Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (Antwort zu Drs. 21/4227)
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Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (Antwort zu Drs. 21/4227)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4669
21. Wahlperiode 09.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Stefan
Schmidt, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4227 –
Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im August 2025 veröffentlichte die Bundesregierung einen
Handlungsleitfaden für Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbünde für urbane
Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr. Auch wenn Seilbahnen darin als „innovative“
Ergänzung des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
dargestellt werden sollen, werden in dem Leitfaden beiläufig auch die
Herausforderung für den Bau städtischer Seilbahnen erwähnt: dicht besiedelte städtische
Gebiete, Querung von privaten Grundstücken und damit einhergehend das
Eigentumsrecht, Lärm, Schattenwurf, Privatsphäre von Anwohnerinnen und
Anwohnern sowie städtebauliche Ästhetik (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publik
ationen/G/leitfaden-urbane-seilbahnen-im-oeffentlichen-nahverkehr.pdf?__blo
b=publicationFile).
Vor dem Hintergrund, dass in dem Leitfaden Beispiele von Seilbahnprojekten
aufgeführt werden, die topographisch anspruchsvolle Hindernisse überwinden,
wie zum Beispiel in La Paz, Bolivien, und zudem ein Vergleich hinsichtlich
der Kapazitäten verschiedener ÖPNV-Systeme angestellt wird, der zugunsten
von schienengebundenen Bahnsystemen ausfällt, stellt sich die Frage nach
dem Sinn von Seilbahnprojekten in städtischen Räumen gegenüber anderen
ÖPNV-Angeboten.
Während städtische Seilbahnprojekte in Deutschland aus oben erwähnten
Gründen bislang nicht über die Planungsphasen hinauskamen, dienen fast alle
betriebenen Seilbahnen in Deutschland dazu, Hindernisse und vor allem große
Höhendifferenzen zu überwinden (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Se
ilbahnen_in_Deutschland). Diese sind allerdings nicht in den ÖPNV
eingebunden und können somit nicht mit Tickets des regionalen Verkehrsverbunds
oder dem Deutschlandticket genutzt werden. Sie werden als rein touristische
Seilbahnen betrachtet.
Der Mehrwert von Seilbahnen entsteht klar bei der Erschließung
topographisch schwierigen Regionen. Mit Blick auf das schlechte ÖPNV-Angebot in
den Mittelgebirgen und dem Alpenvorland und den Herausforderungen, die
insbesondere der Schienenpersonennahverkehr in solchen Regionen hat,
könnten Seilbahnen als Ergänzung des ÖPNV zu einer Verbesserung der Erreich-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 9. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
barkeit und zur Attraktivität der Regionen beitragen. So können nicht nur
Dörfer an den ÖPNV angeschlossen werden, die bisher außer dem Schulbus
keinen öffentlichen Verkehr haben, sondern auch Touristinnen und Touristen
klimafreundlich ohne Auto mit Bahn und Seilbahn anreisen. Das erleichtert
den Anwohnerinnen und Anwohnern den Weg zur Arbeit oder zur Schule,
entlastet die Dörfer vom Verkehr und ermöglicht auch den Rad- und
Wandertourismus auszubauen. Wichtig dabei wäre es, die Seilbahnen in das ÖPNV-Netz
tariflich einzubinden sowie diese mit bestehenden ÖPNV-Angeboten zu
verknüpfen. So könnte der Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln reibungsloser
erfolgen, da kein neues Ticket gekauft werden müsste. Kurze und barrierefreie
Umsteigewege sowie abgestimmte Anschlüsse würden die Nutzung zudem
erleichtern.
1. Über welche Förderinstrumente und Programme des Bundes, z. B. im
Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), der
Klimaschutzförderung im Verkehr oder der Tourismusförderung, werden
Seilbahnprojekte aktuell gefördert (bitte nach Ort und Fördertopf sowie
Fördervolumen aufschlüsseln)?
2. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2026 für die Förderung
von Seilbahnen vorgesehen (bitte nach Titeln und Einzelplänen
aufschlüsseln)?
11. Sind der Bundesregierung Seilbahnprojekte bzw. Vorhaben aus den
Ländern bzw. Kommunen aus bergigen Regionen bekannt, und wenn ja,
welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 1, 2 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben u. a.
über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Im Rahmen des
GVFG kann der Bund sich an Vorhaben des Baus und Ausbaus von
Seilbahnvorhaben, die dem ÖPNV dienen, anteilig mit Bundesfinanzhilfen beteiligen.
Für das GVFG-Bundesprogramm 2026–2030 sind nachstehende
Seilbahnvorhaben seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
angemeldet worden:
• Seilbahn (Uniklinikum Venusberg – HP UN-Campus) in Bonn
• Urbane Seilbahn in Herne
• Urbane Seilbahn in Heilbronn.
Hinsichtlich der Haushaltsmittel wird auf den im Internet frei verfügbaren
Bundeshaushalt 2026 verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag von Seilbahnen für den
Tourismus insgesamt und insbesondere zur Verbesserung der Mobilität in
touristischen Regionen?
Seilbahnsysteme haben sich im touristischen Bereich als zuverlässiges und
nachhaltiges Transportmittel bewährt.
4. Sind der Bundesregierung Beispiele aus touristischen Destinationen
bekannt, in denen Seilbahnen heute stärker als Bestandteil eines
ganzjährigen touristischen Angebots genutzt werden (z. B. durch verlängerte
Nutzungszeiten), und wie bewertet sie diese Entwicklung?
Nein.
5. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für die kommenden
Haushaltsjahre, um Seilbahnen in topografisch schwierigen Regionen als
Bestandteil des ÖPNV zu fördern?
Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG-
Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern
vorgeschlagen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Seilbahnen als Teil
des ÖPNV mit Blick auf die Reduktion des Individualverkehrs und des
Klimaschutzes in bergigen Regionen?
10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Seilbahnen stärker mit
anderen Verkehrsmitteln wie z. B. Bus, Bahn oder Fahrrad zu
verknüpfen, um insbesondere in bergigen Regionen umweltfreundliche Mobilität
zu stärken?
12. Wie schätzt die Bundesregierung Projekte ein, in bergigen Regionen
Seilbahnen als Teil des ÖPNV auszubauen?
Die Fragen 6, 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragstellung
vor. Die Bundesregierung unterstützt die Implementierung von urbanen
Seilbahnen in den ÖPNV und betrachtet dabei verdichtete Räume, in denen das
Verkehrsmittel Seilbahnen Hindernisse wie Gewässer oder andere
Verkehrstrassen etc. überwinden können. Eine spezifische Betrachtung von „bergigen
Regionen“ findet nicht statt.
Mit dem Handlungsleitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr“
des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) wurde die stadt- und
verkehrsplanerische Integration urbaner Seilbahnprojekte in Deutschland untersucht (vgl.
www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/leitfaden-urbane-seilbahnen-i
m-oeffentlichen-nahverkehr.html). Der Handlungsleitfaden beschreibt neben
Grundlagen eine exemplarische Realisierung eines Seilbahnprojektes, enthält
fachliche Informationen zu den Bereichen Verkehr, Umwelt und städtebauliche
Integration, Ausführungen zu technischer Infrastruktur und Betrieb sowie zu
Bewertung, Investitionen und Förderung. Die Integration in bestehende ÖPNV-
Netze bzw. die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ist bereits
wesentliches Merkmal und Vorteil einer urbanen Seilbahn. Der Handlungsleitfaden
zeigt, dass urbane Seilbahnen bestehende ÖPNV-Linien verlängern, bestehende
Infrastrukturen durch Ausweichen in die +1-Ebene entlasten, verkehrliche
Lücken schließen und räumlich getrennte Verkehrsträger miteinander verbinden
können.
7. Welche Forschungsvorhaben zu Seilbahnen werden vom Bund derzeit
gefördert, und welchen Fokus haben diese Forschungsvorhaben?
Derzeit werden keine Forschungsvorhaben zu Seilbahnen gefördert.
8. Welche rechtlichen oder technischen Hürden sieht die Bundesregierung
aktuell bei der Planung und Genehmigung von Seilbahnen in
Deutschland in Bergregionen mit schwieriger topografischer Lage?
Genehmigungsverfahren zur Planung und zum Bau von Seilbahnanlagen liegen
in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine
Informationen über Hürden im Sinne der Fragestellung vor.
9. Plant die Bundesregierung, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um
Seilbahnen über Gebäude und private Grundstücke führen zu lassen?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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