stack sei ein „lebendes Konstrukt“, dessen Komponenten von unterschiedlichen Entitäten bereitgestellt würden; daher brauche es Portfolio- Management, und das BMDS sei dabei, den „Arbeitsmuskel Digitalcenter“ mit Leben zu füllen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-k i/briefing/so-ein-digitalcenter-ist-wie-der-d-stack-nie-fertig). Im selben Zusammenhang wird berichtet, Dr. Markus Richter halte „nichts davon, eine neue Agentur zu schaffen“, vielmehr soll die Komplexität reduziert und über eine „Verabredung“ bzw. vertragliche Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls eine gemeinsame Marke das Digitalcenter gesteuert werden. Gerade diese Aussagen werfen jedoch Kontroll- und Verantwortungsfragen auf (ebd.). Wenn das Digitalcenter laut Aussage von Dr. Markus Richter „nie fertig“ sei, darf das nicht heißen, dass es dauerhaft ohne klare Zielbilder, ohne belastbare Roadmap, ohne definierte Kennzahlen und ohne nachvollziehbare Budget- und Beschaffungsstrukturen betrieben wird. Das gilt umso mehr, als die Bundesregierung selbst im Koalitionsvertrag die strategische Ausrichtung von IT- Budgets, Wirkungsorientierung und eine stärkere Standardisierung und Interoperabilität betont (Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Der Organisationsplan des BMDS weist innerhalb der Abteilung Deutschland- Stack u. a. Zuständigkeiten für IT-Architektur und Portfoliomanagement sowie für Budget und Controlling aus (Organisationsplan BMDS). Bereits daraus folgt, dass die Bundesregierung sehr konkret darlegen muss, wie das Digitalcenter organisatorisch an diese Steuerungs- und Controlling-Strukturen angebunden wird, welche Rolle es gegenüber nachgeordneten bzw. beteiligten Einheiten tatsächlich spielt und wie Doppelstrukturen vermieden werden. Denn andernfalls droht eine bloße Umbenennung politischer Ankündigungen von „Digitalagentur“ zu „Digitalcenter“ ohne operativen Mehrwert, während gleichzeitig neue Koordinations- und Transaktionskosten entstehen, Verantwortlichkeiten verschwimmen und parlamentarische Kontrolle erschwert wird. Gerade weil das Digitalcenter nach der genannten Berichterstattung potenziell als Vergabe- und Beauftragungsrahmen wirken soll (https://background.tagess piegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-das-bmds-mit-dem- digitalcenterplant), ist es aus Sicht der Fragesteller zentral, wer künftig über Prioritäten, Projektzuschnitte, Beauftragungen, Mittelabflüsse und Erfolgskriterien entscheidet. Welche Projekte unter das Digitalcenter fallen sollen (z. B. KI- Plattformen, „Platform as a Service“-Ansätze, Komponenten des Deutschland- Stacks) und welche ausdrücklich nicht. Welche Kennzahlen (Output bzw. Outcome) definiert werden und wie diese erhoben werden. Diese Informationen reichen nach Ansicht der Fragesteller nicht aus, um zu bewerten, ob die Bundesregierung mit dem Digitalcenter tatsächlich Komplexität rausnimmt oder ob lediglich ein weiteres Etikett geschaffen wird, das die Steuerung föderaler und ressortübergreifender Digitalisierungsvorhaben zusätzlich verunklart und damit noch intransparenter macht.  1. Ist das Digitalcenter nach Auffassung der Bundesregierung der festgelegte Nachfolgebegriff (bzw. die Nachfolgekonstruktion) für die im politischen Raum diskutierte Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS, wennja, seit wann ist diese Festlegung innerhalb der Bundesregierung getroffen worden, und wann wollte die Bundesregierung dies dem Deutschen Bundestag mitteilen? Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und Dienstleister. Eine Evaluation der Zusammenarbeit ist geplant.  2. Aus welchen sachlichen Gründen hat sich die Bundesregierung für die Bezeichnung Digitalcenter entschieden, und welche messbaren Ziele (z. B. Zeit-, Kosten-, Qualitäts- oder Wirkungsziele) sind mit dieser Namens- und Konzeptentscheidung verbunden? Unter dem Arbeitstitel „DigitalCenter“ will das BMDS die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung durch eine leistungsfähige und koordinierte Zusammenarbeit nachgeordneter Einheiten beschleunigen. Dazu wird es deren Aufgabensteuerung bündeln. Redundanzen sowie Kosten sollen reduziert, Synergien gehoben und die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöht werden.  3. Welches konkrete Zielbild verfolgt die Bundesregierung mit dem Digitalcenter, und wie grenzt sie das Digitalcenter organisatorisch und funktional ab gegenüber den bestehenden BMDS-Referaten mit Zuständigkeiten für Portfoliomanagement sowie Budget bzw. Controlling im Deutschland-Stack und bestehenden Umsetzungs- bzw. Digitalisierungseinheiten des Bundes (z. B. DigitalService, ZenDiS, ITZBund), die nach der Berichterstattung als Beteiligte eines vertraglichen Daches in Betracht gezogen werden? Unter dem Dach „DigitalCenter“ soll unter anderem die Umsetzungsstärke des BMDS erhöht werden. Dabei wird an einer Beauftragungsbasis gearbeitet. Die fachliche Steuerung von Umsetzungsvorhaben obliegt den jeweils fachlich zuständigen Einheiten.  4. Plant die Bundesregierung das Digitalcenter, wie in der Berichterstattung beschrieben, zunächst als vertragliches Dach ohne neue Organisationseinheit, wenn ja, welche Vertragsarten (z. B. Kooperationsvereinbarung, Rahmenvertrag, Verwaltungsvereinbarung usw.) sind hierfür vorgesehen, welche Vertragspartner sollen beteiligt werden, und welche Mindestinhalte (Leistungsbeschreibung, Governance, Haftung, Reporting, Rechte an Ergebnissen, Exit-Regeln) sollen diese Verträge enthalten? Ja, es erfolgt eine Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis; zunächst auf Basis eines „Letter of Intent“. Bei der Vereinbarung der vertraglichen Modalitäten zwischen den Entitäten handelt es sich um einen derzeit noch laufenden Vorgang.  5. Welche vergabe- und beihilferechtlichen Prüfungen (einschließlich konkreter Rechtsgutachten oder Stellungnahmen) hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter beauftragt oder durchgeführt, insbesondere vor dem Hintergrund gemischter Rechtsformen der möglichen Beteiligten, und welche Ergebnisse liegen jeweils vor? Bei der Erstellung des „Letter of Intent“ sowie bei der Betrachtung seiner gesellschaftsrechtlichen Folgen wurde eine Rechtsberatung einbezogen. Zudem wurde eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt.  6. Welche haushalterischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Einrichtung und den Betrieb des Digitalcenters (Personal, Sachmittel, Beratungsleistungen, IT-Betrieb, Kommunikation bzw. Marke), und aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese Ausgaben und ggf. Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden (bitte je Haushaltsjahr, Ansatz, Ist, Verpflichtungsermächtigungen sowie Zweckbestimmung angeben)? Für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ sind haushalterische Auswirkungen in keinem signifikanten Umfang zu erwarten.  7. Welche Projekte, Produkte oder Plattformen sollen nach aktuellem Planungsstand unter dem Schirm des Digitalcenters priorisiert werden, z. B. KI-Plattform Kipitz und ein „Platform as a Service“-Ansatz, wie in der Berichterstattung genannt, und welche Kriterien nutzt die Bundesregierung zur Priorisierung (z. B. Wirkungsbeitrag, Sicherheitsanforderungen, Souveränität, Wirtschaftlichkeit, Wiederverwendbarkeit)? Bei Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten handelt es sich um einen derzeit noch laufenden Vorgang.  8. Welche Projektkennzahlen (Key Performance Indicator [KPI]) und Wirkungsindikatoren werden für das Digitalcenter definiert (z. B. Durchlaufzeiten von Beauftragungen, Anzahl produktiv genutzter Komponenten, Wiederverwendungsquoten, Einspar- bzw. Effizienzpotenziale, Qualitätsmetriken, Nutzerzufriedenheit), wer legt diese Kennzahlen fest, in welcher Frequenz werden sie erhoben bzw. berichtet, und werden diese dem Deutschen Bundestag regelmäßig vorgelegt? Während der ersten Zusammenarbeit unter dem Dach des „DigitalCenter“ soll zunächst auf die Optimierung der Zeiträume zwischen Projektanfrage bis Projektbeginn und zwischen Projektstart und Projektende gesetzt werden. Zudem wird eine enge, iterative Begleitung der Projekte erfolgen.  9. Welche Roadmap bzw. Meilensteinplanung hat die Bundesregierung für Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalcenters (einschließlich Zeitplan für „Pilot-/Probeaufträge“), und welche Abbruch- bzw. Korrekturmechanismen sind vorgesehen, wenn Meilensteine nicht erreicht werden? Bis Mitte Mai dieses Jahres sollen mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt werden. Anschließend folgen Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Erste Ergebnisse sind für Herbst 2026 geplant. Um die Zielerreichung kontinuierlich zu prüfen, sind Evaluationszyklen eingeplant. 10. Welche Governance-Struktur ist für das Digitalcenter vorgesehen (Lenkungskreis, Portfolio-Board, Produktverantwortliche, Architekturboard, Controlling), und wie wird dabei sichergestellt, dass Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über Projektbeauftragungen, Budgetfreigaben, Architektur- bzw. Standardfestlegungen sowie Betrieb/Service-Level eindeutig zugeordnet und parlamentarisch nachvollziehbar sind? Derzeit wird im BMDS ein Lenkungskreis eingerichtet. Die Nachvollziehbarkeit von Beauftragungen folgt geltenden Rahmen und Regelungen. 11. Welche Rolle soll das Digitalcenter in der Steuerung des Deutschland- Stacks spielen, der laut Koalitionsvertrag prioritär umgesetzt werden soll und den das BMDS auf seiner Website als nationale Technologie- Plattform darstellt, insbesondere hinsichtlich Portfoliomanagement, Standardsetzung, Integrations- bzw. Interoperabilitätsvorgaben und Durchsetzung von Verbindlichkeit gegenüber Bundesbehörden? Eine enge Abstimmung des „DigitalCenter“ mit betroffenen Fachabteilungen des BMDS wird kontinuierlich erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase. 12. Welche externen Beratungsleistungen (z. B. Strategie, Recht, Vergabe, Organisationsentwicklung, Kommunikation bzw. Branding) hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter seit 2025 beauftragt oder plant sie, zu beauftragen (bitte je Auftrag: Auftragnehmer, Vergabeart, Auftragswert, Laufzeit, Leistungsgegenstand angeben)? Eine Rechtsberatung wurde extern beauftragt. Weitere externe Beauftragungen sind derzeit nicht geplant. 13. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit internationale Vorbilder, insbesondere das in der Berichterstattung genannte britische „Digital Centre for Government“, auf deutsche Strukturen übertragbar sind, wenn ja, mit welchen Regierungen bzw. Institutionen hat ein Austausch stattgefunden, welche Erkenntnisse wurden daraus abgeleitet, und welche konkreten Handlungsstränge daraus plant die Bundesregierung für das Digitalcenter? Es fanden Austauschformate statt. Direkte Übertragungen auf deutsche Strukturen sind aufgrund struktureller Unterschiede nicht pauschal möglich. Vorhandene Stärken in Deutschland sollen genutzt werden. 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass das Digitalcenter lediglich als Dachmarke ohne verbindliche Steuerungs- und Lieferfähigkeit wirkt, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung das Digitalcenter als „einsatzfähig“ bewertet? Die fragegegenständliche „Einsatzfähigkeit“ wird kontinuierlich anhand von Skalierbarkeit, Geschwindigkeit und Synergien bewertet. Die weitere Ausgestaltung wird im Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase erarbeitet. 15. Welche Kontroll- und Prüfmechanismen sind für das Digitalcenter vorgesehen (internes Controlling, interne Revision, Bundesrechnungshof, Compliance-Regeln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei einer Zusammenarbeit mehrerer Einheiten (inklusive ggf. externer Akteure) Transparenz über Mittelabflüsse, Leistungserbringung und Ergebnisse in einer Weise besteht, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle ermöglicht? Internes Controlling wird schon im Rahmen der Pilotphase kontinuierlich erfolgen. Mittelabflüsse werden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten geprüft und zentral über geeignete IT-Systeme nachgehalten. Weitergehende Anforderungen werden im Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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