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Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4884)

dip / drucksache 08.04.2026 · WP 21 · 21/5285 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4884) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5285 21. Wahlperiode 08.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4884 – Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage wurde gefordert, eine gebündeltes, einheitliches und multifunktionales Meldeverfahren zu etablieren. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich außerdem für die Maschi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 7. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nenlesbarkeit des Meldeverfahrens aus (M2M), um auch mit der Verwaltung einfacher kommunizieren zu können. Erfasst wurde der Vorschlag in der Verbändeabfrage unter der Vorschlagsnummer 28204 – „Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen“ (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 298). Eine Umsetzung erfolgte durch die damalige Bundesregierung nicht. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für einheitliche Berechnungsmethoden, die in den verschiedenen juristischen Fachgebieten geregelt bzw. geschaffen werden müssten (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publi kationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht. pdf?__blob=publicationFile; S. 171). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 28204 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz – „BEG IV“) zugeordnet worden. Die Umsetzung des Vorschlags wurde gleichwohl nicht vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen ist auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau zu verweisen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht. pdf?__blob=publicationFile; S. 171). 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 28204 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, und wann kann mit einer dementsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Wird der Vorschlag 28204 in der 21. Wahlperiode umgesetzt, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Umsetzung des Vorschlags 28204 ist derzeit nicht vorgesehen. Die im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage ausgeführten Erwägungen gelten fort (s. o. Antwort zu Frage 1). 4. Aus welchem konkreten Grund blieb in diesem Zusammenhang die Ausgestaltung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der Unternehmen durch die Bundesregierung unberücksichtigt? Der Vorschlag 28204 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung („Ausgestaltung des Organisationskontos konkretisieren“) zur Ausgestaltung eines Organisationskontos wurde mit dem OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) (OZGÄndG) umgesetzt. 5. Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Organisationskontos zur Authentifizierung der Unternehmen, wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche konkreten Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter Vorschlag 28204 wurden durch das sogenannte OZG 2.0 (Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes) bereits umgesetzt, und welche weiteren Anpassungen müssen ggf. nach Ansicht der Bundesregierung noch vorgenommen werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen (bitte die umgesetzten Forderungen und die ggf. vorzunehmenden Anpassungen auflisten)? Die Bündelung und Vereinheitlichung von Meldeverfahren im Vorschlag 28204 der BDA wurde nicht durch das OZGÄndG (OZG 2.0) umgesetzt. Die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten und für einheitliche Berechnungsgrundlagen für den Bezug von Sozialleisten liegen in den jeweiligen Fachgesetzen. Die durch das OZG 2.0 umgesetzten Veränderungen gehen über diese fachspezifischen Fragenstellungen hinaus, indem u. a. durch die Vorgabe verbindlicher Standards und einheitlicher Schnittstellen auch für die Verwaltung neue Effizienzgewinne realisiert werden können. Zudem profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch die Anwendung des Once- Only-Prinzips. Die geänderte Rechtslage kann mittelbar zur Verbesserung der genannten Meldeverfahren beitragen. 7. Wird von der Bundesregierung die M2M-Kommunikation als ein sinnvoller Weg zur Bürokratieentlastung im Sinne einer einfacheren Kommunikation mit Behörden als Umsetzungsvariante für digitale Services und Verwaltungserleichterung angesehen bzw. eingestuft, und wenn ja, welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen? Die M2M-Kommunikation als technische Möglichkeit der direkten Anbindung von IT-Systemen der Wirtschaft an Eingangskanäle der öffentlichen Verwaltung (z. B. Bundesportal) kann die Effizienz in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung erhöhen, sofern wiederkehrende Anträge in hoher Stückzahl gestellt werden müssen. 8. Ist eine Evaluierung bzw. eine Neubewertung des Monitorings zur Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau durch die Bundesregierung im Sinne einer echten Entlastung durch überbordende Bürokratie geplant, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich zu setzen? Eine erneute Bewertung der Verbändevorschläge aus der vergangenen Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat am 12. Dezember 2025 das EinfachMachen-Portal live geschaltet. Hierüber können u. a. Bürger, Unternehmen und Verbände Bürokratie an die Bundesregierung melden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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