Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende
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Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4970
21. Wahlperiode 25.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Nicole
Gohlke, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, David Schliesing,
Evelyn Schötz, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Strukturelle Defizite beim Ausbau von Wohnraum für Auszubildende
Die Wohnsituation für Auszubildende in Deutschland ist prekär. Laut
Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wohnen noch immer
über 70 Prozent der Auszubildenden im Elternhaus, obwohl zwei Drittel von
ihnen einen eigenen Haushalt führen möchten. Hohe Mieten und ein Mangel an
bezahlbarem Wohnraum verhindern dies und zwingen viele junge Menschen zu
langen Pendelwegen. Ein geringer Anteil (rund 1,5 Prozent) der
Auszubildenden lebt in Wohnheimen. Für rund 1,3 Millionen Azubis stehen bundesweit
etwa 20 000 Wohnheimplätze zur Verfügung (vgl. www.bbsr.bund.de/BBSR/D
E/startseite/topmeldungen/wohnen-studierende-auszubildende.html).
Mit dem Programm „Junges Wohnen“ werden zwar Bundesmittel bereitgestellt,
um Wohnheimplätze zu fördern. In der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke teilte die Bundesregierung mit, dass sie
keine belastbaren Angaben zur Unterscheidung zwischen geförderten
Wohnheimplätzen für Studierende und solchen für Auszubildende machen kann (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/2807). Jedoch werden anderen Quellen zufolge die
Mittel überwiegend von Studierendenwerken abgerufen, weil für
Auszubildende vergleichbare institutionelle Strukturen fehlen. Während die Zahl der
geförderten Plätze insgesamt steigt, bleibt die Schaffung von spezifischem
Wohnraum für Auszubildende deutlich dahinter zurück (vgl. www.jaza.berlin/news/a
rtikel/sonderprogramm-junges-wohnen-azubis-kaum-beruecksichtigt.html).
Dieser Missstand soll durch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarte Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene
behoben werden. Jedoch bestehen Unklarheiten über die strukturelle
Anbindung dieser Stelle.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Fragestellenden, mit dieser Kleinen
Anfrage die aktuelle Situation von Auszubildenden auf dem Wohnungsmarkt
zu beleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Mittel aus dem
Programm „Junges Wohnen“ derzeit überwiegend von
Studierendenwerken abgerufen werden und Auszubildende aufgrund fehlender
Trägerstrukturen kaum davon profitieren?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Fördermittel künftig bedarfsgerecht auch für explizites
Azubi-Wohnen eingesetzt werden, und plant sie die Einführung einer
Quote?
3. Warum ist die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, statistisch
zwischen geförderten Wohnheimplätzen für Studierende und für
Auszubildende zu unterscheiden, und welche konkreten Schritte unternimmt sie, um
diese Datenlücke bis zur nächsten Förderperiode zu schließen?
4. In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits spezifische Förderrichtlinien für Azubi-Wohnen, und in welchen
Ländern fehlen diese?
5. Welchen Ressorts sind die Förderrichtlinien in den jeweiligen
Bundesländern zugeordnet (bitte nach Bundesländern, Ressort und der jeweiligen
Zuständigkeit für das Auszubildenden- und das Studierendenwohnen
aufschlüsseln)?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder mit Blick
auf die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in die Pflicht
zu nehmen?
7. Fordert der Bund von den Ländern regelmäßige Berichte zur Umsetzung
der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ ein, und wenn nein,
warum nicht?
8. Inwiefern ist die Schaffung von Wohnheimplätzen für den
Blockschulunterricht von der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“ umfasst (vor
dem Hintergrund, dass insbesondere bei der Unterbringung von
Landesfachklassen in stark spezialisierten Berufen regelmäßig längere
Unterrichtsblöcke an zentralen Schulstandorten notwendig sind)?
9. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der im o. g. Koalitionsvertrag
vereinbarten Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene, und
wann wird diese ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen?
a) Wie begründet die Bundesregierung, dass 300 000 Euro, die im
Bundeshaushalt für diese Anlaufstelle vorgesehen sind, ausreichen, und
wie viele Euro davon sind noch für dieses Jahr übrig?
b) Inwieweit bindet das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der Konzeptentwicklung für die
Kompetenzstelle bzw. Anlaufstelle bereits existierende Träger wie das
AzubiWerk München oder die Kolpingwerke direkt ein?
10. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wohnraum für Auszubildende, dass diese Zielgruppe bei
Ausbildungsbeginn zum Teil minderjährig ist und – anders als Studierende – u. a. eine
sozialpädagogische Begleitung sowie eine ganzjährige Unterbringung
(keine Semesterferien) benötigt?
11. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von
Wohnraum für Auszubildende, dass auch Menschen mit Behinderungen
zur Zielgruppe gehören und teilweise barrierefreien Wohnraum
benötigen?
12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Gründung
unabhängiger „Azubiwerke“ zu fördern, die spezifisch auf die Bedürfnisse von
Auszubildenden (wie z. B. pädagogische Begleitung, geringere Mieten)
ausgerichtet sind?
13. Plant die Bundesregierung, die Vorgabe bestimmter Kriterien (z. B.
Gemeinnützigkeit, Mietobergrenzen) Anbietern von Azubi-Wohnen
verbindlich vorzuschreiben?
14. Inwiefern differenziert die Bundesregierung zwischen der Förderung von
„Azubi-Wohnen“ durch gemeinnützige Träger und dem sogenannten
Mitarbeitendenwohnen durch Unternehmen?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass betriebliche
Werkswohnungen allein keine Lösung für die Wohnungsnot von Auszubildenden
sind, weil hier Abhängigkeitsverhältnisse entstehen können (Verlust der
Wohnung bei Kündigung) und oft keine pädagogische Begleitung
stattfindet?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
bei gefördertem Wohnraum für Auszubildende demokratische
Mitbestimmungsstrukturen (z. B. Wohnheimsräte) implementiert werden, um
Selbstwirksamkeit und Demokratieerfahrung zu fördern?
Berlin, den 20. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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