Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa (Antwort zu Drs. 21/5089)
Text
Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa (Antwort zu Drs. 21/5089)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5642
21. Wahlperiode 27.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5089 –
Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der
Weinstraßen Antifa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. Oktober 2025 warnte der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer, anlässlich der Gründung des sogenannten
Jubiläumsnetzwerks „Hambach 2032“, das einen Zusammenschluss von rund
60 Organisationen aus „Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien und Politik“
bildet, vor einer „rechten Vereinnahmung“ dieses Ortes (https://kulturstaatsmi
nister.de/presse/staatsminister-weimer-warnt-vor-rechter-vereinnahmung-
deshambacher-schlosses-besuch-einer-ikone-der-freiheit, letzter Zugriff am
30. Januar 2026). In einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichte der
Kulturstaatsminister eine sogenannte Hambacher Erklärung. Darin heißt es u. a.,
dass sich die Bundesregierung „der Bedeutung dieses Symbolortes der
deutschen Geschichte bewusst“ sei und der Bund „mit Blick auf das Jubiläumsjahr
2032“ das Hambacher Schloss „nachhaltig stärken“ wolle. Dazu solle „ein
Prozess für die stärkere Bundesbeteiligung“ vorangebracht werden (www.bun
desregierung.de/breg-de/aktuelles/vom-hambacher-schloss-soll-ein-impuls-fue
r-freiheit-demokratie-und-einheit-ausgehen-2391680, letzter Zugriff am
30. Januar 2026). Andernorts beziffert die Bundesregierung ihre
Unterstützungsleistung für das Hambacher Schloss auf „bis zu 100 000 Euro
zusätzlich“ (https://kulturstaatsminister.de/presse/bundeskulturetat-2026-mit-257-mi
lliarden-euro-beschlossen-kulturstaatsminister-weimer-wir-investieren-in-die-i
nnere-groesse-unserer-kulturnation, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Dass es sich beim Engagement des BKM für das Hambacher Schloss auch um
eine parteipolitisch motiviert Maßnahme gegen die Alternative für
Deutschland (AfD) handelt, wurde in einem Gespräch im TTT Talk am 4. Dezember
2025 offenbar. Dort erklärte der BKM unumwunden: „Mich regt auf, dass
beim Hambacher Schloss die AfD Aufmärsche macht, mit
Deutschlandfahnen. Die gehen da mit grölenden Parolen hoch und behaupten, dass sei ihr Ort.
Das ist die Wiege unserer Demokratie. Das ist wirklich unser Ort und deshalb
müssen wir diese Orte wieder würdigen. Wir müssen sie sichtbar machen. Wir
müssen sie stärken. Es müssen Begegnungsorte sein. Das gilt für die
Paulskirche ganz genauso. Wir dürfen diese Orte der AfD nicht überlassen“ (www.ard
mediathek.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie-viel-staat-braucht-die-k
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 24. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ultur-herr-weimer-oder-ttt-talk-mit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL
21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1MTIwNzIzMzUvdHR0LXR
pdGVsLXRoZXNlbi10ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1zdG
FhdC1icmF1Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGVyci13ZWltZXItMTAw, ca.
Minute 31:54, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zwar teilen die Fragesteller die Auffassung des BKM Dr. Wolfram Weimer,
dass das Hambacher Schloss einer der wichtigsten nationalen Gedenkorte für
die deutsche Demokratie- und Nationalgeschichte ist. Sie sehen jedoch
mögliche Vereinnahmungsversuche des Festes durch die Bundesregierung unter
deren zunehmend gebräuchlicher Parole „unsere Demokratie“ kritisch (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/3006).
Das Hambacher Fest wurde 1832 durch die Gründer des damals verbotenen
„Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins“, Philipp Jakob Siebenpfeiffer und
Johann Georg August Wirth, abgehalten. Sie finanzierten das Treffen aus
Eigenmitteln und Spenden. Zwischen dem 27. und 30. Mai nahmen 20 000 bis
30 000 Patrioten am Fest teil. Es stellte damit – im Gegensatz zu vielen
heutigen „Nichtregierungsorganisationen“ der nachweislich von der
Bundesregierung mitfinanzierten „Zivilgesellschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache
20/8838) – eine authentische regierungskritische Graswurzelbewegung der
jungen deutschen National- und Demokratiebewegung dar.
Mit der Anmeldung als Volksfest umgingen Siebenpfeiffer und Wirth das
damals im Königreich Bayern herrschende Verbot von politischen
Kundgebungen. Das Fest wurde der erste breite, öffentlich sichtbare und politische
Massenprotest für Pressefreiheit, bürgerliche Rechte und die nationale Einheit in
Deutschland. Hier wurden zum ersten Mal schwarz-rot-goldene Fahnen als
Symbol für ein vereintes und freies Deutschland gehisst. Die Organisatoren
wurden teilweise inhaftiert und mussten aufgrund der darauffolgenden
Repressionen nach Frankreich und in die Schweiz auswandern (www.dhm.de/lemo/k
apitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/das-hambacher-fest-1832
oder www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/508682/vor-190-jahren-ha
mbacher-fest/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Zur Erinnerung an dieses Ereignis organisierte Max Otte, Unternehmer,
Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Landes Rheinland-Pfalz und
damaliges CDU-Mitglied zwischen 2018 und 2020 das „Neue Hambacher
Fest“ im Hambacher Schloss. Nach seinen Angaben wurden jedoch weitere
Veranstaltungen in diesem Format durch „staatliche Stellen und von
Staatsgeldern geförderte Organisationen“ stark behindert (https://neues-hambacher-fes
t.de/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Um dem „Neuen Hambacher Fest“ und der Initiative von Max Otte auch
publizistisch etwas entgegenzusetzen, gründete sich reaktionär der „Freundeskreis
Hambacher Fest 1832“ (https://web.archive.org/web/20260130195016/https://
hambacherfest1832.blog/2019/04/16/freundeskreis-hambacher-fest-1832/),
der Teil des mit Unterstützung von BKM Dr. Wolfram Weimer gegründeten
Netzwerks Hambach 2023 geworden ist. Der Freundeskreis betreibt nach
eigenen Angaben den „Hambach-Blog und begleitende Öffentlichkeitsarbeit in
Hinblick auf eine Vereinnahmung von Demokratiegeschichte im Sinne
verschwörungsgläubiger, rechtsextremer und demokratieskeptischer Ideologien“.
Dieser Blog reklamiert für sich, Teil „einer Informationsplattform der
engagierten Akteur:innen der Region geworden“ zu sein (s. o.).
Der vom Freundeskreis betriebene Blog deutet jedoch in inhaltlicher
Ausrichtung und politischer Symbolik auf eine Zusammenarbeit mit der Antifa,
insbesondere mit der lokalen Zelle „Weinstraßen Antifa“ hin (vgl. https://web.archi
ve.org/web/20260130200328/https://hambacherfest1832.blog/, u. a. Posts vom
12. Juni 2025, 7. März 2025 und 7. November 2024, letzter Zugriff am 30.
Januar 2026). Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet autonome Antifa-
Gruppen dem linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“ zu. Diese
rufen „regelmäßig zu von ihnen […] bezeichneten ‚Gegenaktionen‘ zum
Nachteil ihrer Meinung nach ‚faschistischer‘ Personen, Gruppen oder
Institutionen auf. Gemeint ist damit letztlich nichts anderes als die Begehung von
Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher
Körperverletzungen, bei denen in Einzelfällen auch der Tod von Menschen in
Kauf genommen wird“ (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruend
e/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremis
mus.html#doc812060bodyText1, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Die
Antifa wurde im September 2025 durch die USA als terroristische
Organisation eingestuft, während in den Niederlanden eine Parlamentsmehrheit für die
Prüfung eines Verbots der Antifa gestimmt hat (www.tagesschau.de/ausland/a
merika/trump-antifa-terrororganisation-102.html, letzter Zugriff am 30. Januar
2026).
Die Verbindung des Freundeskreises zur Antifa zeigt sich in der Organisation
gemeinsamer Veranstaltungen wie „Solidarischer Frühling Neustadt 25“.
Deren Programm beinhaltete u. a. die Filmvorführung „Antifa – Schulter an
Schulter, wo der Staat versagte“ und eine Einführung in den Film mit dem
„Historiker Dr. Richard Rohrmoser“. Zu den Unterstützern dieser
Veranstaltung gehören laut eigenen Angaben „Engagierte Jugend Neustadt e. V.“ (EJN),
„Freundeskreis Hambacher Fest 1832“, „Friedensinitiative e. V. Neustadt an
der Weinstraße“, „Neustadt bleibt bunt“, „Omas gegen Rechts Neustadt/
Weinstraße“ und „Regionales Bündnis gegen Rechts Neustadt (https://web.archive.
org/web/20260130202421/https://hambacherfest1832.blog/2025/04/29/progra
mm-des-solidarischen-fruhlings-neustadt-25/).
Die EJN beispielsweise macht aus ihrer engen Zusammenarbeit mit der Antifa
keinen Hehl. Der Verein veranstaltet in „Kooperation mit der Weinstraßen
Antifa“ regelmäßig „Treffen, Vorträge, Diskussionsrunden etc.“, die unter
„Offenes Antifaschistisches Treffen“ firmieren (http://web.archive.org/web/202512
10001551/www.ejugendnw.de/projekte/oat/).
Die Gruppe „Neustadt bleibt bunt“ organisierte für die Veranstaltung
„Solidarischer Frühling“ nach eigenen Angaben eine Versammlung auf dem
Marktplatz in Neustadt an der Weinstraße. Dort gab es ein Bühnengespräch mit dem
Politikwissenschaftler der Uni Trier Prof. Dr. Markus Linden und Mitgliedern
der Antifa-Band The BUSTERS, die danach auch ein Benefiz-Konzert gab.
Gefördert wurde diese von der parteinahen Stiftung der Grünen, der „Amadeu
Antonio Stiftung“ (www.neustadtgegenfremdenhass.de/index.php/neustadt-bl
eibt-bunt, letzter Zugriff am 30. Januar 2026).
Vor dem Hintergrund der Gründung des Netzwerks „Hambach 2032“, der
bestehenden personellen Überschneidungen sowie der Zusammenarbeit
einzelner Netzwerkmitglieder mit der Weinstraßen Antifa, der ausgeweiteten
finanziellen Bundesförderung und der vom BKM Dr. Wolfram Weimer geäußerten
parteipolitischen Motivation entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass
die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung
Rheinland-Pfalz, des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der
Weinstraße gezielt mit linksextremen Gruppierungen kooperiert, diese
finanziell unterstützt oder eine solche Zusammenarbeit und Förderung zumindest
duldet.
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Die Stiftung Hambacher Schloss wurde am 1. Februar 2002 als Stiftung des
öffentlichen Rechts mit dem Ziel gegründet, das Hambacher Schloss als
bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland
und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen. Dies
geschieht vor allem durch die Dauerausstellung im Hambacher Schloss, ein breit
gefächertes Veranstaltungsprogramm und zielgruppenorientierte
Vermittlungsangebote. Die Stifter sind das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Neustadt an der
Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim sowie der Bezirksverband Pfalz. Die
Stiftungsaufsicht liegt beim Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-
Pfalz. Der Stiftungsvorsitz der Stiftung Hambacher Schloss und die Stabsstelle
zur Vorbereitung des 200-jährigen Jubiläums des Hambacher Festes sind im
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz verankert.
Der Bund ist durch einen Vertreter im Vorstand der Stiftung vertreten und
fördert die Stiftung seit 2009 institutionell. Da der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien weder die Fach- noch die Rechtsaufsicht über die
Stiftung Hambacher Schloss ausübt, besteht nur eine Informationspflicht zu
solchen Aspekten der Stiftungsarbeit, über die der Bund im Rahmen seiner
Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand Kenntnis erlangt.
Am 30. Oktober 2025 fand auf dem Hambacher Schloss das Auftakttreffen des
Netzwerkes „Hambach 2032“ statt, um verschiedene Akteure aus den
Bereichen Kultur, Bildung, Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft
zusammenzubringen und erste Ideen zur Ausgestaltung des Jubiläumsjahres 2032 zu
sammeln. Vor diesem Hintergrund versteht die Bundesregierung die gestellten
Fragen dahingehend, dass sie im Kontext zum erwähnten Netzwerktreffen und der
Stiftung Hambacher Schloss stehen.
Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 erfolgte durch das Bundesministerium
des Innern.
1. In welcher Rechtsform ist das Netzwerk „Hambach 2032“ (https://kultur
staatsminister.de/netzwerk-fuer-demokratie-und-gesellschaftliche-teil
habe) organisiert, wer ist Träger, und verfügt es über eine eigene
Geschäftsstelle oder eigene Haushaltsmittel?
3. Welche Mitgliedsorganisationen von „Hambach 2032“ erhalten eine
Bundesförderung, in welcher Höhe, zu welchem Zweck, und über
welches Programm?
a) Wann sind diese beigetreten?
b) Wie lautet ihre Rechtsform?
c) Wo befindet sich ihr Sitz?
d) Welche Rolle spielen sie im Netzwerk (Gründungsmitglied,
Kooperationspartner, Projektträger)?
Die Fragen 1 und 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Das Netzwerk „Hambach 2032“ ist ein informelles Ideen- und
Konzeptionsformat von Institutionen und Gästen, die sich inhaltlich bei der Gestaltung des
Jubiläumsprogrammes zum Hambacher Fest 2032 einbringen möchten. Es gibt
weder formale Mitglieder noch einen Träger oder eine Geschäftsstelle mit
eigenen Haushaltsmitteln.
2. Wie viele Organisationen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung
Teil des Netzwerks „Hambach 2032“, und wie heißen diese?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Webseite
https://hambacher-schloss.de/hambach-2032-das-jubilaeumsnetzwerk-ist-gestar
tet-%f0 Prozent9f%8e%89/ verwiesen.
4. Ist der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und der von ihm
betriebene Hambach-Blog (https://hambacherfest1832.blog/) nach Kenntnisstand
der Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“?
Die Bundesregierung hat darüber keine explizite Kenntnis. Darüber hinaus wird
auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über die
Weinstraßen Antifa, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet in
Bezug auf deren mögliche Gewaltbereitschaft sowie Rechts- und
Verfassungstreue gebildet (wenn ja, welche)?
6. Sind der Bundesregierung die Verbindungen des „Freundeskreises
Hambacher Fest 1832“ zur Antifa bekannt, wurden diese geprüft, und wenn
ja, was war das Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine Auskunft über die
„Weinstraßen Antifa“ oder eine andere Organisation, zu der das BfV bisher
keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, kann aus Gründen des
Staatswohls nicht erfolgen, da Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden
könnten. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den
Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV hier offenlegen. Dies würde die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen
Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestags
und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch
eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis
von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als
bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden
und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden
können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen
Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der
Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften
Eingriff in das föderale Gefüge darstellen.
7. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Zusammenarbeit
zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und
a) der „Engagierten Jugend Neustadt e. V.“ (EJN),
b) dem „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und dem Hambach-Blog,
c) der „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“,
d) „Neustadt bleibt bunt“ und „Omas gegen Rechts Neustadt/
Weinstraße“,
e) dem „Regionalen Bündnis gegen Rechts Neustadt“,
f) der „Weinstraßen Antifa“?
8. Wenn eine Zusammenarbeit mit den in Frage 7 genannten
Organisationen bekannt ist, welche weiteren Kenntnisse liegen der Bundesregierung
vor?
9. Bestehen Kooperationsverträge, Projektvereinbarungen oder
Förderbeziehungen zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und den in Frage 7
genannten Organisationen?
a) Wenn ja, seit wann, mit welchem finanziellen Umfang, und zu
welchem Zweck?
b) Wenn ja, wurden diese Kooperationen vor Bewilligung durch
Bundesstellen geprüft?
Die Fragen 7 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Dem Vertreter der Bundesregierung im Vorstand der Stiftung liegen keine
Kenntnisse dazu vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Der Vorstand
verständigt sich auf die Grundlinien der Stiftungsarbeit gemäß Satzung. Die
Umsetzung und das operative Geschäft der Stiftung liegen dann in der
Verantwortung der Geschäftsführung.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Welche Gespräche fanden seit Amtsantritt zwischen dem
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien bzw. seinen Bevollmächtigten und
Vertretern der Stiftung Hambacher Schloss, der Kommunen oder externer
Akteure statt, in denen über eine „rechte Vereinnahmung“ des Schlosses
gesprochen wurde (bitte Datum, Teilnehmer und Gegenstand der
Gespräche auflisten)?
Es fanden keine Gespräche dazu statt.
11. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesförderung der
Stiftung Hambacher Schloss mit dem vom BKM ausgesprochenen Ziel, das
Schloss „der AfD nicht zu überlassen“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht
staatlicher Stellen dar, und wenn nein, wieso nicht?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der BKM der AfD
im Fernsehen bestimmte Aktivitäten zuschreibt („Aufmärsche“,
„grölende Parolen“), die nachweislich nicht durch sie organisiert und demnach
so nicht stattgefunden haben können (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), sieht die Bundesregierung hierin eine Pflichtverletzung oder einen
möglichen Verstoß gegen die Gebote der Sachlichkeit, und wenn nein,
wieso nicht?
Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesförderung der Stiftung Hambacher Schloss dient der Stärkung und
Weiterentwicklung eines zentralen Ortes der deutschen und europäischen
Demokratie- und Freiheitsgeschichte gemäß dem Stiftungszweck:
„§ 2 Zweck der Stiftung (aus der Satzung der Stiftung Hambacher Schloss)
(1) Die Stiftung hat die Aufgabe, das Hambacher Schloss als bedeutende
historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die
europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen, insbesondere
auch historisch-politische Vermittlungsarbeit im Geiste der Demokratie,
Menschenwürde, Toleranz und Völkerverständigung zu leisten.
(2) Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere
1. das Hambacher Schloss als Kulturdenkmal zu erhalten,
2. die Dauerausstellung zu pflegen und weiterzuentwickeln,
3. den Stiftungszweck fördernde Veranstaltungen zu planen und
durchzuführen sowie
4. durch sonstige Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte zur
Belebung und Pflege dieser historischen Stätte nach Maßgabe einer vom
Stiftungsvorstand zu erlassenden Besucherordnung beizutragen.“
Die öffentlichen Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien beziehen sich allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Orte
der deutschen Demokratiegeschichte nicht parteipolitisch oder ideologisch
instrumentalisiert werden sollten.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des BKM, man müsse
eine demokratisch gewählte Oppositionspartei „nicht an bestimmte Orte
lassen“ bzw. dürfe ihnen diese Orte „nicht überlassen“, im Lichte der
Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf
Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Das in Bezug genommene (und in der Vorbemerkung der Bundesregierung
wiedergegebene) Zitat des BKM gibt die in der Frage insinuierte Aussage gerade
nicht her. Vielmehr belegt das Zitat ausdrücklich, dass diese Orte eben nicht nur
einzelnen Akteuren vorbehalten sein dürfen, sondern Begegnungsorte für alle
sein sollen.
So finden am und um das Hambacher Schloss regelmäßig Veranstaltungen und
Versammlungen aus dem gesamten politischen Spektrum statt.
14. Welche Bundesmittel flossen seit 2020 insgesamt an Organisationen in
Neustadt an der Weinstraße und im Landkreis Bad Dürkheim im Bereich
Demokratie-, Extremismus- oder Erinnerungsarbeit (bitte nach
Empfänger, Betrag, Jahr und Programm aufschlüsseln)?
Empfänger Betrag Jahr Programm
Förderungen BKM
Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2020 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2021 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 9 000,00 Euro 2021 Pandemiebedingte Mehrbedarfe
Stiftung Hambacher Schloss 10 000,00 Euro 2021 Neustart Kultur
Stiftung Hambacher Schloss 197 000,00 Euro 2021/2022 Erneuerung Dauerausstellung
Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2022 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2023 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 180 500,00 Euro 2023 Erneuerung Dauerausstellung
Stiftung Hambacher Schloss 204 000,00 Euro 2024 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 250 000,00 Euro 2025 Institutionelle Förderung
Stiftung Hambacher Schloss 450 000,00 Euro 2026 Institutionelle Förderung
Förderung Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Stadt Neustadt a. d. W. 57 680,00 Euro 2024 Kooperation, 1832. Fest der Demokratie
Stiftung Hambacher Schloss 63 000,00 Euro 2024 Kooperation, 1832. Fest der Demokratie
Stadt Neustadt a. d. W. 5 415,96 Euro 2024 Kooperation, Veranstaltung Deutschland
singt und klingt
Stadt Neustadt a. d. W. 1 300,00 Euro 2026 18. März – Tag der Demokratiegeschichte
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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