Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4880)
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Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4880)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5185
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4880 –
Vorschlag 78106 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78106 – „Erörterungster-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 1. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
min abschaffen“ eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung
gefordert.
Der Erörterungstermin gemäß § 10 Absatz 6 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist nach Auffassung des VCI sehr aufwendig in der
Vorbereitung, wenig erkenntnisbringend und mit einem großen Zeitverlust
verbunden (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Do
wnloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile;
S. 510).
Obwohl der Erörterungstermin nach dieser Ansicht keine grundlegenden
neuen Erkenntnisse mit sich bringt, wurde die Abschaffung von der
Bundesregierung abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem
Gefahrenpotenzial, über das die zu errichtenden Anlagen verfügen würden (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 369).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78106
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78106 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 1 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz,
zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und
zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 8. Juli 2024) wurden
die auch nach alter Rechtslage bereits vorhandenen Möglichkeiten des
Verzichts und des Wegfalls eines Erörterungstermins nochmals ausgeweitet. Es
wird insoweit auf § 16b Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) und § 16 Absatz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchV) verwiesen.
Nach § 16 Absatz 1 der 9. BImSchV bleibt es der zuständigen Behörde im
Einzelfall weiterhin möglich, einen Erörterungstermin durchzuführen. Um das
Verfahren nicht zu verzögern, ist dieser spätestens vier Wochen nach Ablauf der
Einwendungsrist durchzuführen. Darüber hinaus soll bei Anlagen zur
Erzeugung erneuerbarer Energien und bei der Errichtung von Anlagen zur
Herstellung von Wasserstoff grundsätzlich auf einen Erörterungstermin verzichtet
werden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Projekte im Sinne der § 10
Absatz 6 BImSchG oder § 16 der Neunten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) aufgrund von
Erörterungsterminen um mehr als sechs Monate verzögert bzw. verspätet
abgehandelt wurden?
a) Wenn ja, wie viele Projekte wurden aufgrund eines Erörterungstermins
nicht umgesetzt?
b) Wenn ja, wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung genehmigt, bei denen ein Erörterungstermin stattgefunden hat?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da dies im
Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbands der Chemischen
Industrie e. V., dass die Beteiligung der Öffentlichkeit regelmäßig, auch
außerhalb konkreter Verfahren erfolgen sollte, damit konkrete Projekte
entschlackt und beschleunigt genehmigt werden könnten?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch die Regelungen in § 10 BImSchG
und den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ausreichend sichergestellt.
5. Von welchen konkreten Gefahrenpotenzialen von Anlagen ging die
Bundesregierung im Monitoringbericht zur Verbändeabfrage zum
Bürokratieabbau aus, sodass dies zu einer Ablehnung des Vorschlages 78106 durch
die Bundesregierung führte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach § 4 BImSchG bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die
aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße
geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise
die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu
benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten
Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen, einer Genehmigung.
6. Ist grundsätzlich von der Bundesregierung eine Einsparung behördlicher
Kapazitäten und eine generelle Beschleunigung des Verfahrens im Sinne
des Vorschlages 78106 geplant, wenn ja, mit welchen
Maßnahmeneffekten, bzw. welche gesetzgeberischen Maßnahmen will die Bundesregierung
umsetzen, und wann ist mit einer solchen Umsetzung zu rechnen, und
wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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ISSN 0722-8333
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