Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
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Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4227
21. Wahlperiode 23.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Victoria Broßart, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Denise
Loop, Tarek Al-Wazir, Julian Joswig, Swantje Henrike Michaelsen und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
Im August 2025 veröffentlichte die Bundesregierung einen Handlungsleitfaden
für Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbünde für urbane Seilbahnen im
öffentlichen Nahverkehr. Auch wenn Seilbahnen darin als „innovative“
Ergänzung des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dargestellt
werden sollen, werden in dem Leitfaden beiläufig auch die Herausforderung für
den Bau städtischer Seilbahnen erwähnt: dicht besiedelte städtische Gebiete,
Querung von privaten Grundstücken und damit einhergehend das
Eigentumsrecht, Lärm, Schattenwurf, Privatsphäre von Anwohnerinnen und Anwohnern
sowie städtebauliche Ästhetik (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/
leitfaden-urbane-seilbahnen-im-oeffentlichen-nahverkehr.pdf?__blob=publicati
onFile).
Vor dem Hintergrund, dass in dem Leitfaden Beispiele von Seilbahnprojekten
aufgeführt werden, die topographisch anspruchsvolle Hindernisse überwinden,
wie zum Beispiel in La Paz, Bolivien, und zudem ein Vergleich hinsichtlich der
Kapazitäten verschiedener ÖPNV-Systeme angestellt wird, der zugunsten von
schienengebundenen Bahnsystemen ausfällt, stellt sich die Frage nach dem
Sinn von Seilbahnprojekten in städtischen Räumen gegenüber anderen ÖPNV-
Angeboten.
Während städtische Seilbahnprojekte in Deutschland aus oben erwähnten
Gründen bislang nicht über die Planungsphasen hinauskamen, dienen fast alle
betriebenen Seilbahnen in Deutschland dazu, Hindernisse und vor allem große
Höhendifferenzen zu überwinden (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Seilba
hnen_in_Deutschland). Diese sind allerdings nicht in den ÖPNV eingebunden
und können somit nicht mit Tickets des regionalen Verkehrsverbunds oder dem
Deutschlandticket genutzt werden. Sie werden als rein touristische Seilbahnen
betrachtet.
Der Mehrwert von Seilbahnen entsteht klar bei der Erschließung topographisch
schwierigen Regionen. Mit Blick auf das schlechte ÖPNV-Angebot in den
Mittelgebirgen und dem Alpenvorland und den Herausforderungen, die
insbesondere der Schienenpersonennahverkehr in solchen Regionen hat, könnten
Seilbahnen als Ergänzung des ÖPNV zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit und
zur Attraktivität der Regionen beitragen. So können nicht nur Dörfer an den
ÖPNV angeschlossen werden, die bisher außer dem Schulbus keinen
öffentlichen Verkehr haben, sondern auch Touristinnen und Touristen klimafreundlich
ohne Auto mit Bahn und Seilbahn anreisen. Das erleichtert den Anwohnerinnen
und Anwohnern den Weg zur Arbeit oder zur Schule, entlastet die Dörfer vom
Verkehr und ermöglicht auch den Rad- und Wandertourismus auszubauen.
Wichtig dabei wäre es, die Seilbahnen in das ÖPNV-Netz tariflich einzubinden
sowie diese mit bestehenden ÖPNV-Angeboten zu verknüpfen. So könnte der
Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln reibungsloser erfolgen, da kein neues
Ticket gekauft werden müsste. Kurze und barrierefreie Umsteigewege sowie
abgestimmte Anschlüsse würden die Nutzung zudem erleichtern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Förderinstrumente und Programme des Bundes, z. B. im
Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), der
Klimaschutzförderung im Verkehr oder der Tourismusförderung, werden
Seilbahnprojekte aktuell gefördert (bitte nach Ort und Fördertopf sowie
Fördervolumen aufschlüsseln)?
2. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2026 für die Förderung
von Seilbahnen vorgesehen (bitte nach Titeln und Einzelplänen
aufschlüsseln)?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag von Seilbahnen für den
Tourismus insgesamt und insbesondere zur Verbesserung der Mobilität in
touristischen Regionen?
4. Sind der Bundesregierung Beispiele aus touristischen Destinationen
bekannt, in denen Seilbahnen heute stärker als Bestandteil eines
ganzjährigen touristischen Angebots genutzt werden (z. B. durch verlängerte
Nutzungszeiten), und wie bewertet sie diese Entwicklung?
5. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für die kommenden
Haushaltsjahre, um Seilbahnen in topografisch schwierigen Regionen als
Bestandteil des ÖPNV zu fördern?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Seilbahnen als Teil
des ÖPNV mit Blick auf die Reduktion des Individualverkehrs und des
Klimaschutzes in bergigen Regionen?
7. Welche Forschungsvorhaben zu Seilbahnen werden vom Bund derzeit
gefördert, und welchen Fokus haben diese Forschungsvorhaben?
8. Welche rechtlichen oder technischen Hürden sieht die Bundesregierung
aktuell bei der Planung und Genehmigung von Seilbahnen in Deutschland
in Bergregionen mit schwieriger topografischer Lage?
9. Plant die Bundesregierung, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um
Seilbahnen über Gebäude und private Grundstücke führen zu lassen?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Seilbahnen stärker mit
anderen Verkehrsmitteln wie z. B. Bus, Bahn oder Fahrrad zu verknüpfen,
um insbesondere in bergigen Regionen umweltfreundliche Mobilität zu
stärken?
11. Sind der Bundesregierung Seilbahnprojekte bzw. Vorhaben aus den
Ländern bzw. Kommunen aus bergigen Regionen bekannt, und wenn ja,
welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
12. Wie schätzt die Bundesregierung Projekte ein, in bergigen Regionen
Seilbahnen als Teil des ÖPNV auszubauen?
Berlin, den 13. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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