Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland - Zukunft gestalten, Souveränität sichern
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Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland - Zukunft gestalten, Souveränität sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2899
21. Wahlperiode 24.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Robin Jünger, Andreas Mayer, Nicole Höchst, Dr. Michael
Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Stefan
Schröder, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian
Kneller, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland – Zukunft gestalten, Souveränität
sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Raumfahrt steht international wie national an der Schwelle eines strukturellen
Wandels. Sie entwickelt sich zunehmend zu einem kommerzialisierten,
sicherheitsstrategischen und innovationsgetriebenen Sektor. Diese Bedeutung wurde auf
internationaler Ebene schon vor langer Zeit erkannt und durch die Vereinten Nationen
aufgegriffen. Im Rahmen von insgesamt 16 multilateralen Übereinkommen wurde ein
völkerrechtlicher Ordnungsrahmen geschaffen, der verbindliche Regelungen für das
sogenannte „Weltraumregime“ etabliert. Dieser Rechtsrahmen gilt jedoch primär für
staatliche Akteure und ist auf private Raumfahrtunternehmen nicht unmittelbar
anwendbar. Zu den völkerrechtlich bedeutsamsten Übereinkommen zählen insbesondere
der Weltraumvertrag von 1967 (Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der
Aktivitäten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums, einschließlich
des Mondes und anderer Himmelskörper), das Rettungsübereinkommen von 1968
(Übereinkommen über die Rettung von Astronauten), das Haftungsübereinkommen
von 1972 (Übereinkommen über die internationale Haftung für Schäden durch
Weltraumobjekte) sowie das Registrierungsübereinkommen von 1975 (Übereinkommen
über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen). Die
Bundesrepublik Deutschland hat bereits mit dem Inkrafttreten des
Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetzes (RAÜG) vom 8. Juni 1990 einen entscheidenden Schritt zur
institutionellen und rechtlichen Etablierung der nationalen Raumfahrtpolitik vollzogen.
Doch diese legislative Maßnahme aus 1990 bildet lediglich die gesetzliche Grundlage
für die Aufgabenübertragung an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
(DLR) mit Sitz in Köln und definiert dessen aktuelle sowie zukünftige Zuständigkeiten
im Bereich der zivilen Raumfahrt.
Während weltweit Staaten und Unternehmen in Technologien für Startplattformen,
Satellitenkonstellationen, Space Mining und Orbitalinfrastrukturen investieren, bleibt
Deutschland bislang ohne kohärenten nationalen Rechtsrahmen für nichtstaatliche
Weltraumaktivitäten. Angesichts des weitreichenden zivilen und
sicherheitspolitischen Anwendungsspektrums sind der Raumfahrt erhebliche geopolitische sowie
regulierungspolitische und volkswirtschaftliche Implikationen beizumessen.
Die kommerzielle Nutzung des Weltraums bietet erhebliches wirtschaftliches
Entwicklungspotenzial für Unternehmen des deutschen Mittelstands und stellt einen
förderungswürdigen Bereich im Sinne der Wirtschafts- und Technologiepolitik dar.
Insbesondere privatwirtschaftliche Akteure – von traditionsreichen Unternehmen wie
OHB System AG, Jena Optronic und Carl Zeiss bis zu innovativen Start-ups wie Isar
Aerospace oder Rocket Factory Augsburg, welche ihre Geschäftsmodelle den
weltweiten Entwicklungen des Wirtschaftsbereiches Raumfahrt angepasst haben* – agieren
in einem rechtlichen Vakuum, das Investitionen hemmt und Deutschlands
internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Dem gegenüber steht das politische Versäumnis
der Bundesregierung, aus den Erfahrungen anderer Raumfahrtnationen zu lernen.
Länder wie Frankreich, Luxemburg, Österreich, die USA oder Japan haben längst
nationale Raumfahrtgesetze geschaffen, um wirtschaftliches Potenzial zu nutzen, Sicherheit
zu garantieren und völkerrechtliche Verpflichtungen umzusetzen. Selbst das
Fürstentum Liechtenstein hat 2024 ein eigenes nationales Weltraumgesetz auf den Weg
gebracht, welches (www.gesetze.li/chrono/2023443000) insbesondere Regelungen zur
Genehmigung und Registrierung von Weltraumaktivitäten sowie zu den
Haftungsverhältnissen im Schadensfall vorsieht.
Trotz der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Seite 8, Zeilen 222 –
234) formulierten Absicht, die Raumfahrt als Schlüsseltechnologie zu stärken und
einen nationalen sicherheitspolitischen Rahmen im All zu entwickeln, fehlt nach wie vor
ein eigenständiges Raumfahrtgesetz. Zwar wird der Ausbau des nationalen
Raumfahrtprogramms angekündigt, ebenso wie die Förderung von Start-ups und
mittelständischen Raumfahrtunternehmen. Auch ist ein Offshore-Weltraumbahnhof in der
Nordsee geplant (ebd. Zeile 230). Doch ohne gesetzliche Regelungen zu Haftung,
Genehmigung, Aufsicht, Versicherung, Registrierung und Nachhaltigkeit bleibt die deutsche
Raumfahrtpolitik Stückwerk – mit der Folge, dass Investitionen mangels
Rechtssicherheit in Deutschland ins Ausland verlagert werden könnten. Ein deutsches
Raumfahrtgesetz ist daher überfällig – nicht nur zur Herstellung der Rechtssicherheit, sondern
zur aktiven Gestaltung der Raumfahrtzukunft. Es würde die regulatorische Grundlage
für eine souveräne Weltraumstrategie schaffen, Forschung und Industrie stärken und
internationalen Verpflichtungen sowie sicherheitsstrategischen Anforderungen
gerecht werden. Angesichts globaler Konkurrenz, strategischer Bedrohungslagen im All
und disruptiver Technologien muss Deutschland seine politischen Ankündigungen
endlich in rechtlich verbindliches Handeln überführen. Nachdem sich die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag nicht für ein eigenständiges nationales Raumfahrtgesetz
ausgesprochen hat, fordert hiermit die Fraktion der AfD die Bundesregierung auf, ein
dementsprechendes Gesetz dem Bundestag vorzulegen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein nationales Raumfahrtgesetz bis zum
12. April 2026 (Internationaler Tag der bemannten Raumfahrt) vorzulegen, der
insbesondere
a. eine Genehmigungs- und Aufsichtspflicht für alle privatwirtschaftlichen,
kommerziellen und institutionellen Raumfahrtaktivitäten mit deutschem
Bezug regelt,
b. ein verbindliches Registrierungsverfahren für alle von Deutschland
gestarteten oder betriebenen Weltraumobjekte festlegt,
c. klare Haftungsregeln für Schäden durch Raumfahrtaktivitäten schafft,
einschließlich Rückgriffsrechten bei Schäden durch private Betreiber, sowie
Versicherungsanforderungen zur Absicherung von Risiken festlegt,
* www.esa.int/Space_in_Member_States/Germany/Partner_der_Raumfahrt_in_Deutschland
d. Begriffsdefinitionen wie „Weltraumobjekt“, „Betreiber“,
„Weltraumaktivität“, „Weltraumschrott“ und „Weltraumressourcen“ normiert,
e. die Nutzung und mögliche Eigentumsregelung von im All gewonnenen
Ressourcen (Space Mining) unter Einhaltung internationaler Verträge regelt;
2. eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines Offshore-Weltraumbahnhofs in
der deutschen AWZ zu schaffen, inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung,
Betreiberlizenzierung, Sicherheitsanforderungen und Koordination mit
internationalen Rechtsnormen;
3. die im Koalitionsvertrag angekündigte nationale Weltraumsicherheitsstrategie
transparent, verbindlich und in engem Zusammenhang mit einem
Raumfahrtgesetz bis zum 12. April 2026 (Internationaler Tag der bemannten Raumfahrt)
umzusetzen;
4. eine gesetzlich verankerte nationale Raumfahrtaufsichtsbehörde zu schaffen oder
das DLR mit entsprechenden rechtsaufsichtlichen Kompetenzen auszustatten, um
Genehmigungen, Betrieb, Rückbau, Nachhaltigkeit und Entsorgung von
Raumfahrtaktivitäten in Deutschland zentral zu überwachen;
5. den Staat als verlässlichen Kunden für Raumfahrtlösungen zu etablieren, der bei
Ausschreibungen und Förderprogrammen Start-ups und KMU berücksichtigt –
etwa im Bereich satellitengestützter Kommunikation, Erdbeobachtung,
Datenverarbeitung, Navigation und Kriseninfrastruktur (z. B. IRIS², Galileo);
6. Raumfahrt im Bildungssystem systematisch zu integrieren, u. a. durch die
Förderung von Studiengängen, Forschungsvorhaben und Schülerprojekten in Luft- und
Raumfahrttechnik sowie durch eine nationale Initiative zur Förderung der MINT-
Kompetenz mit Raumfahrtbezug;
7. jährlich einen Bericht über die Fortschritte zur Umsetzung der nationalen
Raumfahrtstrategie, Weltraumsicherheitsstrategie und des Raumfahrtgesetzes dem
Deutschen Bundestag vorzulegen.
Berlin, den 24. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Raumfahrt hat sich von einem rein staatlichen Prestigeprojekt zu einem hochdynamischen Wirtschaftszweig
mit strategischer und sicherheitspolitischer Relevanz entwickelt. Ihre Anwendungen reichen von globaler
Kommunikation über Erdbeobachtung, Navigation und Wettervorhersage bis hin zur militärischen Lageaufklärung
und Katastrophenhilfe. Deutschland nimmt als führender Innovationsstandort innerhalb Europas bereits heute
eine bedeutende Rolle ein, agiert jedoch bislang ohne ein eigenständiges nationales Raumfahrtgesetz.
Während andere führende Raumfahrtnationen – darunter Frankreich, Luxemburg, die USA und Japan – frühzeitig
gesetzliche Rahmenbedingungen zur Genehmigung, Kontrolle und Haftung nichtstaatlicher Weltraumaktivitäten
etabliert haben, agieren deutsche Akteure weiterhin im Spannungsfeld zwischen internationalem Weltraumrecht
und nationalem Ordnungsdefizit. Diese regulatorische Leerstelle führt zu erheblicher Unsicherheit bei der
Gründung, Finanzierung und dem operativen Betrieb von Unternehmen, die sich im Bereich Trägerraketen,
Satellitentechnologien, Raumtransport und Weltraumressourcennutzung positionieren.
Zwar bekennt sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 zur Raumfahrt als Zukunfts- und
Schlüsseltechnologie, kündigt die Veröffentlichung einer nationalen Weltraumsicherheitsstrategie sowie den Ausbau des
nationalen Raumfahrtprogramms an – ein verbindlicher rechtlicher Rahmen wird jedoch nicht geschaffen. Die
Ankündigung allein, eine Startplattform in der Nordsee zu fördern oder den ESA-Beitrag zu erhöhen, ersetzt
keine legislative Ordnungspolitik. Die konsequente Umsetzung internationaler völkerrechtlicher Verpflichtungen
aus dem Weltraumvertrag (1967), dem Haftungsübereinkommen (1972) oder dem
Registrierungsübereinkommen (1975) ist ebenso offen wie die nationale Definition zentraler Begriffe wie „Weltraumobjekt“, „Betreiber“,
„Weltraumressourcen“ oder „Weltraumschrott“.
Ein deutsches Raumfahrtgesetz ist dringend erforderlich, um
• private und institutionelle Investitionen zu fördern,
• internationale Haftungsrisiken abzusichern,
• neue Märkte wie Space Mining, In-Orbit Servicing oder Kleinsatellitenstarts rechtlich zu ermöglichen,
• eine nachhaltige Nutzung des erdnahen Orbits sicherzustellen und
• die Souveränität Deutschlands im strategischen Raum zu stärken.
Die Etablierung eines Offshore-Weltraumbahnhofs in der AWZ, wie ihn unter anderem die German Offshore
Spaceport Alliance plant, bedarf zwingend einer rechtlichen Grundlage, die Startgenehmigungen,
Sicherheitsstandards, Umweltverträglichkeit und Zuständigkeiten eindeutig regelt. Nur so kann Deutschland Anschluss an
andere Raumfahrtnationen halten, die längst über eigene Startkapazitäten verfügen.
Zudem zeigt sich in der „New Space“-Bewegung, dass junge Unternehmen in Deutschland – wie Isar Aerospace,
Rocket Factory Augsburg oder HyImpulse Technologies – mit wachsendem internationalen Erfolg agieren. Ihnen
mangelt es jedoch an einem nationalen regulatorischen Rahmen, der Investoren Sicherheit gibt und den Zugang
zu europäischen Fördermitteln strukturiert ermöglicht wodurch ein Investitionsabfluss ins Ausland droht, sofern
die notwendige rechtliche Planungssicherheit in Deutschland nicht geschaffen wird.
Ein Raumfahrtgesetz stärkt den Wirtschaftsstandort, schützt Umwelt und Sicherheit im Orbit, ermöglicht
Innovation und sichert langfristig Deutschlands Rolle als eigenständige Raumfahrtnation. Die Bundesregierung muss
jetzt handeln, um nicht weiter hinter ihre eigenen programmatischen Ziele zurückzufallen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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