Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand (Antwort zu Drs. 21/5035)
Text
Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand (Antwort zu Drs. 21/5035)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5408
21. Wahlperiode 14.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5035 –
Eingriffe in Natur und Wirtschaft durch die Großprojekte der Hochspannungs-
Gleichstrom-Übertragungsleitungen A-Nord, DolWin4 und BorWin4 und deren
finanzielle Auswirkungen auf Bürger und Mittelstand
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ)
A-Nord, DolWin4 und BorWin4 – mit einer Länge von rund 300 Kilometern
und einer Übertragungsleistung von 2 Gigawatt – zählen zu den größten
Energieinfrastrukturprojekten Deutschlands. Sie sollen Strom von der Nordsee
über Niedersachsen bis nach Nordrhein-Westfalen transportieren. Diese
Projekte haben weitreichende ökologische, ökonomische und soziale
Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt, Landwirtschaft und Mittelstand (www.badeno
va.de/blog/vorteile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.badenova.de/b
log/vorteile-und-nachteile-einer-windkraftanlage/; www.baden-wuerttemberg.
nabu.de/imperia/md/content/badenwuerttemberg/themen/energie/2024-07-18_
faktencheck.pdf).
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Eingriffe durch die Bauarbeiten der HGÜ-Trassen A-Nord, DolWin4 und Bor-
Win4 auf landwirtschaftliche Nutzflächen und private Grundstücke
möglichst gering zu halten (www.nabu.de/news/2023/01/32822.html)?
Die Bundesregierung ist hinsichtlich des Ergreifens einzelner Maßnahmen bei
einzelnen Vorhaben, einschließlich der Planung oder Überwachung von
Bauarbeiten, nicht zuständig. Der Bundesgesetzgeber hat einen Rechtsrahmen
gesetzt, der durch die Vorhabenträger zu erfüllen ist. Das Genehmigungsverfahren
bei der Bundesnetzagentur findet auf Grundlage der geltenden Gesetze statt und
hat das Ziel, den notwendigen Netzausbau bei gleichzeitiger Schonung
landwirtschaftlicher Nutzflächen und privater Grundstücke zu ermöglichen. Für die
gesamten Bauarbeiten, insbesondere in Bezug auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen, gilt ein umfangreiches Bodenschutzkonzept. Da es sich bei den
Bauarbeiten um temporäre Inanspruchnahmen handelt, werden die Böden danach
rekultiviert und können wieder landwirtschaftlich genutzt werden, wobei gewisse
Beschränkungen zum Schutz der Erdkabel eingehalten werden müssen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 13. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Enteignungsverfahren im
Zusammenhang mit den genannten HGÜ-Vorhaben eingeleitet wurden und
werden und welche Entschädigungsmodelle für betroffene Eigentümer
gelten (www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__45.html)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung zu den
Rodungsflächen im Rahmen des Leitungsbaus vor, insbesondere zur
Differenzierung zwischen intensiv genutztem Wirtschaftswald und weniger intensiv
genutzten Waldflächen (www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.h
tml?abschnitt=Abschnitt+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&statu
s=pfv)?
Bei der planfestgestellten Unterlage H6.1 (Forstrechtliche Genehmigung) in
den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive
genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse,
wurde nicht nach Wirtschaftswald und dessen Nutzung differenziert, sondern es
wird auf Basis der Waldtypen deren ökologischer Wert beurteilt. Die
Unterlagen sind unter www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der
Hektar intensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche (z. B. Ackerland)
sowie extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen vor, die durch die
HGÜ-Projekte dauerhaft oder temporär in Anspruch genommen werden
(www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?abschnitt=Abschnit
t+NDS1&gruppe=bbplg&nummer=1&status=pfv)?
Bei der Betrachtung der durch die Projekte der Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragung (HGÜ) – hier A‑Nord, BorWin4 und DolWin4 – betroffenen
Flächen wird nicht zwischen intensiv und extensiv genutzten landwirtschaftlichen
Flächen differenziert.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hektar
landwirtschaftlicher Fläche im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen künftig
vollständig für die intensive Nutzung verloren gehen könnten, weil sie nur
noch extensiv bewirtschaftet werden dürfen (https://mleuv.brandenbur
g.de/sixcms/media.php/9/Arbeitshilfe-Betriebsintegrierte-Kompensatio
n.pdf)?
a) Wenn ja, von wie viel Hektar landwirtschaftlicher Fläche geht die
Bundesregierung aus?
b) Wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis darüber?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Anhand der planfestgestellten Unterlage F4.3 (Maßnahmenblätter zu den
Kompensationsmaßnahmen) in Verbindung mit der Unterlage F4.1, Kapitel 9, in den
Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive
genehmigter Planänderungen nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, stehen
für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (Bor-
Win4) ca. 47 ha land- und forstwirtschaftliche Fläche im Rahmen von
Kompensationsmaßnahmen für eine intensive Flächenbewirtschaftung nicht zur
Verfügung.
6. Welche Gesamtfläche extensiv genutzter landwirtschaftlicher Areale ist
nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Vorhaben betroffen (www.na
tur-und-erneuerbare.de/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/01_Skript
e/BfN_Schriften_700_Flaechen_Massnahmen_oekologisches_Trassenma
ngement_Stromnetzausbau.pdf)?
Die exakte Gesamtfläche von extensiv genutzter landwirtschaftlicher Fläche,
die durch die Vorhaben betroffen ist, lässt sich nicht benennen (vergleiche
hierzu auch die Antwort zu Frage 4). Auf Basis der Eingriffsbilanzierung in
Unterlage F4.10 (Eingriffsbilanzierung – in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3,
NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach
Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den Nummern 1
(A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4)) können ca. 4,4 ha beziffert
werden, die insbesondere durch baubedingten, temporären Biotopverlust betroffen
sind.
7. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Verlust von
Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen vor, die nicht als Wald eingestuft
werden, aber dennoch durch die Umsetzung der HGÜ-Projekte entfernt
werden müssen (https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/winde
nergieanlagen-nicht-vereinbar-mit-den-natur-und-artenschutzbelangen-
inwaeldern/)?
Für die Betrachtung von Heckenstrukturen, Feldgehölzen und Einzelbäumen,
die nicht als Wald eingestuft werden, kann auf Unterlage F4.10
(Eingriffsbilanzierung – in den Abschnitten NDS1, NDS2, NDS3, NRW1, NRW2 und
NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen nach Erlass der
Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den Nummern 1 (A‑Nord), 78 (Dol-
Win4) und 79 (BorWin4)) zurückgegriffen werden. Die Unterlagen sind unter
www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten
Kompensationsmaßnahmen vor, die für die jeweils wegfallenden Flächen
und Gehölzstrukturen vorgesehen sind, und wie hoch sind die dafür
erwarteten Kosten (www.bverwg.de/pm/2024/44)?
Die Informationen zu allen konkreten Kompensationsmaßnahmen befinden
sich in den planfestgestellten Unterlagen zu den Abschnitten NDS1, NDS2,
NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a, inklusive genehmigter Planänderungen
nach Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse, für die Vorhaben mit den
Nummern 1 (A‑Nord), 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4). Die Unterlagen sind unter
www.netzausbau.de/vorhaben1 abrufbar. Die Kosten tragen die Vorhabenträger.
Über die Höhe der Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bau und Betrieb von
Windenergie- und Netzausbauprojekten nicht zur Gefährdung von
Artenschutz und Ökosystemen in FFH-Gebieten (FFH = Fauna-Flora-Habitat),
Natura 2000-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten führt (www. n a b
u.de/news/2023/01/32822.html)?
Die Bundesregierung setzt die in den entsprechenden EU-Richtlinien
(Richtlinie 2009/147/EG – Vogelschutz-Richtlinie, Richtline 92/43/EWG – FFH-
Richtlinie) geltenden Vorgaben in Deutschland insbesondere mit dem
Bundesnaturschutzgesetz um. Damit stellt das deutsche Genehmigungsrecht sicher,
dass Naturschutzaspekte wie die Betroffenheit von Schutzgebieten und der
Schutz von besonders geschützten Arten geprüft und berücksichtigt werden.
Auch setzt die Bundesregierung erhebliche Mittel ein, um die Auswirkungen
des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur auf die
Natur zu erforschen und Lösungswege für mögliche Konflikte zu erarbeiten.
Außerdem wurde ein Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP) aufgelegt, das
insbesondere dem Schutz von Arten dient, die vom Ausbau der erneuerbaren
Energien an Land und auf See besonders betroffen sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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