polradar

Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4883)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5191 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4883) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5191 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4883 – Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutsche Bauernverband e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 35103 – „Beschränkung des Zeitfenstern [sic!] zur Nachforderung von Unterlagen bei BImSchG-Genehmigungsanträ- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gen“ eine Anpassung der Bestimmung für Genehmigungsverfahren in § 7 der 9 Bundes-Immissionsschutzverordnung gefordert. Im Detail sprach sich der Verband für eine „verbindliche Beschränkung des Zeitfensters für Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen“ aus. Dies solle mit dem Ergebnis geschehen, dass die Unterlagen automatisch als vollständig gelten sollten, wenn ein Zeitfenster von drei Monaten überschritten werde (www.destatis.de/DE/Th emen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/v erbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 327). Die damalige Bundesregierung sprach sich wegen des Gefahrenpotenzials der Anlagen gegen die Aufnahme der Forderungen aus (www.destatis.de/DE/The men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver baendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 195). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 9. Juli 2024) wurde dem mit dem Vorschlag bezweckten Ziel (Beschleunigung der Vollständigkeitsprüfung durch die Behörde) durch verschiedene Anpassungen des § 7 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BimSchV) bereits Rechnung getragen. Um zu vermeiden, dass durch mehrfache Nachforderung von Unterlagen Verfahren zeitlich verzögert werden, wurde in § 7 Absatz 1 Satz 4 der 9. BImSchV vorgesehen, dass die Genehmigungsfrist nach § 10 Absatz 6a Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Ablauf der Frist nach Satz 1 oder Satz 2 oder, sofern die Behörde nach Satz 3 den Antragsteller zur Ergänzung aufgefordert hat, mit Eingang der von der Behörde erstmalig nachgeforderten Unterlagen, zu laufen beginnt. Nicht zielführend ist indes der Vorschlag, dass die Unterlagen automatisch als vollständig gelten, wenn ein bestimmtes Zeitfenster abgelaufen ist. In diesem Fall wäre der Genehmigungsbehörde keine belastbare Prüfung möglich, sodass der Antrag im Ergebnis abgelehnt werden muss. In der Konsequenz müsste der Vorhabenträger einen gänzlich neuen Antrag stellen. Dies steht einer Verfahrensbeschleunigung entgegen. Im Übrigen hat die Genehmigungsbehörde nach § 7 Absatz 1 Satz 3 der 9. BImSchV den Antragsteller bereits jetzt – im Falle der Unvollständigkeit – unverzüglich aufzufordern, den Antrag oder die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergänzen. 2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 35103 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie wird das Gefahrenpotenzial von Anlagen im Allgemeinen unterteilt oder untergliedert (die nicht erfolgte Umsetzung der Regelung wurde durch die Bundesregierung aufgrund des Gefahrenpotenzials der Anlagen abgelehnt), und inwieweit weicht ggf. die Einstufung von erneuerbaren Energien von der Einstufung bzw. Untergliederung in der Hauptfrage ab? Hinsichtlich des Gefahrenpotentials einer nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage wird auf die §§ 1, 3 und 4 BImSchG verwiesen. Anlagentypen, die ein entsprechendes Beeinträchtigungspotenzial besitzen, sind in Anlage 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgeführt. Die in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Anpassungen in § 7 der 9. BImSchV sind nicht auf EE-Anlagen begrenzt. 4. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes- Immissionsschutzverordnung unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf Vollständigkeit von der Genehmigungsbehörde überprüft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 5. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Anträgen nach Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes- Immissionsschutzverordnung bei der Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsbehörde die Frist in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei Wochen verlängert (bitte die begründeten einmaligen Fälle auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Wie viele Anträge galten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsbehörde nach Überschreiten des Zeitfensters zur Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen automatisch als vollständig? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 7. Plant die Bundesregierung, diesbezüglich konkrete Maßnahmen zu setzen (vgl. Frage 6), und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen