Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
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Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4375
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Thomas Ladzinski, Dr. Michael
Kaufmann und der Fraktion der AfD
Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden
Der Bund leistet jährlich erhebliche Zahlungen in Form von Zuwendungen,
Zuschüssen, Projektförderungen, institutionellen Förderungen sowie sonstigen
finanziellen Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung. Diese
Zahlungen werden in den Bundesministerien und den ihnen nachgeordneten
Behörden mittels unterschiedlicher IT-Fachverfahren, Datenbanken und sonstiger
strukturierter Systeme erfasst und verwaltet. Für die parlamentarische Kontrolle
der Haushalts- und Förderpolitik des Bundes ist es erforderlich, einen
vollständigen Überblick darüber zu erhalten, welche Datenbanken hierfür genutzt
werden und welche Informationen dort jeweils systematisch erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Datenbanken, IT-Fachverfahren, Programme oder sonstigen
strukturierten elektronischen Systeme werden in den einzelnen
Bundesministerien sowie in den ihnen nachgeordneten Behörden zur Erfassung von
Zahlungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung genutzt (bitte nach
Ressort und Behörde auflisten)?
2. Seit welchem Jahr sind die jeweiligen in Frage 1 erfragten Datenbanken
oder Systeme jeweils im Einsatz?
3. Handelt es sich bei den in Frage 1 erfragten Systemen jeweils um
ressortinterne, ressortübergreifende oder extern betriebene Lösungen?
4. Für welche Arten von Zahlungen werden die jeweiligen Datenbanken
oder Systeme genutzt (z. B. Zuwendungen, Projektförderungen,
institutionelle Förderungen, Zuschüsse, sonstige Zahlungen an Dritte)?
5. Werden in den jeweiligen Datenbanken ausschließlich haushaltsrechtliche
Zahlungsdaten erfasst oder auch darüber hinausgehende inhaltliche oder
förderpolitische Informationen?
6. Welche Angaben werden in den jeweiligen Datenbanken systematisch
erfasst (bitte jeweils getrennt nach Datenbank angeben), insbesondere
a) Name des Zahlungsempfängers,
b) Rechtsform des Zahlungsempfängers,
c) Sitz des Zahlungsempfängers,
d) Projekt-, Maßnahmen- oder Programmtitel,
e) Förder- oder Verwendungszweck,
f) bewilligte Fördersumme,
g) tatsächlich ausgezahlte Fördersumme,
h) Laufzeit der Förderung oder Maßnahme,
i) Angaben zu Unterauftragnehmern oder Mittelweiterleitungen,
j) Angaben zu Eigenanteilen oder Kofinanzierungen,
k) fachliche Bewertungen, Einstufungen oder Klassifizierungen,
l) Prüfvermerke, Verwendungsnachweise oder Evaluationsergebnisse?
7. Werden in den jeweiligen Datenbanken darüber hinaus weitere Kategorien
oder Klassifizierungen erfasst, und wenn ja, welche?
8. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung haben jeweils Zugriff auf
die in Frage 1 erfragten Datenbanken, und wie ist der Zugriff konkret
ausgestaltet (nur „lesend“ oder auch „schreibend“ bzw. welche weiteren
Abstufungen gibt es)?
9. Sind die in Frage 1 erfragten Datenbanken technisch auswertbar nach
a) thematischen Schwerpunkten,
b) Förderprogrammen oder Förderlinien,
c) einzelnen Zuwendungsempfängern,
d) Haushaltsjahren?
10. Ist ein ressortübergreifender Abgleich oder eine Zusammenführung der in
den jeweiligen Datenbanken erfassten Daten technisch möglich oder
vorgesehen?
11. Welche der in Frage 1 erfragten Datenbanken oder der dort gespeicherten
Informationen sind grundsätzlich geeignet, dem Deutschen Bundestag zur
Wahrnehmung seiner Kontrollrechte zur Verfügung gestellt zu werden?
12. Welche rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründe sprechen
aus Sicht der Bundesregierung gegen eine vollständige Offenlegung der in
den jeweiligen Datenbanken erfassten Informationen gegenüber dem
Deutschen Bundestag und gegenüber der Öffentlichkeit?
13. Werden die jeweiligen Datensätze laufend bei Zahlung aktualisiert oder
erst mit dem Jahresabschluss?
Berlin, den 19. Februar 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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