Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4882)
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Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4882)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5281
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4882 –
Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die Stiftung Familienunternehmen und
Politik beteiligte, wurde der Vorschlag 74108 – „A1-Bescheinigung
digitalisieren“ aufgenommen. Gefordert wird, dass die arbeits- und sozialversiche-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungspflichtigen Meldeverfahren reduziert werden. Im Einzelnen wurden die
Anwendung der „Once-Only-Lösung“ nach französischem Vorbild, die
Einführung eines zentralen EU-weiten Portals etc. genannt (www.destatis.de/DE/
Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste
n/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 49).
Der Vorschlag wurde von der damaligen Bundesregierung geprüft. Die
Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung ist nicht im nationalen Recht verankert,
sondern auf europäischer Ebene durch die Verordnungen zur Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer 883/2004 und
987/2009) geregelt. Eine Reduzierung der bürokratischen Anforderungen
kann nur auf europäischer Ebene erreicht werden. Die Bundesregierung
beteiligt sich aus diesem Grund an der von der Europäischen Kommission
eingerichteten und geleiteten Working Group zur eDeclaration. Ihr obliegt die
Entwicklung einer europaweit einheitlichen Meldemöglichkeit für
arbeitsrechtliche Entsendemeldungen (zentrales EU-weites Portal). Die Mitarbeit in der
Working Group ist freiwillig. Im Mai 2024 bekannten sich insgesamt
neun Länder, wie Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland,
Polen, Griechenland, Slowenien, Ungarn und Portugal zur freiwilligen
Teilnahme und Mitarbeit in der Working Group (www.destatis.de/DE/Themen/Sta
at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 355; www.gtai.de/d
e/trade/eu/recht/freiwillige-einfuehrung-der-edeclaration-in-der-eu-1781110).
1. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74108 der Verbändeabfrage von
der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und
wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts
im Rahmen der Verbändebefragung, aus der sich die Beantwortung der
Frage ergibt.
2. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich
zu den bereits bekannten neun Ländern an der Working Group zur
eDeclaration beteiligt?
3. Wie viele Treffen der Working Group zur eDeclaration gab es in den
Jahren 2024 und 2025?
4. Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an den Treffen der
Working Group zur eDeclaration teil?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Informationen zu der „Expert Group on a common electronic form for the
declaration of posting of workers“ können auf der Website der Europäischen
Kommission eingesehen werden (https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-re
gister/screen/expert-groups/consult?lang=en&groupID=3910). Diese beinhalten
auch die Angaben zu den Mitgliedern und Sitzungen. Die Teilnahme der
Bundesregierung erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
5. Wurde die Thematik der als überbordend empfundenen Bürokratie der
A1-Bescheinigung nach Kenntnis der Bundesregierung auf etwaigen
Treffen der EU-Staatschefs in den Jahren 2024 und 2025 diskutiert?
Eine offizielle Befassung des Europäischen Rats mit der Thematik „A1-
Bescheinigungen“ fand nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024
und 2025 nicht statt.
6. Kennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Once-Only-
Lösung nach französischem Vorbild, bei der ein mittels
Sozialversicherungsdaten vorausgefülltes Formular zur Verfügung gestellt wird?
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Kenntnisse des
französischen Antragssystems vor.
7. Wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für ein zentrales
EU-weites Portal einsetzen, in dem alle Prozesse für A1-
Bescheinigungen gebündelt werden?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, gemäß den Vorschlägen der Stiftung
Familienunternehmen und Politik ein Portal einzurichten, in dem alle
relevanten Informationen zur Entsendung von Beschäftigten ins Ausland
gebündelt werden?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, wie soll ein diesbezügliches Portal nach
Überlegungen der Bundesregierung aussehen, und wann ist mit einer
etwaigen Umsetzung zu rechnen?
10. Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für eine
intensive Kooperation und Harmonisierung der europäischen Mitgliedstaaten
untereinander einsetzen, wenn ja, welche Vorschläge hat diesbezüglich
die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts
im Rahmen der Verbändebefragung. Die hierin angesprochene Idee einer
Zusammenführung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen
Meldeverfahren wurde mittlerweile durch die Europäische Kommission aufgegriffen. Diese
hat angekündigt, eine „Prüfung der Möglichkeit, die Verfahren zur Beantragung
eines portablen Dokuments A1 und zum Ausfüllen der Entsendemeldung
technisch so zusammenzuführen, dass der Antragsteller die gleichen Daten nur
einmal angeben muss“, durchzuführen.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission diese Idee
nunmehr aufgreift.
11. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene zur Einführung einer
Europäischen Sozialversicherungskarte als Nachweis für die nationale
Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung einsetzen, wenn ja, wann ist
mit einem diesbezüglichen Ergebnis zu rechnen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung unterstützt ausweislich des Koalitionsvertrags für die
21. Legislaturperiode, „einen europäischen Sozialversicherungsausweis mit
digitaler Identität (EUDI-Wallet).“ Die Europäische Kommission hat einen
entsprechenden Vorschlag angekündigt (ESSPass). Die Bundesregierung wird den
Vorschlag in o. g. Lichte prüfen.
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ISSN 0722-8333
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