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Vor Kälte und Dunkelheit schützen - Energiearmut definieren und abschaffen

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8072 · Antrag · Original ↗

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Vor Kälte und Dunkelheit schützen - Energiearmut definieren und abschaffen Antrag der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Jörg Cezanne, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Vor Kälte und Dunkelheit schützen – Energiearmut definieren und abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Energiearmut ist ein drängendes Problem in Deutschland. Wie viele Menschen genau davon betroffen sind, ist unklar, denn Energiearmut wurde weder von der „Ampel“ noch von der aktuellen Regierung verbindlich definiert. Laut der Deutschen Energie- Agentur (dena) sind 3,1 Mio. Haushalte von Energiearmut betroffen, laut Destatis 4,2 Mio. (www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2024/GEFO_Bericht_Sozi- ale_Aspekte_final.pdf; www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/09/PD- 25_N050_61_63.html). Das Öko-Institut schätzt die Energiearmut auf fünf bis 14 Prozent der Haushalte, abhängig von den gewählten Indikatoren (2026: Energiearmut auf Bundesländerebene, Seite 4). Die Auswirkungen sind gravierend: Menschen frieren im Winter in ihrer eigenen Wohnung und müssen sich bei der Stromnutzung drastisch einschränken. Mieter*innen, Alleinerziehende, Rentner*innen und Menschen mit niedrigem Einkommen und mit Behinderung sind überproportional betroffen. Zu den Langzeitfolgen gehören Gesundheitsschäden durch Kälte (u. a. Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), psychische Belastungen und eine Schuldenspirale. Eine verbindliche Definition ist nötig, um Energiearmut wirksam bekämpfen zu können. Es werden unterschiedliche Definitionen diskutiert, etwa von der Europäischen Kommission (https://energy.ec.europa.eu/topics/markets-and-consumers/energy-con- sumers-and-prosumers/energy-poverty_en), der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Energie/monitoringbericht-expertenkommission-zum-energiewende-monito- ring.pdf?__blob=publicationFile&v=8) und der dena (www.dena.de/fileadmin/dena/- Publikationen/PDFs/2024/GEFO_Bericht_Soziale_Aspekte_final.pdf, www.dena.de- /fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2022/220824_Factsheet_Energiearmut.pdf). Wesentliche Indikatoren sind die finanzielle Belastung im Vergleich zum Einkommen, die absoluten Ausgaben für Wärmeenergie im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung und die Möglichkeit, die eigene Wohnung warmzuhalten und Energierechnungen zu bezahlen. Als Kriterien für vulnerable Haushalte gelten laut dena: ineffiziente Wohnungen mit einem Energieverbrauch von mehr als 180 kWh/m², fossile Heizungen, ein hoher Anteil der Gesamtausgaben des Haushalts für Wärme (mehr als doppelt so viel als der Median) sowie Haushalte mit Einkommen der unteren Einkommenshälfte. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8072 21. Wahlperiode 21.09.2026 Auch Schulden bei Versorgungsunternehmen werden als Indikator für Energiearmut empfohlen (dena 2022). Darüber hinaus erhöht der steigende CO2-Preis Energiearmut und schwächt so, ohne die Einführung eines Klimagelds, die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen. Rechtlich verbindlicher Handlungsdruck entsteht durch Europäisches Recht. Gemäß des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinien 2023/1791, 2009/73/EG und 2019/944) müssen die Mitgliedstaaten bis zum 11.10.2027 Energiearmut definieren und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen, unabhängig von ihrer Erscheinungsform. In anderen Staaten gibt es verbindliche Definitionen, etwa in Österreich (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG), Großbritannien (Warm Homes and Energy Conservation Act) oder in Frankreich (Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2010-788). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Energiearmut verbindlich zu definieren und standardisierte Indikatoren zur Messung zu benennen. Dabei orientiert sie sich an Empfehlungen der dena, der Europäischen Kommission, des Öko-Instituts und der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring, ergänzt um Energiesperren; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den a) Energiesperren verboten werden; b) Räumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit verboten werden; c) ein Notfallfonds eingerichtet wird, aus dem von Energiearmut betroffene und gefährdete Haushalte kurzfristig unterstützt werden können, um gleichzeitig Energieversorger zu entlasten; d) für Menschen im Grundsicherungsbezug die tatsächlichen Stromkosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig übernommen und Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten in tatsächlicher, angemessener Höhe berechnet wird; 3. mittels Gesetzentwurfs konkrete Ziele und einen Maßnahmenplan zu entwerfen, um Energiearmut abzuschaffen und die Anzahl vulnerabler Haushalte zu reduzieren, unter anderem durch a) die Garantie warmmietenneutraler Sanierungen; b) die Abschaffung der Modernisierungsumlage; c) die Beschleunigung des Austauschs fossiler Heizungen durch gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass jede neu eingebaute Heizung zu 100 Prozent durch erneuerbare Energie bei Ein- und Zweifamilienhäusern und zu 75 Prozent erneuerbare Energie bei Mehrfamilienhäusern betrieben wird; d) die Übernahme des CO2-Preises durch die Eigentümer*innenseite statt durch Mietende sowie e) die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimagelds in Höhe der Einnahmen des CO2-Preises, für 2025 320 Euro, und den gezielten Einsatz des Klima- Sozialfonds für Investitionen gegen Energiearmut und dessen Kopplung an eindeutige Kriterien, und ferner f) die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privathaushalte; g) sozial gestaffelte Strompreise mit preisgünstigen Sockeltarifen für den durchschnittlichen Grundverbrauch, um eine bezahlbare Grundversorgung für alle Haushalte sicherzustellen; h) die Anpassung des rechtlichen Rahmens, der Kommunen einfach, rechtssicher und kostengünstig den Erwerb und die Rekommunalisierung von Wärmenetzen ermöglicht, um die Wärmeversorgung der Logik privater Rendite zu entziehen und unter demokratische Kontrolle zu stellen; i) die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze und zur Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand, zur Reduktion von Kosten; j) die Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen; k) die Verwendung öffentlicher Mittel vorrangig auf sozialverträgliche Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien und Stromnetze auszurichten statt auf fossile Subventionen; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den a) die Bundesförderung für effiziente Gebäude auf 17 Milliarden Euro aufgestockt wird; b) Kommunen dabei unterstützt werden, durch zielgruppenspezifische Angebote von Energie- und Sozialberatung sowie durch finanzielle Unterstützung vor Ort gegen Energiearmut vorzugehen; 5. im Rahmen der Energieministerkonferenz auf die Länder einzuwirken, mit dem Ziel, a) dass die Länder jährliche Energiearmutsberichte veröffentlichen und eigene Förderprogramme (z.  B. Heizungstausch, Mieterstrom) eng mit Bundesprogrammen verzahnen; b) dass sich die Länder bei neuen Gesetzesverfahren und Maßnahmen verpflichten, eine soziale Folgenabschätzung durchzuführen. Berlin, den 4. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Datenlage ist unklar, da die genaue Zahl der von Energiearmut betroffenen Haushalte von den gewählten Indikatoren bzw. Indikatorenkombinationen abhängt. Unterschieden werden Indikatoren basierend auf Selbsteinschätzung, etwa, ob Haushalte ihre Wohnung angemessen warmhalten können, ob sie Zahlungsverzüge bei Versorgungsunternehmen haben oder ihre Wohnungen feucht, von Schimmel befallen und mit undichten Fenstern ausgestattet sind (Öko-Institut 2026). Als Datengrundlage für die Berechnung in Deutschland kann die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des statistischen Bundesamtes und der Landesämter dienen, insbesondere die Indikatoren „Energieausgabenbelastung“ und „niedrige absolute Energieausgaben“. Bestehende Daten können so genutzt werden, um Energiearmut eindeutig zu definieren. Nur so können die Bekämpfung von Energiearmut quantifiziert und der Erfolg von Maßnahmen gemessen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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