Durchsuchungsmaßnahmen gegen Strukturen von Combat 18 bzw. Blood and Honour
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Durchsuchungsmaßnahmen gegen Strukturen von Combat 18 bzw. Blood and Honour
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4628
21. Wahlperiode 11.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Durchsuchungsmaßnahmen gegen Strukturen von Combat 18 bzw. Blood and
Honour
Seit Februar 2025 führt die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion
Göttingen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft ein verdecktes
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handels mit volksverhetzenden
Tonträgern und rechtsextremistischen Szeneartikeln sowie einem Verstoß gegen das
Vereinigungsverbot gegen sechs in Deutschland und in der Schweiz ansässige
Personen. Weiterhin besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das
Waffengesetz sowie des Handels mit unerlaubten Dopingmitteln und
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Beschuldigten sollen dem in Deutschland
verbotenen „Blood and Honour“-Netzwerk bzw. „Combat 18“ angehören. Am 5.
Februar 2026 wurden in fünf Bundesländern und der Schweiz insgesamt elf
Objekte durchsucht. In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen
heißt es dazu: „Dabei wurden mehrere tausend rechtsextremistische Tonträger
(CDs und Schallplatten) sowie unzählige Mengen von rechtsextremen
Szeneartikeln (Pins, Schlüsselbänder, Bekleidung, Sticker und weiteres Merchandise
mit Hakenkreuzen, Reichsadler, SS-Totenschädeln, Hitler-Figuren, Blood &
Honour-Schriftzug und weiteren Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen), Dopingpräparate, erlaubnispflichtige Sprengkörper und Eigenlaborate,
mehrere Schlagringe, eine Schreckschusspistole sowie eine Vielzahl
elektronischer Kommunikationsmittel sichergestellt“ (vgl.: Gemeinsame Pressemitteilun
g der Staatsanwaltschaft Göttingen und der Zentralen Kriminalinspektion der P
olizeidirektion Göttingen | Staatsanwaltschaft Göttingen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Organisationen „Blood &
Honour“ (in Deutschland verboten seit 2000) bzw. „Combat 18“ (in
Deutschland verboten seit 2020) weiterhin aktiv sind?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die mögliche
Fortführung der Organisationen vor, insbesondere zu politischen und
kommerziellen Aktivitäten, zur Anzahl der beteiligten Personen und zur
Vernetzung im In- und Ausland?
3. Hat die Bundesanwaltschaft vor dem Hintergrund der überregionalen
Bedeutung und eines möglichen Bezugs zum Rechtsterrorismus eine
Übernahme des Verfahrens geprüft, und wenn ja, warum wurde das Verfahren
nicht übernommen?
4. Waren Bundesbehörden im Vorfeld in das Ermittlungsverfahren und/oder
die Durchsuchungsmaßnahmen eingebunden, und wenn ja, welche, und zu
welchem Zeitpunkt?
5. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische Behörden im
Vorfeld in das Ermittlungsverfahren und/oder die
Durchsuchungsmaßnahmen eingebunden, und wenn ja, welche, und zu welchem Zeitpunkt?
6. Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
mit dem Fall befasst, und wenn ja, wie oft?
7. Woher bezog der Hauptverdächtige nach Kenntnis der Bundesregierung
die zum Kauf angebotenen Waren?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, über
welche Kanäle die Beschuldigten die Tonträger und anderen Artikel
vertrieben haben bzw. vertreiben wollten?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Anzahl, Art und
Herkunft der sichergestellten Waffen und Sprengmittel vor?
10. Befanden sich unter den durchsuchten Personen auch solche, denen 2020
die Verbotsverfügung gegen „Combat 18 Deutschland“ zugestellt wurde,
und wenn ja, wie viele?
11. Befanden sich unter den durchsuchten Personen auch solche, denen 2000
die Verbotsverfügung gegen „Blood & Honour Deutschland“ zugestellt
wurde, und wenn ja, wie viele?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über von Mitgliedern
und Unterstützerinnen und Unterstützern von „Comba18“ seit 2020
verübte Straftaten vor (bitte nach Datum, Delikt, Beschreibung des Vorfalls, Ort
und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über von Mitgliedern
und Unterstützerinnen und Unterstützern von „Blood and Honour“ seit
2020 verübte Straftaten vor (bitte nach Datum, Delikt, Beschreibung des
Vorfalls, Ort und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Berlin, den 23. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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