Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4884
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage wurde gefordert, eine gebündeltes, einheitliches und
multifunktionales Meldeverfahren zu etablieren. Die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich außerdem für die
Maschinenlesbarkeit des Meldeverfahrens aus (M2M), um auch mit der Verwaltung
einfacher kommunizieren zu können. Erfasst wurde der Vorschlag in der
Verbändeabfrage unter der Vorschlagsnummer 28204 – „Meldeverfahren zwischen
Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen“ (www.destatis.de/DE/
Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/
verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 298).
Eine Umsetzung erfolgte durch die damalige Bundesregierung nicht. Begründet
wurde dies mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung
personenbezogener Daten und für einheitliche Berechnungsmethoden, die in
den verschiedenen juristischen Fachgebieten geregelt bzw. geschaffen werden
müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/
Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blo
b=publicationFile; S. 171).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 28204 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 28204 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte
Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und wann kann mit einer
dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wird der Vorschlag 28204 in der 21. Wahlperiode umgesetzt, und wenn ja,
inwiefern?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Aus welchem konkreten Grund blieb in diesem Zusammenhang die
Ausgestaltung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der Unternehmen
durch die Bundesregierung unberücksichtigt?
5. Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Organisationskontos zur
Authentifizierung der Unternehmen, wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung
zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) unter Vorschlag 28204 wurden durch das
sogenannte OZG 2.0 (Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes) bereits
umgesetzt, und welche weiteren Anpassungen müssen ggf. nach Ansicht
der Bundesregierung noch vorgenommen werden, um die gesetzten Ziele zu
erreichen (bitte die umgesetzten Forderungen und die ggf. vorzunehmenden
Anpassungen auflisten)?
7. Wird von der Bundesregierung die M2M-Kommunikation als ein sinnvoller
Weg zur Bürokratieentlastung im Sinne einer einfacheren Kommunikation
mit Behörden als Umsetzungsvariante für digitale Services und
Verwaltungserleichterung angesehen bzw. eingestuft, und wenn ja, welche
konkreten Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
8. Ist eine Evaluierung bzw. eine Neubewertung des Monitorings zur
Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durch die
Bundesregierung im Sinne einer echten Entlastung durch überbordende
Bürokratie geplant, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung diesbezüglich zu setzen?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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