Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Bericht zu Drs. 21/4088, 21/4996)
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Bericht zu Drs. 21/4088, 21/4996)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4997
21. Wahlperiode 25.03.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/4088, 21/4996 –
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten
privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorgereformgesetz)
Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Georg Schroeter,
Kathrin Michel, Jamila Schäfer und Ines Schwerdtner
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die private Altersvorsorge grundlegend zu
reformieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach
Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dafür sollen die
Zertifizierungskriterien gestrafft werden mit dem Ziel von mehr Standardisierung, Entbürokratisierung
und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten. Für eine
chancenorientierte Kapitalanlage soll ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt
werden, welches auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten werden soll.
Die steuerliche Förderung soll grundlegend vereinfacht und mit besonderem Fokus auf
Kleinanleger ausgestaltet werden.
Darüber hinaus hat der Finanzausschuss Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen,
von denen insbesondere die Folgenden eine Haushaltswirkung verursachen:
Selbständig erwerbstätige Personen werden in den förderberechtigten Personenkreis
aufgenommen.
Die Zulagenförderung wird angepasst, indem die beitragsproportionalen Grund- und
Kinderzulagen im niedrigen Eigenbeitragsbereich erhöht werden. Die maximal
erreichbare Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr, die maximale Kinderzulage
300 Euro pro Jahr.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Nach einer ersten Prognose durch das Bundesfinanzministerium ergeben sich durch
die Einbeziehung der Selbstständigen bei voller Jahreswirkung gesamtstaatliche
Steuermindereinnahmen in Höhe von 350 Mio. Euro pro Jahr. Die Erhöhung der
Grundzulage führt zu höheren Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Gesetzentwurf in
Höhe von 15 Mio. Euro je Jahreskohorte von Neuabschlüssen von
Altersvorsorgeverträgen. Diese zusätzlichen Mindereinnahmen wurden im Tableau der
Haushaltsausgaben noch nicht berücksichtigt.
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (–) in Mio. Euro)
Gebietskörperschaft
volle Jahreswirkung*
2026 2027 2028 2029 2030
Insgesamt - - 120 - 235 - 360 - 465
Bund - - 50 - 100 - 153 - 197
Länder - - 52 - 99 - 153 - 198
Gemeinden - - 18 - 36 - 54 - 70
Kassenjahr
2026 2027 2028 2029 2030
Insgesamt - . - 120 - 230 - 365
Bund - . - 51 - 98 - 155
Länder - . - 50 - 97 - 155
Gemeinden - . - 19 - 35 - 55
* Wirkung im Veranlagungsjahr
Erläuterung:
Die Zahl der Riester-Verträge ist seit mehreren Jahren rückläufig. Die Entwicklung
des Volumens der Altersvorsorgezulage wird regelmäßig in der Steuerschätzung
berücksichtigt. In den Jahren 2020 bis 2025 ist das Volumen um durchschnittlich rund
175 Mio. Euro p. a. zurückgegangen. Für das Finanztableau wird angenommen, dass
dieser Rückgang durch die Reform gestoppt wird, da wegfallende Bestandsverträge
durch Verträge der neuen Produktwelt ersetzt werden. Daraus ergeben sich
Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Szenario ohne Reform.
Die Regelungen führen beim Einzelplan 08 für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029
insgesamt zu einem Mehrbedarf von 27.106.000 Euro sowie dauerhaft von insgesamt 1
Planstelle/Stelle.
Im Einzelnen fallen beim BZSt und der ZfA sowie beim Kapitel 0811 folgende
Mehrausgaben an:
Kapitel
HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029
Maßnahme in T €
0811 Zuweisungen an den
Versorgungsfonds
55 110 110 27
Summe 55 110 110 27
Kapitel
HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029
Maßnahme in T €
0815 Ausgaben beim
BZSt
inklusive ZfA
0 6.435 9.628 8.583 2.158
Summe 0 6.435 9.628 8.583 2.158
Summe Epl. 08 / HH-Jahr 0 6.490 9.738 8.693 2.185
Die titelgenaue Aufschlüsselung der vorstehend dargestellten Mehrausgaben beim
BZSt und der ZfA ist aus den Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung
ersichtlich.
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im
Einzelplan 08 ausgeglichen werden.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): - 917 667,0
Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0,0
Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 134.584,0
Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 614,0
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 4.011,0
davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 121,0
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 2.918,0
davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe 2.917,0
(in Tsd. Euro):
Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der „One in, one out“-
Regelung (Kabinettbeschluss vom 25. März 2015). Da es sich dabei im Saldo um ein
„Out“ in Höhe von rund 4 Mio. Euro handelt, steht die Summe als
Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 8.040,0
8
0
4
0
,
0
davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): - 4.345,0
davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - 3.695,0
davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0
Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 229,0
davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 229,0
davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,0
davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0
Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung
wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung
verwiesen.
Durch die gesetzlichen Änderungen im EStG in den Jahren 2027 und 2028 entsteht in
den Ländern ein einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand im
Gesamtvorhaben KONSENS in Höhe von 32.000 Euro.
Weitere Kosten
Der Wirtschaft entstehen durch die erhobenen Gebühren für die Zertifizierung eines
Altersvorsorgevertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2026
und 2027 direkte sonstige Kosten in Höhe von insgesamt rund 8 Mio. Euro.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 25. März 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Mechthilde Wittmann
Berichterstatterin
Georg Schroeter
Berichterstatter
Kathrin Michel
Berichterstatterin
Jamila Schäfer
Berichterstatterin
Ines Schwerdtner
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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