Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
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Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5091
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung
Digitale Souveränität bildet eine existenzielle Voraussetzung staatlicher
Handlungsfähigkeit. Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen wird die
eigene digitale Handlungsfähigkeit staatlicher Akteure immer dringender.
Denn durch die Kombination aus offensichtlicher Unberechenbarkeit
außenpolitischer Maßnahmen der US-Administration und deren Schulterschluss mit
großen US-Tech-Konzernen steigen die Risiken der enormen Abhängigkeit des
Bundes von eben diesen Tech-Konzernen. So könnten künftig US-Konzerne
dazu gebracht werden, den Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen,
etwa zu Cloud-Services und bzw. oder weit verbreiteten Produkten
(beispielsweise Office-Anwendungen) für deutsche Behörden einzuschränken oder ihnen
wichtige funktionale oder Sicherheitsupdates vorzuenthalten, um ein
bestimmtes politisches Verhalten der Bundesregierung durchzusetzen.
Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan,
hat Microsoft im Mai 2025 schon einmal den E‑Mail-Zugang gesperrt,
nachdem US-Präsident Donald Trump den IStGH wegen seiner Haftbefehle gegen
den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen früheren
Verteidigungsminister Yoav Gallant mit Sanktionen belegt hatte (www.heise.de/ne
ws/Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digitale-Souve
raenitaet-10387368.html).
Open Source Software (OSS) kann für die Stärkung der digitalen Souveränität
einen wichtigen Beitrag leisten, sowohl auf individueller als auch auf
staatlicher Ebene und darüber hinaus, insbesondere kann sie die Abhängigkeit von
marktmächtigen Konzernen deutlich verringern und Lock-in-Effekte
verhindern. Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass sie „Open Source mit
den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt
voran[treiben wolle], unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (Zen-
DiS) […]“.
Das ZenDiS hatte die damalige Bundesregierung im Jahr 2022 gegründet. Bis
heute ist der Bund Alleingesellschafter dieser GmbH. Um seinen wichtigen
Auftrag, die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken,
erfüllen zu können, muss das ZenDiS ausreichend und nachhaltig mit
Finanzmitteln ausgestattet sein, woran es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
in der Vergangenheit mangelte. Einer Aufforderung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages im November 2024, Ausgabereste in Höhe von
34 Mio. Euro unverzüglich und vollumfänglich an die ZenDiS GmbH zu
übertragen, kam die Bundesregierung nicht nach, obwohl zu diesem Zeitpunkt
schon klar war, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen mindestens das
erste Halbjahr 2025 der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen würde und
eine zuverlässige Finanzierung von Aufträgen an das ZenDiS damit nicht
gesichert war.
Bei Gründung des ZenDiS im Dezember 2022 war bereits geplant, dass auch
die Länder der GmbH als Gesellschafter beitreten können. Über drei Jahre
später hat der Bund als derzeitiger Alleingesellschafter trotz regelmäßiger
Interessenbekundungen der Länder immer noch nicht die notwendigen formalen
Voraussetzungen dafür geschaffen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen
Bundestag teilte die Bundesregierung im März 2025 mit, der Antrag für das
Beteiligungsmodell mit der ersten Fassung der dazugehörigen Unterlagen sei
dem damaligen Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesrechnungshof bereits am 1. August 2024 übermittelt worden (Bundestagsdrucksache
20/15134, Antwort zu Frage 4c).
Die Digitalministerkonferenz hat die Bundesregierung per Beschluss im Mai
2025 nochmals aufgefordert, die Teilnahmemöglichkeit für die Länder
schnellstmöglich zu schaffen. Die Bundesregierung antwortete auf die
Schriftliche Einzelfrage der Abgeordneten Sonja Lemke am 27. Mai 2025, man
bearbeite die entsprechenden Aufgaben mit Priorität (https://dmk.rlp.de/fileadmin/d
mk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitaet_
OEV_beschluss.pdfhttps://dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/TO
P_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitaet_OEV_beschluss.pdf).
Nach einem Beitritt könnten die Länder die Produkte vom ZenDiS direkt
beziehen. Derzeit müssen sie diese Produkte von der govdigital e. G. beziehen, die
hierfür wiederum einen Preisaufschlag von ca. 2 Prozent berechnet, die die
Länderhaushalte zusätzlich und aus Sicht der Fragestellenden völlig unnötig
belasten.
Ein Schlüsselprojekt des ZenDiS ist die Entwicklung und Bereitstellung der
Office- und Kollaborationssuite openDesk als umfassende
Arbeitsplatzumgebung, die vollständig aus OSS-Anwendungen besteht. Seit Oktober 2024 ist
openDesk für den Einsatz in Behörden verfügbar und wird in zahlreichen
Behörden, v. a. im Bund und in den Ländern, produktiv eingesetzt.
In ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open
Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der
Bundesverwaltung“ teilte die Bundesregierung mit, ab 2025 solle die Umsetzung
und der breite Roll-Out von openDesk erfolgen (Bundestagsdrucksache
20/9641). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke teilte
die damalige Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache vom 19. März 2025
dann mit, die Maßnahme Souveräner Arbeitsplatz, die für den Roll-Out von
openDesk in der Bundesverwaltung verantwortlich sei, sei Anfang 2025
initiiert worden. Die konkrete Planung war nach Angaben der damaligen
Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
(Bundestagsdrucksache 20/15134).
Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrer Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung das Ziel ausgegeben, dass binnen 36 Monaten eine digital
souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT-Arbeitsplätzen der
Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung steht (https://bmds.bund.de/the
men/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-bund, Nummer V.9.2). In
der föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und Länder auf dieses
Ziel sogar bis zum 31. März 2027 verpflichtet (www.digitale-verwaltung.de/Sh
aredDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagenda-pdf.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=2, Nummer 212).
Das ZenDiS betreibt außerdem die Plattform openCode, die der öffentlichen
Verwaltung zur Entwicklung, Veröffentlichung und zum Austausch von Open
Source Software dient. openCode bietet einen rechtssicheren Rahmen für die
Bereitstellung und Nutzung von Open Source Software und erleichtert die
Wiederverwendung bestehender Lösungen. Das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS) beispielsweise nutzt die Plattform derzeit
für seinen öffentlichen Konsultationsprozess zum sog. Deutschland-Stack.
Insgesamt arbeiten bereits mehr als 10 800 Nutzende in über 5 500
Digitalprojekten föderal übergreifend auf openCode zusammen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufnahme der
Bundesländer in den Gesellschafterkreis der Zentrum für Digitale
Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH?
a) Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bei der Ausarbeitung der
Grunddokumente und der Beitrittsdokumente?
b) Welche konkreten Fortschritte sind seit der Beantwortung der Kleinen
Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag hierzu
(Bundestagsdrucksache 20/15134) erzielt worden?
c) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse
stehen einem Beitritt der beitrittswilligen Bundesländer noch im Weg?
d) Was tut die Bundesregierung konkret, um die verbleibenden
Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen (bitte zu jedem aktuell noch
bestehenden Hindernis die konkret unternommenen, noch laufenden oder
geplanten Maßnahmen sowie den konkreten Zeitplan für ihren
erwarteten Abschluss angeben)?
e) Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung aller erforderlichen
Dokumente, sodass sie den interessierten Ländern den Beitritt konkret
anbieten kann?
2. Wie ist der Umsetzungsstand des Roll-Outs von openDesk in der
Bundesverwaltung?
a) Über wie viele openDesk-Lizenzen verfügte die Bundesverwaltung
zum 31. Dezember 2025, und über wie viele verfügt sie aktuell (bitte
nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
b) Wie viele Arbeitsplätze waren am 31. Dezember 2025 mit openDesk
im Produktivbetrieb ausgestattet, und wie viele sind es aktuell (bitte
nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
c) Bei wie vielen dieser Arbeitsplätze ist tatsächlich eine Microsoft-
Umgebung abgelöst worden?
d) Wie viele Arbeitsplätze sind mit openDesk ausgestattet und befinden
sich noch in einer Pilotphase (bitte nach Ressorts inklusive
nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
3. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Roll-Outs von openDesk in der
Bundesverwaltung?
a) Was ist der aktuelle Zeitplan für den „breiten Roll-Out“ von openDesk
in der Bundesverwaltung im Jahr 2026 und ggf. darüber hinaus, und
welche Stufen mit jeweils welchen Bundesbehörden enthält dieser
Zeitplan (bitte jede Stufe beschreiben, z. B. Name der Behörden oder
Geschäftsbereiche, die zu jeweils welchem Zeitpunkt auf openDesk
migriert werden soll)?
b) Welche Meilensteine hinsichtlich der Anzahl migrierter Userinnen und
User sind geplant, und wann sollen sie erreicht werden?
c) Wie soll der Roll-Out erfolgen, ist bei jedem Roll-Out von openDesk
geplant, die vorhandenen Arbeitsplatzanwendungen zu ersetzen, und
ggf. nach welcher Übergangszeit?
d) Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Ablösung erfolgreich zu
gestalten, z. B. hinsichtlich Training, Kommunikation und
Organisation, und welche Rolle spielt dabei das ZenDiS und bzw. oder ggf.
andere Institutionen oder Bundesbehörden?
e) Bis wann soll der „breite Roll-Out“ von openDesk abgeschlossen sein,
und was würde das Erreichen dieses Zieles konkret bedeuten,
ausgedrückt in Anteil User an der Gesamtanzahl User von Arbeitsplatz-
Anwendungen in der Bundesverwaltung, die ganz oder teilweise
openDesk-Anwendungen verwenden?
4. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung der ZenDiS im
Rahmen von Aufträgen im Haushaltsjahr 2025 gezahlt (bitte nach Ressorts
inklusive nachgeordneter Behörden differenzieren und bitte jeden Auftrag
mit Vertragslaufzeit, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und jeweils
gezahlten Mitteln angeben)?
5. Welche Aufträge hat die Bundesregierung derzeit an das ZenDiS erteilt
(bitte jeweils Ressort inklusive nachgeordneter Behörde,
Auftragsgegenstand, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen nennen), und welche sind
ggf. in konkreter Planung?
6. Hat das ZenDiS von der Bundesregierung derzeit einen konkreten
laufenden Auftrag zur Weiterentwicklung von
a) openDesk,
b) openConference und
c) openCode?
7. Welche Absprachen, Aufträge, Zielvereinbarungen und Meilensteine
bestehen mit dem ZenDiS, damit bis zum 31. März 2027 tatsächlich ein
souveräner Arbeitsplatz für Bund und Länder zur Verfügung steht?
8. Plant die Bundesregierung, das ZenDiS langfristig mit der
Weiterentwicklung und dem Betrieb von openCode zu beauftragen, damit diese weiter
allen anderen Akteuren kostenlos zur Verfügung steht?
9. Gibt es in der Bundesregierung eine einheitliche Definition oder ein
konkretes Zielbild für den viel genutzten Begriff „Digitale Souveränität“ in
Bezug auf die Verwaltung, und wenn ja, wie lautet sie bzw. es?
10. In welcher Form wurde und wird das Zentrum für Digitale Souveränität
konkret in die Überlegungen der Bundesregierung zur Erarbeitung dieser
Definition oder des Zielbildes eingebunden (bitte konkrete
Beteiligungsformate benennen)?
11. Erhebt die Bundesregierung Kennzahlen für ein Lagebild zur digitalen
Souveränität der Bundesverwaltung und ihrer Behörden, um auf dessen
Basis konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhöhung einer Art
„Souveränitätsindex“ planen zu können, und wenn nein, hält die Bundesregierung
grundsätzlich einen solchen Souveränitätsindex zur Messung und
Verbesserung des Status quo ihrer digitalen Souveränität für sinnvoll?
12. Wie hoch war im Jahr 2025 der Anteil der Entwicklungsaufträge für
Software, die als Open Source beauftragt wurden (bitte tabellarisch je
Geschäftsbereich des Bundes mit nachgeordneten Behörden die Anzahl
insgesamt erteilter Software-Entwicklungsaufträge und die Anzahl
derjenigen Aufträge angeben, die als Open Source beauftragt wurden, und dabei
bitte Wartungs- und Pflegeaufträge nicht mitzählen)?
13. Wie viele der gemäß der Antwort zu Frage 11 als Entwicklung
beauftragten Open-Source-Software-Anwendungen wurden bis Dezember 2025 auf
einer öffentlichen Plattform veröffentlicht, und wie viele davon auf open-
Code?
14. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung der Betrieb und die
Weiterentwicklung der Plattform openCode, die derzeit Ländern und Kommunen
kostenlos zur Verfügung steht, und die auch das BMDS für seinen
Beteiligungsprozess zum Deutschland-Stack nutzt, langfristig finanziert werden?
15. Ist eine dauerhafte Beauftragung für openCode durch die Bundesregierung
geplant?
16. Hat das BMDS das ZenDiS für die Nutzung der Plattform für den
Beteiligungsprozess für den Deutschland-Stack einzeln kostenpflichtig
beauftragt?
Berlin, den 16. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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