Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
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Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4359
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
(IDA) fungiert nach eigenen Angaben als bundesweites Dienstleistungs- und
Kompetenzzentrum für Jugendverbände und arbeitet zu den Schwerpunkten
Rassismus und Rassismuskritik, Rechtsextremismus einschließlich
Rechtspopulismus, Antisemitismus, Migrationsgesellschaft, diskriminierungs- und
rassismuskritische beziehungsweise interkulturelle Öffnung, Diversität sowie
Flucht und Asyl. Der Verein wurde 1990 auf Initiative demokratischer
Jugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland gegründet und vereint heute mehr
als 30 bundesweit aktive Jugendverbände (www.idaev.de). Das
Nachrichtenportal NIUS berichtete Anfang 2026, dass die Broschüre „Stark gegen Rechts:
Jugendverbände gegen rechte Einflussnahme“ (www.idaev.de/fileadmin/user_u
pload/pdf/publikationen/leitfaeden/IDA-Leitfaden_Bd._2.pdf) durch IDA
veröffentlicht wurde. Diese richtet sich gezielt an Jugendverbände und enthält
pädagogische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit rechten Einstellungen
bei Jugendlichen. Die Publikation wurde laut dem Nachrichtenportal NIUS
durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
gefördert.
In der Broschüre werden Begriffe wie „rechts“, „rechtspopulistisch“ und
„rechtsextrem“ zusammenfassend verwendet und inhaltlich miteinander
verknüpft. Zudem wird die AfD ausdrücklich als rechtspopulistische bzw.
rechtsextreme Partei benannt. Kritiker sehen darin eine fehlende Differenzierung
zwischen verfassungskonformen politischen Positionen und extremistischen
Bestrebungen und äußern Zweifel an der Wahrung der staatlichen
Neutralitätspflicht bei der Förderung entsprechender Inhalte. Darüber hinaus wird auf
personelle Verflechtungen zwischen dem Verein und parteipolitisch aktiven
Personen hingewiesen, unter anderem durch frühere oder aktuelle Funktionen von
Beteiligten in Parteien und politischen Organisationen. Vor diesem Hintergrund
wird die Frage aufgeworfen, inwieweit mit öffentlichen Mitteln finanzierte
Publikationen parteipolitisch einseitige Positionen vertreten und ob die
Förderpraxis des Bundesministeriums den verfassungsrechtlichen Anforderungen an
politische Neutralität entspricht (www.nius.de/politik/news/regierung-finanzier
t-linken-verein-mit-300-000-euro-um-die-opposition-zu-bekaempfen). Das
Lobbyregister des Deutschen Bundestages weist für das Jahr 2024 hohe
Zuwendungen durch die Bundesregierung aus (www.lobbyregister.bundestag.de/s
uche/R003374/70964?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3DInformations-%2Bund%2
BDokumentationszentrum%26pageSize%3D25 Prozent26sort%3DRELEVAN
CE_DESC): So erhielt der Verein jeweils bis zu 300 000 Euro vom
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und eine
Summe bis 10 000 Euro von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Die Kleine Anfrage dient der Ergänzung der Erkenntnisse, die aus der
Bundestagsdrucksache 19/31536 gewonnen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war die Fördersumme aus Bundesmitteln, die das IDA im
Zeitraum seit 1. Juli 2021 aus jeweils welchen Förderprogrammen erhalten hat
(bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wurden Projekte, die das IDA in dem Zeitraum seit 1. Juli 2021 unterstützt,
initiiert oder umgesetzt hat, von der Bundesregierung gefördert, wenn ja,
um welche Projekte handelte es sich hierbei, und wie wurden diese von der
Bundesregierung gefördert (bitte die Titel der Projekte nennen und nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3. Wurden Veranstaltungen (Fachtagungen, Seminare, Workshops, Trainings)
für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter und sogenannte Teamer der
Jugend- und Bildungsarbeit, die das IDA nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum seit 1. Juli 2021 angeboten hat, von der
Bundesregierung gefördert, wenn ja, um welche Veranstaltungen handelte es sich
hierbei, und wie wurden diese von der Bundesregierung gefördert (bitte die
Titel der Veranstaltungen nennen und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Wurden Publikationen, die durch das IDA nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum seit 1. Juli 2021 veröffentlicht wurden, von der
Bundesregierung gefördert, wenn ja, um welche Publikationen handelte es sich
hierbei, und wie wurden diese von der Bundesregierung gefördert (bitte die
Titel der Publikationen nennen und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Berlin, den 31. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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