Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten
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Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt - Risiken, Folgen und Handlungsmöglichkeiten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5004
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karl Bär, Steffi Lemke, Julia Schneider, Lisa Badum, Harald
Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Claudia Müller, Dr. Andrea Lübcke, Victoria
Broßart, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt – Risiken, Folgen und
Handlungsmöglichkeiten
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle
(PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Phosphat, Schwermetalle sowie Pestizide werden seit Jahren
in deutschen Gewässern und in der Umwelt nachgewiesen. Sie gelten in
zunehmendem Maße als relevante Belastungsfaktoren für Trinkwasserressourcen,
aquatische Ökosysteme und die marine Umwelt. Untersuchungen von Umwelt-
und Fachbehörden belegen, dass sich diese Stoffe teilweise über sehr lange
Zeiträume in Böden, Sedimenten, Organismen und entlang der Nahrungskette
anreichern. Damit sind erhebliche Risiken sowohl für die menschliche
Gesundheit – etwa durch Beeinträchtigungen des Immunsystems sowie hormonelle
und reproduktionstoxische Effekte – als auch für Biodiversität und aquatische
Lebensgemeinschaften verbunden.
Gleichzeitig stehen Wasserversorger, Städte und Gemeinden, Landwirtschaft,
Industrie, Fischerei und Tourismus wegen wachsender Umweltprobleme wie
niedriger Wasserstände, Fischsterben oder Blaualgen vor großen
wirtschaftlichen Problemen. Teure Wasseraufbereitung, Nutzungseinschränkungen,
Haftungsfragen und notwendige Umstellungen treiben die Kosten in die Höhe.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnen ein konsequenter Gewässerschutz und
die gezielte Entwicklung schadstoffarmer Technologien an Bedeutung, da sie
nicht nur weitere Belastungen begrenzen, sondern zugleich erhebliche
wirtschaftliche Chancen eröffnen und langfristig Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) und des
Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) weist darauf hin, dass die
volkswirtschaftlichen Schäden in Deutschland infolge unzureichenden Wassermanagements –
etwa durch Verschmutzung, Wasserknappheit oder Extremereignisse – bis 2050
ein Volumen von bis zu 500 bis 625 Mrd. Euro erreichen könnten.
Demgegenüber stehen vergleichsweise deutlich geringere zusätzliche Investitionssummen
in gezielte Maßnahmen zum Wasserschutz in Höhe von rund 15 bis 20 Mrd.
Euro bis 2050 – ein Nichthandeln ist somit deutlich teurer.
Gleichzeitig besteht für die ohnehin anstehende Modernisierung sowie akut
notwendige Klimaanpassung und Sicherheit der Wasser- und
Abwasserinfrastruktur ein erheblicher Investitionsbedarf. Vor diesem Hintergrund fragen wir
die Bundesregierung, wie sie die ökologischen, gesundheitlichen und
ökonomischen Risiken bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um den
Gewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserschutz wirksam, zeitnah, vorsorgend
und generationengerecht zu verbessern und zu sichern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß
und die zeitliche Entwicklung der Belastung von
a) Trinkwasser,
b) Grundwasser,
c) Flüssen, Kanälen, Seen (inklusive Badegewässern), Bächen sowie
Kleingewässern,
d) Nord- und Ostsee (sowie angrenzenden Küstengewässern),
e) grundwasserabhängigen Schutzgebieten (z. B. relevante Natura-2000-
und Naturschutzgebiete wie für Moore, Wälder, Auen, Seen)
mit Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte
Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen und
Pestiziden (inklusive Bioziden); (bitte jeweils getrennt nach Stoffgruppen und,
soweit möglich, nach Einzelstoffen sowie nach Bundesländern,
Einzugsgebieten und Messstellen aufschlüsseln)?
2. Welche bundesweiten und länderübergreifenden Monitoringprogramme
erheben derzeit Daten zu den in Frage 1 genannten Stoffgruppen in den
Fragen 1a bis 1e erfragten Gewässerkategorien (einschließlich Roh- und
Trinkwasser), und welche Behörden oder Institutionen sind jeweils
zuständig?
3. In welchem Umfang werden im Rahmen der Überwachung nach
Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie, Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie, UQN (Umweltqualitätsnormen)-Richtlinie sowie der
Trinkwasserverordnung Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS),
Polychlorierte Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE),
Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle,
Biozide und Pestizide systematisch erfasst, und sieht die Bundesregierung in
der aktuellen Erhebungssystematik Lücken, und wenn ja, welche (z. B.
Stoffumfang, räumliche Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen)?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung der
Überwachung nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie,
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie sowie der
Trinkwasserverordnung durch die Bundesländer (z. B. Stoffumfang, räumliche
Abdeckung, Messhäufigkeit, Nachweisgrenzen) in Bezug auf Per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückstände, Nitrat, Schwermetalle und Pestizide, und welche
Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus?
5. Welche jeweils fünf am stärksten oder besonders belasteten Gebiete oder
Wasserkörper sind der Bundesregierung hinsichtlich jeder der in Frage 1
genannten Stoffgruppen bekannt, und welche Angaben liegen hierzu
jeweils zur Stoffgruppe, zum Gewässertyp, zur Höhe der gemessenen
Belastung sowie zur vermuteten bzw. bekannten Eintragsquelle vor?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Trends der Belastung
(zu- oder abnehmende Konzentrationen) der genannten Stoffgruppen in
den vergangenen zehn Jahren vor, und wie bewertet sie diese Entwicklung
im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und
der Nationalen Wasserstrategie, einschließlich des derzeit in Abstimmung
befindlichen Updates der Liste der prioritären Stoffe?
7. Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für die
Bevölkerung durch das derzeitige und zu erwartenden Vorkommen von Per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und
Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat, Schwermetallen, Pestiziden (inklusive
Bioziden) in Trinkwasser, Lebensmitteln aus aquatischen und marinen
Ökosystemen (z. B. Fische und Rundmäuler, Muscheln, Krustentiere,
Schnecken) sowie durch andere Expositionspfade, z. B. Badegewässer,
Bewässerungswasser), und auf welche Studien und Untersuchungen stützt
sich die Bundesregierung hierbei?
8. In welchen Regionen ist die Bevölkerung durch derzeitige und zu
erwartende Grenz- und Schwellenwertüberschreitungen betroffen (bitte nach
den in Frage 1 genannten Kriterien auflisten)?
9. Auf welchen toxikologischen Bewertungen, Leit- und Grenzwerten (u. a.
von European Food Safety Authority (EFSA),
Weltgesundheitsorganisation (WHO), European Chemicals Agency (ECHA), Umweltbundesamt
(UBA), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) stützt die
Bundesregierung ihre Einschätzung der Gefahren für besonders sensible Gruppen
wie Kinder, Schwangere, stillende Mütter und immungeschwächte
Personen?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anreicherung der
genannten Stoffgruppen in Organismen (inklusive Bioakkumulation und
Biomagnifikation in der Nahrungskette) sowie zu subletalen Effekten auf
aquatische und marine Organismen und Ökosysteme vor, und wie
bewertet sie diese im Hinblick auf die Erhaltung der Biodiversität und die
Funktionsfähigkeit der Ökosysteme?
11. Wie bewertet die Bundesregierung kombinierte Wirkungen und
sogenannte Cocktaileffekte (Mischungstoxizität) beim gleichzeitigen Auftreten
mehrerer der genannten Stoffgruppen in Gewässern oder Organismen,
welche Forschungsprojekte fördert sie in diesem Zusammenhang, und
welchen Beitrag könnte eine Stärkung sowie Weiterentwicklung der EU-
Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation
and Restriction of Chemicals) zur verbesserten Berücksichtigung solcher
Effekte leisten?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Effekte der
Schädigung von Wasserorganismen und Organismen, die Teile ihrer
Lebenszyklen in Gewässern verbringen, auf Nahrungsketten und die Reproduktion
von Nützlingen vor?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwiefern
Temperaturveränderungen im Untergrund Einfluss auf die Mobilisation,
Veränderung und Wirkung der genannten Stoffe auf das Grundwasser
einschließlich seiner Biozönose nehmen, und wenn ja, welche?
14. Inwieweit hält die Bundesregierung darüber hinaus die bestehenden
Regelwerke, Grenzwerte und Vorsorgeansätze im Wasser-, Chemikalien-,
Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht für ausreichend, um die
beschriebenen Gesundheits- und Umweltrisiken wirksam zu begrenzen, und wo
sieht sie konkreten Änderungs- oder Ergänzungsbedarf?
15. Welche Hauptquellen und Eintragspfade der genannten Stoffgruppen in
Trinkwasser, Grundwasser, Fließgewässer, Binnengewässer,
Küstengewässer, Meere und grundwasserabhängige Schutzgebiete sieht die
Bundesregierung in Deutschland (z. B. Landwirtschaft, Industrie,
Kommunalabwässer, Krankenhausabwässer, Klärschlammverwertung,
Verkehrssektor, Verbraucherprodukte, Energiesektor inklusive Offshore-Aktivitäten,
Schifffahrt, Straßenverkehr)?
16. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS-
haltige Pestizide (inklusive Biozide), Düngemittel, Haushaltswaschmittel,
Arzneimittelanwendungen in Human- und Veterinärmedizin sowie
Industriechemikalien (inklusive Pharma- und Kosmetikindustrie) für die
Belastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, und welche Daten
liegen der Bundesregierung genau hierzu vor (bitte nach Stoffgruppen und
Sektoren aufschlüsseln)?
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das
Verursacherprinzip im Zusammenhang mit den Einträgen der genannten Stoffgruppen
in Gewässer konsequent anzuwenden, und welche Instrumente der
Kostenwälzung bzw. Haftung (z. B. Abgaben, Fonds, Rückstellungspflichten,
erweiterte Produzentenverantwortung) werden je Stoffgruppe prioritär
geprüft oder bereits umgesetzt?
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über punktuelle
Einleitungen durch Produzenten oder verarbeitende Betriebe vor, und wie gestaltet
sich in diesen Fällen die Meldekette?
19. Plant die Bundesregierung eine Offenlegungspflicht für eingeleitete
Substanzen seitens der potenziellen Einleiter, insbesondere aus der Industrie,
und wenn ja, wie soll diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum
nicht?
20. Ist der Bundesregierung der Umstand, dass in den Niederlanden, wo rund
ein Drittel der Gesamtbevölkerung ihr Trinkwasser direkt oder indirekt
aus dem Rhein bezieht, in den vergangenen Jahren nach Angaben des
niederländischen Verbandes der Wasserversorgungsunternehmen „RIWA-
Rijn“ infolge einer zu hohen Chemikalienbelastung durch Einleitungen
auf deutscher Seite in mindestens 13 Fällen die Pumptätigkeit eingestellt
werden musste, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht sie
daraus, und wie will sie hier künftig Abhilfe schaffen (vgl. https://correcti
v.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2026/02/03/wie-die-industrie-den-
rheinmit-unbekannten-stoffen-verschmutzt/)?
21. Wie setzt die Bundesregierung die EU-rechtlichen Vorgaben (u. a.
Trinkwasserrichtlinie, geltende und neue Bestimmungen der
Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien, Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie, UQN-Richtlinie, Nitratrichtlinie,
Pflanzenschutzmittelrecht, Chemikalienrecht bzw. REACH) im Hinblick auf Per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Polychlorierte Biphenyle (PCB),
Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik, Human- und Tierarzneimittel, Nitrat,
Phosphat, Schwermetalle, Biozide und Pestizide um, welche noch offenen
Umsetzungsbedarfe sieht sie, und wie werden die rechtlichen Vorgaben
mit welchen Ergebnissen kontrolliert?
22. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten bei den
bestehenden Wasserhaushaltsgesetzen und weiteren gesetzlichen Grundlagen der
Bundesländer, und wenn ja, welche, und will die Bundesregierung die
Länder ggf. unterstützen?
23. Welche konkreten Aktionen sieht die Nationale Wasserstrategie,
einschließlich ihrer Umsetzungsfahrpläne und flankierenden Programme, zur
Reduktion der genannten Stoffgruppen vor (präventive Maßnahmen an
der Quelle, Minimierung von Einträgen, Ausbau von Monitoring und
Forschung, Anpassung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren etc.)?
24. Welche Regelungen gelten aktuell in der Trinkwasserverordnung sowie in
sonstigen einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (z. B.
Oberflächengewässerverordnung, Grundwasserverordnung,
Abwasserverordnung) hinsichtlich der genannten Stoffgruppen, und plant die
Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig Änderungen (sachgerecht
angepasste Grenzwerte, zusätzliche Parameter, neue Indikatorstoffe,
Meldepflichten), und wenn ja, welche?
25. In welchem Umfang setzt die Bundesregierung auf technische
Maßnahmen der Wasser- und Abwasserbehandlung (z. B. Aktivkohle,
Membranverfahren, Ozonung, vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen), um Einträge
oder Konzentrationen der genannten Stoffgruppen zu senken, und welche
Förderprogramme bestehen hierfür?
26. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Mikroplastik (inklusive
Reifenabrieb, Fasern aus Textilien, Abrieb in Kläranlagen, Kosmetika,
Beschichtungen etc.) in Gewässern hat die Bundesregierung bereits umgesetzt bzw.
welche plant sie, und wie bewertet sie deren Wirksamkeit?
27. Welche Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von DTPMP
(Diethylentriaminpentamethylenphosphonsäure) und verwandten
Aminopolyphosphonaten aus Haushaltswaschmitteln sowie der hiermit verbundenen
Umwandlungsprozesse von Glyphosat hat die Bundesregierung bislang
ergriffen oder beabsichtigt sie, zu ergreifen?
28. Welche Wirkung entfaltet die schrittweise Beschränkung der Gruppe der
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestiziden (inklusive
Bioziden), Arzneimittelwirkstoffen oder anderer Stoffe mit persistenten,
bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften oder persistenten, mobilen
und toxischen oder sehr persistenten und sehr mobilen oder sehr
persistenten und sehr bioakkumulierende Eigenschaften im Instrumentenmix der
Bundesregierung, und welche nationalen bzw. europäischen Initiativen
unterstützt sie hierzu konkret?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Genehmigung der
Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Gewässer
durch die Wasserbehörden der Länder, und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht sie daraus?
30. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage, ob die
Genehmigung der Einleitung von Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
(PFAS) durch die Wasserhaushaltsgesetze der Länder in Gewässer durch
den rechtlichen Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes möglich
ist, und wenn ja, wie lautet diese?
31. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (u. a. Investitionsbedarfe,
Betriebskosten, Gebührenentwicklungen, Wettbewerbsfähigkeit) erwartet die
Bundesregierung für
a) Wasserversorgungsunternehmen,
b) Abwasserentsorger,
c) Landwirtschaftsbetriebe,
d) Industrie- und Gewerbebetriebe,
e) Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,
f) Tourismusunternehmen und
g) Unternehmen der Mineralwasserbranche und Brauereien
durch aktuell bestehende und geplante Maßnahmen zum Schutz der
Gewässer vor den genannten Stoffgruppen?
32. Welche wirtschaftlichen Nachteile sind nach Auffassung der
Bundesregierung kurz- sowie langfristig zu erwarten, wenn diese Maßnahmen nicht
ergriffen werden (beispielsweise hinsichtlich Nitrat- und
Schadstoffbelastungen, Badeverboten, Entnahmeverboten, Wasserknappheit u. a. m.)?
33. Welche Erkenntnisse liegen zur Belastung von Trinkwasserressourcen mit
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Nitrat, Phosphat und
anderen Stoffen vor, die eine kostenintensive zusätzliche Aufbereitung oder
die Stilllegung von Wassergewinnungsgebieten erforderlich machen, und
wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden
jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden?
34. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung
schadstoffarmer Produktions- und Anwendungsverfahren, Substitution
gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz sowie
innovativer Wasseraufbereitungstechnologien wirtschaftliche Chancen für
den Industriestandort Deutschland, und welche Förderprogramme bzw.
industriepolitischen Initiativen existieren in diesem Bereich?
35. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Entwicklung und Anwendung
schadstoffarmer Produktions- und Ausbringungsverfahren, der
Substitution gefährlicher Stoffe, naturbasierter Lösungen für den Gewässerschutz
sowie innovativer Wasseraufbereitungstechnologien einen substanziellen
nationalen Beitrag insbesondere zur Erreichung der Sustainable
Development Goals (SDGs) Nummer 6 – „Sauberes Wasser und
Sanitärversorgung“ sowie Nummer 9 – „Industrie, Innovation und Infrastruktur“, zu
denen sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Form der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet hat?
36. Welche Kosten-Nutzen-Abwägungen liegen den strategischen
Entscheidungen im Bereich des chemischen Gewässerschutzes zugrunde
(einschließlich Gesundheitskosten, Umweltschäden, Verlust von
Ökosystemleistungen und unter Einbezug der durch die Klimakrise veränderten
Mengen- und damit Konzentrationsverhältnisse versus Investitions- und
Betriebskosten von Präventions- und Reinigungsmaßnahmen)?
37. Wie informiert die Bundesregierung Bevölkerung, betroffene Kommunen,
Wasserversorger, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Tourismus sowie
andere relevante Akteure über bestehende Risiken, Belastungssituationen
sowie mögliche Preisentwicklungen, und welche Kommunikations- und
Beteiligungsformate nutzt sie dafür (inklusive Transparenz bei Messdaten
und Hotspots)?
38. Welche nationalen und internationalen Forschungsprojekte (einschließlich
EU-Programme) zu Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS),
Polychlorierten Biphenyle (PCB), Bromdiphenylether (BDE), Mikroplastik,
Human- und Tierarzneimittelrückständen, Nitrat, Phosphat,
Schwermetallen, Bioziden und Pestiziden in Binnengewässern,
grundwasserabhängigen Schutzgebieten, Küstengewässern und Meeren werden von der
Bundesregierung (mit-)finanziert, und welche Schwerpunkte setzt sie dabei
(z. B. toxikologische Bewertung, Monitoringmethoden, Quellkontrolle,
Substitution, innovative Reinigungstechnologien)?
39. In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung auf EU- und
internationaler Ebene (z. B. in EU-Gremien, der OSPAR-Kommission zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks, der Helsinki-Kommission (HEL-
COM), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), internationalen
Flussgebietskommissionen und Grenzgewässerkommissionen) an der Reduktion der in Frage 1
genannten Stoffgruppen in Gewässern und Meeren mit, und welche
konkreten Initiativen, Beschlüsse oder Abkommen sind hier in Vorbereitung
oder bereits beschlossen?
40. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung zur
Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands der Gewässer,
grundwasserabhängiger Schutzgebiete sowie eines hohen Schutzniveaus
für die menschliche Gesundheit im Hinblick auf die genannten
Stoffgruppen für erforderlich, und in welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt
werden?
41. Welche konkreten Forschungen wurden und werden unternommen bzw.
gefördert, um die Auswirkungen der Temperaturveränderungen auf die
chemische und ökologische Qualität des Grundwassers zu ermitteln und
zu minimieren?
42. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die drohenden Schäden durch
Wasserverschmutzung in Grundwasser bzw. Trinkwasser bzw.
Oberflächengewässer und grundwasserabhängigen Schutzgebieten?
43. Mit welchen finanziellen Maßnahmen und Investitionen und/oder
regulatorischen Maßnahmen will die Bundesregierung die Schäden durch
Wasserverschmutzung vermeiden?
44. Wie und in welchem finanziellen Umfang wird die Bundesregierung das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur
Unterstützung und Sicherung der kommunalen
Wasserversorgungsinfrastruktur nutzen?
45. Wie werden innovative Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMUs), im Bereich von wasserschützenden Ersatzstoffen
und Alternativen unterstützt?
46. Wie wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene vorgesehene erweiterte
Herstellerverantwortung und die damit gesicherte Entlastung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern unterstützen?
47. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und
Förderung von Forschung und Entwicklung für wirksamen
Gewässerschutz hat die Bundesregierung aufgelegt beziehungsweise plant sie,
aufzulegen?
48. Welche notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Gesundheit wird die Bundesregierung in diesem Bereich weiterhin kurz- und
langfristig ergreifen?
49. Plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung und
Umsetzung betreffender Maßnahmen einzubinden, und wenn ja, wie?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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