Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa
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Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5089
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der
Weinstraßen Antifa
Am 30. Oktober 2025 warnte der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer, anlässlich der Gründung des sogenannten
Jubiläumsnetzwerks „Hambach 2032“, das einen Zusammenschluss von rund
60 Organisationen aus „Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien und Politik“
bildet, vor einer „rechten Vereinnahmung“ dieses Ortes (https://kulturstaatsmini
ster.de/presse/staatsminister-weimer-warnt-vor-rechter-vereinnahmung-des-ha
mbacher-schlosses-besuch-einer-ikone-der-freiheit, letzter Zugriff am
30. Januar 2026). In einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichte der
Kulturstaatsminister eine sogenannte Hambacher Erklärung. Darin heißt es u. a., dass
sich die Bundesregierung „der Bedeutung dieses Symbolortes der deutschen
Geschichte bewusst“ sei und der Bund „mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2032“
das Hambacher Schloss „nachhaltig stärken“ wolle. Dazu solle „ein Prozess für
die stärkere Bundesbeteiligung“ vorangebracht werden (www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/vom-hambacher-schloss-soll-ein-impuls-fuer-freiheit-de
mokratie-und-einheit-ausgehen-2391680, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Andernorts beziffert die Bundesregierung ihre Unterstützungsleistung für das
Hambacher Schloss auf „bis zu 100 000 Euro zusätzlich“ (https://kulturstaatsmi
nister.de/presse/bundeskulturetat-2026-mit-257-milliarden-euro-beschlossen-ku
lturstaatsminister-weimer-wir-investieren-in-die-innere-groesse-unserer-kulturn
ation, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Dass es sich beim Engagement des BKM für das Hambacher Schloss auch um
eine parteipolitisch motiviert Maßnahme gegen die Alternative für Deutschland
(AfD) handelt, wurde in einem Gespräch im TTT Talk am 4. Dezember 2025
offenbar. Dort erklärte der BKM unumwunden: „Mich regt auf, dass beim
Hambacher Schloss die AfD Aufmärsche macht, mit Deutschlandfahnen. Die
gehen da mit grölenden Parolen hoch und behaupten, dass sei ihr Ort. Das ist
die Wiege unserer Demokratie. Das ist wirklich unser Ort und deshalb müssen
wir diese Orte wieder würdigen. Wir müssen sie sichtbar machen. Wir müssen
sie stärken. Es müssen Begegnungsorte sein. Das gilt für die Paulskirche ganz
genauso. Wir dürfen diese Orte der AfD nicht überlassen“ (www.ardmediathe
k.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie-viel-staat-braucht-die-kultur-
herrweimer-oder-ttt-talk-mit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS
9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1MTIwNzIzMzUvdHR0LXRpdGVsLXR
oZXNlbi10ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1zdGFhdC1icmF1
Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGVyci13ZWltZXItMTAw, ca. Minute 31:54,
letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zwar teilen die Fragesteller die Auffassung des BKM Dr. Wolfram Weimer,
dass das Hambacher Schloss einer der wichtigsten nationalen Gedenkorte für
die deutsche Demokratie- und Nationalgeschichte ist. Sie sehen jedoch
mögliche Vereinnahmungsversuche des Festes durch die Bundesregierung unter
deren zunehmend gebräuchlicher Parole „unsere Demokratie“ kritisch (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3006).
Das Hambacher Fest wurde 1832 durch die Gründer des damals verbotenen
„Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins“, Philipp Jakob Siebenpfeiffer und
Johann Georg August Wirth, abgehalten. Sie finanzierten das Treffen aus
Eigenmitteln und Spenden. Zwischen dem 27. und 30. Mai nahmen 20 000 bis
30 000 Patrioten am Fest teil. Es stellte damit – im Gegensatz zu vielen
heutigen „Nichtregierungsorganisationen“ der nachweislich von der
Bundesregierung mitfinanzierten „Zivilgesellschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache
20/8838) – eine authentische regierungskritische Graswurzelbewegung der
jungen deutschen National- und Demokratiebewegung dar.
Mit der Anmeldung als Volksfest umgingen Siebenpfeiffer und Wirth das
damals im Königreich Bayern herrschende Verbot von politischen
Kundgebungen. Das Fest wurde der erste breite, öffentlich sichtbare und politische
Massenprotest für Pressefreiheit, bürgerliche Rechte und die nationale Einheit in
Deutschland. Hier wurden zum ersten Mal schwarz-rot-goldene Fahnen als
Symbol für ein vereintes und freies Deutschland gehisst. Die Organisatoren
wurden teilweise inhaftiert und mussten aufgrund der darauffolgenden
Repressionen nach Frankreich und in die Schweiz auswandern (www.dhm.de/lemo/ka
pitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/das-hambacher-fest-1832
oder www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/508682/vor-190-jahren-ham
bacher-fest/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zur Erinnerung an dieses Ereignis organisierte Max Otte, Unternehmer,
Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Landes Rheinland-Pfalz und
damaliges CDU-Mitglied zwischen 2018 und 2020 das „Neue Hambacher Fest“
im Hambacher Schloss. Nach seinen Angaben wurden jedoch weitere
Veranstaltungen in diesem Format durch „staatliche Stellen und von Staatsgeldern
geförderte Organisationen“ stark behindert (https://neues-hambacher-fest.de/,
letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Um dem „Neuen Hambacher Fest“ und der Initiative von Max Otte auch
publizistisch etwas entgegenzusetzen, gründete sich reaktionär der „Freundeskreis
Hambacher Fest 1832“ (https://web.archive.org/web/20260130195016/https://h
ambacherfest1832.blog/2019/04/16/freundeskreis-hambacher-fest-1832/), der
Teil des mit Unterstützung von BKM Dr. Wolfram Weimer gegründeten
Netzwerks Hambach 2023 geworden ist. Der Freundeskreis betreibt nach eigenen
Angaben den „Hambach-Blog und begleitende Öffentlichkeitsarbeit in
Hinblick auf eine Vereinnahmung von Demokratiegeschichte im Sinne
verschwörungsgläubiger, rechtsextremer und demokratieskeptischer Ideologien“. Dieser
Blog reklamiert für sich, Teil „einer Informationsplattform der engagierten
Akteur:innen der Region geworden“ zu sein (s. o.).
Der vom Freundeskreis betriebene Blog deutet jedoch in inhaltlicher
Ausrichtung und politischer Symbolik auf eine Zusammenarbeit mit der Antifa,
insbesondere mit der lokalen Zelle „Weinstraßen Antifa“ hin (vgl. https://web.archiv
e.org/web/20260130200328/https://hambacherfest1832.blog/, u. a. Posts vom
12. Juni 2025, 7. März 2025 und 7. November 2024, letzter Zugriff am 30.
Januar 2026). Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet autonome Antifa-
Gruppen dem linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“ zu. Diese
rufen „regelmäßig zu von ihnen […] bezeichneten ‚Gegenaktionen‘ zum Nachteil
ihrer Meinung nach ‚faschistischer‘ Personen, Gruppen oder Institutionen auf.
Gemeint ist damit letztlich nichts anderes als die Begehung von Straftaten wie
Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher
Körperverletzungen, bei denen in Einzelfällen auch der Tod von Menschen in Kauf genommen
wird“ (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/linksextremis
mus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremismus.html#doc812060
bodyText1, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Die Antifa wurde im
September 2025 durch die USA als terroristische Organisation eingestuft, während in
den Niederlanden eine Parlamentsmehrheit für die Prüfung eines Verbots der
Antifa gestimmt hat (www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-antifa-terroro
rganisation-102.html, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Die Verbindung des Freundeskreises zur Antifa zeigt sich in der Organisation
gemeinsamer Veranstaltungen wie „Solidarischer Frühling Neustadt 25“. Deren
Programm beinhaltete u. a. die Filmvorführung „Antifa – Schulter an Schulter,
wo der Staat versagte“ und eine Einführung in den Film mit dem „Historiker
Dr. Richard Rohrmoser“. Zu den Unterstützern dieser Veranstaltung gehören
laut eigenen Angaben „Engagierte Jugend Neustadt e. V.“ (EJN),
„Freundeskreis Hambacher Fest 1832“, „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der
Weinstraße“, „Neustadt bleibt bunt“, „Omas gegen Rechts Neustadt/Weinstraße“ und
„Regionales Bündnis gegen Rechts Neustadt (https://web.archive.org/web/2026
0130202421/https://hambacherfest1832.blog/2025/04/29/programm-des-solidar
ischen-fruhlings-neustadt-25/).
Die EJN beispielsweise macht aus ihrer engen Zusammenarbeit mit der Antifa
keinen Hehl. Der Verein veranstaltet in „Kooperation mit der Weinstraßen
Antifa“ regelmäßig „Treffen, Vorträge, Diskussionsrunden etc.“, die unter
„Offenes Antifaschistisches Treffen“ firmieren (http://web.archive.org/web/2025121
0001551/www.ejugendnw.de/projekte/oat/).
Die Gruppe „Neustadt bleibt bunt“ organisierte für die Veranstaltung
„Solidarischer Frühling“ nach eigenen Angaben eine Versammlung auf dem Marktplatz
in Neustadt an der Weinstraße. Dort gab es ein Bühnengespräch mit dem
Politikwissenschaftler der Uni Trier Prof. Dr. Markus Linden und Mitgliedern der
Antifa-Band The BUSTERS, die danach auch ein Benefiz-Konzert gab.
Gefördert wurde diese von der parteinahen Stiftung der Grünen, der „Amadeu
Antonio Stiftung“ (www.neustadtgegenfremdenhass.de/index.php/neustadt-
bleibtbunt, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Vor dem Hintergrund der Gründung des Netzwerks „Hambach 2032“, der
bestehenden personellen Überschneidungen sowie der Zusammenarbeit einzelner
Netzwerkmitglieder mit der Weinstraßen Antifa, der ausgeweiteten finanziellen
Bundesförderung und der vom BKM Dr. Wolfram Weimer geäußerten
parteipolitischen Motivation entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass die
Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung Rheinland-Pfalz,
des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße
gezielt mit linksextremen Gruppierungen kooperiert, diese finanziell unterstützt
oder eine solche Zusammenarbeit und Förderung zumindest duldet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Rechtsform ist das Netzwerk „Hambach 2032“ (https://kulturst
aatsminister.de/netzwerk-fuer-demokratie-und-gesellschaftliche-teilhabe)
organisiert, wer ist Träger, und verfügt es über eine eigene Geschäftsstelle
oder eigene Haushaltsmittel?
2. Wie viele Organisationen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung
Teil des Netzwerks „Hambach 2032“, und wie heißen diese?
3. Welche Mitgliedsorganisationen von „Hambach 2032“ erhalten eine
Bundesförderung, in welcher Höhe, zu welchem Zweck, und über welches
Programm?
a) Wann sind diese beigetreten?
b) Wie lautet ihre Rechtsform?
c) Wo befindet sich ihr Sitz?
d) Welche Rolle spielen sie im Netzwerk (Gründungsmitglied,
Kooperationspartner, Projektträger)?
4. Ist der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und der von ihm betriebene
Hambach-Blog (https://hambacherfest1832.blog/) nach Kenntnisstand der
Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“?
5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über die Weinstraßen
Antifa, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet in
Bezug auf deren mögliche Gewaltbereitschaft sowie Rechts- und
Verfassungstreue gebildet (wenn ja, welche)?
6. Sind der Bundesregierung die Verbindungen des „Freundeskreises
Hambacher Fest 1832“ zur Antifa bekannt, wurden diese geprüft, und wenn ja,
was war das Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Zusammenarbeit
zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und
a) der „Engagierten Jugend Neustadt e. V.“ (EJN)?
b) des „Freundeskreises Hambacher Fest 1832“ und dem Hambach-
Blog?
c) der „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“?
d) „Neustadt bleibt bunt“ und „Omas gegen Rechts Neustadt/
Weinstraße“?
e) dem „Regionalen Bündnis gegen Rechts Neustadt“?
f) der „Weinstraßen Antifa“?
8. Wenn eine Zusammenarbeit mit den in Frage 7 genannten Organisationen
bekannt ist, welche weiteren Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor?
9. Bestehen Kooperationsverträge, Projektvereinbarungen oder
Förderbeziehungen zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und den in Frage 7
genannten Organisationen?
a) Wenn ja, seit wann, mit welchem finanziellen Umfang, und zu
welchem Zweck?
b) Wenn ja, wurden diese Kooperationen vor Bewilligung durch
Bundesstellen geprüft?
10. Welche Gespräche fanden seit Amtsantritt zwischen dem
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien bzw. seinen Bevollmächtigten und
Vertretern der Stiftung Hambacher Schloss, der Kommunen oder externer
Akteure statt, in denen über eine „rechte Vereinnahmung“ des Schlosses
gesprochen wurde (bitte Datum, Teilnehmer und Gegenstand der Gespräche
auflisten)?
11. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesförderung der Stiftung
Hambacher Schloss mit dem vom BKM ausgesprochenen Ziel, das
Schloss „der AfD nicht zu überlassen“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht staatlicher
Stellen dar, und wenn nein, wieso nicht?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des BKM, man müsse
eine demokratisch gewählte Oppositionspartei „nicht an bestimmte Orte
lassen“ bzw. dürfe ihnen diese Orte „nicht überlassen“, im Lichte der
Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf
Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der BKM der AfD
im Fernsehen bestimmte Aktivitäten zuschreibt („Aufmärsche“, „grölende
Parolen“), die nachweislich nicht durch sie organisiert und demnach so
nicht stattgefunden haben können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
sieht die Bundesregierung hierin eine Pflichtverletzung oder einen
möglichen Verstoß gegen die Gebote der Sachlichkeit, und wenn nein, wieso
nicht?
14. Welche Bundesmittel flossen seit 2020 insgesamt an Organisationen in
Neustadt an der Weinstraße und im Landkreis Bad Dürkheim im Bereich
Demokratie-, Extremismus- oder Erinnerungsarbeit (bitte nach
Empfänger, Betrag, Jahr und Programm aufschlüsseln)?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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