Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4879
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen
e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83102 – „Beschleunigung
des EE-Ausbaus: Vollständigkeit der Unterlagen definieren“ eine Anpassung
der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VKU argumentierte,
das der Begriff „Vollständigkeit“ nicht definiert sei und aus diesem Grund
Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig lang andauerten (www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekoste
n/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 555).
Die damalige Bundesregierung sprach sich für die Beschleunigung des EE
(erneuerbare Energien)-Ausbaus aus und verwies in diesem Zusammenhang auf
die bereits bei der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte
Einfügung der Definition des Begriffes „Vollständigkeit“ der Unterlagen (www.des
tatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerok
ratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 405).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83102 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83102 der
Verbändeabfrage ausweiten und auf andere Wirtschaftssektoren übertragen, um
eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu
erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wirkt sich die Umsetzung des Vorschlages 83102 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Errichtung von erneuerbaren Energien in unserem
Land aus, und
a) wenn ja, wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren aufgrund der
Umsetzung des Vorschlages 83102,
b) wenn ja, wie lange dauerte ein Genehmigungsverfahren ohne die
Umsetzung des Vorschlages 83102,
c) wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren wurden seit der Umsetzung
des Vorschlages 83102 abgeschlossen,
d) wenn ja, kann der Vorschlag 83102 auch auf andere Wirtschaftssektoren
als den Ausbau der Energiewirtschaft übertragen werden?
e) Was versteht die Bundesregierung unter der Vollständigkeit von
Unterlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und aufgrund
welcher Rechtsgrundlage?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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