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Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4882)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5281 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4882) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5281 21. Wahlperiode 07.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4882 – Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich die Stiftung Familienunternehmen und Politik beteiligte, wurde der Vorschlag 74108 – „A1-Bescheinigung digitalisieren“ aufgenommen. Gefordert wird, dass die arbeits- und sozialversiche- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rungspflichtigen Meldeverfahren reduziert werden. Im Einzelnen wurden die Anwendung der „Once-Only-Lösung“ nach französischem Vorbild, die Einführung eines zentralen EU-weiten Portals etc. genannt (www.destatis.de/DE/ Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste n/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 49). Der Vorschlag wurde von der damaligen Bundesregierung geprüft. Die Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung ist nicht im nationalen Recht verankert, sondern auf europäischer Ebene durch die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009) geregelt. Eine Reduzierung der bürokratischen Anforderungen kann nur auf europäischer Ebene erreicht werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aus diesem Grund an der von der Europäischen Kommission eingerichteten und geleiteten Working Group zur eDeclaration. Ihr obliegt die Entwicklung einer europaweit einheitlichen Meldemöglichkeit für arbeitsrechtliche Entsendemeldungen (zentrales EU-weites Portal). Die Mitarbeit in der Working Group ist freiwillig. Im Mai 2024 bekannten sich insgesamt neun Länder, wie Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland, Polen, Griechenland, Slowenien, Ungarn und Portugal zur freiwilligen Teilnahme und Mitarbeit in der Working Group (www.destatis.de/DE/Themen/Sta at/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea bfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 355; www.gtai.de/d e/trade/eu/recht/freiwillige-einfuehrung-der-edeclaration-in-der-eu-1781110).  1. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74108 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts im Rahmen der Verbändebefragung, aus der sich die Beantwortung der Frage ergibt.  2. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu den bereits bekannten neun Ländern an der Working Group zur eDeclaration beteiligt?  3. Wie viele Treffen der Working Group zur eDeclaration gab es in den Jahren 2024 und 2025?  4. Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an den Treffen der Working Group zur eDeclaration teil? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Informationen zu der „Expert Group on a common electronic form for the declaration of posting of workers“ können auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden (https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-re gister/screen/expert-groups/consult?lang=en&groupID=3910). Diese beinhalten auch die Angaben zu den Mitgliedern und Sitzungen. Die Teilnahme der Bundesregierung erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.  5. Wurde die Thematik der als überbordend empfundenen Bürokratie der A1-Bescheinigung nach Kenntnis der Bundesregierung auf etwaigen Treffen der EU-Staatschefs in den Jahren 2024 und 2025 diskutiert? Eine offizielle Befassung des Europäischen Rats mit der Thematik „A1- Bescheinigungen“ fand nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 nicht statt.  6. Kennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Once-Only- Lösung nach französischem Vorbild, bei der ein mittels Sozialversicherungsdaten vorausgefülltes Formular zur Verfügung gestellt wird? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Kenntnisse des französischen Antragssystems vor.  7. Wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für ein zentrales EU-weites Portal einsetzen, in dem alle Prozesse für A1- Bescheinigungen gebündelt werden? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht?  8. Plant die Bundesregierung, gemäß den Vorschlägen der Stiftung Familienunternehmen und Politik ein Portal einzurichten, in dem alle relevanten Informationen zur Entsendung von Beschäftigten ins Ausland gebündelt werden?  9. Wenn Frage 8 bejaht wird, wie soll ein diesbezügliches Portal nach Überlegungen der Bundesregierung aussehen, und wann ist mit einer etwaigen Umsetzung zu rechnen? 10. Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für eine intensive Kooperation und Harmonisierung der europäischen Mitgliedstaaten untereinander einsetzen, wenn ja, welche Vorschläge hat diesbezüglich die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche Stellungnahme der Ressorts im Rahmen der Verbändebefragung. Die hierin angesprochene Idee einer Zusammenführung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Meldeverfahren wurde mittlerweile durch die Europäische Kommission aufgegriffen. Diese hat angekündigt, eine „Prüfung der Möglichkeit, die Verfahren zur Beantragung eines portablen Dokuments A1 und zum Ausfüllen der Entsendemeldung technisch so zusammenzuführen, dass der Antragsteller die gleichen Daten nur einmal angeben muss“, durchzuführen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission diese Idee nunmehr aufgreift. 11. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene zur Einführung einer Europäischen Sozialversicherungskarte als Nachweis für die nationale Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung einsetzen, wenn ja, wann ist mit einem diesbezüglichen Ergebnis zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt ausweislich des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode, „einen europäischen Sozialversicherungsausweis mit digitaler Identität (EUDI-Wallet).“ Die Europäische Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag angekündigt (ESSPass). Die Bundesregierung wird den Vorschlag in o. g. Lichte prüfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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