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Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand (Antwort zu Drs. 21/5035)

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5408 · Antwort · Original ↗

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Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand (Antwort zu Drs. 21/5035) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5408 21. Wahlperiode 14.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5035 – Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) A-Nord, DolWin4 und BorWin4 – mit einer Länge von rund 300 Kilometern und einer Übertragungsleistung von 2 Gigawatt – zählen zu den größten Energieinfrastrukturprojekten Deutschlands. Sie sollen Strom von der Nordsee über Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen transportieren. Diese Projekte haben weitreichende ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt, Landwirtschaft und Mittelstand (www.badeno va.de/blog/vorteile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.badenova.de/b log/vorteile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.baden-wuerttemberg. nabu.de/imperia/md/content/badenwuerttemberg/themen/energie/2024-07-18_ faktencheck.pdf). 1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Eingriffe durch die Bauarbeiten der HGÜ-Trassen A-Nord, DolWin4 und Bor- Win4 auf landwirtschaftliche Nutzflächen und private Grundstücke möglichst gering zu halten (www.nabu.de/news/2023/01/32822.html)? Die Bundesregierung ist hinsichtlich des Ergreifens einzelner Maßnahmen bei einzelnen Vorhaben, einschließlich der Planung oder Überwachung von Bauarbeiten, nicht zuständig. Der Bundesgesetzgeber hat einen Rechtsrahmen gesetzt, der durch die Vorhabenträger zu erfüllen ist. Das Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur findet auf Grundlage der geltenden Gesetze statt und hat das Ziel, den notwendigen Netzausbau bei gleichzeitiger Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen und privater Grundstücke zu ermöglichen. Für die gesamten Bauarbeiten, insbesondere in Bezug auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, gilt ein umfangreiches Bodenschutzkonzept. Da es sich bei den Bauarbeiten um temporäre Inanspruchnahmen handelt, werden die Böden danach rekultiviert und können wieder landwirtschaftlich genutzt werden, wobei gewisse Beschränkungen zum Schutz der Erdkabel eingehalten werden müssen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit den genannten HGÜ-Vorhaben eingeleitet wurden und werden und welche Entschädigungsmodelle für betroffene Eigentümer gelten (www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__45.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung zu den Rodungsflächen im Rahmen des Leitungsbaus vor, insbesondere zur Differenzierung zwischen intensiv genutztem Wirtschaftswald und weniger intensiv genutzten Waldflächen (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.h tml?abschnitt=Abschnitt+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&statu s=pfv)? Bei der planfestgestellten Unterlage H6.1 (Forstrechtliche Genehmigung) in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, wurde nicht nach Wirtschaftswald und dessen Nutzung differenziert, sondern es wird auf Basis der Waldtypen deren ökologischer Wert beurteilt. Die Unterlagen sind unter www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar. 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Hektar intensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche (z. B. Ackerland) sowie extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen vor, die durch die HGÜ-Projekte dauerhaft oder temporär in Anspruch genommen werden (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abschnitt=Abschnit t+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)? Bei der Betrachtung der durch die Projekte der Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragung (HGÜ) – hier A‑Nord, BorWin4 und DolWin4 – betroffenen Flächen wird nicht zwischen intensiv und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen differenziert. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen künftig vollständig für die intensive Nutzung verloren gehen könnten, weil sie nur noch extensiv bewirtschaftet werden dürfen (https://mleuv.brandenbur g.de/sixcms/media.php/9/Arbeitshilfe-Betriebsintegrierte-Kompensatio n.pdf)? a) Wenn ja, von wie viel Hektar landwirtschaftlicher Fläche geht die Bundesregierung aus? b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet. Anhand der planfestgestellten Unterlage F4.3 (Maßnahmenblätter zu den Kompensationsmaßnahmen) in Verbindung mit der Unterlage F4.1, Kapitel 9, in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, stehen für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (Bor- Win4) ca. 47 ha land- und forstwirtschaftliche Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen für eine intensive Flächenbewirtschaftung nicht zur Verfügung. 6. Welche Gesamtfläche extensiv genutzter landwirtschaftlicher Areale ist nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorhaben betroffen (www.na tur-und-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/01_Skript e/BfN_Schriften_700_Flaechen_Massnahmen_oekologisches_Trassenma ngement_Stromnetzausbau.pdf)? Die exakte Gesamtfläche von extensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche, die durch die Vorhaben betroffen ist, lässt sich nicht benennen (vergleiche hierzu auch die Antwort zu Frage 4). Auf Basis der Eingriffsbilanzierung in Unterlage F4.10 (Eingriffsbilanzierung – in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4)) können ca. 4,4 ha beziffert werden, die insbesondere durch baubedingten, temporären Biotopverlust betroffen sind. 7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Verlust von Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen vor, die nicht als Wald eingestuft werden, aber dennoch durch die Umsetzung der HGÜ-Projekte entfernt werden müssen (https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/winde nergieanlagen-nicht-vereinbar-mit-den-natur-und-artenschutzbelangen- inwaeldern/)? Für die Betrachtung von Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen, die nicht als Wald eingestuft werden, kann auf Unterlage F4.10 (Eingriffsbilanzierung – in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (Dol- Win4) und 79 (BorWin4)) zurückgegriffen werden. Die Unterlagen sind unter www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar. 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten Kompensationsmaßnahmen vor, die für die jeweils wegfallenden Flächen und Gehölzstrukturen vorgesehen sind, und wie hoch sind die dafür erwarteten Kosten (www.bverwg.de/pm/2024/44)? Die Informationen zu allen konkreten Kompensationsmaßnahmen befinden sich in den planfestgestellten Unterlagen zu den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4). Die Unterlagen sind unter www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar. Die Kosten tragen die Vorhabenträger. Über die Höhe der Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bau und Betrieb von Windenergie- und Netzausbauprojekten nicht zur Gefährdung von Artenschutz und Ökosystemen in FFH-Gebieten (FFH = Fauna-Flora-Habitat), Natura 2000-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten führt (www. n a b u.de/news/2023/01/32822.html)? Die Bundesregierung setzt die in den entsprechenden EU-Richtlinien (Richtlinie 2009/147/EG – Vogelschutz-Richtlinie, Richtline 92/43/EWG – FFH- Richtlinie) geltenden Vorgaben in Deutschland insbesondere mit dem Bundesnaturschutzgesetz um. Damit stellt das deutsche Genehmigungsrecht sicher, dass Naturschutzaspekte wie die Betroffenheit von Schutzgebieten und der Schutz von besonders geschützten Arten geprüft und berücksichtigt werden. Auch setzt die Bundesregierung erhebliche Mittel ein, um die Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur auf die Natur zu erforschen und Lösungswege für mögliche Konflikte zu erarbeiten. Außerdem wurde ein Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP) aufgelegt, das insbesondere dem Schutz von Arten dient, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See besonders betroffen sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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