Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/5262)
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Stand, Governance und Finanzierung des geplanten "Digitalcenters" des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/5262)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5659
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Edgar
Naujok und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5262 –
Stand, Governance und Finanzierung des geplanten „Digitalcenters“ des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit der Schaffung des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Anspruch verbunden,
Digitalisierungsvorhaben des Bundes stärker zu bündeln, wirksamer zu steuern und
den Staat insgesamt handlungsfähiger zu machen. Der Koalitionsvertrag 2025
zwischen CDU, CSU und SPD formuliert hierfür ein Leitbild einer
vorausschauenden, vernetzten, leistungsfähigen und nutzerzentrierten Verwaltung
und benennt als prioritäre Vorhaben u. a. einen interoperablen und europäisch
anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack, der Künstliche Intelligenz
(KI), Cloud-Dienste und Basiskomponenten integrieren soll, sowie die
Realisierung der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) mit souveränen Standards
(Koalitionsvertrag, S. 66 ff.). Zugleich betont der Koalitionsvertrag die
Notwendigkeit datenbasierter Steuerung, Wirkungsorientierung und
ambitionierter Ziele etwa im Bereich Open Source (ebd.). Auch die haushaltspolitischen
Leitlinien des Koalitionsvertrages stellen klar, dass alle Vorhaben unter
Finanzierungsvorbehalt stehen, der Bundeshaushalt unter Konsolidierungsdruck
steht und Programme auf Zielgerichtetheit und Wirksamkeit zu überprüfen
sind (Koalitionsvertrag, S. 51). Vor diesem Hintergrund ist bei neuen
Strukturen im Digitalbereich Transparenz über Zuständigkeiten, Steuerungsfähigkeit,
messbare Ziele sowie haushälterische Auswirkungen zwingend.
In der öffentlichen Berichterstattung wurde in den letzten Monaten eine
Debatte über eine mögliche Digitalagentur als Umsetzungseinheit des BMDS
geführt. Nach Medieninformationen wurde die Idee einer zentralen
Digitalagentur im BMDS jedoch zunächst nicht als eigene Organisation umgesetzt.
Stattdessen hat das BMDS zu einem Workshop eingeladen, um die
Digitaleinheiten des Bundes nach einem neuen Konzept unter der Bezeichnung
Digitalcenter neu zu ordnen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/br
iefing/was-das-bmds-mit-dem-digitalcenter-plant).
Das Digitalcenter soll in einem ersten Schritt keine neue Organisation,
sondern ein vertragliches Dach sein, über das das BMDS (oder auch andere
Ressorts) Digitalprojekte formal an das Center vergeben könnte, während die
Umsetzung durch bestehende Einheiten (z. B. DigitalService, Zentrum für
Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung [ZenDiS], Informationstechnik-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung vom 27. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zentrum Bund [ITZBund], PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH [PD]
u. a.) arbeitsteilig erfolgen würde. Zudem sollen sowohl Govtech Deutschland
als auch die Bundesdruckerei mit eingebunden werden (ebd.). Damit stellen
sich unmittelbar vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtliche Fragen, zumal laut
Berichterstattung unterschiedliche Rechtsformen von bundesunmittelbarer
Verwaltung über bundeseigene GmbHs bis hin zu externen Akteuren in einem
Dachkonstrukt zusammenwirken könnten (ebd.).
Zusätzlich hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Markus Richter in einem Interview ausgeführt, der
Deutschland-Stack sei ein „lebendes Konstrukt“, dessen Komponenten von
unterschiedlichen Entitäten bereitgestellt würden; daher brauche es Portfolio-
Management, und das BMDS sei dabei, den „Arbeitsmuskel Digitalcenter“
mit Leben zu füllen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-k
i/briefing/so-ein-digitalcenter-ist-wie-der-d-stack-nie-fertig). Im selben
Zusammenhang wird berichtet, Dr. Markus Richter halte „nichts davon, eine
neue Agentur zu schaffen“, vielmehr soll die Komplexität reduziert und über
eine „Verabredung“ bzw. vertragliche Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls
eine gemeinsame Marke das Digitalcenter gesteuert werden. Gerade diese
Aussagen werfen jedoch Kontroll- und Verantwortungsfragen auf (ebd.).
Wenn das Digitalcenter laut Aussage von Dr. Markus Richter „nie fertig“ sei,
darf das nicht heißen, dass es dauerhaft ohne klare Zielbilder, ohne belastbare
Roadmap, ohne definierte Kennzahlen und ohne nachvollziehbare Budget-
und Beschaffungsstrukturen betrieben wird. Das gilt umso mehr, als die
Bundesregierung selbst im Koalitionsvertrag die strategische Ausrichtung von IT-
Budgets, Wirkungsorientierung und eine stärkere Standardisierung und
Interoperabilität betont (Koalitionsvertrag, S. 66 ff.).
Der Organisationsplan des BMDS weist innerhalb der Abteilung Deutschland-
Stack u. a. Zuständigkeiten für IT-Architektur und Portfoliomanagement
sowie für Budget und Controlling aus (Organisationsplan BMDS). Bereits
daraus folgt, dass die Bundesregierung sehr konkret darlegen muss, wie das
Digitalcenter organisatorisch an diese Steuerungs- und Controlling-Strukturen
angebunden wird, welche Rolle es gegenüber nachgeordneten bzw. beteiligten
Einheiten tatsächlich spielt und wie Doppelstrukturen vermieden werden.
Denn andernfalls droht eine bloße Umbenennung politischer Ankündigungen
von „Digitalagentur“ zu „Digitalcenter“ ohne operativen Mehrwert, während
gleichzeitig neue Koordinations- und Transaktionskosten entstehen,
Verantwortlichkeiten verschwimmen und parlamentarische Kontrolle erschwert wird.
Gerade weil das Digitalcenter nach der genannten Berichterstattung potenziell
als Vergabe- und Beauftragungsrahmen wirken soll (https://background.tagess
piegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/was-das-bmds-mit-dem-
digitalcenterplant), ist es aus Sicht der Fragesteller zentral, wer künftig über Prioritäten,
Projektzuschnitte, Beauftragungen, Mittelabflüsse und Erfolgskriterien
entscheidet. Welche Projekte unter das Digitalcenter fallen sollen (z. B. KI-
Plattformen, „Platform as a Service“-Ansätze, Komponenten des Deutschland-
Stacks) und welche ausdrücklich nicht. Welche Kennzahlen (Output bzw.
Outcome) definiert werden und wie diese erhoben werden. Diese Informationen
reichen nach Ansicht der Fragesteller nicht aus, um zu bewerten, ob die
Bundesregierung mit dem Digitalcenter tatsächlich Komplexität rausnimmt oder
ob lediglich ein weiteres Etikett geschaffen wird, das die Steuerung föderaler
und ressortübergreifender Digitalisierungsvorhaben zusätzlich verunklart und
damit noch intransparenter macht.
1. Ist das Digitalcenter nach Auffassung der Bundesregierung der
festgelegte Nachfolgebegriff (bzw. die Nachfolgekonstruktion) für die im
politischen Raum diskutierte Digitalagentur als Umsetzungseinheit des
BMDS, wennja, seit wann ist diese Festlegung innerhalb der
Bundesregierung getroffen worden, und wann wollte die Bundesregierung dies
dem Deutschen Bundestag mitteilen?
Bei dem Begriff „DigitalCenter“ handelt es sich um einen Arbeitstitel für den
Beginn einer Zusammenarbeit verschiedener Arbeitseinheiten und
Dienstleister. Eine Evaluation der Zusammenarbeit ist geplant.
2. Aus welchen sachlichen Gründen hat sich die Bundesregierung für die
Bezeichnung Digitalcenter entschieden, und welche messbaren Ziele
(z. B. Zeit-, Kosten-, Qualitäts- oder Wirkungsziele) sind mit dieser
Namens- und Konzeptentscheidung verbunden?
Unter dem Arbeitstitel „DigitalCenter“ will das BMDS die digitale
Transformation der öffentlichen Verwaltung durch eine leistungsfähige und koordinierte
Zusammenarbeit nachgeordneter Einheiten beschleunigen. Dazu wird es deren
Aufgabensteuerung bündeln. Redundanzen sowie Kosten sollen reduziert,
Synergien gehoben und die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöht werden.
3. Welches konkrete Zielbild verfolgt die Bundesregierung mit dem
Digitalcenter, und wie grenzt sie das Digitalcenter organisatorisch und
funktional ab gegenüber den bestehenden BMDS-Referaten mit Zuständigkeiten
für Portfoliomanagement sowie Budget bzw. Controlling im
Deutschland-Stack und bestehenden Umsetzungs- bzw. Digitalisierungseinheiten
des Bundes (z. B. DigitalService, ZenDiS, ITZBund), die nach der
Berichterstattung als Beteiligte eines vertraglichen Daches in Betracht
gezogen werden?
Unter dem Dach „DigitalCenter“ soll unter anderem die Umsetzungsstärke des
BMDS erhöht werden. Dabei wird an einer Beauftragungsbasis gearbeitet. Die
fachliche Steuerung von Umsetzungsvorhaben obliegt den jeweils fachlich
zuständigen Einheiten.
4. Plant die Bundesregierung das Digitalcenter, wie in der Berichterstattung
beschrieben, zunächst als vertragliches Dach ohne neue
Organisationseinheit, wenn ja, welche Vertragsarten (z. B. Kooperationsvereinbarung,
Rahmenvertrag, Verwaltungsvereinbarung usw.) sind hierfür vorgesehen,
welche Vertragspartner sollen beteiligt werden, und welche
Mindestinhalte (Leistungsbeschreibung, Governance, Haftung, Reporting, Rechte
an Ergebnissen, Exit-Regeln) sollen diese Verträge enthalten?
Ja, es erfolgt eine Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis; zunächst auf Basis
eines „Letter of Intent“. Bei der Vereinbarung der vertraglichen Modalitäten
zwischen den Entitäten handelt es sich um einen derzeit noch laufenden
Vorgang.
5. Welche vergabe- und beihilferechtlichen Prüfungen (einschließlich
konkreter Rechtsgutachten oder Stellungnahmen) hat die Bundesregierung
im Zusammenhang mit dem Digitalcenter beauftragt oder durchgeführt,
insbesondere vor dem Hintergrund gemischter Rechtsformen der
möglichen Beteiligten, und welche Ergebnisse liegen jeweils vor?
Bei der Erstellung des „Letter of Intent“ sowie bei der Betrachtung seiner
gesellschaftsrechtlichen Folgen wurde eine Rechtsberatung einbezogen. Zudem
wurde eine Prüfung der Inhouse-Fähigkeit der Entitäten beauftragt.
6. Welche haushalterischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
durch die Einrichtung und den Betrieb des Digitalcenters (Personal,
Sachmittel, Beratungsleistungen, IT-Betrieb, Kommunikation bzw.
Marke), und aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese Ausgaben
und ggf. Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden (bitte je
Haushaltsjahr, Ansatz, Ist, Verpflichtungsermächtigungen sowie
Zweckbestimmung angeben)?
Für die Erprobungs- und Pilotphase des „DigitalCenter“ sind haushalterische
Auswirkungen in keinem signifikanten Umfang zu erwarten.
7. Welche Projekte, Produkte oder Plattformen sollen nach aktuellem
Planungsstand unter dem Schirm des Digitalcenters priorisiert werden, z. B.
KI-Plattform Kipitz und ein „Platform as a Service“-Ansatz, wie in der
Berichterstattung genannt, und welche Kriterien nutzt die
Bundesregierung zur Priorisierung (z. B. Wirkungsbeitrag, Sicherheitsanforderungen,
Souveränität, Wirtschaftlichkeit, Wiederverwendbarkeit)?
Bei Identifikation und Priorisierung von möglichen Projekten und Produkten
handelt es sich um einen derzeit noch laufenden Vorgang.
8. Welche Projektkennzahlen (Key Performance Indicator [KPI]) und
Wirkungsindikatoren werden für das Digitalcenter definiert (z. B.
Durchlaufzeiten von Beauftragungen, Anzahl produktiv genutzter Komponenten,
Wiederverwendungsquoten, Einspar- bzw. Effizienzpotenziale,
Qualitätsmetriken, Nutzerzufriedenheit), wer legt diese Kennzahlen fest, in
welcher Frequenz werden sie erhoben bzw. berichtet, und werden diese dem
Deutschen Bundestag regelmäßig vorgelegt?
Während der ersten Zusammenarbeit unter dem Dach des „DigitalCenter“ soll
zunächst auf die Optimierung der Zeiträume zwischen Projektanfrage bis
Projektbeginn und zwischen Projektstart und Projektende gesetzt werden. Zudem
wird eine enge, iterative Begleitung der Projekte erfolgen.
9. Welche Roadmap bzw. Meilensteinplanung hat die Bundesregierung für
Aufbau und Inbetriebnahme des Digitalcenters (einschließlich Zeitplan
für „Pilot-/Probeaufträge“), und welche Abbruch- bzw.
Korrekturmechanismen sind vorgesehen, wenn Meilensteine nicht erreicht werden?
Bis Mitte Mai dieses Jahres sollen mindestens zwei Pilotprojekte ausgewählt
werden. Anschließend folgen Anbahnungsphase, Vorprojekt und Prüfung. Erste
Ergebnisse sind für Herbst 2026 geplant. Um die Zielerreichung kontinuierlich
zu prüfen, sind Evaluationszyklen eingeplant.
10. Welche Governance-Struktur ist für das Digitalcenter vorgesehen
(Lenkungskreis, Portfolio-Board, Produktverantwortliche, Architekturboard,
Controlling), und wie wird dabei sichergestellt, dass
Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über Projektbeauftragungen, Budgetfreigaben,
Architektur- bzw. Standardfestlegungen sowie Betrieb/Service-Level
eindeutig zugeordnet und parlamentarisch nachvollziehbar sind?
Derzeit wird im BMDS ein Lenkungskreis eingerichtet. Die
Nachvollziehbarkeit von Beauftragungen folgt geltenden Rahmen und Regelungen.
11. Welche Rolle soll das Digitalcenter in der Steuerung des Deutschland-
Stacks spielen, der laut Koalitionsvertrag prioritär umgesetzt werden soll
und den das BMDS auf seiner Website als nationale Technologie-
Plattform darstellt, insbesondere hinsichtlich Portfoliomanagement,
Standardsetzung, Integrations- bzw. Interoperabilitätsvorgaben und Durchsetzung
von Verbindlichkeit gegenüber Bundesbehörden?
Eine enge Abstimmung des „DigitalCenter“ mit betroffenen Fachabteilungen
des BMDS wird kontinuierlich erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt im
Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase.
12. Welche externen Beratungsleistungen (z. B. Strategie, Recht, Vergabe,
Organisationsentwicklung, Kommunikation bzw. Branding) hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Digitalcenter seit 2025
beauftragt oder plant sie, zu beauftragen (bitte je Auftrag: Auftragnehmer,
Vergabeart, Auftragswert, Laufzeit, Leistungsgegenstand angeben)?
Eine Rechtsberatung wurde extern beauftragt. Weitere externe Beauftragungen
sind derzeit nicht geplant.
13. Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit internationale Vorbilder,
insbesondere das in der Berichterstattung genannte britische „Digital Centre
for Government“, auf deutsche Strukturen übertragbar sind, wenn ja, mit
welchen Regierungen bzw. Institutionen hat ein Austausch stattgefunden,
welche Erkenntnisse wurden daraus abgeleitet, und welche konkreten
Handlungsstränge daraus plant die Bundesregierung für das
Digitalcenter?
Es fanden Austauschformate statt. Direkte Übertragungen auf deutsche
Strukturen sind aufgrund struktureller Unterschiede nicht pauschal möglich.
Vorhandene Stärken in Deutschland sollen genutzt werden.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass das Digitalcenter lediglich als Dachmarke ohne verbindliche
Steuerungs- und Lieferfähigkeit wirkt, und welche Kriterien müssen erfüllt
sein, damit die Bundesregierung das Digitalcenter als „einsatzfähig“
bewertet?
Die fragegegenständliche „Einsatzfähigkeit“ wird kontinuierlich anhand von
Skalierbarkeit, Geschwindigkeit und Synergien bewertet. Die weitere
Ausgestaltung wird im Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase erarbeitet.
15. Welche Kontroll- und Prüfmechanismen sind für das Digitalcenter
vorgesehen (internes Controlling, interne Revision, Bundesrechnungshof,
Compliance-Regeln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei
einer Zusammenarbeit mehrerer Einheiten (inklusive ggf. externer
Akteure) Transparenz über Mittelabflüsse, Leistungserbringung und
Ergebnisse in einer Weise besteht, die eine wirksame parlamentarische
Kontrolle ermöglicht?
Internes Controlling wird schon im Rahmen der Pilotphase kontinuierlich
erfolgen. Mittelabflüsse werden von den jeweils fachlich zuständigen Einheiten
geprüft und zentral über geeignete IT-Systeme nachgehalten. Weitergehende
Anforderungen werden im Rahmen der Erprobungs- und Pilotphase geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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