Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5082
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage wurde unter dem Vorschlag 31202 – Ticketing für mehr
Transparenz bei Verwaltungsprozessen – die Problematik dargestellt, die bei
der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung
entsteht. Oft werden Unternehmen zum aktuellen Verwaltungsstand ihrer
Anträge, Genehmigungen etc. gar nicht informiert und müssen diese oft selbst bei
der Verwaltung erfragen. Die Antworten sind zudem meist unzureichend und
wenig zufriedenstellend für die Unternehmen. Eingebracht wurde dieser
Vorschlag vom Verein „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste
n/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 303).
Die damalige Bundesregierung nahm diesen Vorschlag auf und erklärte, dass
gemäß § 8 Absatz 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Grundlage
geschaffen wurde, um elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen sowie
Status- und Verfahrensinformationen innerhalb des Nutzerkontos mit
Einwilligung des Nutzers zu verarbeiten. Des Weiteren erklärte die Bundesregierung,
dass „die Entwicklung und Bereitstellung eines sog. Statusmonitor[s] für
Verwaltungsleistungen in Planung“ sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerok
ratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-mo
nitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 178).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Entwicklung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen
abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll sie abgeschlossen
werden?
2. Ist die Bereitstellung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen
abgeschlossen?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wem wurde der Statusmonitor für Verwaltungsleistungen ggf. bereits
bereitgestellt (bitte nach Namen der Behörde oder Verwaltung; Ressort, dem
die Behörde bzw. Verwaltung zugeordnet ist; Bundesland und Webseite
aufschlüsseln)?
4. In welchem Maße wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits
durch das geschaffene Instrument „Statusmonitor für
Verwaltungsleistungen“ eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie erwirkt?
5. In welchem Umfang reduzierten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. die Anfragen nach dem Status?
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. in Bezug auf
die generelle Vereinfachung für alle Verwaltungsdienstleistungen im Sinne
einer erhöhten Transparenz des Verfahrens und einer Verringerung der
Unsicherheit für Unternehmen im Hinblick auf einen generellen
Bürokratieabbau, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen?
7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Evaluierung oder eine Änderung
des OZG (bzw. OZG 2.0) notwendig bzw. in welchem Umsetzungsstadium
befindet sich die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem
OZG, und wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen?
8. Wie schätzt die Bundesregierung den Digitalisierungsstand der deutschen
Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu den anderen EU-
Mitgliedstaaten ein (Ranking), und wurden die technischen
Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der bestehenden Länderkonten und
eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen bereits
umgesetzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie und wann?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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