Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
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Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5006
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen
US-amerikanischen Techkonzernen
Die Bundesregierung und Bundesverwaltung sind in ihrer digitalen
Infrastruktur derzeit in höchstem Maße abhängig von US-amerikanischen
Techkonzernen.
Am meisten diskutiert und am deutlichsten nach außen sichtbar ist dies am
Beispiel von Microsoft.
96 Prozent aller Verwaltungsmitarbeitenden in Deutschland arbeiten täglich mit
Microsoft-Produkten (https://admin.zendis.de/wp-content/uploads/2025-02-Bau
steine-souveraene-Digitalstrategie-LP21-Kurzfassung.pdf). Im Jahr 2017
betrugen die Ausgaben für Microsoft-IT-Services und Lizenzen schon 74 Mio.
Euro. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten dafür jedoch bereits auf 198 Mio.
Euro, 2024 waren es schon 204,5 Mio. Euro (www.heise.de/news/Digitale-Inso
uveraenitaet-Bund-gibt-wieder-mehr-fuer-Microsoft-Lizenzen-aus-1029382
1.html), im Jahr 2025 allein für Lizenzen schon 481,4 Mio. Euro (www.stuttgar
ter-nachrichten.de/inhalt.geld-spielt-offenbar-keine-rolle-bund-gibt-2025-uebe
r-481-millionen-euro-fuer-microsoft-lizenzen.d0a3364f-3aaf-4214-a1c7-054c3
5b2b20e.html). Microsoft hat nun eine Preissteigerung ab dem 1. Juli 2026
angekündigt. Welche Mehrkosten dadurch auf die Bundesregierung zukommen,
konnte diese im Dezember 2025 in der für die Beantwortung einer betreffenden
parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beziffern (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 150 der Abgeordneten Anne-
Mieke Bremer auf Bundestagsdrucksache 21/3236).
Am 31. Mai 2025 sind zwei große Microsoft-Handelspartnerverträge für die
gesamte Bundesverwaltung ausgelaufen (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9641). Über den
Ablauf der Verhandlungen und den Abschluss von Folgeverträgen ist nur wenig
bekannt geworden. Auf entsprechende parlamentarische Anfragen wie die
Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf
Bundestagsdrucksache 20/11198 reagierte die Bundesregierung nach Ansicht der
Fragestellenden ausweichend.
Die Abhängigkeit der Bundesregierung und Bundesverwaltung von Microsoft-
Produkten führt dazu, dass das US-Unternehmen nicht nur relativ beliebig die
Preise für Lizenzen diktieren kann, sondern gleichzeitig die Handlungsfähigkeit
der Bundesverwaltung lahmlegen könnte, indem es Produkte und Updates nicht
mehr zur Verfügung stellt.
Gleichzeitig ist bekannt, dass Microsoft im Ernstfall nicht zögerte, seine
Dienste einzustellen, wenn die US-Trump-Administration Menschen mit Sanktionen
belegt. So hat Microsoft im Mai 2025 das E-Mail-Konto des Chefanklägers des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, gesperrt, nachdem US-
Präsident Donald Trump ihn mit Sanktionen belegt hatte (www.heise.de/news/
Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digitale-Souverae
nitaet-10387368.html). Im Nachgang teilte Microsoft zwar mit, in zukünftigen
Fällen keine Kundenkonten mehr zu sperren (www.tagesspiegel.de/gesellschaf
t/medien/digitale-souveranitat-microsoft-will-keine-konten-wegen-us-sanktione
n-mehr-sperren-13802104.html), aus Sicht der Fragestellenden bleibt aber die
Gefahr, dass Microsoft seine Auffassung hier jederzeit wieder ändern kann.
Im Dezember 2025 hat die Trump-Administration dann u. a. auch die
Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid mit zunächst mit Einreiseverboten
sanktioniert, weil sie sich gegen Hass im Netz eingesetzt hatten (www.zeit.de/p
olitik/ausland/2025-12/usa-sanktionen-hateaid-thierry-breton-gxe) und damit
nach Meinung der Trump-Administration angeblich amerikanische
Onlineplattformen zensiert hätten. Es ist nach Auffassung der Fragestellenden derzeit
unklar, ob als weitere Eskalationsstufe auch hier möglicherweise eine
Abschaltung von Microsoft-Konten droht.
Vor diesem Hintergrund halten es die Fragestellenden für realistisch, dass die
Trump-Administration auch Mitglieder der Bundesregierung oder
Bundesverwaltung sanktionieren könnte, wenn diese Maßnahmen ergreifen, um
europäisches Recht gegen große US-amerikanische (Tech-)Konzerne durchzusetzen.
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll zum einen das Ausmaß dieser
Abhängigkeiten umrissen werden, zum anderen auch, mit welchen Summen aus
dem Bundeshaushalt die Bundesregierung die US-amerikanischen
Techkonzerne unterstützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung und ihrer
nachgeordneten Behörden für Softwarelizenzen im Haushaltsjahr 2025 insgesamt (bitte
nach Ressorts aufschlüsseln)?
2. Welche Rahmenverträge oder Einzelverträge mit einem Volumen von mehr
als 10 000 Euro unterhält die Bundesregierung derzeit mit den folgenden
US-Konzernen inklusive ihrer Tochterunternehmen:
a) Alphabet Inc. (Google-Konzern), Adobe Inc.,
b) Apple Inc.,
c) Amazon.com Inc.,
d) Meta Platforms Inc.,
e) Microsoft Corporation,
f) OpenAI,
g) Cisco Systems Inc.,
h) Oracle Corporation,
i) Citrix Systems Inc.,
j) Zoom Communications Inc.
(bitte nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten
Behörden aufschlüsseln und zu jedem Vertrag Vertragspartner bzw.
Vertragspartnerin, Vertragsgegenstand, Vertragsvolumen sowie Vertragslaufzeit
angeben)?
3. Welche kostenlosen Dienste der in Frage 2 genannten Konzerne nutzt die
Bundesverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung?
4. Welche weiteren Verträge mit US-Konzernen über Softwarelizenzen oder
andere digitale Dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von mehr als
10 000 Euro unterhält die Bundesregierung derzeit (bitte nach
Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden aufschlüsseln
und zu jedem Vertrag Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin,
Vertragsgegenstand, Vertragsvolumen sowie Vertragslaufzeit angeben)?
5. Welche Haushaltsmittel aus dem Bundeshaushalt sind im Haushaltsjahr
2025 an die in Frage 2 und der Antwort zu Frage 4 genannten Konzerne
geflossen
a) für Lizenzen,
b) für Support,
c) für Beratung,
d) für sonstige Dienstleistungen
(bitte nach Ressort inklusive aller nachgeordneten Behörden und dem
zugrunde liegenden Vertrag gemäß Frage 2 und der Antwort zu Frage 4
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Arbeitsplätze in der Bundesregierung inklusive aller
nachgeordneten Behörden waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 mit Microsoft-
Lizenzen ausgestattet?
a) Wie viele Arbeitsplätze waren zusätzlich mit alternativer
Arbeitsplatzsoftware, z. B. Open Desk, ausgestattet (bitte jeweils angeben, welche
Alternative genutzt wird)?
b) Wie viele Arbeitsplätze waren ausschließlich mit alternativer
Arbeitsplatzsoftware, z. B. Open Desk, ausgestattet (bitte jeweils angeben,
welche Alternative genutzt wird)?
7. Mit welchen Kostensteigerungen rechnet die Bundesregierung für ihre
eigenen Lizenzen aufgrund der von Microsoft angekündigten Preissteigerungen
für Office-Lizenzen zum 1. Juli 2026 (bitte nach Ressort inklusive aller
nachgeordneten Behörden aufschlüsseln), und welche Haushaltsmittel aus
dem Bundeshaushalt 2026 hat sie dafür eingeplant?
8. Wie ist der derzeitige Stand des Projekts „Lizenzmanagement Bund“
(www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/liz
enzmanagement-bund/lizenzmanagement-bund-node.html)?
9. Bestehen Pläne der Bundesregierung dazu, wie ihre Arbeitsfähigkeit
aufrechtzuerhalten ist, sollte Microsoft aufgrund von US-Sanktionen die
Windows-Konten von Regierungsmitarbeitenden sperren, und wenn ja, wie
lautet diese?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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