Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4884)
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Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4884)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5285
21. Wahlperiode 08.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4884 –
Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage wurde gefordert, eine gebündeltes, einheitliches und
multifunktionales Meldeverfahren zu etablieren. Die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich außerdem für die Maschi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 7. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nenlesbarkeit des Meldeverfahrens aus (M2M), um auch mit der Verwaltung
einfacher kommunizieren zu können. Erfasst wurde der Vorschlag in der
Verbändeabfrage unter der Vorschlagsnummer 28204 – „Meldeverfahren
zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen“ (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 298).
Eine Umsetzung erfolgte durch die damalige Bundesregierung nicht.
Begründet wurde dies mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen für die
Übermittlung personenbezogener Daten und für einheitliche Berechnungsmethoden,
die in den verschiedenen juristischen Fachgebieten geregelt bzw. geschaffen
werden müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publi
kationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.
pdf?__blob=publicationFile; S. 171).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 28204
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 28204 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz – „BEG IV“) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags
wurde gleichwohl nicht vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde
liegenden Erwägungen ist auf die entsprechenden Ausführungen im
Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum
Bürokratieabbau zu verweisen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub
likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.
pdf?__blob=publicationFile; S. 171).
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 28204 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte
Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und wann kann mit
einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet
werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wird der Vorschlag 28204 in der 21. Wahlperiode umgesetzt, und wenn ja,
inwiefern?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Umsetzung des Vorschlags 28204 ist derzeit nicht vorgesehen. Die im
Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage
ausgeführten Erwägungen gelten fort (s. o. Antwort zu Frage 1).
4. Aus welchem konkreten Grund blieb in diesem Zusammenhang die
Ausgestaltung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der
Unternehmen durch die Bundesregierung unberücksichtigt?
Der Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
(„Ausgestaltung des Organisationskontos konkretisieren“) zur Ausgestaltung eines
Organisationskontos wurde mit dem OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024
(BGBl. 2024 I Nr. 245) (OZGÄndG) umgesetzt.
5. Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Organisationskontos zur
Authentifizierung der Unternehmen, wenn ja, wann ist mit einer
Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Welche konkreten Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) unter Vorschlag 28204 wurden durch das
sogenannte OZG 2.0 (Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes) bereits
umgesetzt, und welche weiteren Anpassungen müssen ggf. nach Ansicht
der Bundesregierung noch vorgenommen werden, um die gesetzten Ziele
zu erreichen (bitte die umgesetzten Forderungen und die ggf.
vorzunehmenden Anpassungen auflisten)?
Die Bündelung und Vereinheitlichung von Meldeverfahren im Vorschlag 28204
der BDA wurde nicht durch das OZGÄndG (OZG 2.0) umgesetzt. Die
Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für einheitliche
Berechnungsgrundlagen für den Bezug von Sozialleisten liegen in den
jeweiligen Fachgesetzen. Die durch das OZG 2.0 umgesetzten Veränderungen gehen
über diese fachspezifischen Fragenstellungen hinaus, indem u. a. durch die
Vorgabe verbindlicher Standards und einheitlicher Schnittstellen auch für die
Verwaltung neue Effizienzgewinne realisiert werden können. Zudem profitieren
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch die Anwendung des Once-
Only-Prinzips. Die geänderte Rechtslage kann mittelbar zur Verbesserung der
genannten Meldeverfahren beitragen.
7. Wird von der Bundesregierung die M2M-Kommunikation als ein
sinnvoller Weg zur Bürokratieentlastung im Sinne einer einfacheren
Kommunikation mit Behörden als Umsetzungsvariante für digitale Services und
Verwaltungserleichterung angesehen bzw. eingestuft, und wenn ja, welche
konkreten Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen?
Die M2M-Kommunikation als technische Möglichkeit der direkten Anbindung
von IT-Systemen der Wirtschaft an Eingangskanäle der öffentlichen
Verwaltung (z. B. Bundesportal) kann die Effizienz in der Zusammenarbeit mit der
Verwaltung erhöhen, sofern wiederkehrende Anträge in hoher Stückzahl
gestellt werden müssen.
8. Ist eine Evaluierung bzw. eine Neubewertung des Monitorings zur
Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durch die
Bundesregierung im Sinne einer echten Entlastung durch überbordende
Bürokratie geplant, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung diesbezüglich zu setzen?
Eine erneute Bewertung der Verbändevorschläge aus der vergangenen
Legislaturperiode ist nicht vorgesehen.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat am 12.
Dezember 2025 das EinfachMachen-Portal live geschaltet. Hierüber können u. a.
Bürger, Unternehmen und Verbände Bürokratie an die Bundesregierung
melden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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