Vor Kälte und Dunkelheit schützen - Energiearmut definieren und abschaffen
Text
Vor Kälte und Dunkelheit schützen - Energiearmut definieren und abschaffen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Jörg Cezanne, Violetta Bock, Marcel
Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Katalin Gennburg,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow,
Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vor Kälte und Dunkelheit schützen – Energiearmut definieren und abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Energiearmut ist ein drängendes Problem in Deutschland. Wie viele Menschen genau
davon betroffen sind, ist unklar, denn Energiearmut wurde weder von der „Ampel“
noch von der aktuellen Regierung verbindlich definiert. Laut der Deutschen Energie-
Agentur (dena) sind 3,1 Mio. Haushalte von Energiearmut betroffen, laut Destatis 4,2
Mio. (www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2024/GEFO_Bericht_Sozi-
ale_Aspekte_final.pdf; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/09/PD-
25_N050_61_63.html). Das Öko-Institut schätzt die Energiearmut auf fünf bis 14
Prozent der Haushalte, abhängig von den gewählten Indikatoren (2026: Energiearmut auf
Bundesländerebene, Seite 4). Die Auswirkungen sind gravierend: Menschen frieren
im Winter in ihrer eigenen Wohnung und müssen sich bei der Stromnutzung drastisch
einschränken. Mieter*innen, Alleinerziehende, Rentner*innen und Menschen mit
niedrigem Einkommen und mit Behinderung sind überproportional betroffen. Zu den
Langzeitfolgen gehören Gesundheitsschäden durch Kälte (u. a.
Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), psychische Belastungen und eine
Schuldenspirale.
Eine verbindliche Definition ist nötig, um Energiearmut wirksam bekämpfen zu
können. Es werden unterschiedliche Definitionen diskutiert, etwa von der Europäischen
Kommission (https://energy.ec.europa.eu/topics/markets-and-consumers/energy-con-
sumers-and-prosumers/energy-poverty_en), der Expertenkommission zum
Energiewende-Monitoring (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Energie/monitoringbericht-expertenkommission-zum-energiewende-monito-
ring.pdf?__blob=publicationFile&v=8) und der dena (www.dena.de/fileadmin/dena/-
Publikationen/PDFs/2024/GEFO_Bericht_Soziale_Aspekte_final.pdf, www.dena.de-
/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2022/220824_Factsheet_Energiearmut.pdf).
Wesentliche Indikatoren sind die finanzielle Belastung im Vergleich zum Einkommen,
die absoluten Ausgaben für Wärmeenergie im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung
und die Möglichkeit, die eigene Wohnung warmzuhalten und Energierechnungen zu
bezahlen. Als Kriterien für vulnerable Haushalte gelten laut dena: ineffiziente
Wohnungen mit einem Energieverbrauch von mehr als 180 kWh/m², fossile Heizungen, ein
hoher Anteil der Gesamtausgaben des Haushalts für Wärme (mehr als doppelt so viel
als der Median) sowie Haushalte mit Einkommen der unteren Einkommenshälfte.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8072
21. Wahlperiode 21.09.2026
Auch Schulden bei Versorgungsunternehmen werden als Indikator für Energiearmut
empfohlen (dena 2022). Darüber hinaus erhöht der steigende CO2-Preis Energiearmut
und schwächt so, ohne die Einführung eines Klimagelds, die Akzeptanz von
Klimaschutzmaßnahmen.
Rechtlich verbindlicher Handlungsdruck entsteht durch Europäisches Recht. Gemäß
des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinien 2023/1791, 2009/73/EG und
2019/944) müssen die Mitgliedstaaten bis zum 11.10.2027 Energiearmut definieren
und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen, unabhängig von ihrer
Erscheinungsform. In anderen Staaten gibt es verbindliche Definitionen, etwa in Österreich
(Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG), Großbritannien (Warm Homes and
Energy Conservation Act) oder in Frankreich (Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2010-788).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Energiearmut verbindlich zu definieren und
standardisierte Indikatoren zur Messung zu benennen. Dabei orientiert sie sich an
Empfehlungen der dena, der Europäischen Kommission, des Öko-Instituts und
der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, ergänzt um
Energiesperren;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den
a) Energiesperren verboten werden;
b) Räumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit verboten werden;
c) ein Notfallfonds eingerichtet wird, aus dem von Energiearmut betroffene
und gefährdete Haushalte kurzfristig unterstützt werden können, um
gleichzeitig Energieversorger zu entlasten;
d) für Menschen im Grundsicherungsbezug die tatsächlichen Stromkosten
außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig übernommen
und Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser
und Heizkosten in tatsächlicher, angemessener Höhe berechnet wird;
3. mittels Gesetzentwurfs konkrete Ziele und einen Maßnahmenplan zu entwerfen,
um Energiearmut abzuschaffen und die Anzahl vulnerabler Haushalte zu
reduzieren, unter anderem durch
a) die Garantie warmmietenneutraler Sanierungen;
b) die Abschaffung der Modernisierungsumlage;
c) die Beschleunigung des Austauschs fossiler Heizungen durch gesetzliche
Vorgaben, die sicherstellen, dass jede neu eingebaute Heizung zu 100
Prozent durch erneuerbare Energie bei Ein- und Zweifamilienhäusern und zu 75
Prozent erneuerbare Energie bei Mehrfamilienhäusern betrieben wird;
d) die Übernahme des CO2-Preises durch die Eigentümer*innenseite statt
durch Mietende sowie
e) die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimagelds in Höhe der Einnahmen
des CO2-Preises, für 2025 320 Euro, und den gezielten Einsatz des Klima-
Sozialfonds für Investitionen gegen Energiearmut und dessen Kopplung an
eindeutige Kriterien, und ferner
f) die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich
zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privathaushalte;
g) sozial gestaffelte Strompreise mit preisgünstigen Sockeltarifen für den
durchschnittlichen Grundverbrauch, um eine bezahlbare Grundversorgung
für alle Haushalte sicherzustellen;
h) die Anpassung des rechtlichen Rahmens, der Kommunen einfach,
rechtssicher und kostengünstig den Erwerb und die Rekommunalisierung von
Wärmenetzen ermöglicht, um die Wärmeversorgung der Logik privater Rendite
zu entziehen und unter demokratische Kontrolle zu stellen;
i) die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der
Stromübertragungsnetze und zur Überführung der Übertragungsnetze in
öffentliche Hand, zur Reduktion von Kosten;
j) die Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und Preiskontrolle für
Energieprodukte und -dienstleistungen;
k) die Verwendung öffentlicher Mittel vorrangig auf sozialverträgliche
Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien und
Stromnetze auszurichten statt auf fossile Subventionen;
4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den
a) die Bundesförderung für effiziente Gebäude auf 17 Milliarden Euro
aufgestockt wird;
b) Kommunen dabei unterstützt werden, durch zielgruppenspezifische
Angebote von Energie- und Sozialberatung sowie durch finanzielle Unterstützung
vor Ort gegen Energiearmut vorzugehen;
5. im Rahmen der Energieministerkonferenz auf die Länder einzuwirken, mit dem
Ziel,
a) dass die Länder jährliche Energiearmutsberichte veröffentlichen und eigene
Förderprogramme (z. B. Heizungstausch, Mieterstrom) eng mit
Bundesprogrammen verzahnen;
b) dass sich die Länder bei neuen Gesetzesverfahren und Maßnahmen
verpflichten, eine soziale Folgenabschätzung durchzuführen.
Berlin, den 4. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die Datenlage ist unklar, da die genaue Zahl der von Energiearmut betroffenen Haushalte von den gewählten
Indikatoren bzw. Indikatorenkombinationen abhängt. Unterschieden werden Indikatoren basierend auf
Selbsteinschätzung, etwa, ob Haushalte ihre Wohnung angemessen warmhalten können, ob sie Zahlungsverzüge bei
Versorgungsunternehmen haben oder ihre Wohnungen feucht, von Schimmel befallen und mit undichten
Fenstern ausgestattet sind (Öko-Institut 2026). Als Datengrundlage für die Berechnung in Deutschland kann die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes und der Landesämter dienen, insbesondere
die Indikatoren „Energieausgabenbelastung“ und „niedrige absolute Energieausgaben“. Bestehende Daten
können so genutzt werden, um Energiearmut eindeutig zu definieren. Nur so können die Bekämpfung von
Energiearmut quantifiziert und der Erfolg von Maßnahmen gemessen werden.
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ISSN 0722-8333
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