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Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa (Antwort zu Drs. 21/5089)

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5642 · Antwort · Original ↗

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Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa (Antwort zu Drs. 21/5089) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5642 21. Wahlperiode 27.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5089 – Verbindungen und Zusammenarbeit zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dem Netzwerk Hambach 2032 und der Weinstraßen Antifa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. Oktober 2025 warnte der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, anlässlich der Gründung des sogenannten Jubiläumsnetzwerks „Hambach 2032“, das einen Zusammenschluss von rund 60 Organisationen aus „Kultur, Bildung, Wissenschaft, Medien und Politik“ bildet, vor einer „rechten Vereinnahmung“ dieses Ortes (https://kulturstaatsmi nister.de/presse/staatsminister-weimer-warnt-vor-rechter-vereinnahmung- deshambacher-schlosses-besuch-einer-ikone-der-freiheit, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). In einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichte der Kulturstaatsminister eine sogenannte Hambacher Erklärung. Darin heißt es u. a., dass sich die Bundesregierung „der Bedeutung dieses Symbolortes der deutschen Geschichte bewusst“ sei und der Bund „mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2032“ das Hambacher Schloss „nachhaltig stärken“ wolle. Dazu solle „ein Prozess für die stärkere Bundesbeteiligung“ vorangebracht werden (www.bun desregierung.de/breg-de/aktuelles/vom-hambacher-schloss-soll-ein-impuls-fue r-freiheit-demokratie-und-einheit-ausgehen-2391680, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Andernorts beziffert die Bundesregierung ihre Unterstützungsleistung für das Hambacher Schloss auf „bis zu 100 000 Euro zusätzlich“ (https://kulturstaatsminister.de/presse/bundeskulturetat-2026-mit-257-mi lliarden-euro-beschlossen-kulturstaatsminister-weimer-wir-investieren-in-die-i nnere-groesse-unserer-kulturnation, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Dass es sich beim Engagement des BKM für das Hambacher Schloss auch um eine parteipolitisch motiviert Maßnahme gegen die Alternative für Deutschland (AfD) handelt, wurde in einem Gespräch im TTT Talk am 4. Dezember 2025 offenbar. Dort erklärte der BKM unumwunden: „Mich regt auf, dass beim Hambacher Schloss die AfD Aufmärsche macht, mit Deutschlandfahnen. Die gehen da mit grölenden Parolen hoch und behaupten, dass sei ihr Ort. Das ist die Wiege unserer Demokratie. Das ist wirklich unser Ort und deshalb müssen wir diese Orte wieder würdigen. Wir müssen sie sichtbar machen. Wir müssen sie stärken. Es müssen Begegnungsorte sein. Das gilt für die Paulskirche ganz genauso. Wir dürfen diese Orte der AfD nicht überlassen“ (www.ard mediathek.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/wie-viel-staat-braucht-die-k Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 24. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ultur-herr-weimer-oder-ttt-talk-mit-dem-kulturstaatsminister/mdr/Y3JpZDovL 21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MTA2MC8yMDI1MTIwNzIzMzUvdHR0LXR pdGVsLXRoZXNlbi10ZW1wZXJhbWVudGUtdGFsay13aWUtdmllbC1zdG FhdC1icmF1Y2h0LWRpZS1rdWx0dXItaGVyci13ZWltZXItMTAw, ca. Minute 31:54, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Zwar teilen die Fragesteller die Auffassung des BKM Dr. Wolfram Weimer, dass das Hambacher Schloss einer der wichtigsten nationalen Gedenkorte für die deutsche Demokratie- und Nationalgeschichte ist. Sie sehen jedoch mögliche Vereinnahmungsversuche des Festes durch die Bundesregierung unter deren zunehmend gebräuchlicher Parole „unsere Demokratie“ kritisch (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3006). Das Hambacher Fest wurde 1832 durch die Gründer des damals verbotenen „Deutschen Preß- und Vaterlandsvereins“, Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth, abgehalten. Sie finanzierten das Treffen aus Eigenmitteln und Spenden. Zwischen dem 27. und 30. Mai nahmen 20 000 bis 30 000 Patrioten am Fest teil. Es stellte damit – im Gegensatz zu vielen heutigen „Nichtregierungsorganisationen“ der nachweislich von der Bundesregierung mitfinanzierten „Zivilgesellschaft“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8838) – eine authentische regierungskritische Graswurzelbewegung der jungen deutschen National- und Demokratiebewegung dar. Mit der Anmeldung als Volksfest umgingen Siebenpfeiffer und Wirth das damals im Königreich Bayern herrschende Verbot von politischen Kundgebungen. Das Fest wurde der erste breite, öffentlich sichtbare und politische Massenprotest für Pressefreiheit, bürgerliche Rechte und die nationale Einheit in Deutschland. Hier wurden zum ersten Mal schwarz-rot-goldene Fahnen als Symbol für ein vereintes und freies Deutschland gehisst. Die Organisatoren wurden teilweise inhaftiert und mussten aufgrund der darauffolgenden Repressionen nach Frankreich und in die Schweiz auswandern (www.dhm.de/lemo/k apitel/vormaerz-und-revolution/der-deutsche-bund/das-hambacher-fest-1832 oder www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/508682/vor-190-jahren-ha mbacher-fest/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Zur Erinnerung an dieses Ereignis organisierte Max Otte, Unternehmer, Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Landes Rheinland-Pfalz und damaliges CDU-Mitglied zwischen 2018 und 2020 das „Neue Hambacher Fest“ im Hambacher Schloss. Nach seinen Angaben wurden jedoch weitere Veranstaltungen in diesem Format durch „staatliche Stellen und von Staatsgeldern geförderte Organisationen“ stark behindert (https://neues-hambacher-fes t.de/, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Um dem „Neuen Hambacher Fest“ und der Initiative von Max Otte auch publizistisch etwas entgegenzusetzen, gründete sich reaktionär der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ (https://web.archive.org/web/20260130195016/https:// hambacherfest1832.blog/2019/04/16/freundeskreis-hambacher-fest-1832/), der Teil des mit Unterstützung von BKM Dr. Wolfram Weimer gegründeten Netzwerks Hambach 2023 geworden ist. Der Freundeskreis betreibt nach eigenen Angaben den „Hambach-Blog und begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf eine Vereinnahmung von Demokratiegeschichte im Sinne verschwörungsgläubiger, rechtsextremer und demokratieskeptischer Ideologien“. Dieser Blog reklamiert für sich, Teil „einer Informationsplattform der engagierten Akteur:innen der Region geworden“ zu sein (s. o.). Der vom Freundeskreis betriebene Blog deutet jedoch in inhaltlicher Ausrichtung und politischer Symbolik auf eine Zusammenarbeit mit der Antifa, insbesondere mit der lokalen Zelle „Weinstraßen Antifa“ hin (vgl. https://web.archi ve.org/web/20260130200328/https://hambacherfest1832.blog/, u. a. Posts vom 12. Juni 2025, 7. März 2025 und 7. November 2024, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet autonome Antifa- Gruppen dem linksextremistischen Aktionsfeld „Antifaschismus“ zu. Diese rufen „regelmäßig zu von ihnen […] bezeichneten ‚Gegenaktionen‘ zum Nachteil ihrer Meinung nach ‚faschistischer‘ Personen, Gruppen oder Institutionen auf. Gemeint ist damit letztlich nichts anderes als die Begehung von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen oder teils erheblicher Körperverletzungen, bei denen in Einzelfällen auch der Tod von Menschen in Kauf genommen wird“ (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruend e/DE/linksextremismus/die-antifa-antifaschistischer-kampf-im-linksextremis mus.html#doc812060bodyText1, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Die Antifa wurde im September 2025 durch die USA als terroristische Organisation eingestuft, während in den Niederlanden eine Parlamentsmehrheit für die Prüfung eines Verbots der Antifa gestimmt hat (www.tagesschau.de/ausland/a merika/trump-antifa-terrororganisation-102.html, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Die Verbindung des Freundeskreises zur Antifa zeigt sich in der Organisation gemeinsamer Veranstaltungen wie „Solidarischer Frühling Neustadt 25“. Deren Programm beinhaltete u. a. die Filmvorführung „Antifa – Schulter an Schulter, wo der Staat versagte“ und eine Einführung in den Film mit dem „Historiker Dr. Richard Rohrmoser“. Zu den Unterstützern dieser Veranstaltung gehören laut eigenen Angaben „Engagierte Jugend Neustadt e. V.“ (EJN), „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“, „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“, „Neustadt bleibt bunt“, „Omas gegen Rechts Neustadt/ Weinstraße“ und „Regionales Bündnis gegen Rechts Neustadt (https://web.archive. org/web/20260130202421/https://hambacherfest1832.blog/2025/04/29/progra mm-des-solidarischen-fruhlings-neustadt-25/). Die EJN beispielsweise macht aus ihrer engen Zusammenarbeit mit der Antifa keinen Hehl. Der Verein veranstaltet in „Kooperation mit der Weinstraßen Antifa“ regelmäßig „Treffen, Vorträge, Diskussionsrunden etc.“, die unter „Offenes Antifaschistisches Treffen“ firmieren (http://web.archive.org/web/202512 10001551/www.ejugendnw.de/projekte/oat/). Die Gruppe „Neustadt bleibt bunt“ organisierte für die Veranstaltung „Solidarischer Frühling“ nach eigenen Angaben eine Versammlung auf dem Marktplatz in Neustadt an der Weinstraße. Dort gab es ein Bühnengespräch mit dem Politikwissenschaftler der Uni Trier Prof. Dr. Markus Linden und Mitgliedern der Antifa-Band The BUSTERS, die danach auch ein Benefiz-Konzert gab. Gefördert wurde diese von der parteinahen Stiftung der Grünen, der „Amadeu Antonio Stiftung“ (www.neustadtgegenfremdenhass.de/index.php/neustadt-bl eibt-bunt, letzter Zugriff am 30. Januar 2026). Vor dem Hintergrund der Gründung des Netzwerks „Hambach 2032“, der bestehenden personellen Überschneidungen sowie der Zusammenarbeit einzelner Netzwerkmitglieder mit der Weinstraßen Antifa, der ausgeweiteten finanziellen Bundesförderung und der vom BKM Dr. Wolfram Weimer geäußerten parteipolitischen Motivation entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass die Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung Rheinland-Pfalz, des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße gezielt mit linksextremen Gruppierungen kooperiert, diese finanziell unterstützt oder eine solche Zusammenarbeit und Förderung zumindest duldet. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Stiftung Hambacher Schloss wurde am 1. Februar 2002 als Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Ziel gegründet, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen. Dies geschieht vor allem durch die Dauerausstellung im Hambacher Schloss, ein breit gefächertes Veranstaltungsprogramm und zielgruppenorientierte Vermittlungsangebote. Die Stifter sind das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Neustadt an der Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim sowie der Bezirksverband Pfalz. Die Stiftungsaufsicht liegt beim Ministerium der Justiz des Landes Rheinland- Pfalz. Der Stiftungsvorsitz der Stiftung Hambacher Schloss und die Stabsstelle zur Vorbereitung des 200-jährigen Jubiläums des Hambacher Festes sind im Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz verankert. Der Bund ist durch einen Vertreter im Vorstand der Stiftung vertreten und fördert die Stiftung seit 2009 institutionell. Da der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weder die Fach- noch die Rechtsaufsicht über die Stiftung Hambacher Schloss ausübt, besteht nur eine Informationspflicht zu solchen Aspekten der Stiftungsarbeit, über die der Bund im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand Kenntnis erlangt. Am 30. Oktober 2025 fand auf dem Hambacher Schloss das Auftakttreffen des Netzwerkes „Hambach 2032“ statt, um verschiedene Akteure aus den Bereichen Kultur, Bildung, Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammenzubringen und erste Ideen zur Ausgestaltung des Jubiläumsjahres 2032 zu sammeln. Vor diesem Hintergrund versteht die Bundesregierung die gestellten Fragen dahingehend, dass sie im Kontext zum erwähnten Netzwerktreffen und der Stiftung Hambacher Schloss stehen. Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 erfolgte durch das Bundesministerium des Innern. 1. In welcher Rechtsform ist das Netzwerk „Hambach 2032“ (https://kultur staatsminister.de/netzwerk-fuer-demokratie-und-gesellschaftliche-teil habe) organisiert, wer ist Träger, und verfügt es über eine eigene Geschäftsstelle oder eigene Haushaltsmittel?  3. Welche Mitgliedsorganisationen von „Hambach 2032“ erhalten eine Bundesförderung, in welcher Höhe, zu welchem Zweck, und über welches Programm? a) Wann sind diese beigetreten? b) Wie lautet ihre Rechtsform? c) Wo befindet sich ihr Sitz? d) Welche Rolle spielen sie im Netzwerk (Gründungsmitglied, Kooperationspartner, Projektträger)? Die Fragen 1 und 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Das Netzwerk „Hambach 2032“ ist ein informelles Ideen- und Konzeptionsformat von Institutionen und Gästen, die sich inhaltlich bei der Gestaltung des Jubiläumsprogrammes zum Hambacher Fest 2032 einbringen möchten. Es gibt weder formale Mitglieder noch einen Träger oder eine Geschäftsstelle mit eigenen Haushaltsmitteln. 2. Wie viele Organisationen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“, und wie heißen diese? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Webseite https://hambacher-schloss.de/hambach-2032-das-jubilaeumsnetzwerk-ist-gestar tet-%f0 Prozent9f%8e%89/ verwiesen.  4. Ist der „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und der von ihm betriebene Hambach-Blog (https://hambacherfest1832.blog/) nach Kenntnisstand der Bundesregierung Teil des Netzwerks „Hambach 2032“? Die Bundesregierung hat darüber keine explizite Kenntnis. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. über die Weinstraßen Antifa, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet in Bezug auf deren mögliche Gewaltbereitschaft sowie Rechts- und Verfassungstreue gebildet (wenn ja, welche)?  6. Sind der Bundesregierung die Verbindungen des „Freundeskreises Hambacher Fest 1832“ zur Antifa bekannt, wurden diese geprüft, und wenn ja, was war das Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine Auskunft über die „Weinstraßen Antifa“ oder eine andere Organisation, zu der das BfV bisher keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden könnten. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV hier offenlegen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen.  7. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und a) der „Engagierten Jugend Neustadt e. V.“ (EJN), b) dem „Freundeskreis Hambacher Fest 1832“ und dem Hambach-Blog, c) der „Friedensinitiative e. V. Neustadt an der Weinstraße“, d) „Neustadt bleibt bunt“ und „Omas gegen Rechts Neustadt/ Weinstraße“, e) dem „Regionalen Bündnis gegen Rechts Neustadt“, f) der „Weinstraßen Antifa“?  8. Wenn eine Zusammenarbeit mit den in Frage 7 genannten Organisationen bekannt ist, welche weiteren Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor?  9. Bestehen Kooperationsverträge, Projektvereinbarungen oder Förderbeziehungen zwischen der Stiftung Hambacher Schloss und den in Frage 7 genannten Organisationen? a) Wenn ja, seit wann, mit welchem finanziellen Umfang, und zu welchem Zweck? b) Wenn ja, wurden diese Kooperationen vor Bewilligung durch Bundesstellen geprüft? Die Fragen 7 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Dem Vertreter der Bundesregierung im Vorstand der Stiftung liegen keine Kenntnisse dazu vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Der Vorstand verständigt sich auf die Grundlinien der Stiftungsarbeit gemäß Satzung. Die Umsetzung und das operative Geschäft der Stiftung liegen dann in der Verantwortung der Geschäftsführung. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Welche Gespräche fanden seit Amtsantritt zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien bzw. seinen Bevollmächtigten und Vertretern der Stiftung Hambacher Schloss, der Kommunen oder externer Akteure statt, in denen über eine „rechte Vereinnahmung“ des Schlosses gesprochen wurde (bitte Datum, Teilnehmer und Gegenstand der Gespräche auflisten)? Es fanden keine Gespräche dazu statt. 11. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesförderung der Stiftung Hambacher Schloss mit dem vom BKM ausgesprochenen Ziel, das Schloss „der AfD nicht zu überlassen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht staatlicher Stellen dar, und wenn nein, wieso nicht? 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der BKM der AfD im Fernsehen bestimmte Aktivitäten zuschreibt („Aufmärsche“, „grölende Parolen“), die nachweislich nicht durch sie organisiert und demnach so nicht stattgefunden haben können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), sieht die Bundesregierung hierin eine Pflichtverletzung oder einen möglichen Verstoß gegen die Gebote der Sachlichkeit, und wenn nein, wieso nicht? Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesförderung der Stiftung Hambacher Schloss dient der Stärkung und Weiterentwicklung eines zentralen Ortes der deutschen und europäischen Demokratie- und Freiheitsgeschichte gemäß dem Stiftungszweck: „§ 2 Zweck der Stiftung (aus der Satzung der Stiftung Hambacher Schloss) (1) Die Stiftung hat die Aufgabe, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen, insbesondere auch historisch-politische Vermittlungsarbeit im Geiste der Demokratie, Menschenwürde, Toleranz und Völkerverständigung zu leisten. (2) Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere 1. das Hambacher Schloss als Kulturdenkmal zu erhalten, 2. die Dauerausstellung zu pflegen und weiterzuentwickeln, 3. den Stiftungszweck fördernde Veranstaltungen zu planen und durchzuführen sowie 4. durch sonstige Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte zur Belebung und Pflege dieser historischen Stätte nach Maßgabe einer vom Stiftungsvorstand zu erlassenden Besucherordnung beizutragen.“ Die öffentlichen Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beziehen sich allgemein und grundsätzlich darauf, dass die Orte der deutschen Demokratiegeschichte nicht parteipolitisch oder ideologisch instrumentalisiert werden sollten. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des BKM, man müsse eine demokratisch gewählte Oppositionspartei „nicht an bestimmte Orte lassen“ bzw. dürfe ihnen diese Orte „nicht überlassen“, im Lichte der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Das in Bezug genommene (und in der Vorbemerkung der Bundesregierung wiedergegebene) Zitat des BKM gibt die in der Frage insinuierte Aussage gerade nicht her. Vielmehr belegt das Zitat ausdrücklich, dass diese Orte eben nicht nur einzelnen Akteuren vorbehalten sein dürfen, sondern Begegnungsorte für alle sein sollen. So finden am und um das Hambacher Schloss regelmäßig Veranstaltungen und Versammlungen aus dem gesamten politischen Spektrum statt. 14. Welche Bundesmittel flossen seit 2020 insgesamt an Organisationen in Neustadt an der Weinstraße und im Landkreis Bad Dürkheim im Bereich Demokratie-, Extremismus- oder Erinnerungsarbeit (bitte nach Empfänger, Betrag, Jahr und Programm aufschlüsseln)? Empfänger Betrag Jahr Programm Förderungen BKM Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2020 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2021 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 9 000,00 Euro 2021 Pandemiebedingte Mehrbedarfe Stiftung Hambacher Schloss 10 000,00 Euro 2021 Neustart Kultur Stiftung Hambacher Schloss 197 000,00 Euro 2021/2022 Erneuerung Dauerausstellung Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2022 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 200 000,00 Euro 2023 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 180 500,00 Euro 2023 Erneuerung Dauerausstellung Stiftung Hambacher Schloss 204 000,00 Euro 2024 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 250 000,00 Euro 2025 Institutionelle Förderung Stiftung Hambacher Schloss 450 000,00 Euro 2026 Institutionelle Förderung Förderung Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte Stadt Neustadt a. d. W. 57 680,00 Euro 2024 Kooperation, 1832. Fest der Demokratie Stiftung Hambacher Schloss 63 000,00 Euro 2024 Kooperation, 1832. Fest der Demokratie Stadt Neustadt a. d. W. 5 415,96 Euro 2024 Kooperation, Veranstaltung Deutschland singt und klingt Stadt Neustadt a. d. W. 1 300,00 Euro 2026 18. März – Tag der Demokratiegeschichte Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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