Rechtsextremistische Organisation "Brothers of Honour" auch bekannt als "Blood and Honour"
Text
Rechtsextremistische Organisation "Brothers of Honour" auch bekannt als "Blood and Honour"
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1252
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Schahina Gambir,
Marlene Schönberger, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor,
Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Sven Lehmann und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtsextremistische Organisation „Brothers of Honour“ auch bekannt als
„Blood and Honour“
„Blood and Honour“ ist eines der wichtigsten internationalen neonazistischen
Netzwerke, die besonders in Europa, Australien, Nord- und Südamerika aktiv
sind. Der Name bezieht sich auf die NS-Parole „Blut und Ehre“, die in der
Hitler-Jugend verwendet wurde und Bezug nimmt auf die Nürnberger
Rassengesetze von 1935 („Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen
Ehre“). Gegründet wurde „Blood and Honour“ 1987 in Großbritannien von Ian
Stuart Donaldson, dem 1993 verstorbenen Sänger der neonazistischen Band
„Skrewdriver“. Das Internetforum von „Blood and Honour“ zählte mehr als
30 000 Nutzer, als es im Jahr 2008 gehackt wurde. Der deutsche Ableger der
Organisation wurde im Jahr 2000 vom damaligen Bundesminister des Innern
Otto Schily verboten. Sie galt zu diesem Zeitpunkt mit ihren rund 250
Mitgliedern als eine der aktivsten Ableger von „Blood and Honour“ weltweit und war
insbesondere für die Verbreitung neonazistischer Musik verantwortlich. So
organisierten sie mehrere hundert Konzerte mit Tausenden von Zuschauern und
vertrieben CDs. „Blood and Honour“ ist auch an rechtsterroristischen
Aktivitäten beteiligt. Das NSU-Trio (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) zum
Beispiel war bei „Blood and Honour“ aktiv und wurde von anderen Mitgliedern
der Organisation beim Untertauchen und bei der Beschaffung von Waffen
unterstützt (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/5
00766/blood-honour/). Außerdem gilt die ebenfalls verbotene Organisation
„Combat 18“ als der paramilitärische Arm von „Blood and Honour“, die
neonazistischen Mord und Terror propagiert und Personen an Schusswaffen
ausbildet (www.amadeu-antonio-stiftung.de/gehoert-der-luebcke-mord-zum-nsu-kom
plex-77185/). Gegen vier Angeklagte begann am 26. Juni 2025 der Prozess am
Landgericht Dortmund. Ihnen wird vorgeworfen, die verbotene Organisation
„Combat 18“ fortgeführt zu haben. Trotz des Verbots ist das Netzwerk „Blood
and Honour“ unter anderen Namen wie „Division 28“ und „Furchtlos und
Treu“ weiter aktiv (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextre
mismus/500766/blood-honour/). Auch die „Brothers of Honour“ sollen eine
Nachfolgeorganisation der verbotenen „Blood and Honour“ sein.
Ende Juni 2025 ist den Strafverfolgungsbehörden ein wichtiger Schlag gegen
die Organisation „Brothers of Honour“ gelungen. Die
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geht gegen neun Beschuldigte vor, denen sie vorwirft, sich
wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot strafbar gemacht zu haben, weil
sie mindestens seit dem Jahr 2022 die verbotene Organisation „Blood and
Honour“ aufrechterhalten haben sollen (www.swp.de/baden-wuerttemberg/verbote
ne-organisation-blood-amp-honour-razzien-bei-neonazi-gruppe-in-baden-wuert
temberg-78144274.html). Sie sollen eine Reihe von rechtsextremistischen
Konzerten im Schwarzwald-Baar-Kreis und Ortenaukreis organisiert haben (https://
taz.de/Blood--Honour-Nachfolger-Durchsuchungen-bei-ehrenlosen-Neonazis/!
6096580/). Am 25. Juni 2025 fanden in Baden-Württemberg in 18 Wohnungen
und Arbeitsstätten der neun Beschuldigten Durchsuchungen statt. Dabei sind
große Mengen an Datenträgern, Kleidungsstücken mit Bezug zu „Blood and
Honour“, diverse NS-Gegenstände, ein NS-Dolch, Rechtsrock-CDs, rund
50 elektronische Geräte, mehrere Messer, Schreckschusswaffen, Schlagringe,
Totschläger, eine Armbrust mit Zielfernrohr und ein nicht geladenes
Luftdruckgewehr beschlagnahmt worden (www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuer
ttemberg/swr-blood--honour-ableger-durchsuchungen-gegen-neonazi-vereinigu
ng-in-bw-100.html). Festnahmen gab es keine. Weitere Durchsuchungen
erfolgten auch in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Dortmund sollen
die Razzien auch gegen den Sänger der Neonazi-Band „Oidoxie“, Marko G.,
gerichtet gewesen sein, der seine Musik beim Label von Thorsten Heise
vertreibt und mit Liedern wie „Terrormachine Combat 18“ kein Geheimnis zu
seiner Nähe zu „Combat 18“ macht (www.belltower.news/die-rueckkehr-von-bloo
d-honour-und-dem-bewaffneten-arm-combat-18-47464/). Thorsten Heise war
bis 2023 im Bundesvorstand der Partei Die Heimat, ist unter anderem wegen
schwerer Körperverletzung vorbestraft und mit dem thüringischen AfD-
Landtagsabgeordneten Björn Höcke befreundet (www.zeit.de/2018/38/bjoern-h
oecke-afd-neonazi-freundschaft-rechtsextremismus?state=SMK8BeoggN0UG6
SP&session_state=d7b614d5-137d-4128-9a22-7808370b6466&iss=https%3A
%2F%2Flogin.zeit.de%2Frealms%2Fzeit-online-public&code=1ead4fa7-222e-
45b4-aee4-e3f007963a2a.d7b614d5-137d-4128-9a22-7808370b6466.0b7ad10
5-8f18-4ecf-9e7d-0c0615835a2a). Die bereits bekannten Erkenntnisse zu den
Aktivitäten und Vernetzungen der Gruppe „Brothers of Honour“ zeigen, dass
das von dieser rechtsextremistischen Organisation ausgehende
Gefahrenpotenzial sehr hoch ist. Umso wichtiger ist es, die weiteren Umstände rund um die
Gruppe weiter aufzudecken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der Bundesregierung über die Organisation, Struktur, Mitglieder
und Aktivitäten, insbesondere Konzerte, von „Brothers of Honour“
bekannt (bitte einzeln auflisten)?
2. Wie viele Mitglieder hatten die „Brothers of Honour“ seit ihrer Gründung
(bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon
sind in der Organisation aktiv?
3. Wie alt sind die Mitglieder der „Brothers of Honour“ (bitte nach
Altersgruppen aufschlüsseln: Minderjährige, 18- bis 25-Jährige, 26- bis
40-Jährige, über 40-Jährige)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorbildcharakter von
„Brothers of Honour“ für rechtsextremistische Jugendgruppen?
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über von Mitgliedern und
Unterstützerinnen und Unterstützern von „Brothers of Honour“ oder anderer
Nachfolgeorganisationen von „Combat 18“ verübte Straftaten seit der
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/31955 (bitte nach Tatverdacht und
Verurteilung sowie Deliktsart, Kurzbeschreibung des Vorfalls, Ort und
Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
a) Seit wann sind die möglichen Tatverdächtigen für „Brothers of
Honour“ aktiv?
b) Welche Hinweise unterstützen die Annahme, dass sie mindestens seit
2022 die verbotene Organisation „Blood and Honour“ oder
„Combat 18“ aufrechterhalten haben?
c) Welche Rolle spielten diese Personen innerhalb der
rechtsextremistischen Vereinigung „Brothers of Honour“ und insbesondere in deren
„Chapter Süddeutschland“?
6. Welche ideologischen, personellen und strukturellen Überschneidungen
deuten darauf hin, dass es sich bei der rechtsextremistischen Vereinigung
„Brothers of Honour“ um eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der
verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Blood and Honour
Division Deutschland“ handelt?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von ehemaligen „Combat 18
Deutschland“-Mitgliedern, die mittlerweile in der Gruppierung „Brothers of
Honour“ aktiv sind (vgl. www.nw.de/nachrichten/zwischen_we ser_und_rhei
n/22689586_Verfassungsschutz-ueberprueft-Erben-von-Co mbat-1
8.html)?
a) Wie groß ist die Anzahl ehemaliger „Combat 18“-Mitglieder, die
zurzeit in der Gruppierung „Brothers of Honour“ aktiv sind?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, dass Mitglieder von
„Brothers of Honour“ regelmäßig in Kleidungsstücken mit dem
aufgedruckten „Combat 18“-Slogan „whatever it takes“, der auch vom
Bundesministerium des Innern als einer der zentralen Leitsprüche der
Organisation eingestuft wird, auftreten, und wenn ja, wie bewertet sie
den Bezug zu „Combat 18 Deutschland“ (vgl. https://exif-recherche.or
g/?p=6351; www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherhei
t/vereinsverbot-combat-18/vereinsverbot-combat-18-liste.html;jsessio
nid=E677AA652EC8D8B59B7B471DAF065D73.2_cid364)?
c) Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung des
Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen an, das den Rechtsextremen Marko G.
als Führungsperson von „Brothers of Honour“ beschreibt (vgl.
Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 17/8873, S. 110; www.landtag.n
rw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-1108
1.pdf)?
d) Inwiefern geht die Bundesregierung angesichts der Nähe von
Marko G. zu „Combat 18 Deutschland“ und seiner offensichtlichen
Leitungsfunktion bei „Brothers of Honour“ davon aus, dass Marko G.
„Brothers of Honour“ als Nachfolgeorganisation von „Combat 18
Deutschland“ etabliert hat?
8. Inwiefern bewertet die Bundesregierung „Brothers of Honour“ als
Fortführung bzw. Nachfolgeorganisation von „Blood and Honour“ oder
„Combat 18“, und welche vereinsrechtlichen und strafrechtlichen
Konsequenzen hat diese Bewertung vor dem Hintergrund des getätigten
Vereinsverbots gegen „Blood and Honour“ und „Combat 18“?
9. Stehen die „Brothers of Honour“ zu anderen rechtsextremistischen und
rechtsterroristischen Organisationen oder Personen in Deutschland in
Verbindung, wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
10. Stehen die „Brothers of Honour“ zu anderen rechtsextremistischen und
rechtsterroristischen Organisationen oder Personen im Ausland in
Verbindung (insbesondere zum internationalen Netzwerk „Blood and Honour“),
wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die inhaltliche und bzw. oder
organisationale Zusammenarbeit bzw. Überschneidungen zwischen den
„Brother of Honour“ und rechtsextremistischen und rechtsterroristischen
Jugendgruppen wie „Letzte Verteidigungswelle“, „Deutsche Jugend
Voran“, „Elblandrevolte“ oder „Jung und Stark“?
12. Stehen die „Brothers of Honour“ zur AfD bzw. zu AfD-Mitgliedern in
Verbindung, wenn ja, zu welchen, und worin besteht die Verbindung?
13. Welche Aktivitäten von „Brothers of Honour“ in der Rechtsrock-Szene
sind bekannt?
14. Was ist über die von „Brothers of Honour“ organisierten Konzerte
bekannt?
a) Wie viele Konzerte haben stattgefunden?
b) Wann und wo fanden diese jeweils statt (bitte nach Datum und
Veranstaltungsort aufschlüsseln)?
c) Welche Bands und Einzelpersonen sind dabei aufgetreten?
d) Sind diese bereits mit Straftaten aufgefallen?
e) Wenn ja, mit welchen Straftaten?
15. Wie viele Zuschauer waren bei den jeweiligen Konzerten zugegen, und
wie und in welchem Umfang wurden die Konzerte von den
Sicherheitsbehörden begleitet?
16. Was wurde bei den Durchsuchungen am 25. Juni 2025 beschlagnahmt
bzw. sichergestellt (bitte nach Gegenständen und Anzahl, auch Waffen,
aufschlüsseln), wurde hierbei auch Vermögen eingezogen (insbesondere
Geldvermögen in Form von Bargeld, Gold oder Kryptowährungen), und
wenn ja, wie viel?
17. Welche Erkenntnisse hat die Auswertung der bei den Durchsuchungen am
25. Juni 2025 sichergestellten Dokumente und Datenträger bislang
insbesondere, aber nicht ausschließlich mit Blick auf die Organisationsstruktur,
a) die Vernetzung von „Brothers of Honour“ mit anderen Gruppierungen,
b) die Rekrutierung von neuen Mitgliedern,
c) die Finanzierung der eigenen Arbeit
d) sowie mögliche Anschlagsplanungen
ergeben?
18. Wie sahen die am 25. Juni 2025 beschlagnahmten Kleidungsstücke mit
Bezug zu „Blood and Honour“ aus, wie wurde auf den Kleidungsstücken
insbesondere der Bezug zu „Blood and Honour“ klargestellt, und wurden
diese von den Beschuldigten getragen oder waren sie zum Verkauf oder
Verschenken gedacht?
19. Hatten oder haben die Beschuldigten der „Brothers of Honour“ eine
waffenrechtliche Erlaubnis, und wenn ja, ist diese widerrufen worden (bitte
begründen)?
20. Gibt es Hinweise darauf, was die Beschuldigten mit den gefundenen
Waffen getan haben oder tun wollten?
21. Welche Nachfolgeorganisationen von „Blood and Honour“ hat es in
Deutschland seit deren Verbot im Jahr 2000 gegeben, wurden diese
Organisationen ebenfalls verboten, und wenn ja, wann?
22. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 85 des
Strafgesetzbuchs (StGB; Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot) sind im
Zusammenhang mit der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung „Blood &
Honour Division Deutschland“ bis heute eingeleitet worden (bitte jeweils
die zuständige Staatsanwaltschaft und mit Informationen zum Ablauf bzw.
Stand des Ermittlungsverfahrens angeben)?
23. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Durchsuchungen gegen
Mitglieder der „Brothers of Honour“ am 25. Juni 2025 und dem am 26. Juni
2025 begonnenen Prozess am Landgericht Dortmund gegen vier
Angeklagte, die mutmaßlich die Gruppe „Combat 18 Deutschland“ fortgeführt
haben sollen, und wenn ja, welchen?
Berlin, den 15. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Irene Mihalic (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Lamya Kaddor (Kleine Anfrage)
- asked ← Lena Gumnior (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Benner (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Marlene Schönberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Rebecca Lenhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Schahina Gambir (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Lehmann (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Irene Mihalic
- authored ← Marcel Emmerich
- part_of_vorgang → Rechtsextremistische Organisation "Brothers of Honour" auch bekannt als "Blood and Honour" (Kleine Anfrage)