Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund
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Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2180
21. Wahlperiode 13.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering,
Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen
Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen
Untergrund
Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des
rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem
Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate
Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange
Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger
Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft
verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen
Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im
Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen
Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde
Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. www.zei
t.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchen-live).
Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“
bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer
und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr
als 40 V-Personen deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Bis heute
ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn
Morde begehen konnten oder wie groß das Netzwerk war, das bei der Auswahl
der Tatorte, der Opfer oder der Fluchtwege unterstützte. Auch die Herkunft von
etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach
gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. www.freiepresse.de/nachrichten/de
utschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artikel10257563, www.spiegel.de/panora
ma/justiz/a-896805.html, ze.tt/nsu-die-neonazis-sind-die-gewinner-des-proze
sses, www.stern.de/politik/deutschland/nsu-prozess-beendet--diese-offenen-fra
gen-bleiben-zum-rechten-terror-8156252.html, www.mdr.de/thueringen/ost-thu
eringen/jena/herkunft-nsu-waffe-100.html). Im Jahr 2023 wurde
presseöffentlich, dass das verurteilte NSU-Mitglied Beate Zschäpe an die
Ermittlungsbehörden herangetreten sein und in einem bisher unbekannten Umfang weitere
Angaben auch zu den Taten des NSU und ihrer Mittäter getätigt haben soll
(www.spiegel.de/panorama/nsu-beate-zschaepe-gibt-neue-details-zum-innenleb
en-der-terrorgruppe-preis-a-a27fd2f2-6676-4b03-9c08-1ac52b056bc8). Nach
Auskunft der Bundesregierung sollen seither verschiedene
Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattgefunden haben (Antwort auf die Mündliche
Frage 33, Plenarprotokoll 20/177, S. 22964 (B))).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann hat Beate Zschäpe gegenüber Bediensteten welcher
Bundesbehörden seit August 2023 Angaben im Kontext des NSU, der von seinen
Mitgliedern begangenen Straftaten und möglicher Unterstützungshandlungen
Dritter gemacht?
2. Wie und auf wessen Initiative kamen diese Vernehmungen oder
Unterredungen zustande?
3. Konnte Beate Zschäpe während der Vernehmungen oder Unterredungen
auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?
4. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder wurden in die Bearbeitung und Prüfung der Angaben
von Beate Zschäpe eingebunden?
5. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder wurden in die Durchführung der hierauf
durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen eingebunden?
6. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder haben die im Anschluss an die Angaben von Beate
Zschäpe durchgeführten Vernehmungen durchgeführt bzw. daran
teilgenommen?
7. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder waren bei den Ermittlungsmaßnahmen in der Schweiz
beteiligt, und welche haben ggf. an dort durchgeführten Vernehmungen
teilgenommen?
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 in anderen Ländern
Maßnahmen mit Bezug zum NSU durchgeführt, und wenn ja, welche
Maßnahmen in welchen Ländern und von welchen Behörden?
9. Wie viele Ermittlungsverfahren führt die Bundesanwaltschaft aktuell im
Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte nach
Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfen und Beschuldigten aufschlüsseln)?
10. Wurden infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von
Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren
im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU
wiederaufgenommen oder neu eingeleitet, wenn ja, welche Verfahren wurden
wiederaufgenommen, und wie viele Verfahren gegen wie viele
Beschuldigte wurden neu eingeleitet?
11. Überprüfen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit
unaufgeklärte Straftaten, deren Tatausführung beispielsweise eine
Ähnlichkeit zum Modus Operandi der Straftaten des NSU aufweisen, auf
mögliche Übereinstimmungen, Verbindungen und Bezüge, und wenn ja, um
welche unaufgeklärten Straftaten handelt es sich dabei?
12. Wurden die im Wohnmobil in Eisenach und in der Frühlingsstraße in
Zwickau aufgefundenen Schusswaffen, die den Mitgliedern des NSU
zugerechnet wurden, zwischenzeitlich erneut einer Untersuchung hinsichtlich
Herkunft und möglicher Verwendung bei anderen Straftaten unterzogen,
und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
13. Welche Informationen liegen den Behörden des Bundes über Aufenthalte
in der, Kontakte und Verbindungen in die Schweiz seitens der Mitglieder
des NSU-Kerntrios im Einzelnen vor und seit wann?
14. Trifft es zu, dass die in der Schweiz befragte Zeugin ein Kennverhältnis
mit Uwe Mundlos, wie von Beate Zschäpe behauptet worden sein soll,
abgestritten hat?
15. Inwieweit hat der Generalbundesanwalt versucht, beispielsweise durch
weitere Zeugenvernehmungen – einschließlich etwaiger
Nachvernehmungen von Beate Zschäpe selbst –, die Angaben von Beate Zschäpe zu den
Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz zu verifizieren, wie hat er
das versucht und mit welchen Maßnahmen?
Berlin, den 8. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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