Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung der Entfernungspauschale
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Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung der Entfernungspauschale
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/553
21. Wahlperiode 24.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Tarek Al-Wazir, Sebastian Schäfer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fiskalische, verteilungspolitische und umweltpolitische Folgen einer Anhebung
der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 des
Einkommensteuergesetzes (EstG) wurde 1995 eingeführt, um beruflich bedingte Wege zwischen
Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich zu berücksichtigen.
Ursprünglich als verkehrsmittelunabhängige Pauschale konzipiert, ist sie heute nach
diesbezüglichen Studien eines der größten und umstrittensten Instrumente der
steuerlichen Mobilitätsförderung in Deutschland (Fraunhofer-Institut für
Angewandte Informationstechnik FIT, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle
Energieanwendung (IER) Universität Stuttgart, 2023, www.fit.fraunhofer.de/d
e/presse/23-02-23_studie-empfiehlt-mobilitaetsgeld-als-alternative-zur-entfernu
ngspauschale.html). In der Praxis führt diese Regelung zu erheblichen sozialen,
geschlechterspezifischen, fiskalischen und klimapolitischen Verzerrungen
(Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung, 2025, Bundestagsdrucksache 20/15105, Forum Ökologisch-
Soziale Marktwirtschaft (FÖS), 2023, foes.de/publikationen/2023/2023-11_Sub
ventionssteckbrief-Entfernungspauschale.pdf).
Haushalte mit höherem Einkommen und langen Pendelwegen profitieren
überproportional, während Geringverdienende häufig leer ausgehen, da sie unter
dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen oder nur geringe Werbungskosten
geltend machen können (FÖS, 2023). Über 40 Prozent der Subvention fließen laut
FÖS-Studie an die 30 Prozent mit den höchsten Einkommen; mehr als 50
Prozent der steuerlichen Vorteile entfallen auf das oberste Einkommensdezil
(Fraunhofer FIT, Freie Universität Berlin, IER Universität Stuttgart, 2024,
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/13
4_2024_texte_verteilungswirkungen_verkehrswende.pdf). Frauen profitieren
seltener, da sie häufiger in Teilzeit arbeiten, durchschnittlich 18 Prozent
weniger verdienen (Statistisches Bundesamt, 2024, www.destatis.de/DE/Presse/Pres
semitteilungen/2025/02/PD25_056_621.html) und unbezahlte Wegeketten wie
Kinderbetreuung oder Pflege nicht steuerlich berücksichtigt werden
(Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), 2025, www.wsi.de/de/fau
st-detail.htm?sync_id=HBS-009090).
Trotz der im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD in den
Zeilen 899 ff. festgelegten Klimaziele – Erreichung der Klimaneutralität bis 2045
und Umsetzung des Pariser Klimaabkommens – sieht die Bundesregierung eine
Ausweitung der Entfernungspauschale vor. Ab 2026 soll die Pauschale bereits
ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden. Durch diese
Maßnahme werden nach diesbezüglichen Gutachten längere Pendelstrecken
sowie insbesondere die Nutzung CO2-intensiver Verkehrsmittel wie Pkw
begünstigt, während steuerliche Anreize für klimaschonende Alternativen ausbleiben
(Umweltbundesamt (UBA), 2024, www.umweltbundesamt.de/themen/
verkehrlaerm/verkehrsmanagement/mobilitaetswende; Kopernikus-Projekt, 2023, ariad
neprojekt.de/publikation/kurzdossier-klimaschaedliche-subventionen-entsprech
en-negativen-co2-preisen/). Über 80 Prozent der Förderung kommt Pkw-
Pendlerinnen und Pkw-Pendlern zugute, ein Großteil der Steuerzahlenden
profitiert überhaupt nicht von der Pauschale, weil sie unter der
Werbungskostenpauschale bleiben, während umweltfreundliche Alternativen, wie öffentlicher
Nahverkehr oder Fahrrad, nicht differenziert gefördert werden (FÖS, 2023).
Die Entfernungspauschale verursacht jährlich Steuermindereinnahmen in
Milliardenhöhe. Nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale
Marktwirtschaft beliefen sich diese 2022 auf rund 6 Mrd. Euro (FÖS, 2023). Das
Entlastungsvolumen schmälert laut Studienautorinnen und Studienautoren die
finanziellen Spielräume für Investitionen in klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur.
Bundesländer befürchten, einen erheblichen Teil der Steuerausfälle tragen zu
müssen, und fordern die Bundesregierung auf, die finanziellen Folgen nicht auf
Länder und Kommunen abzuwälzen (Ländervertretung, 2025, www.mdr.de/nac
hrichten/deutschland/politik/laender-gegen-steuerplaene-pendlerpauschale-10
0.html). Nach diesbezüglichen Studien zählt die Pauschale zu den größten
klimaschädlichen Subventionen im deutschen Steuersystem und wirkt wie ein
negativer CO2-Preis, da sie emissionsintensive Mobilität wirtschaftlich attraktiver
macht als klimafreundliche Alternativen (UBA, 2024; Kopernikus-Projekt,
2023).
Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die Entfernungspauschale soziale
Ungleichheiten verstärkt und Klimaschutzaspekte unzureichend berücksichtigt.
Im Bericht von 2022 fordert er eine umfassende Reform, die den Fokus auf
soziale Gerechtigkeit legt und klimaschonendes Mobilitätsverhalten stärker
fördert. Der Rechnungshof verweist auf Defizite im Verwaltungsvollzug und
fordert eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen, etwa zur Berücksichtigung
von Unfallkosten (Bundesrechnungshof, 2022, www.bundesrechnungshof.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/steuervollzug-entfernungspauschale-
volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die vom Bundesministerium der
Finanzen (BMF) eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe
Einkommensteuer“ äußert in ihrem Bericht (November 2024) deutliche Kritik an der
Entfernungspauschale. Sie bewertet die Regelung als bürokratisch, ungenau und
sozial unausgewogen; der wahrscheinlich hohe Verwaltungsaufwand und
fehleranfällige Nachweise führten zu erheblichen Vollzugsproblemen. Besonders
würden Pendelnde mit hohen Einkommen profitieren, während viele
Geringverdienende leer ausgingen. Zudem widerspreche die Pauschale den verkehrs-
und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Die Kommission empfiehlt
daher eine grundlegende Reform hin zu einem einfacheren, sozial gerechteren
und klimaverträglicheren System (www.bundesfinanzministerium.de/Content/
DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/bericht-kommission-buergernahe-e
inkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Einschlägige Studien
empfehlen eine grundlegende Reform, die soziale Gerechtigkeit und
Klimaschutz stärker berücksichtigt (Öko-Institut, 2021, www.oeko.de/publikationen/
p-details/reform-der-entfernungspauschale-fuer-klimaschutz-und-soziale-gerec
htigkeit; Fraunhofer FIT und IER Stuttgart, 2023, Universität Konstanz, 2023,
www.uni-konstanz.de/forschen/exzellenzstrategie/in-den-medien-1/presseinfor
mationen/presseinformationen-detail/das-verzerrte-bild-der-entfernungspausch
ale/). Angesichts der sozialen, fiskalischen, gleichstellungs- und
klimapolitischen Herausforderungen ist nach Ansicht der Fragestellenden eine umfassende
und transparente Überprüfung der Entfernungspauschale erforderlich, um ihre
tatsächlichen Verteilungswirkungen im Jahr 2025 sowie die damit verbundenen
sozialen, ökologischen und gleichstellungspolitischen Effekte bewerten zu
können.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche fiskalischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch
die geplante Ausweitung der Entfernungspauschale auf die Haushalte des
Bundes, der Länder und der Kommunen, und wie hoch schätzt sie die
jährlichen Mindereinnahmen jeweils für jede Ebene (bitte in voller
Jahreswirkung und Kassenwirkung angeben)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten
Ausweitung der Entfernungspauschale im Hinblick auf fiskalische
Nachhaltigkeit und Steuerfairness, insbesondere vor dem Hintergrund
wachsender Haushaltsrisiken sowie der haushaltspolitischen Zielvorgaben wie
Schuldenbremse, Klimafonds-Engpässen und mittelfristiger
Finanzplanung?
3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, um die durch
die Ausweitung der Entfernungspauschale verursachten
Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen auszugleichen?
4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der geplanten
Ausweitung der Entfernungspauschale auf die Finanzkraft
strukturschwacher Kommunen, insbesondere im Hinblick auf deren Abhängigkeit von
Einkommensteueranteilen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für
das eigene politische Handeln?
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die fiskalpolitischen
Auswirkungen der Entfernungspauschale im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
und der kommunalen Finanzausgleichssysteme angemessen berücksichtigt
werden?
6. Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zu den langfristigen
fiskalischen Effekten der Entfernungspauschale auf die Einnahmensituation der
öffentlichen Haushalte bis 2045 vor, insbesondere im Hinblick auf die
Finanzierung öffentlicher Infrastruktur und Daseinsvorsorge?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
fiskalischen Zielgenauigkeit der Entfernungspauschale im Vergleich zu
alternativen Förderinstrumenten (insbesondere Mobilitätszuschuss, ÖPNV
(öffentlicher Personennahverkehr)-Förderung) im Hinblick auf die Wirkung auf
die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen?
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten
Ausweitung der Entfernungspauschale im Lichte der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Hinblick auf das objektive
Nettoprinzip, des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) und der Folgerichtigkeit der steuerlichen
Belastungsentscheidung, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die
weitere Ausgestaltung der Regelung?
9. Welche verfassungsrechtlichen Erwägungen hat die Bundesregierung bei
der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale insbesondere im
Hinblick auf die steuerliche Gleichbehandlung von Kurz- und
Fernpendlerinnen und Kurz- und Fernpendlern angestellt?
10. Wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass die Ausgestaltung der
Entfernungspauschale nicht zu einer verfassungswidrigen
Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Arbeitswegen
führen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung?
11. Welche verfassungsrechtlichen Risiken sieht die Bundesregierung im
Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung bestimmter Gruppen,
insbesondere Teilzeitbeschäftigte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende,
durch die geplante Neuregelung der Entfernungspauschale?
12. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Anhebung der
Entfernungspauschale geprüft, ob die steuerliche Berücksichtigung von
Wegekosten mit dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
vereinbar ist und wie sie sich im Hinblick auf eine gleichmäßige
steuerliche Behandlung verschiedener Einkommens- und Erwerbsgruppen
auswirkt?
13. Welche Haushaltsgruppen – differenziert nach Typen wie Alleinstehende
mit geringem Einkommen, Alleinerziehende mit Kindern, Paarhaushalte
mit und ohne Kinder, Haushalte ohne eigenes Kraftfahrzeug,
Doppelverdienendenhaushalte mit langen Pendelstrecken sowie Haushalten von
Rentnerinnen und Rentnern – erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Entfernungspauschale
a) die höchsten absoluten Steuerentlastungen (bitte in Euro angeben),
b) die höchsten relativen Steuerentlastungen (bitte in Prozent des
verfügbaren Haushaltseinkommens angeben), und
c) in welchen Gruppen entfaltet eine Anhebung der
Entfernungspauschale nur eine geringe oder keine steuerliche Entlastungswirkung (bitte
jeweils differenziert nach Haushaltstypen und Einkommensgruppen
angeben)?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – vor dem
Hintergrund der in Frage 13 erfragten Informationen – im Hinblick auf die
soziale Gerechtigkeit?
15. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der geplanten Ausweitung
der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem
1. Januar 2026 im Lichte der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD 2025 (Zeilen 899 ff.) formulierten Verpflichtung zur
Klimaneutralität bis 2045 und zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Studien und Stellungnahmen (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) belegen, dass die Entfernungspauschale
negative Umwelt- und Klimaschutzwirkungen entfalten kann, indem sie
längere und überwiegend mit dem Pkw zurückgelegte Arbeitswege
steuerlich begünstigt und somit zu erhöhten CO2-Emissionen beitragen kann?
16. Welche verteilungspolitischen, gleichstellungsbezogenen und
klimapolitischen Auswirkungen – insbesondere in Bezug auf unterschiedliche
Einkommensgruppen, Geschlechter sowie das Mobilitätsverhalten – hat die
Bundesregierung im Zuge der geplanten Erhöhung der
Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026
geprüft oder untersucht, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für eine sozial und ökologisch ausgewogene Ausgestaltung der
Regelung?
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die künftige Ausgestaltung der
Entfernungspauschale, dem im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Gleichstellungsziel gerecht wird, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes politisches Handeln –
insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Arbeitsformen,
Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sowie unterschiedliche
Mobilitätsmuster, wie etwa Wegeketten zur Kinderbetreuung oder Pflege?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der sozialen
Wirkung der Entfernungspauschale auf vulnerable Gruppen (z. B.
Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Teilzeitbeschäftigte,
geringfügig Beschäftigte, Migrantinnen und Migranten) vor, und welche
Maßnahmen werden ergriffen oder geplant, um soziale Benachteiligungen
dieser Gruppen zu vermeiden oder zu adressieren?
19. In welchem Umfang hat die Bundesregierung bei der Planung der
künftigen Ausgestaltung der Entfernungspauschale geprüft oder untersucht, wie
Menschen mit geringem Einkommen von der befristet eingeführten
Mobilitätsprämie (Teil des Klimapakets 2019/2020, befristet bis 2026)
profitieren, und welche Überlegungen gibt es hinsichtlich eines
einkommensunabhängigen Mobilitätszuschusses als mögliche Alternative oder
Ergänzung zur bisherigen Regelung?
20. Welche konkreten Überlegungen und Zielsetzungen verfolgt die
Bundesregierung mit der im von CDU, CSU und SPD vereinbarten
Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Einführung einer pauschalen
Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, und wie soll diese Pauschale nach aktuellem
Planungsstand ausgestaltet werden, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche
Berücksichtigung von Homeofficetagen und dem häuslichen
Arbeitszimmer?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
steuerlichen Nebeneinander sowie möglichen Zielkonflikten zwischen der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Einführung einer pauschalen Arbeitstagepauschale zur Vereinfachung der
Werbungskosten und der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale auf
38 Cent ab dem ersten Kilometer ab dem 1. Januar 2026, und welche
Maßnahmen sind, soweit bereits geprüft oder erwogen, vorgesehen, um
eine systematische Doppelstruktur oder widersprüchliche Anreize im
Steuersystem zu vermeiden?
22. Wie stellt sich die Verteilung der steuerlichen Entlastung durch die
Entfernungspauschale nach Einkommensgruppen, Geschlecht, Pendeldistanzen
und Beschäftigungsprofilen dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung der
Entfernungspauschale?
23. Wie verteilen sich die sozialen und finanziellen Wirkungen der
Entfernungspauschale nach Regionen, insbesondere zwischen städtischen,
ländlichen und strukturschwachen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung auch daraus für eine sozial ausgewogene
Ausgestaltung?
24. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die aufgrund ihres geringen
Einkommens keine oder nur eine sehr geringe Steuerentlastung durch die
Entfernungspauschale erhalten?
25. Welche genderbezogenen Wirkungsanalysen hat die Bundesregierung seit
2021 im Zusammenhang mit der Entfernungspauschale beauftragt oder
selbst durchgeführt?
26. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Einführung eines
pauschalen, einkommensunabhängigen Mobilitätszuschusses oder zur
stärkeren Verknüpfung der steuerlichen Förderung an die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel angestellt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
für ihr weiteres Vorgehen im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und
Klimaschutz?
27. Welche Erwägungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, die
Entfernungspauschale zu erhöhen, und welche möglichen Zielkonflikte sieht
sie dabei insbesondere im Hinblick auf soziale Ausgewogenheit und
potenzielle umweltpolitisch kontraproduktive Auswirkungen?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum österreichischen
Modell der Pendlerpauschale vor, insbesondere hinsichtlich seiner
Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungsrecht (insbesondere steuerliches
Nettoprinzip), seiner administrativen Umsetzbarkeit sowie möglicher
Hürden bei einer Übertragung auf das deutsche Steuersystem?
29. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Reformüberlegungen zum
deutschen System einen Austausch oder eine Nachfrage bei der
österreichischen Regierung oder zuständigen Stellen zum dortigen Modell der
Pendlerpauschale durchgeführt oder angestrebt, und welche Ergebnisse liegen
dazu vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Erkenntnissen und dem Austausch für die Weiterentwicklung der
Entfernungspauschale?
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Anwendung des steuerrechtlichen Nettoprinzips und des verfassungsrechtlichen
Rahmens auf die Entfernungspauschale für deren künftige Ausgestaltung?
31. Welche Reformmodelle der Entfernungspauschale wurden seit 2021
innerhalb der Bundesregierung geprüft oder in interministeriellen
Abstimmungen thematisiert?
32. Welche wirtschaftlichen, verteilungspolitischen, klimapolitischen und
konjunkturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von einer
weitergehenden oder strukturellen Reform der Entfernungspauschale, die
eine stärkere soziale Staffelung vorsieht, das genutzte Verkehrsmittel
stärker berücksichtigt und gezielt Anreize für klimafreundliche Mobilität
setzt, soweit solche Reformmodelle seit 2021 geprüft oder in Erwägung
gezogen wurden?
33. Falls seit 2021 im Zusammenhang mit Reformmodellen der
Entfernungspauschale Prüfungen oder Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung
stattgefunden haben, wurden dabei interministerielle Fachstellen mit
klimapolitischer oder steuerlicher Expertise sowie öffentlich finanzierte
Forschungseinrichtungen, insbesondere das Umweltbundesamt und das
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer
ISI), einbezogen, und wenn nein oder falls keine Prüfungen erfolgt sind,
welche Gründe liegen hierfür aus Sicht der Bundesregierung vor?
34. Inwieweit wurden Umwelt- und Sozialverbände sowie
Gleichstellungsstellen in die Planung und Bewertung der Neuregelung der
Entfernungspauschale einbezogen, und wie wird die Beteiligung relevanter Akteure
künftig sichergestellt?
35. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
steuerliche Mobilitätsregelungen künftig sozial gerechter,
klimaschutzorientierter und geschlechtergerechter ausgestaltet und unbeabsichtigte
soziale oder geschlechterspezifische Ungleichheiten vermieden werden?
36. Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um bei der
Entfernungspauschale gezielt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder
emissionsarmer Mobilität zu fördern und die steuerliche Förderung an die
tatsächliche Umweltwirkung des gewählten Verkehrsmittels zu koppeln?
37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
unterschiedlichen Definitionen des Subventionsbegriffs (Bundesregierung gemäß
Subventionsbericht gemäß § 12 des Stabilitätsgesetzes (StabG),
Umweltbundesamt, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), Internationaler Währungsfonds (IWF), EU) für die
klimapolitische Einordnung und mögliche Reformen der Entfernungspauschale?
38. Vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien
CDU, CSU und SPD beim Thema Subventionen den engen
Subventionsbegriff der Bundesregierung (Subventionsbericht gemäß § 12 StabG)
zugrunde legt, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung erweiterte
Subventionsbegriffe, wie sie das Umweltbundesamt, das Forum Ökologisch-
Soziale Marktwirtschaft (FÖS) sowie internationale Organisationen
(OECD, IWF, EU, Welthandelsorganisation (WTO)) verwenden, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung ihrer
Finanz- und Steuerpolitik im Bereich Klimaschutz?
39. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die
Beschränkung auf den engen Subventionsbegriff gemäß § 12 StabG im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf die Transparenz, internationale
Vergleichbarkeit und Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzpolitik,
insbesondere im Hinblick auf die systematische Erfassung und den effektiven
Abbau klimaschädlicher Subventionen?
40. Wie nimmt die Bundesregierung die Tatsache auf, dass der
Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD keine konkreten
Zielvorgaben oder einen Zeitplan für den Abbau klimaschädlicher
Subventionen enthält, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Planbarkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Klimapolitik?
41. Welche Daten zur tatsächlichen Nutzungshäufigkeit der
Entfernungspauschale durch verschiedene Bevölkerungsgruppen (z. B. Erwerbstätige,
Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige) liegen der Bundesregierung für
die letzten sechs Jahre vor, und welche Prognosen oder Schätzungen gibt
es für 2025?
42. Welche Erkenntnisse oder Schlussfolgerungen liegen der Bundesregierung
im Hinblick auf die sozialpolitische Treffsicherheit der
Entfernungspauschale vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die künftige
Ausgestaltung der Regelung?
43. Inwiefern wurde bei der geplanten Ausweitung der Entfernungspauschale
geprüft, ob sie strukturell vor allem Personen mit höherem Einkommen
und längeren Pendelwegen zugutekommt?
44. Welche Alternativmodelle zur steuerlichen Berücksichtigung von
Arbeitswegen (z. B. Mobilitätsgeld, Zuschussmodelle, Klimabonus) wurden in
der aktuellen Legislaturperiode von der Bundesregierung diskutiert oder
modelliert?
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das tatsächliche
Mobilitätsverhalten (z. B. Verkehrsmittelwahl, Wegelängen, Nutzung des
ÖPNV) der Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der
Entfernungspauschale für die letzten sechs Jahre vor, und welche Prognosen bzw.
Schätzungen gibt es für 2025?
46. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass sich das Mobilitätsverhalten in den letzten sechs Jahren unter dem
Einfluss von Homeofficeregelungen, Digitalisierung und
Klimabewusstsein verändert hat, für die künftige Ausgestaltung der
Entfernungspauschale?
47. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur durchschnittlichen
Inanspruchnahme der Entfernungspauschale nach Bundesländern,
Geschlecht, Alter und Beschäftigungsform vor?
48. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur steuerlichen
Wirkung der Entfernungspauschale im Vergleich zu sonstigen steuerlichen
Werbungskosten hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
49. Welche Rolle spielt die Entfernungspauschale im Rahmen der von der
Bundesregierung angestrebten Vereinfachung des Steuerrechts für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
50. Inwiefern wurde im Rahmen der Steuervereinfachung geprüft, die
Entfernungspauschale durch eine kilometerunabhängige Pauschale, eine
pauschale Mobilitätszulage oder eine Arbeitstagepauschale (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) zu ersetzen?
51. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Entfernungspauschale auch für sehr lange Wege ohne
Kappungsgrenze gilt, und inwiefern ist eine Begrenzung der Entfernung vorgesehen
oder diskutiert worden?
52. Wie viele Steuerpflichtige haben in den letzten sechs Jahren die
Entfernungspauschale nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG in Anspruch
genommen (bitte nach Einkommensdezilen beziehungsweise
Bruttojahreseinkommensgruppen in 10 000-Euro-Schritten aufschlüsseln)?
53. Wie viele dieser in Frage 52 erfragten Fälle entfallen dabei jeweils auf
Angestellte, Selbstständige und Rentnerinnen und Rentner?
54. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Steuerentlastung durch die
Entfernungspauschale pro Steuerpflichtigen in den unteren 20 Prozent,
mittleren 60 Prozent und oberen 20 Prozent der Einkommensverteilung?
55. Wie hoch war die kumulierte Steuerentlastung durch die
Entfernungspauschale in den vergangenen sechs Jahren, welche Prognose gibt es für
2025, und wie verteilt sie sich nach Steuerklassen I bis VI?
56. Welche durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
wurde laut Bundesregierung in den Jahren 2016, 2019 und dem
aktuellsten verfügbaren Jahr erfasst, und wie haben sich diese Entfernungen über
die Zeit entwickelt (bitte differenziert nach Geschlecht,
Beschäftigungsform und Verkehrsmittel, soweit verfügbar, angeben)?
57. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Hinweise darauf, dass die
Entfernungspauschale einen Einfluss auf die durchschnittliche Länge der
Arbeitswege hat, also beispielsweise längere Pendeldistanzen begünstigt?
58. Welche CO2-Emissionen waren nach Einschätzung oder Modellierung der
Bundesregierung im jeweils aktuellsten verfügbaren Berichtsjahr mit den
durch die Entfernungspauschale steuerlich begünstigten Arbeitswegen
verbunden (bitte nach Verkehrsmittelgruppen und Einkommensklassen,
soweit möglich, aufschlüsseln)?
59. Welche durchschnittliche Steuerentlastung haben Steuerpflichtige in den
zuletzt verfügbaren Jahren, aufgeschlüsselt nach Fahrten mit dem Auto
und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erhalten?
60. Wie verteilen sich die Nutzerinnen und Nutzer der Entfernungspauschale
im Jahr 2025 nach Bundesländern und Gemeindegrößenklassen?
61. Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Werbungskosten
überwiegend aus der Entfernungspauschale bestehen, im Vergleich zu
denjenigen, die weitere Werbungskosten geltend machen?
62. Welche methodischen Änderungen oder Anpassungen in der statistischen
Erfassung der Entfernungspauschale und der Werbungskosten wurden in
den letzten fünf Jahren vorgenommen, und wie wirken sich diese auf die
Vergleichbarkeit mit Vorjahren aus?
63. Welche Änderungen an der Entfernungspauschale wurden seit dem Jahr
2010 vorgenommen, und wie haben sich diese auf die durchschnittliche
Steuerentlastung pro Fall ausgewirkt?
64. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zur Einschätzung der
Expertenkommission ein, wonach die Entfernungspauschale derzeit mit
erheblichem Verwaltungsaufwand und Vollzugsmängeln verbunden ist?
65. Welche Überlegungen und Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Empfehlung der Expertenkommission (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), die bisherigen Regelungen für
Entfernungspauschale, Homeoffice und Arbeitszimmer durch eine einheitliche
Arbeitstagepauschale zu ersetzen, um Bürokratie und Nachweispflichten für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren?
66. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Vorschlag, die Arbeitstagepauschale an der bisherigen Homeoffice-Pauschale
von sechs Euro pro Tag zu orientieren, insbesondere im Hinblick auf die
Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
67. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zu der Empfehlung
angestellt, für Fernpendlerinnen und Fernpendler eine steuerliche Pauschale
für Kilometer ab einer bestimmten Entfernung einzuführen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
68. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Aussage der
Expertenkommission vor, wonach die Entfernungspauschale vor allem
höhere Einkommen und Fernpendler begünstigt, während Geringverdienende
vergleichsweise wenig profitieren, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
69. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
vorgeschlagenen Pauschalierung weiterer Werbungskosten, wie
Arbeitsmittel und Beiträge zu Berufsverbänden, auf die Steuererklärungspflicht
und die Steuerlast von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angestellt?
70. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung der Expertenkommission, dass die Entfernungspauschale keine
Anreize für klimafreundliche Mobilität setzt und damit im Widerspruch zu
klimapolitischen Zielen steht?
71. Welche Reformüberlegungen verfolgt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Empfehlungen der Expertenkommission „Bürgernahe
Einkommensteuer“?
Berlin, den 23. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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