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Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (Antwort zu Drs. 21/4227)

dip / drucksache 09.03.2026 · WP 21 · 21/4669 · Antwort · Original ↗

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Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (Antwort zu Drs. 21/4227) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4669 21. Wahlperiode 09.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4227 – Seilbahnen in Bergregionen als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2025 veröffentlichte die Bundesregierung einen Handlungsleitfaden für Kommunen, Verkehrsunternehmen und Verbünde für urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr. Auch wenn Seilbahnen darin als „innovative“ Ergänzung des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dargestellt werden sollen, werden in dem Leitfaden beiläufig auch die Herausforderung für den Bau städtischer Seilbahnen erwähnt: dicht besiedelte städtische Gebiete, Querung von privaten Grundstücken und damit einhergehend das Eigentumsrecht, Lärm, Schattenwurf, Privatsphäre von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie städtebauliche Ästhetik (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publik ationen/G/leitfaden-urbane-seilbahnen-im-oeffentlichen-nahverkehr.pdf?__blo b=publicationFile). Vor dem Hintergrund, dass in dem Leitfaden Beispiele von Seilbahnprojekten aufgeführt werden, die topographisch anspruchsvolle Hindernisse überwinden, wie zum Beispiel in La Paz, Bolivien, und zudem ein Vergleich hinsichtlich der Kapazitäten verschiedener ÖPNV-Systeme angestellt wird, der zugunsten von schienengebundenen Bahnsystemen ausfällt, stellt sich die Frage nach dem Sinn von Seilbahnprojekten in städtischen Räumen gegenüber anderen ÖPNV-Angeboten. Während städtische Seilbahnprojekte in Deutschland aus oben erwähnten Gründen bislang nicht über die Planungsphasen hinauskamen, dienen fast alle betriebenen Seilbahnen in Deutschland dazu, Hindernisse und vor allem große Höhendifferenzen zu überwinden (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Se ilbahnen_in_Deutschland). Diese sind allerdings nicht in den ÖPNV eingebunden und können somit nicht mit Tickets des regionalen Verkehrsverbunds oder dem Deutschlandticket genutzt werden. Sie werden als rein touristische Seilbahnen betrachtet. Der Mehrwert von Seilbahnen entsteht klar bei der Erschließung topographisch schwierigen Regionen. Mit Blick auf das schlechte ÖPNV-Angebot in den Mittelgebirgen und dem Alpenvorland und den Herausforderungen, die insbesondere der Schienenpersonennahverkehr in solchen Regionen hat, könnten Seilbahnen als Ergänzung des ÖPNV zu einer Verbesserung der Erreich- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 9. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. barkeit und zur Attraktivität der Regionen beitragen. So können nicht nur Dörfer an den ÖPNV angeschlossen werden, die bisher außer dem Schulbus keinen öffentlichen Verkehr haben, sondern auch Touristinnen und Touristen klimafreundlich ohne Auto mit Bahn und Seilbahn anreisen. Das erleichtert den Anwohnerinnen und Anwohnern den Weg zur Arbeit oder zur Schule, entlastet die Dörfer vom Verkehr und ermöglicht auch den Rad- und Wandertourismus auszubauen. Wichtig dabei wäre es, die Seilbahnen in das ÖPNV-Netz tariflich einzubinden sowie diese mit bestehenden ÖPNV-Angeboten zu verknüpfen. So könnte der Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln reibungsloser erfolgen, da kein neues Ticket gekauft werden müsste. Kurze und barrierefreie Umsteigewege sowie abgestimmte Anschlüsse würden die Nutzung zudem erleichtern.  1. Über welche Förderinstrumente und Programme des Bundes, z. B. im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), der Klimaschutzförderung im Verkehr oder der Tourismusförderung, werden Seilbahnprojekte aktuell gefördert (bitte nach Ort und Fördertopf sowie Fördervolumen aufschlüsseln)?  2. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2026 für die Förderung von Seilbahnen vorgesehen (bitte nach Titeln und Einzelplänen aufschlüsseln)? 11. Sind der Bundesregierung Seilbahnprojekte bzw. Vorhaben aus den Ländern bzw. Kommunen aus bergigen Regionen bekannt, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 1, 2 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben u. a. über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Im Rahmen des GVFG kann der Bund sich an Vorhaben des Baus und Ausbaus von Seilbahnvorhaben, die dem ÖPNV dienen, anteilig mit Bundesfinanzhilfen beteiligen. Für das GVFG-Bundesprogramm 2026–2030 sind nachstehende Seilbahnvorhaben seitens der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angemeldet worden: • Seilbahn (Uniklinikum Venusberg – HP UN-Campus) in Bonn • Urbane Seilbahn in Herne • Urbane Seilbahn in Heilbronn. Hinsichtlich der Haushaltsmittel wird auf den im Internet frei verfügbaren Bundeshaushalt 2026 verwiesen.  3. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag von Seilbahnen für den Tourismus insgesamt und insbesondere zur Verbesserung der Mobilität in touristischen Regionen? Seilbahnsysteme haben sich im touristischen Bereich als zuverlässiges und nachhaltiges Transportmittel bewährt.  4. Sind der Bundesregierung Beispiele aus touristischen Destinationen bekannt, in denen Seilbahnen heute stärker als Bestandteil eines ganzjährigen touristischen Angebots genutzt werden (z. B. durch verlängerte Nutzungszeiten), und wie bewertet sie diese Entwicklung? Nein.  5. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung für die kommenden Haushaltsjahre, um Seilbahnen in topografisch schwierigen Regionen als Bestandteil des ÖPNV zu fördern? Welche Vorhaben anteilig mit Mitteln aus dem GVFG im Rahmen des GVFG- Bundesprogramms gefördert werden sollen, wird von den Ländern vorgeschlagen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Seilbahnen als Teil des ÖPNV mit Blick auf die Reduktion des Individualverkehrs und des Klimaschutzes in bergigen Regionen? 10. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Seilbahnen stärker mit anderen Verkehrsmitteln wie z. B. Bus, Bahn oder Fahrrad zu verknüpfen, um insbesondere in bergigen Regionen umweltfreundliche Mobilität zu stärken? 12. Wie schätzt die Bundesregierung Projekte ein, in bergigen Regionen Seilbahnen als Teil des ÖPNV auszubauen? Die Fragen 6, 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragstellung vor. Die Bundesregierung unterstützt die Implementierung von urbanen Seilbahnen in den ÖPNV und betrachtet dabei verdichtete Räume, in denen das Verkehrsmittel Seilbahnen Hindernisse wie Gewässer oder andere Verkehrstrassen etc. überwinden können. Eine spezifische Betrachtung von „bergigen Regionen“ findet nicht statt. Mit dem Handlungsleitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) wurde die stadt- und verkehrsplanerische Integration urbaner Seilbahnprojekte in Deutschland untersucht (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/leitfaden-urbane-seilbahnen-i m-oeffentlichen-nahverkehr.html). Der Handlungsleitfaden beschreibt neben Grundlagen eine exemplarische Realisierung eines Seilbahnprojektes, enthält fachliche Informationen zu den Bereichen Verkehr, Umwelt und städtebauliche Integration, Ausführungen zu technischer Infrastruktur und Betrieb sowie zu Bewertung, Investitionen und Förderung. Die Integration in bestehende ÖPNV- Netze bzw. die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ist bereits wesentliches Merkmal und Vorteil einer urbanen Seilbahn. Der Handlungsleitfaden zeigt, dass urbane Seilbahnen bestehende ÖPNV-Linien verlängern, bestehende Infrastrukturen durch Ausweichen in die +1-Ebene entlasten, verkehrliche Lücken schließen und räumlich getrennte Verkehrsträger miteinander verbinden können.  7. Welche Forschungsvorhaben zu Seilbahnen werden vom Bund derzeit gefördert, und welchen Fokus haben diese Forschungsvorhaben? Derzeit werden keine Forschungsvorhaben zu Seilbahnen gefördert.  8. Welche rechtlichen oder technischen Hürden sieht die Bundesregierung aktuell bei der Planung und Genehmigung von Seilbahnen in Deutschland in Bergregionen mit schwieriger topografischer Lage? Genehmigungsverfahren zur Planung und zum Bau von Seilbahnanlagen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen über Hürden im Sinne der Fragestellung vor.  9. Plant die Bundesregierung, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um Seilbahnen über Gebäude und private Grundstücke führen zu lassen? Nein. 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