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Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4880)

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5185 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4880) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5185 21. Wahlperiode 01.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4880 – Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78106 – „Erörterungster- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. min abschaffen“ eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist nach Auffassung des VCI sehr aufwendig in der Vorbereitung, wenig erkenntnisbringend und mit einem großen Zeitverlust verbunden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Do wnloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 510). Obwohl der Erörterungstermin nach dieser Ansicht keine grundlegenden neuen Erkenntnisse mit sich bringt, wurde die Abschaffung von der Bundesregierung abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Gefahrenpotenzial, über das die zu errichtenden Anlagen verfügen würden (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 369). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78106 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 8. Juli 2024) wurden die auch nach alter Rechtslage bereits vorhandenen Möglichkeiten des Verzichts und des Wegfalls eines Erörterungstermins nochmals ausgeweitet. Es wird insoweit auf § 16b Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 16 Absatz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchV) verwiesen. Nach § 16 Absatz 1 der 9. BImSchV bleibt es der zuständigen Behörde im Einzelfall weiterhin möglich, einen Erörterungstermin durchzuführen. Um das Verfahren nicht zu verzögern, ist dieser spätestens vier Wochen nach Ablauf der Einwendungsrist durchzuführen. Darüber hinaus soll bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und bei der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff grundsätzlich auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Projekte im Sinne der § 10 Absatz 6 BImSchG oder § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) aufgrund von Erörterungsterminen um mehr als sechs Monate verzögert bzw. verspätet abgehandelt wurden? a) Wenn ja, wie viele Projekte wurden aufgrund eines Erörterungstermins nicht umgesetzt? b) Wenn ja, wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung genehmigt, bei denen ein Erörterungstermin stattgefunden hat? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da dies im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbands der Chemischen Industrie e. V., dass die Beteiligung der Öffentlichkeit regelmäßig, auch außerhalb konkreter Verfahren erfolgen sollte, damit konkrete Projekte entschlackt und beschleunigt genehmigt werden könnten? Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch die Regelungen in § 10 BImSchG und den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ausreichend sichergestellt. 5. Von welchen konkreten Gefahrenpotenzialen von Anlagen ging die Bundesregierung im Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau aus, sodass dies zu einer Ablehnung des Vorschlages 78106 durch die Bundesregierung führte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach § 4 BImSchG bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen, einer Genehmigung. 6. Ist grundsätzlich von der Bundesregierung eine Einsparung behördlicher Kapazitäten und eine generelle Beschleunigung des Verfahrens im Sinne des Vorschlages 78106 geplant, wenn ja, mit welchen Maßnahmeneffekten, bzw. welche gesetzgeberischen Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, und wann ist mit einer solchen Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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