polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Bericht zu Drs. 21/4088, 21/4996)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4997 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Bericht zu Drs. 21/4088, 21/4996) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4997 21. Wahlperiode 25.03.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/4088, 21/4996 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) Bericht der Abgeordneten Mechthilde Wittmann, Georg Schroeter, Kathrin Michel, Jamila Schäfer und Ines Schwerdtner Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die private Altersvorsorge grundlegend zu reformieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dafür sollen die Zertifizierungskriterien gestrafft werden mit dem Ziel von mehr Standardisierung, Entbürokratisierung und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten. Für eine chancenorientierte Kapitalanlage soll ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt werden, welches auch als besonders einfaches Standardprodukt angeboten werden soll. Die steuerliche Förderung soll grundlegend vereinfacht und mit besonderem Fokus auf Kleinanleger ausgestaltet werden. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen, von denen insbesondere die Folgenden eine Haushaltswirkung verursachen: Selbständig erwerbstätige Personen werden in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen. Die Zulagenförderung wird angepasst, indem die beitragsproportionalen Grund- und Kinderzulagen im niedrigen Eigenbeitragsbereich erhöht werden. Die maximal erreichbare Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr, die maximale Kinderzulage 300 Euro pro Jahr. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Nach einer ersten Prognose durch das Bundesfinanzministerium ergeben sich durch die Einbeziehung der Selbstständigen bei voller Jahreswirkung gesamtstaatliche Steuermindereinnahmen in Höhe von 350 Mio. Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Grundzulage führt zu höheren Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Gesetzentwurf in Höhe von 15 Mio. Euro je Jahreskohorte von Neuabschlüssen von Altersvorsorgeverträgen. Diese zusätzlichen Mindereinnahmen wurden im Tableau der Haushaltsausgaben noch nicht berücksichtigt. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand (Steuermehr- und -mindereinnahmen (–) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - - 120 - 235 - 360 - 465 Bund - - 50 - 100 - 153 - 197 Länder - - 52 - 99 - 153 - 198 Gemeinden - - 18 - 36 - 54 - 70 Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - . - 120 - 230 - 365 Bund - . - 51 - 98 - 155 Länder - . - 50 - 97 - 155 Gemeinden - . - 19 - 35 - 55 * Wirkung im Veranlagungsjahr Erläuterung: Die Zahl der Riester-Verträge ist seit mehreren Jahren rückläufig. Die Entwicklung des Volumens der Altersvorsorgezulage wird regelmäßig in der Steuerschätzung berücksichtigt. In den Jahren 2020 bis 2025 ist das Volumen um durchschnittlich rund 175 Mio. Euro p. a. zurückgegangen. Für das Finanztableau wird angenommen, dass dieser Rückgang durch die Reform gestoppt wird, da wegfallende Bestandsverträge durch Verträge der neuen Produktwelt ersetzt werden. Daraus ergeben sich Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Szenario ohne Reform. Die Regelungen führen beim Einzelplan 08 für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 insgesamt zu einem Mehrbedarf von 27.106.000 Euro sowie dauerhaft von insgesamt 1 Planstelle/Stelle. Im Einzelnen fallen beim BZSt und der ZfA sowie beim Kapitel 0811 folgende Mehrausgaben an: Kapitel HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Maßnahme in T € 0811 Zuweisungen an den Versorgungsfonds 55 110 110 27 Summe 55 110 110 27 Kapitel HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Maßnahme in T € 0815 Ausgaben beim BZSt inklusive ZfA 0 6.435 9.628 8.583 2.158 Summe 0 6.435 9.628 8.583 2.158 Summe Epl. 08 / HH-Jahr 0 6.490 9.738 8.693 2.185 Die titelgenaue Aufschlüsselung der vorstehend dargestellten Mehrausgaben beim BZSt und der ZfA ist aus den Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung ersichtlich. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): - 917 667,0 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0,0 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 134.584,0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 614,0 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 4.011,0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 121,0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 2.918,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe 2.917,0 (in Tsd. Euro): Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der „One in, one out“- Regelung (Kabinettbeschluss vom 25. März 2015). Da es sich dabei im Saldo um ein „Out“ in Höhe von rund 4 Mio. Euro handelt, steht die Summe als Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 8.040,0 8 0 4 0 , 0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): - 4.345,0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - 3.695,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 229,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 229,0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. Durch die gesetzlichen Änderungen im EStG in den Jahren 2027 und 2028 entsteht in den Ländern ein einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand im Gesamtvorhaben KONSENS in Höhe von 32.000 Euro. Weitere Kosten Der Wirtschaft entstehen durch die erhobenen Gebühren für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2026 und 2027 direkte sonstige Kosten in Höhe von insgesamt rund 8 Mio. Euro. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. März 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Georg Schroeter Berichterstatter Kathrin Michel Berichterstatterin Jamila Schäfer Berichterstatterin Ines Schwerdtner Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen