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Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5081)

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5728 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5081) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5728 21. Wahlperiode 05.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5081 – Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ (DIHK) beteiligte, wurde der Vorschlag 41101 – Photovoltaik- Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) – aufgenommen, der eine An- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. passung der Energiegesetzgebung vorsieht (www.destatis.de/DE/Themen/Staa t/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea bfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 353). Die DIHK weist mit ihrem Vorschlag auf eine Doppelmeldung hin, denn die Angaben und Daten der jeweiligen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurden bereits vom Errichter der Anlage dem Netzbetreiber übermittelt. Die BNetzA, als zuständiger Regulierer, erfragt dieselben Angaben und Daten separat noch einmal vom Errichter. Diese Doppelmeldung führt zu einer zusätzlichen Belastung des Anlagenerbauers, die zudem noch fehleranfällig ist. Eine Übermittlung der Angaben und Daten zur PV‑Anlage sollte vom Netzbetreiber direkt an die BNetzA erfolgen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiek osten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b lob=publicationFile, S. 353). Die damalige Bundesregierung hat die mit dem Vorschlag 41101 einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung des Vorschlages erkannt und sich für eine Umsetzung ausgesprochen, die mit einer Anpassung der Energiegesetzgebung verbunden ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoring bericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 219). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 41101 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur werden u. a. Daten zu Stromerzeugungseinheiten (insbesondere Solaranlagen) und deren Betreiber erfasst. Die Registrierung im MaStR erfolgt durch den Anlagenbetreiber (ABR). Die eingegebenen Daten werden anschließend vom Netzbetreiber ergänzt und soweit möglich im Rahmen einer Netzbetreiberprüfung überprüft. Eine Überprüfung ist nur möglich, wenn die Daten ebenfalls im Rahmen des Netzanschlussprozesses beim Netzbetreiber erfasst werden. Dieses Vorgehen gewährleistet die hohe Datenqualität im MaStR. Dieses Vier-Augen-Prinzip hat sich bewährt und aufgezeigt, dass die Datenstände bei den Netzbetreibern nicht immer aktuell sind und die Registrierung im MaStR auch zu einer besseren Datenqualität bei den Netzbetreibern führt. Weiterhin stünden den Netzbetreibern nicht alle zur Registrierung im MaStR notwendigen Daten zur Verfügung, so dass der Anlagenbetreiber in jedem Fall seine Daten ergänzen müsste. Mit der Registrierung im MaStR sind Rechte und Pflichten für den Anlagenbetreiber verbunden, z. B. ist die Registrierung Voraussetzung für den Erhalt von Förderzahlungen nach dem EEG oder KWKG. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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