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Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5083)

dip / drucksache 09.04.2026 · WP 21 · 21/5312 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5083) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5312 21. Wahlperiode 09.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5083 – Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19203 – Einführung der Probabilistik bei der artenschutzrechtlichen Signifi- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kanzbewertung – eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert. Der Umfang von Artenschutz-Gutachten nähme im Rahmen eines Genehmigungsprozesses nicht nur einen nennenswerten Anteil von i. d. R. fünf Aktenordnern ein, sondern führe auch zu einer Verlängerung des Genehmigungsprozesses. Eine Verringerung der Komplexität des Genehmigungsprozesses und eine Beschleunigung könne erreicht werden, indem eine standardisierte Berechnung in Form der probabilistischen Methode zur Bestimmung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos von Brutvögeln eingeführt wird (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 246). Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag zu prüfen und vollständig mit allen notwendigen juristischen Anpassungen umzusetzen. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch nicht terminiert (www.destatis.de/DE/Themen/ Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaen deabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 126). 1. Wurde die Prüfung und Evaluierung des Vorschlages 19203 abgeschlossen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen? Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet. Die Prüfung wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, die probabilistische Analyse zunächst für den Rotmilan einzuführen. Hierzu wird auf den Kabinettbericht vom 15. Dezember 2023 verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/9830). Nach Einführung der probabilistischen Analyse ist eine regelmäßige Evaluierung vorgesehen. 2. Wurden die fachlichen Vorarbeiten, worunter u. a. i) die Finalisierung des Hybrid-Modelles, ii) die Dokumentation der Berechnungsgrundlagen, iii) die Setzung einer Signifikanzschwelle zu verstehen sind, abgeschlossen (bitte getrennt die Punkte i bis iii beantworten)? Die fachlichen Vorarbeiten wurden größtenteils abgeschlossen. i) Das Hybrid-Modell wurde in Form des Raumnutzungs- Kollisionsrisikomodells finalisiert. Ein Bericht zur Finalisierung des Modells wurde auf der Webseite des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) veröffentlicht (www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/pr obabilistik-in-der-signifikanz-bewertung /). ii) Die Dokumentation der Berechnungsgrundlagen wurde erstellt und durch das KNE auf der gleichen Internetseite veröffentlicht. iii) Die fachlichen Arbeiten und Abstimmungen zur Setzung einer Signifikanzschwelle für den Rotmilan sind weitestgehend abgeschlossen. 3. Wurde durch die Bundesregierung die probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land umgesetzt (www.naturschutz-energiewend e.de/wp-content/uploads/Bericht-der-Bundesregierung-zum-Pruefauftrag-z ur-Probabilistik-2023.pdf), wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse daraus hat die Bundesregierung für zukünftige Maßnahmen abgeleitet bzw. gesetzt, und wenn nein warum nicht? Die Einführung der probabilistischen Analyse ist wird derzeit vorbereitet. Zur Einführung ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Erlass einer Rechtsverordnung erforderlich. Entsprechende Entwürfe werden derzeit von der Bundesregierung erarbeitet. 4. Wie bewertet die Bundesregierung generell die probabilistische Methode in Bezug auf unterschiedliche Einflussfaktoren, welche das Kollisionsrisiko in die Bewertung einbeziehen, die z. T. bisher und auch bei Anwendung des zur Verrechtlichung vorgesehenen HPA-Konzepts (HPA = Habitatpotenzialanalyse) nicht in die Bewertung einfließen? Die Habitatpotentialanalyse (HPA) beruht auf einer Auswertung der Habitatausstattung um den Brutplatz. Anhand der artspezifischen Attraktivität der umliegenden Habitate wird auf die Steigerung der Flugaktivität und ein damit verbundenes, erhöhtes Kollisionsrisiko geschlossen. Das o. g. Modell der probabilistischen Analyse kombiniert eine Vorhersage des Raumnutzungsverhaltens mit einem Kollisionsrisikomodell. Hierbei werden neben den Habitatpräferenzen auch weitere Einflussfaktoren, wie die Tagesphänologie der Art, das Flug- und Ausweichverhalten sowie Anlagenparameter der WEA, berücksichtigt. Zentral für die Entwicklung des Modells, welches für die Anwendung in Genehmigungsverfahren genutzt werden kann, war die Auswertung zahlreicher Geolokalisationsdaten GPS-besenderter Rotmilane und deren Verschneidung mit Landnutzungsdaten. Gegenüber der HPA ermöglicht die probabilistische Analyse eine Quantifizierung des Kollisionsrisikos und damit eine räumlich und standortbezogen noch differenziertere Bewertung. 5. Welche konkreten Risiken hat die Bundesregierung im Sinne einer Kollisionswahrscheinlichkeit in Bezug auf WEA an Land erkannt, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt bzw. wird sie zukünftig setzen? Die probabilistische Analyse wird sich in das bisherige System des § 45b BNatSchG einfügen und kann damit als weitere Methode im Rahmen der Signifikanzprüfung herangezogen werden. Wird beispielsweise eine WEA im zentralen Prüfbereich um den Brutplatz eines Rotmilans geplant, gilt die Regelvermutung eines signifikant erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisikos für das Brutpaar und es sind Schutzmaßnahmen nach Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG anzuordnen. Kommt der Vorhabenträger durch Anwendung der probabilistischen Analyse zu dem Ergebnis, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für das Rotmilan Brutpaar nicht signifikant erhöht ist, gilt die Regelvermutung als widerlegt und es müssen keine Schutzmaßnahmen für das Brutpaar angeordnet werden. 6. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Bis zur Verabschiedung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes waren die fachlichen und rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung noch nicht vollständig erarbeitet. 7. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19203 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Umsetzung des Vorschlages, um Genehmigungsverfahren von WEA weiter zu beschleunigen und zur Bürokratieentlastung beizutragen. Die Umsetzung soll durch Änderung des BNatSchG und Erlass einer Rechtsverordnung erfolgen. Die Entwürfe werden derzeit vorbereitet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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