Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5081)
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Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5081)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5728
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5081 –
Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Deutsche Industrie- und
Handelskammer“ (DIHK) beteiligte, wurde der Vorschlag 41101 – Photovoltaik-
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) – aufgenommen, der eine An-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 5. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
passung der Energiegesetzgebung vorsieht (www.destatis.de/DE/Themen/Staa
t/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 353).
Die DIHK weist mit ihrem Vorschlag auf eine Doppelmeldung hin, denn die
Angaben und Daten der jeweiligen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurden
bereits vom Errichter der Anlage dem Netzbetreiber übermittelt. Die BNetzA,
als zuständiger Regulierer, erfragt dieselben Angaben und Daten separat noch
einmal vom Errichter. Diese Doppelmeldung führt zu einer zusätzlichen
Belastung des Anlagenerbauers, die zudem noch fehleranfällig ist. Eine
Übermittlung der Angaben und Daten zur PV‑Anlage sollte vom Netzbetreiber
direkt an die BNetzA erfolgen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek
osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b
lob=publicationFile, S. 353).
Die damalige Bundesregierung hat die mit dem Vorschlag 41101
einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung des Vorschlages erkannt und sich
für eine Umsetzung ausgesprochen, die mit einer Anpassung der
Energiegesetzgebung verbunden ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost
en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoring
bericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 219).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 41101
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 41101 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden u. a.
Daten zu Stromerzeugungseinheiten (insbesondere Solaranlagen) und deren
Betreiber erfasst. Die Registrierung im MaStR erfolgt durch den Anlagenbetreiber
(ABR). Die eingegebenen Daten werden anschließend vom Netzbetreiber
ergänzt und soweit möglich im Rahmen einer Netzbetreiberprüfung überprüft.
Eine Überprüfung ist nur möglich, wenn die Daten ebenfalls im Rahmen des
Netzanschlussprozesses beim Netzbetreiber erfasst werden. Dieses Vorgehen
gewährleistet die hohe Datenqualität im MaStR.
Dieses Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt und aufgezeigt, dass die
Datenstände bei den Netzbetreibern nicht immer aktuell sind und die Registrierung
im MaStR auch zu einer besseren Datenqualität bei den Netzbetreibern führt.
Weiterhin stünden den Netzbetreibern nicht alle zur Registrierung im MaStR
notwendigen Daten zur Verfügung, so dass der Anlagenbetreiber in jedem Fall
seine Daten ergänzen müsste. Mit der Registrierung im MaStR sind Rechte und
Pflichten für den Anlagenbetreiber verbunden, z. B. ist die Registrierung
Voraussetzung für den Erhalt von Förderzahlungen nach dem EEG oder KWKG.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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