Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren
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Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit rechtsextremen Parteien und Akteuren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7579
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von
Notz, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Awet
Tesfaiesus, Claudia Roth, Julian Joswig, Chantal Kopf, Luise Amtsberg, Ayse
Asar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Internationalisierung der AfD und grenzüberschreitende Vernetzung mit
rechtsextremen Parteien und Akteuren
Die Alternative für Deutschland (AfD) treibt ihre internationale Vernetzung
systematisch voran. Diese Internationalisierung folgt einem erkennbaren
Muster: Sie dient der Vorbereitung auf Regierungsübernahmen, der Einbindung
ausländischer Regierungsakteure in innerdeutsche Debatten und der Anbindung an
das Milieu der organisierten extremen Rechten in Europa, Russland und den
USA. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rechtspopulismus-wie-die-af
d-ihre-internationale-vernetzung-forciert/100173543.html; www.deutschlandfu
nk.de/afd-delegation-erneut-zur-vernetzung-in-den-usa-partei-spuert-rueckenwi
nd-durch-neue-sicherheitsstra-100.html; www.t-online.de/nachrichten/ausland/
usa/id_100609738/musk-und-die-bundestagswahl-das-merkwuerdige-schweige
n-aus-den-usa.html)
Im Zentrum stehen drei zunehmend ineinandergreifende Achsen: nach
Österreich, in die USA und nach Russland. Die erste Achse führt nach Österreich.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD, der vom dortigen
Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, bereitet sich nach eigenen
Angaben seit rund zwei Jahren auf eine Regierungsübernahme nach der
Landtagswahl am 6. September 2026 vor. Teil dieser Vorbereitung ist ein
organisierter Wissenstransfer mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Im Januar
2026 reiste eine Delegation des Landesverbandes um Spitzenkandidat Ulrich
Siegmund zu einer mehrtägigen Klausurtagung nach Salzburg, um sich nach
eigener Darstellung bei der dort mitregierenden FPÖ „auf das Regieren
vorzubereiten“ (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/salzburg-afd-f
poe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
An der Reise nahmen auch Personen teil, die dem aufgelösten „Flügel“-
Netzwerk zuzurechnen waren. Medienberichten zufolge hat sich die AfD von
der FPÖ umfassend dazu beraten lassen, wie eine Rechtsaußen-Partei eine
Regierungsübernahme organisiert, einschließlich Strategien für den personellen
Umbau der Landesverwaltung und für den Umgang mit einem möglichen
Ausschluss aus dem Informationsverbund der Sicherheitsbehörden (https://table.me
dia/berlin/talk-of-the-town/strategie-und-personal-wie-sich-die-afd-aufs-regiere
n-vorbereitet).
Auch eine sächsische Delegation der AfD besuchte im Mai 2026 in Graz
Funktionäre der FPÖ (www.derstandard.de/story/3000000322501/steirische-fpoe-e
mpfing-rechtsextremen-besuch-aus-sachsen). Bereits im Juli 2025
unterzeichneten die Berliner AfD-Fraktion und die Wiener FPÖ eine Vereinbarung, die
regelmäßigen Austausch, gemeinsame Veranstaltungen, Bürgeraustausch und
abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Sicherheit, Migration,
Bildung und Wohnen vorsieht (https://wien.orf.at/stories/3313651/). Darüber
hinaus arbeiten beide Parteien auch medial zusammen: Seit September 2024
betreiben die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) Petra Steger
(FPÖ) und Alexander Jungbluth (AfD) das gemeinsame YouTube-Format
„Jung & Patriotisch“.
Der Österreicher Martin Sellner, langjährige Führungsfigur der rechtsextremen
„Identitären Bewegung“ und zentraler Ideologe des „Remigration“-Konzepts,
tritt regelmäßig bei Veranstaltungen in Deutschland auf und ist über personelle
Netzwerke mit Strukturen verbunden, die auch am Austausch zwischen AfD
und FPÖ beteiligt sind (https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/16/s
alzburg-afd-fpoe-ulrich-siegmund-sachsen-anhalt/).
Aus der Regierungsbeteiligung der FPÖ in Österreich zieht nicht nur die AfD
mutmaßlich Lehren, auch im Sinne des Schutzes der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung können und müssen die Ereignisse in Österreich Anlass
zur Sorge und zur gewissenhaften Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall
sein. Dies gilt insbesondere für den Schutz sensibler, insbesondere
nachrichtendienstlicher, Informationen. So steht etwa der ehemalige Mitarbeiter des
österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
(BVT), Egisto Ott, im Verdacht, sensible Informationen weitergegeben zu
haben und dabei sowohl im Auftrag von Vertretern der FPÖ als auch des
russischen Spionagenetzwerks um Jan Marsalek gehandelt zu haben (https://dossier
s.kleinezeitung.at/spionage-skandal-ott/). Ein mutmaßlicher Auftraggeber von
Egisto Ott war der ehemalige FPÖ Abgeordnete Hans Georg Jenewein, der
inzwischen Pressesprecher der AfD-Fraktion in Thüringen ist (www.derstandard.
at/story/3000000295091/hans-joerg-jenewein-ein-mann-vom-fach).
Die zweite Achse führt in die USA. Im Dezember 2025 reisten mindestens rund
zwei Dutzend AfD-Abgeordnete aus dem Deutschen Bundestag, dem
Europäischen Parlament und dem Landtag von Sachsen-Anhalt in die USA www.zei
t.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-republikaner-donal
d-trump; https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2025/12/12/afd-politiker-rei
se-maga-usa-trump-reisegruppe-allianz/). Ziel waren unter anderem die Gala
des New York Young Republican Club, Treffen mit republikanischen
Kongressabgeordneten sowie Gespräche im US-Außenministerium. Der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Markus Frohnmaier erklärte öffentlich, die AfD baue
„stabile Partnerschaften“ mit der Republikanischen Partei und der Trump-
Administration auf; die Reise sei „ein weiterer Schritt auf dem Weg zur
politischen Wende“. Die Reisen erfolgten zumindest teilweise aus steuerfinanzierten
Mitteln. Zugleich ist bekannt, dass Jurij Kofner, Fachreferent der AfD-Fraktion
im Bayerischen Landtag, die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt
worden ist (www.instagram.com/p/C97Q-2_sbkc/).
Die dritte Achse führt nach Russland, und sie verbindet die beiden anderen. Bei
dem St. Petersburg International Economic Forum (SPIEF) Anfang Juni 2026,
das unter der Schirmherrschaft von Kremlchef Wladimir Putin steht, traten
mehrere AfD-Politiker auf, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
und außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier, der energiepolitische
Sprecher Steffen Kotré, der Europaabgeordnete Petr Bystron sowie der sächsische
Landesvorsitzende Jörg Urban (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/ausse
npolitik/id_101281054/wirtschaftsforum-in-sankt-petersburg-putin-zieht-die-af
d-in-seinen-krieg.html). Nach Recherchen von Table.Briefings versucht der
Kreml gezielt, MAGA (Make America Great Again)-nahe Kräfte wie das AfD-
Lager stärker anzusprechen. Markus Frohnmaier soll dabei offenbar als Mittler
für ein geplantes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den USA und
Russland fungieren: Dabei ist die Teilnahme von Steve Witkoff für die USA und
Kirill Dmitriev für Russland vorgesehen, während Markus Frohnmaier einen
Budgetentwurf für das Format erstellen soll (https://table.media/berlin/news/af
d-wie-moskau-versucht-die-partei-fuer-seine-wirtschaftsbeziehungen-zu-nu
tzen).
Diese parteipolitische Vernetzung ist eingebettet in ein breiteres transnationales
Geflecht der extremen Rechten. Im September 2025 nahm der AfD-
Europaabgeordnete Petr Bystron an der Großkundgebung des britischen
Rechtsextremisten Tommy Robinson in London teil, gemeinsam mit
internationalen Akteuren wie Steve Bannon und Éric Zemmour (www.zdfheute.de/politi
k/ausland/demo-london-tommy-robinson-100.html). Im Mai 2026 verweigerten
die britischen Behörden dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron die
Electronic Travel Authorisation (ETA) für die Einreise in das Vereinigte
Königreich. Petr Bystron wollte wieder als Redner bei einer Demonstration des
rechtsextremen Aktivisten Tommy Robinson in London auftreten. Die
britischen Behörden begründeten die Verweigerung damit, dass Petr Bystrons
Aufenthalt dem öffentlichen Wohl nicht dienlich sei („not conducive to the public
good“) (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101256106/a
fd-politiker-petr-bystron-wird-einreise-nach-grossbritannien-verweigert.html).
Der jährliche sogenannte Tag der Ehre in Budapest, ein
geschichtsrevisionistisches Gedenken an den Ausbruchsversuch von Waffen‑SS und Wehrmacht im
Februar 1945, hat sich zu einem der wichtigsten Vernetzungstreffen der
militanten Neonaziszene in Europa entwickelt. Auch im Februar 2026 nahmen
daran wieder deutsche Rechtsextreme teil, darunter Angehörige der Partei „Der
III. Weg“ und der „Jungen Nationalisten“, der Jugendorganisation der Partei
„Die Heimat“ (ehemals NPD) (https://democ.de/artikel/deutsche-neonazis-in-b
udapest/). An der Organisation sind Netzwerke beteiligt, die in Deutschland
verboten sind.
Aus Sicht der Fragestellenden geht es bei dieser Vernetzung nicht um
gewöhnliche internationale Parteienkontakte. Es geht um den gezielten Austausch von
Strategien für die Übernahme und den Umbau staatlicher Institutionen durch
eine in Teilen gesichert rechtsextremistische Partei, um die Einbindung
ausländischer Regierungsakteure in die politische Debatte und Willensbildung in
Deutschland und um fließende Übergänge zwischen Parlamentsparteien und
der militanten extremen Rechten. Das berührt nach Ansicht der Fragestellenden
die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzverbundes, die Integrität von
Wahlen und die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
langfristig und nachhaltig.
Da die AfD bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz geführt wird sowie verschiedene Landesverbände der
Partei durch Landesverfassungsschutzämter bereits als gesichert rechtsextrem
eingestuft sind und damit den Verfassungsschutzverbund betreffen, gehen die
Fragestellenden von der Rechtmäßigkeit der Fragen nach den internationalen
Kontakten der Partei aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten
zwischen der Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Sachsen-
Anhalt, und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), die den
Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall einer
Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen, sind der Bundesregierung bekannt, und
welche Personen steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf
österreichischer Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten
Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden
auflisten)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Klausurtagung des
AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Salzburg im Januar 2026 sowie
zum Besuch einer Delegation der AfD Sachsen bei der FPÖ in Graz im
Mai 2026 vor, insbesondere zu Teilnehmenden, Gesprächspartnern
aufseiten der FPÖ und den behandelten Inhalten?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur im Juli 2025
unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen der Berliner AfD-
Fraktion und der Wiener FPÖ vor, insbesondere zu deren konkreter
Umsetzung in den Bereichen Sicherheit, Migration, Bildung und
Wohnen sowie zu bereits durchgeführten gemeinsamen Veranstaltungen
und Bürgeraustauschprogrammen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die
FPÖ die AfD zu Strategien für den Fall einer Regierungsübernahme
berät, insbesondere zum personellen Umbau von Landesverwaltungen,
zum Umgang mit den Sicherheitsbehörden und zur
Kommunikationsstrategie im Wahlkampf?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung
von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen „Identitären
Bewegung“, insbesondere aus dem Umfeld von Martin Sellner, an dem
Austausch zwischen AfD und FPÖ vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über vergleichbare
Kontakte anderer AfD-Landesverbände oder der AfD-Bundespartei
zur FPÖ vor, etwa im Zusammenhang mit den Landtagswahlen in
Mecklenburg-Vorpommern?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu fortbestehenden
Verbindungen des Pressesprechers der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen,
Hans-Jörg Jenewein, ins rechtsextreme Milieu in Österreich und einem
möglichen Informationsaustausch nach Deutschland vor?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines möglichen Abflusses
sensibler Informationen im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD,
insbesondere vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorfälle in
Österreich rund um Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein?
5. Findet zu den in den Fragen 1 bis 4 genannten Sachverhalten ein
Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der
österreichischen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN)
statt, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Vorkehrungen haben die Bundesregierung und nach ihrer
Kenntnis der Verfassungsschutzverbund für den Fall getroffen, dass eine als
gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei die Regierung eines
Bundeslandes übernimmt, insbesondere mit Blick auf den Informationsaustausch
im Verfassungsschutzverbund, die Innenministerkonferenz und den
Zugang zu Verschlusssachen?
7. Welche Verbindungen, Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten
zwischen der AfD und der Republican Party in den Vereinigten Staaten
von Amerika, die den Austausch von Strategien und Maßnahmen im Fall
einer Regierungsübernahme der AfD vorbereiten sollen (vgl. www.zei
t.de/politik/deutschland/2025-12/afd-abgeordnete-usa-reise-
republikanerdonald-trump), sind der Bundesregierung bekannt, und welche Personen
steuern diesen Austausch jeweils auf deutscher und auf amerikanischer
Seite (bitte alle der Bundesregierung bekannten Aktivitäten der
vergangenen zwei Jahre mit Datum, Treffort und Teilnehmenden auflisten)?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Reisen von AfD-
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments
und des Landtags von Sachsen-Anhalt in die USA im Dezember 2025 vor,
insbesondere zur Gala des New York Young Republican Club, zu Treffen
mit Abgeordneten des US-Kongresses und zu Gesprächen im US-
Außenministerium?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über geldwerte
Zuwendungen, Sachleistungen oder sonstige Unterstützungsleistungen aus den
USA an die AfD, ihre Teilorganisationen oder ihr nahestehende
Strukturen vor, und wie bewertet sie diese mit Blick auf das Verbot der Annahme
von Spenden von außerhalb der Europäischen Union nach § 25 des
Parteiengesetzes?
10. Wie bewertet die Bundesregierung öffentliche
Unterstützungsbekundungen von Mitgliedern der US-Administration zugunsten der AfD, und sieht
sie darin eine Form der Einflussnahme auf die politische Willensbildung
und auf Wahlen in Deutschland?
11. Hat die Bundesregierung die Kontakte zwischen der US-Administration
und der AfD gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten
thematisiert, und wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die von der AfD-
Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch am 15. Oktober 2025 in der
Sendung „Markus Lanz“ öffentlich gemachte Praxis vor, wonach sie
Informationen zu Personen, die sich für den Digital Services Act einsetzen,
an das Umfeld von US-Präsident Donald Trump und Vizepräsident
JD Vance übermittelt (www.abgeordnetenwatch.de/profile/beatrix-von-sto
rch/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-von-storch-sie-bestaetigten-oeffen
tlich-namen-von-politikerinnen-und-politikern-die-den)?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Entwicklung der Kontakte zwischen der AfD und dem US-Unternehmer
Elon Musk vor?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle der
Europapartei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) als Plattform der
internationalen Vernetzung der AfD mit rechtsextremen Parteien in Europa
vor?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das vom Europäischen Parlament
beantragte Prüfverfahren zur Einhaltung der in Artikel 2 des Vertrags
über die Europäische Union (EUV) verankerten Werte durch die ESN,
und nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird sie ihre
Haltung im Rat zu einer möglichen Entscheidung der zuständigen EU-
Aufsichtsbehörde bestimmen?
b) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Rat der
Europäischen Union ebenfalls einen Antrag auf Prüfung der Vereinbarkeit
der ESN mit den Grundwerten der Europäischen Union durch die
Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (Authority
for European Political Parties and European Political Foundations
(APPF)) stellt, nachdem das Europäische Parlament mit Beschluss
vom 7. Juli 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, und wird
sie hierzu eigene Erkenntnisse zur Frage einbringen, ob die ESN mit
den Werten nach Artikel 2 EUV vereinbar ist?
c) Inwiefern beeinflusst der Beschluss des Europäischen Parlaments vom
7. Juli 2026, ein Prüfverfahren gegen die ESN einzuleiten, die
Einschätzung der Bundesregierung mit Blick auf die Beantragung, ein
Verbot der AfD nach Artikel 21 Absatz 2, Absatz 4 des Grundgesetzes
(GG) beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden an internationalen
Vernetzungstreffen der extremen Rechten vor, insbesondere am sogenannten
Remigration Summit im Mai 2026 in Figueira da Foz und dem
„Frauenkongress“ der ESN am 28. Juni 2025. (bitte mit Datum, Ort und
Teilnehmenden auflisten)?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierung
solcher Vernetzungstreffen internationaler extrem rechter Organisationen
und Parteien mit AfD-Funktionären oder AfD-Mitarbeitenden vor?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einbindung
ausländischer Referentinnen und Referenten, Beraterinnen und Berater
oder Dienstleister in die Schulungs- und Rekrutierungsstrukturen der AfD
vor, insbesondere in die „Schwarz-Rot-Gold-Akademie“?
18. Inwieweit sind die internationalen Kontakte der AfD Gegenstand der
Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, und welche Rolle
spielen sie für die Einstufung der Gesamtpartei?
a) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das
Gefährdungspotenzial, das sich aus der transnationalen Vernetzung der AfD mit
rechtsextremen Parteien, Bewegungen und Regierungsakteuren für die
freiheitliche demokratische Grundordnung ergibt?
b) Welche Fälle sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2024 bekannt, in
denen ausländische Staaten Politikerinnen und Politikern der AfD oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-
Fraktionen die Einreise verweigert, ein Visum bzw. eine elektronische
Einreisegenehmigung versagt oder ein Einreiseverbot ausgesprochen
haben (bitte nach Person bzw. Funktion, Staat, Zeitpunkt und – soweit
bekannt – Begründung aufschlüsseln)?
c) In welchen Fällen wurde die Bundesregierung über solche
Maßnahmen ausländischer Staaten vorab informiert oder konsultiert, etwa auf
diplomatischem Weg?
d) In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden seit dem Jahr 2024
gegenüber Politikerinnen und Politikern der AfD oder Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten oder AfD-Fraktionen
Ausreiseuntersagungen nach § 10 des Passgesetzes oder § 46 des
Aufenthaltsgesetzes ausgesprochen bzw. die Ausreise an deutschen See- oder
Flughäfen unterbunden (bitte nach Rechtsgrundlage,
Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt und Anlass aufschlüsseln)?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte, Treffen
und gemeinsame Aktivitäten zwischen der AfD, ihren Funktionären oder
Mitarbeitenden und der Partei Reform UK, insbesondere ihrem
Vorsitzenden Nigel Farage, sowie der Partei Restore Britain vor (bitte mit Datum,
Ort und Teilnehmenden auflisten)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte
zwischen der AfD, ihren Funktionären oder Mitarbeitenden und dem
britischen Rechtsextremisten Stephen Yaxley-Lennon alias Tommy
Robinson sowie den von ihm gegründeten oder gesteuerten Strukturen vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
von AfD-Funktionären, insbesondere des Europaabgeordneten Petr
Bystron, an der Kundgebung „Unite the Kingdom“ am 13. September
2025 in London vor, und wie bewertet sie diese Teilnahme angesichts
des rechtsextremen Charakters der Veranstaltung?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle von
Elon Musk und anderer US-amerikanischer Akteure bei der
Finanzierung, Verstärkung oder Vernetzung der britischen extremen Rechten
vor, und welche Bezüge dieser Netzwerke nach Deutschland sind ihr
bekannt?
d) Findet zu grenzüberschreitenden Aktivitäten der extremen Rechten ein
strukturierter Informationsaustausch zwischen den deutschen
Sicherheitsbehörden und den zuständigen britischen Behörden statt, und
wenn ja, in welchem Format, und mit welcher Regelmäßigkeit?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ein von Markus
Frohnmaier vorbereitetes trilaterales Wirtschaftsgespräch zwischen den
USA und Russland vor, an dem nach Recherchen von Table.Briefings der
US-Sondergesandte Steve Witkoff und der russische Sondergesandte für
Investitionen und Wirtschaftszusammenarbeit, Kirill Dmitriev, teilnehmen
sollen, insbesondere zu Zeitpunkt, Ort, Themen und der Rolle Markus
Frohnmaiers und der AfD-Bundestagsfraktion bei der Organisation und
Finanzierung dieses Treffens?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme von
Éric Zemmour an der Wahlparty der AfD anlässlich der
Bundestagswahl 2025 sowie über weitere Kontakte, Treffen oder gemeinsame
Aktivitäten zwischen der AfD und der französischen Partei Reconquête vor
(bitte mit Datum, Ort und Teilnehmenden auflisten)?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kontakte zwischen
der AfD, ihren Funktionären, Abgeordnetenmitarbeitenden oder
parteinahen Strukturen und Martin Sellner oder der „Identitären Bewegung“ vor
(bitte für die vergangenen zwei Jahre mit Datum, Ort und Art des
Kontakts auflisten)?
a) Wie viele Einreisen Martin Sellners nach Deutschland sind der
Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren bekannt, bei wie vielen
davon trat er als Redner oder Referent auf, und welche aufenthalts-
und freizügigkeitsrechtlichen Maßnahmen wurden jeweils geprüft
oder ergriffen?
b) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren
zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU gegen Martin Sellner, und wie
bewertet die Bundesregierung die bisherige verwaltungsgerichtliche
Praxis in diesen Verfahren?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Beschäftigung von Personen aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ in
Büros von Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag, in
Landtagen oder im Europäischen Parlament vor?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle
Martin Sellners und der „Identitären Bewegung“ als ideologische und
organisatorische Scharniere zwischen der AfD, der FPÖ und weiteren
europäischen rechtsextremen Strukturen vor, insbesondere im Kontext
des „Remigration“-Konzepts und des sogenannten Remigration
Summit?
e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Finanzströme
zwischen Strukturen der „Identitären Bewegung“, ihren
Medienprojekten und Akteuren aus dem Umfeld der AfD oder der FPÖ vor?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
deutscher Rechtsextremer am sogenannten Tag der Ehre in Budapest in
den Jahren 2025 und 2026 vor (bitte nach Jahr, beteiligten Organisationen
und ungefährer Teilnehmerzahl aus Deutschland aufschlüsseln)?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
organisatorische Rolle der Netzwerke „Blood & Honour“, das in Deutschland
seit dem Jahr 2000 verboten ist, sowie der „Hammerskins“, die in
Deutschland seit 2023 verboten sind, bei der Vorbereitung und
Durchführung des „Tags der Ehre“ vor, und inwieweit begründet die
Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an diesen Aktivitäten im Ausland
strafrechtliche Relevanz nach § 85 des Strafgesetzbuches?
b) Wie viele Meldeauflagen, Ausreiseuntersagungen nach § 10 des
Passgesetzes oder Beschränkungen nach § 6 Absatz 7 des Gesetzes über
die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern wurden in den
vergangenen zwei Jahren im Zusammenhang mit Reisen zum „Tag der
Ehre“ geprüft und verfügt (bitte nach Jahr und Maßnahme
aufschlüsseln)?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Teilnahme
von Mitgliedern, Mitarbeitenden oder Funktionären der AfD oder
ihrer Jugendorganisation an Veranstaltungen im Umfeld des „Tags der
Ehre“ vor?
d) Hat die Bundesregierung die Duldung des „Tags der Ehre“ durch die
ungarischen Behörden gegenüber der ungarischen Regierung oder auf
EU-Ebene thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem
Ergebnis?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des „Tags der Ehre“
für die transnationale Vernetzung, Radikalisierung und Rekrutierung
innerhalb der militanten Neonazi-Szene, auch mit Blick auf die
Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichts 2025?
Berlin, den 3. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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