Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen
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Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3034
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Lisa Badum, Andreas Audretsch, Dr. Julia Verlinden,
Dr. Alaa Alhamwi, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Dr. Armin Grau, Julian
Joswig, Michael Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Lisa Paus, Hanna
Steinmüller, Ricarda Lang, Dr. Moritz Heuberger, Katrin Uhlig, Sascha Müller
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimagerechtigkeit – CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen
bezahlbar machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest
Klimaschutz ist die größte Chance, die wir haben, auf Wohlstand und wirtschaftliche
Stärke, auf Unabhängigkeit und Freiheit. Erneuerbare machen Energie günstig und uns
unabhängig, Preise sind bezahlbar, die Teilhabe an Mobilität ist für alle gewährleistet
und es zählen Gerechtigkeit, Innovation und soziale Stärke. Dafür hatte sich die EU
auf den Green Deal verständigt – um wettbewerbsfähig zu bleiben und Weichen für
die Zukunft zu stellen.
Friedrich Merz will Klimaschutz allein über einen hohen CO2-Preis regeln –
erfolgreicher Klimaschutz aber gelingt fair und zugleich wirksam durch einen Instrumentenmix
aus Förderprogrammen, die Menschen den Umstieg ermöglichen, einem klaren
Ordnungsrecht und kosteneffizienten Preisanreizen.
Der wirksamste Schutz gegen steigende fossile Preise sind massive Investitionen in
konsequenten Klimaschutz und der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien
und Energieeffizienz.
Für die Menschen in unserem Land bedeutet die Unabhängigkeit von fossilen Energien
und klimagerechte öffentliche Infrastruktur, bezahlbare Preise des alltäglichen Lebens,
mehr Lebensqualität und gerechtere Teilhabe: Bus und Bahn, die überall pünktlich und
verfügbar fahren und bezahlbare E-Autos, die die Menschen unabhängig machen von
hohen Benzinpreisen an der Tankstelle. Wer z. B. mit einer Wärmepumpe heizt, leidet
nicht unter der fossilen Inflation von Öl und Gas und wird nicht von den fossilen
Konzernen abgezockt. Dass Kartellbehörden Gasversorger und Tankstellen-Ketten in den
Blick nehmen, weil Preisabsprachen zu Übergewinnen führen, zeigt, wie dringend der
politische Handlungsbedarf ist, um Menschen und Unternehmen aus der fossilen
Kostenfallen zu befreien.
Mehr Freiheit entsteht durch eine Investitions- und Förderpolitik, die allen Menschen
bezahlbare und leicht verfügbare Alternativen zum Verbrenner-Auto und zur
Gasheizung liefern. In Zukunft darf z. B. keiner Alleinerziehenden und keinem Rentner das
Geld fehlen, um von A nach B zu reisen oder im Winter die Wohnung zu heizen. Das
gilt auch für Menschen, die z. B. außerhalb von Großstädten leben oder auf ein Auto
angewiesen sind.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht für eine Politik, mit der wir die
Klimaziele fair für alle und zugleich wirksam erreichen. Mit Einführung des
Deutschlandtickets, einer ambitionierten Energiewende, einer sozial gestaffelte Heizungs- und
Sanierungsförderung (BEG), der Klimakomponente im Wohngeld und dem CO2-
Kostenaufteilungsgesetz haben wir sichergestellt, dass mehr Menschen unabhängiger von
schwankenden fossilen Weltmarktpreisen werden und Zugang zu klimafreundlichen
und bezahlbaren Alternativen bekommen. Auch für die Einführung eines Klimagelds,
mit dem Einnahmen aus dem CO2-Preis fair zurückverteilt werden können, wurden
bereits wichtige Grundlagen gelegt. Daran muss die Bundesregierung anknüpfen, statt
die Menschen mit ewig gestrigen Debatten zu verunsichern und dabei unsere
Lebensgrundlagen aufs Spiel zu setzen.
Um Menschen auf Dauer aus der fossilen Kostenfalle zu befreien, sind
Förderprogramme und öffentliche Investitionen in Milliardenhöhe nötig, z. B. in eine
funktionierende Bahn sowie in klimagerechte und bezahlbare Fernwärme. Das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die zusätzlichen Einnahmen, die
Deutschland aus dem Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS2) erhält,
bieten dafür erhebliche Chancen.
Statt aber diese Chancen zu nutzen, lässt die Bundesregierung u. a. die Frist für die
Einreichung von Maßnahmen für sozialen Klimaschutz bei der EU einfach so
verstreichen. Das bereits angekündigte Förderprogramm für den Umstieg auf verbrauchsarme
Fahrzeuge ist unzureichend, um E-Mobilität wirklich in die Fläche zu bringen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat 2019 einen nationalen CO2-Preis (BEHG)
eingeführt. Der CO₂-Preis ist ein wichtiges Instrument für effektiven Klimaschutz, muss
aber moderat und verlässlich sein. Dessen Synchronisierung in den europäischen
Emissionshandel ETS2 trägt dazu bei, dass die Emissionsmengen planbar sinken und
die Klimazielerreichung mit Hilfe eines festen Deckels abgesichert wird. Zugleich
ermöglichen vorgesehene Dämpfungsmechanismen Preissprünge zu vermeiden, ohne
die Gesamtmenge der Emissionen auszuweiten.
Sämtliche wirksame klimapolitische Maßnahmen, wie z. B. der Einspeisevorrang der
erneuerbaren Energien, die Vorgabe, dass ab 2035 nur noch Autos ohne
Verbrennungsmotor neu zugelassen werden, das Gebäudeenergiegesetz oder
Energieeffizienzmindeststandards führen zur Reduzierung der Nachfrage nach fossilen Energien und
damit zu vergleichsweise niedrigen Preisen in einem Emissionshandelssystem mit
festgelegter Zertifikate-Menge. Auch ein Tempolimit auf Autobahnen hätte z. B. diese
preisdämpfende Auswirkung. Klimapolitik – wie von der CDU/CSU vorgeschlagen –
allein über den CO2-Preis zu gestalten und dem Einzelnen die Kosten und
Verantwortung zu übertragen, ist hingegen unverantwortlich. Die Politik der CDU/CSU treibt
Preise nach oben, ist ökologisch unzureichend und sozial ungerecht.
Die von der Bundesregierung auf EU-Ebene mitgetragene Entscheidung, den Start des
ETS2 ein Jahr nach hinten zu verschieben, nimmt Planbarkeit und schafft weitere
Verunsicherung. Wieder einmal werden die Unternehmen, die vorausschauend planen,
mutig vorangehen und sich frühzeitig auf die neuen Regelungen eingestellt haben, die
Gekniffenen. Die Bundesregierung spricht immer wieder davon, durch private
Investitionen das Wirtschaftswachstum ankurbeln zu wollen. Sie blendet aber aus, dass es
gerade stabile Rahmenbedingungen und die daraus entstehende Planungssicherheit
sind, die Unternehmen überhaupt erst dazu veranlassen, zukunftsweisende
Investitionsentscheidungen zu treffen. Bis zu 50 Milliarden Euro an Auktionserlösen gehen
den Mitgliedstaaten durch die verschobene Einführung des ETS2 verloren, die gezielt
in die Transformation des Gebäude- und Verkehrssektors sowie sozialen Ausgleich
geflossen wären. Außerdem wird der Klimasozialfonds als zentrales
Ausgleichsinstrument nun einen geringeren Anteil der ETS2-Einnahmen erhalten und so
möglicherweise weniger Mittel vorsehen, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu
unterstützen.
Mit Blick auf eine gerechte Umsetzung des ETS2 sind folgende Punkte zentral.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Klimasozialplan schnellstmöglich vorzulegen und mit ambitionierten
Maßnahmen zu unterlegen, um vulnerable Haushalte rechtzeitig – auch vor
Inkrafttreten des ETS2 – finanziell zu unterstützen;
2. bereits jetzt die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem ETS2
insbesondere für die Unterstützung von Bürger*innen beim Umstieg auf
klimafreundliche Alternativen zu verwenden und zu diesem Zweck
a. klare Kriterien für Emissionsminderung, soziale Zielgenauigkeit und faire
Rückflüsse der Einnahmen an private Haushalte als Bedingungen für
Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) einzuführen;
b. das sogenannte „Revenue Frontloading“ zu unterstützen, wodurch
Klimainvestitionen bereits vor dem Umstieg auf den ETS2 realisiert werden können,
um präventiv Preissprünge zu verhindern;
3. die im Koalitionsvertrag versprochene Stromsteuersenkung für alle zügig auf den
Weg zu bringen, um endlich auch die Bürger*innen und den Mittelstand zu
entlasten und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und Antriebe
anzureizen;
4. sozial gestaffelte Förderprogramme aufzulegen, die insbesondere Haushalten mit
geringen und mittleren Einkommen und Vermögen zugutekommen, dazu zählen
u. a.:
a. eine sozial gestaffelte Gebäudesanierungsförderung und die Aufstockung der
Fördermittel für die Heizungs- und Sanierungsförderung;
b. die finanzielle Förderung von verbrauchsarmen E-Autos für Menschen mit
geringen Einkommen, z. B. über Social-Leasing-Angebote;
5. eine gerechtere Verteilung der Kosten energetischer Sanierungen zwischen
Vermieter*innen, Mieter*innen und Staat (sog. Drittelmodell) auch über das
Mietrecht zu gewährleisten; sowie die Integration des ETS2 in das CO2-
Kostenaufteilungsgesetz vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass Vermieter*innen – und
nicht die Mieter*innen – bei unsanierten Gebäuden („worst performing
buildings“) den vollen Anteil der CO2-Kosten tragen;
6. ein Deutschlandticket für 49 Euro im Jahresabo, die kostenlose Mitnahme von
Kindern und eine bundesweite Lösung für ein Sozialticket umzusetzen – sowie
zugleich die nötigen Mittel für den Ausbau des ÖPNV bereitzustellen;
7. ein sozial gestaffeltes Klimageld einzuführen, um Haushalte bei den CO2-Preisen
zu entlasten und dafür die zielgenaue Erreichbarkeit vulnerabler Haushalte
sicherzustellen, z. B. durch die Weiterentwicklung des
Direktauszahlungsmechanismus (DAM);
8. unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von
Fördermitteln (One-Stop-Shops) zu etablieren, insbesondere auf kommunaler
bzw. regionaler Ebene, und Ergänzungskredite für Förderprogramme zu prüfen;
9. die angekündigte Rückabwicklung der Wärme-, und Verkehrswende zu stoppen,
um Verbraucher*innen langfristig nicht in die Kostenfalle zu treiben;
10. die Verschiebung der Einführung des ETS2 rechtssicher umzusetzen und
insbesondere die Höhe und Abwicklung der nationalen CO2-Bepreisung im Jahr 2027
angemessen ambitioniert zur Klimazielerreichung auszugestalten;
11. das aktive Bestreben der Bundesregierung, die europäische Klimapolitik generell
rückabzuwickeln, sofort zu stoppen und sich auf nationaler und europäischer
Ebene für einen ambitionierten ETS2 einzusetzen, der sich an den EU-
Klimazielen orientiert und Planungssicherheit gewährleistet und zu diesem Zweck:
a. keiner zusätzlichen Abschwächung des ETS2 zuzustimmen, weil dadurch die
Klimazielerreichung im Gebäude- und Verkehrssektor noch weiter gefährdet
wird;
b. auf dem Niveau der stufenweisen Fortentwicklung des bisherigen BEHG
einen planbaren nationalen CO2-Mindestpreis einzuführen, um auch bei
unerwarteter europäischer Preisentwicklung Investitions- und
Einnahmesicherheit sowie klimapolitische Lenkungswirkung sicherzustellen;
c. klimapolitische Maßnahmen auf EU-Ebene, die Planungssicherheit schaffen,
Emissionen effektiv mindern und damit auch die Preise im ETS2 senken, zu
stärken.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de�
ISSN 0722-8333]
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