Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5083)
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Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5083)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5312
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5083 –
Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag
19203 – Einführung der Probabilistik bei der artenschutzrechtlichen Signifi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 9. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kanzbewertung – eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert.
Der Umfang von Artenschutz-Gutachten nähme im Rahmen eines
Genehmigungsprozesses nicht nur einen nennenswerten Anteil von i. d. R. fünf
Aktenordnern ein, sondern führe auch zu einer Verlängerung des
Genehmigungsprozesses. Eine Verringerung der Komplexität des Genehmigungsprozesses
und eine Beschleunigung könne erreicht werden, indem eine standardisierte
Berechnung in Form der probabilistischen Methode zur Bestimmung der
signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos von Brutvögeln eingeführt wird
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 246).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag zu prüfen und vollständig
mit allen notwendigen juristischen Anpassungen umzusetzen. Der Zeitpunkt
der Umsetzung ist jedoch noch nicht terminiert (www.destatis.de/DE/Themen/
Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen
deabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 126).
1. Wurde die Prüfung und Evaluierung des Vorschlages 19203
abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht
abgeschlossen?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, die probabilistische
Analyse zunächst für den Rotmilan einzuführen. Hierzu wird auf den
Kabinettbericht vom 15. Dezember 2023 verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/9830).
Nach Einführung der probabilistischen Analyse ist eine regelmäßige
Evaluierung vorgesehen.
2. Wurden die fachlichen Vorarbeiten, worunter u. a. i) die Finalisierung des
Hybrid-Modelles, ii) die Dokumentation der Berechnungsgrundlagen,
iii) die Setzung einer Signifikanzschwelle zu verstehen sind,
abgeschlossen (bitte getrennt die Punkte i bis iii beantworten)?
Die fachlichen Vorarbeiten wurden größtenteils abgeschlossen.
i) Das Hybrid-Modell wurde in Form des Raumnutzungs-
Kollisionsrisikomodells finalisiert. Ein Bericht zur Finalisierung des Modells wurde auf
der Webseite des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende
(KNE) veröffentlicht (www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/pr
obabilistik-in-der-signifikanz-bewertung /).
ii) Die Dokumentation der Berechnungsgrundlagen wurde erstellt und
durch das KNE auf der gleichen Internetseite veröffentlicht.
iii) Die fachlichen Arbeiten und Abstimmungen zur Setzung einer
Signifikanzschwelle für den Rotmilan sind weitestgehend abgeschlossen.
3. Wurde durch die Bundesregierung die probabilistischen Methode zur
Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei
Windenergieanlagen (WEA) an Land umgesetzt (www.naturschutz-energiewend
e.de/wp-content/uploads/Bericht-der-Bundesregierung-zum-Pruefauftrag-z
ur-Probabilistik-2023.pdf), wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse
daraus hat die Bundesregierung für zukünftige Maßnahmen abgeleitet bzw.
gesetzt, und wenn nein warum nicht?
Die Einführung der probabilistischen Analyse ist wird derzeit vorbereitet. Zur
Einführung ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und
der Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich. Entsprechende Entwürfe
werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet.
4. Wie bewertet die Bundesregierung generell die probabilistische Methode
in Bezug auf unterschiedliche Einflussfaktoren, welche das
Kollisionsrisiko in die Bewertung einbeziehen, die z. T. bisher und auch bei
Anwendung des zur Verrechtlichung vorgesehenen HPA-Konzepts (HPA =
Habitatpotenzialanalyse) nicht in die Bewertung einfließen?
Die Habitatpotentialanalyse (HPA) beruht auf einer Auswertung der
Habitatausstattung um den Brutplatz. Anhand der artspezifischen Attraktivität der
umliegenden Habitate wird auf die Steigerung der Flugaktivität und ein damit
verbundenes, erhöhtes Kollisionsrisiko geschlossen. Das o. g. Modell der
probabilistischen Analyse kombiniert eine Vorhersage des Raumnutzungsverhaltens
mit einem Kollisionsrisikomodell. Hierbei werden neben den
Habitatpräferenzen auch weitere Einflussfaktoren, wie die Tagesphänologie der Art, das Flug-
und Ausweichverhalten sowie Anlagenparameter der WEA, berücksichtigt.
Zentral für die Entwicklung des Modells, welches für die Anwendung in
Genehmigungsverfahren genutzt werden kann, war die Auswertung zahlreicher
Geolokalisationsdaten GPS-besenderter Rotmilane und deren Verschneidung
mit Landnutzungsdaten. Gegenüber der HPA ermöglicht die probabilistische
Analyse eine Quantifizierung des Kollisionsrisikos und damit eine räumlich
und standortbezogen noch differenziertere Bewertung.
5. Welche konkreten Risiken hat die Bundesregierung im Sinne einer
Kollisionswahrscheinlichkeit in Bezug auf WEA an Land erkannt, und welche
konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt
bzw. wird sie zukünftig setzen?
Die probabilistische Analyse wird sich in das bisherige System des § 45b
BNatSchG einfügen und kann damit als weitere Methode im Rahmen der
Signifikanzprüfung herangezogen werden. Wird beispielsweise eine WEA im
zentralen Prüfbereich um den Brutplatz eines Rotmilans geplant, gilt die
Regelvermutung eines signifikant erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisikos für das
Brutpaar und es sind Schutzmaßnahmen nach Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG
anzuordnen. Kommt der Vorhabenträger durch Anwendung der
probabilistischen Analyse zu dem Ergebnis, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für
das Rotmilan Brutpaar nicht signifikant erhöht ist, gilt die Regelvermutung als
widerlegt und es müssen keine Schutzmaßnahmen für das Brutpaar angeordnet
werden.
6. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19203
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Bis zur Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes waren die
fachlichen und rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung noch nicht vollständig
erarbeitet.
7. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19203 der
Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Umsetzung des Vorschlages, um
Genehmigungsverfahren von WEA weiter zu beschleunigen und zur
Bürokratieentlastung beizutragen. Die Umsetzung soll durch Änderung des BNatSchG
und Erlass einer Rechtsverordnung erfolgen. Die Entwürfe werden derzeit
vorbereitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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