polradar

Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3034 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3034 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Dr. Armin Grau, Julian Joswig, Michael Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Lisa Paus, Hanna Steinmüller, Ricarda Lang, Dr. Moritz Heuberger, Katrin Uhlig, Sascha Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimagerechtigkeit – CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest Klimaschutz ist die größte Chance, die wir haben, auf Wohlstand und wirtschaftliche Stärke, auf Unabhängigkeit und Freiheit. Erneuerbare machen Energie günstig und uns unabhängig, Preise sind bezahlbar, die Teilhabe an Mobilität ist für alle gewährleistet und es zählen Gerechtigkeit, Innovation und soziale Stärke. Dafür hatte sich die EU auf den Green Deal verständigt – um wettbewerbsfähig zu bleiben und Weichen für die Zukunft zu stellen. Friedrich Merz will Klimaschutz allein über einen hohen CO2-Preis regeln – erfolgreicher Klimaschutz aber gelingt fair und zugleich wirksam durch einen Instrumentenmix aus Förderprogrammen, die Menschen den Umstieg ermöglichen, einem klaren Ordnungsrecht und kosteneffizienten Preisanreizen. Der wirksamste Schutz gegen steigende fossile Preise sind massive Investitionen in konsequenten Klimaschutz und der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Für die Menschen in unserem Land bedeutet die Unabhängigkeit von fossilen Energien und klimagerechte öffentliche Infrastruktur, bezahlbare Preise des alltäglichen Lebens, mehr Lebensqualität und gerechtere Teilhabe: Bus und Bahn, die überall pünktlich und verfügbar fahren und bezahlbare E-Autos, die die Menschen unabhängig machen von hohen Benzinpreisen an der Tankstelle. Wer z. B. mit einer Wärmepumpe heizt, leidet nicht unter der fossilen Inflation von Öl und Gas und wird nicht von den fossilen Konzernen abgezockt. Dass Kartellbehörden Gasversorger und Tankstellen-Ketten in den Blick nehmen, weil Preisabsprachen zu Übergewinnen führen, zeigt, wie dringend der politische Handlungsbedarf ist, um Menschen und Unternehmen aus der fossilen Kostenfallen zu befreien. Mehr Freiheit entsteht durch eine Investitions- und Förderpolitik, die allen Menschen bezahlbare und leicht verfügbare Alternativen zum Verbrenner-Auto und zur Gasheizung liefern. In Zukunft darf z. B. keiner Alleinerziehenden und keinem Rentner das Geld fehlen, um von A nach B zu reisen oder im Winter die Wohnung zu heizen. Das gilt auch für Menschen, die z. B. außerhalb von Großstädten leben oder auf ein Auto angewiesen sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht für eine Politik, mit der wir die Klimaziele fair für alle und zugleich wirksam erreichen. Mit Einführung des Deutschlandtickets, einer ambitionierten Energiewende, einer sozial gestaffelte Heizungs- und Sanierungsförderung (BEG), der Klimakomponente im Wohngeld und dem CO2- Kostenaufteilungsgesetz haben wir sichergestellt, dass mehr Menschen unabhängiger von schwankenden fossilen Weltmarktpreisen werden und Zugang zu klimafreundlichen und bezahlbaren Alternativen bekommen. Auch für die Einführung eines Klimagelds, mit dem Einnahmen aus dem CO2-Preis fair zurückverteilt werden können, wurden bereits wichtige Grundlagen gelegt. Daran muss die Bundesregierung anknüpfen, statt die Menschen mit ewig gestrigen Debatten zu verunsichern und dabei unsere Lebensgrundlagen aufs Spiel zu setzen. Um Menschen auf Dauer aus der fossilen Kostenfalle zu befreien, sind Förderprogramme und öffentliche Investitionen in Milliardenhöhe nötig, z. B. in eine funktionierende Bahn sowie in klimagerechte und bezahlbare Fernwärme. Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die zusätzlichen Einnahmen, die Deutschland aus dem Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS2) erhält, bieten dafür erhebliche Chancen. Statt aber diese Chancen zu nutzen, lässt die Bundesregierung u. a. die Frist für die Einreichung von Maßnahmen für sozialen Klimaschutz bei der EU einfach so verstreichen. Das bereits angekündigte Förderprogramm für den Umstieg auf verbrauchsarme Fahrzeuge ist unzureichend, um E-Mobilität wirklich in die Fläche zu bringen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat 2019 einen nationalen CO2-Preis (BEHG) eingeführt. Der CO₂-Preis ist ein wichtiges Instrument für effektiven Klimaschutz, muss aber moderat und verlässlich sein. Dessen Synchronisierung in den europäischen Emissionshandel ETS2 trägt dazu bei, dass die Emissionsmengen planbar sinken und die Klimazielerreichung mit Hilfe eines festen Deckels abgesichert wird. Zugleich ermöglichen vorgesehene Dämpfungsmechanismen Preissprünge zu vermeiden, ohne die Gesamtmenge der Emissionen auszuweiten. Sämtliche wirksame klimapolitische Maßnahmen, wie z. B. der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien, die Vorgabe, dass ab 2035 nur noch Autos ohne Verbrennungsmotor neu zugelassen werden, das Gebäudeenergiegesetz oder Energieeffizienzmindeststandards führen zur Reduzierung der Nachfrage nach fossilen Energien und damit zu vergleichsweise niedrigen Preisen in einem Emissionshandelssystem mit festgelegter Zertifikate-Menge. Auch ein Tempolimit auf Autobahnen hätte z. B. diese preisdämpfende Auswirkung. Klimapolitik – wie von der CDU/CSU vorgeschlagen – allein über den CO2-Preis zu gestalten und dem Einzelnen die Kosten und Verantwortung zu übertragen, ist hingegen unverantwortlich. Die Politik der CDU/CSU treibt Preise nach oben, ist ökologisch unzureichend und sozial ungerecht. Die von der Bundesregierung auf EU-Ebene mitgetragene Entscheidung, den Start des ETS2 ein Jahr nach hinten zu verschieben, nimmt Planbarkeit und schafft weitere Verunsicherung. Wieder einmal werden die Unternehmen, die vorausschauend planen, mutig vorangehen und sich frühzeitig auf die neuen Regelungen eingestellt haben, die Gekniffenen. Die Bundesregierung spricht immer wieder davon, durch private Investitionen das Wirtschaftswachstum ankurbeln zu wollen. Sie blendet aber aus, dass es gerade stabile Rahmenbedingungen und die daraus entstehende Planungssicherheit sind, die Unternehmen überhaupt erst dazu veranlassen, zukunftsweisende Investitionsentscheidungen zu treffen. Bis zu 50 Milliarden Euro an Auktionserlösen gehen den Mitgliedstaaten durch die verschobene Einführung des ETS2 verloren, die gezielt in die Transformation des Gebäude- und Verkehrssektors sowie sozialen Ausgleich geflossen wären. Außerdem wird der Klimasozialfonds als zentrales Ausgleichsinstrument nun einen geringeren Anteil der ETS2-Einnahmen erhalten und so möglicherweise weniger Mittel vorsehen, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen. Mit Blick auf eine gerechte Umsetzung des ETS2 sind folgende Punkte zentral. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Klimasozialplan schnellstmöglich vorzulegen und mit ambitionierten Maßnahmen zu unterlegen, um vulnerable Haushalte rechtzeitig – auch vor Inkrafttreten des ETS2 – finanziell zu unterstützen; 2. bereits jetzt die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem ETS2 insbesondere für die Unterstützung von Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu verwenden und zu diesem Zweck a. klare Kriterien für Emissionsminderung, soziale Zielgenauigkeit und faire Rückflüsse der Einnahmen an private Haushalte als Bedingungen für Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) einzuführen; b. das sogenannte „Revenue Frontloading“ zu unterstützen, wodurch Klimainvestitionen bereits vor dem Umstieg auf den ETS2 realisiert werden können, um präventiv Preissprünge zu verhindern; 3. die im Koalitionsvertrag versprochene Stromsteuersenkung für alle zügig auf den Weg zu bringen, um endlich auch die Bürger*innen und den Mittelstand zu entlasten und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und Antriebe anzureizen; 4. sozial gestaffelte Förderprogramme aufzulegen, die insbesondere Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen und Vermögen zugutekommen, dazu zählen u. a.: a. eine sozial gestaffelte Gebäudesanierungsförderung und die Aufstockung der Fördermittel für die Heizungs- und Sanierungsförderung; b. die finanzielle Förderung von verbrauchsarmen E-Autos für Menschen mit geringen Einkommen, z. B. über Social-Leasing-Angebote; 5. eine gerechtere Verteilung der Kosten energetischer Sanierungen zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Staat (sog. Drittelmodell) auch über das Mietrecht zu gewährleisten; sowie die Integration des ETS2 in das CO2- Kostenaufteilungsgesetz vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass Vermieter*innen – und nicht die Mieter*innen – bei unsanierten Gebäuden („worst performing buildings“) den vollen Anteil der CO2-Kosten tragen; 6. ein Deutschlandticket für 49 Euro im Jahresabo, die kostenlose Mitnahme von Kindern und eine bundesweite Lösung für ein Sozialticket umzusetzen – sowie zugleich die nötigen Mittel für den Ausbau des ÖPNV bereitzustellen; 7. ein sozial gestaffeltes Klimageld einzuführen, um Haushalte bei den CO2-Preisen zu entlasten und dafür die zielgenaue Erreichbarkeit vulnerabler Haushalte sicherzustellen, z. B. durch die Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (DAM); 8. unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) zu etablieren, insbesondere auf kommunaler bzw. regionaler Ebene, und Ergänzungskredite für Förderprogramme zu prüfen; 9. die angekündigte Rückabwicklung der Wärme-, und Verkehrswende zu stoppen, um Verbraucher*innen langfristig nicht in die Kostenfalle zu treiben; 10. die Verschiebung der Einführung des ETS2 rechtssicher umzusetzen und insbesondere die Höhe und Abwicklung der nationalen CO2-Bepreisung im Jahr 2027 angemessen ambitioniert zur Klimazielerreichung auszugestalten; 11. das aktive Bestreben der Bundesregierung, die europäische Klimapolitik generell rückabzuwickeln, sofort zu stoppen und sich auf nationaler und europäischer Ebene für einen ambitionierten ETS2 einzusetzen, der sich an den EU- Klimazielen orientiert und Planungssicherheit gewährleistet und zu diesem Zweck: a. keiner zusätzlichen Abschwächung des ETS2 zuzustimmen, weil dadurch die Klimazielerreichung im Gebäude- und Verkehrssektor noch weiter gefährdet wird; b. auf dem Niveau der stufenweisen Fortentwicklung des bisherigen BEHG einen planbaren nationalen CO2-Mindestpreis einzuführen, um auch bei unerwarteter europäischer Preisentwicklung Investitions- und Einnahmesicherheit sowie klimapolitische Lenkungswirkung sicherzustellen; c. klimapolitische Maßnahmen auf EU-Ebene, die Planungssicherheit schaffen, Emissionen effektiv mindern und damit auch die Preise im ETS2 senken, zu stärken. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de� ISSN 0722-8333]

Relationen