polradar

Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3693)

dip / drucksache 02.02.2026 · WP 21 · 21/3955 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3693) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3955 21. Wahlperiode 02.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3693 – Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein aktueller Bericht des europäischen Nachrichtenportals EURACTIV vom 8. Dezember 2025, gestützt auf von israelischen Behörden im Gazastreifen sichergestellte und inzwischen ausgewertete interne Dokumente der Terrororganisation Hamas, zeichnet ein detailliertes Bild der Einflussnahme der Hamas auf das humanitäre Hilfssystem im Gazastreifen. Die Dokumente zeigen, dass die Hamas über den sogenannten Interior Security Mechanism (ISM) Projekte und Aktivitäten internationaler Nichtregierungsorganisationen (NGOs) systematisch überwacht und steuert (vgl. www.euractiv.com/news/exclusive-docu ments-reveal-hamas-interference-with-eu-funded-ngos-in-gaza/, abgerufen am 8. Dezember 2025). Dem Bericht zufolge setzt die Hamas hierzu sogenannte Garanten bzw. „trusted liaisons“ ein – lokale Kontaktpersonen, die als Bindeglied zwischen den jeweiligen Organisationen und dem Hamas-Regime fungieren. Diese Personen nehmen oftmals einflussreiche Positionen innerhalb der NGOs ein, etwa als Direktoren oder Vorsitzende des Vorstands. In den Dokumenten werden diese Garanten zum Teil als Mitglieder der Hamas, zum Teil als „Hamas-nah“ oder als der Organisation zugehörig beschrieben. In einem Dokument vom Dezember 2022 wird explizit festgehalten, dass diese Personen für sicherheitspolitische Zwecke genutzt werden könnten, um „ausländische Organisationen zu infiltrieren“. Die betroffenen Organisationen weisen in Stellungnahmen gegenüber EURACTIV darauf hin, dass sie keine Verbindungen zur Hamas hätten, strenge Vetting-Verfahren anwendeten und keinerlei Mittel an Hamas oder andere bewaffnete Gruppen flössen. Gleichwohl machen die vorliegenden Dokumente und Analysen deutlich, dass es der Hamas erfolgreich gelang, internationale NGOs im Gazastreifen engmaschig zu überwachen, Einfluss auf Personalentscheidungen und Projekte zu nehmen sowie Programme für eigene Zwecke auszunutzen – unabhängig davon, ob die beteiligten Organisationen dies beabsichtigten oder ausdrücklich ablehnten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Angesichts der humanitären Lage in Gaza und des zugleich hohen sicherheitspolitischen Risikos ist es nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichen Interesse, ob und in welchem Umfang von der Europäischen Union und von der Bundesrepublik Deutschland finanzierte NGOs im Gazastreifen von der Hamas unterwandert, beeinflusst oder für die Zwecke dieser Terrororganisation instrumentalisiert werden. Ebenso stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung ggf. aus den vorliegenden Berichten zieht, welche Maßnahmen sie ergreift, um einen möglichen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, und in welcher Höhe Bundesmittel in den vergangenen Jahren an im Gazastreifen tätige NGOs geflossen sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesregierung ist die Publikation der Organisation „NGO-Monitor“, die dem zitierten Medienbericht zugrunde liegt, bekannt. Sie nimmt die erhobenen Vorwürfe sehr ernst und hat sich hierzu mit der Organisation ausgetauscht. Risiken der Einflussnahme auf Nichtregierungsorganisationen in Gaza werden im Rahmen des Zuwendungsrechts von der Bundesregierung und den geförderten Umsetzungspartnern durch robuste Kontrollmechanismen adressiert, die stetig weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für die EU, die ähnliche Mechanismen für ihre Projektförderung etabliert hat. Seitens der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfsorganisationen müssen insbesondere nach den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit arbeiten. Die Förderung von Zuwendungsempfängern der Bundesregierung unterliegt strengen Kontrollmechanismen gegen Mittelzweckentfremdung. Zuwendungsempfänger haben in ihrer Programm- und Projektumsetzung ein striktes Risikomanagement durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu befolgen. Sie sind zudem durch eine Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 10 des Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet. Um dies in allen Projekten zu gewährleisten, müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen. Die regelmäßige Überprüfung von Programm- und Compliance-Daten sowie die vorgeschaltete Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Projekte und Endempfänger durch die Bundesregierung ergaben bislang keine Erkenntnisse, die auf Fehlverhalten oder direkte politische Einflussnahme hindeuten. 1. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die in Medienberichten zitierten internen Dokumente der Hamas, die eine systematische Überwachung und Einflussnahme auf internationale – einschließlich EU-finanzierter – NGOs im Gazastreifen belegen sollen? 2. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. darüber hinausgehende eigene Erkenntnisse vor, dass im Gazastreifen tätige NGOs, die ganz oder teilweise mit Mitteln der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland gefördert wurden oder werden, durch die Hamas unterwandert, systematisch überwacht, unter Druck gesetzt oder gelenkt werden oder wurden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Eigene Erkenntnisse liegen nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten und Dokumenten im Hinblick auf das Risiko, dass Hilfs- und Projektgelder im Gazastreifen unmittelbar oder mittelbar der Terrororganisation Hamas zugutekommen könnten? Die Bundesregierung überprüft und verbessert fortlaufend die umfangreichen, bestehenden Maßnahmen und Vorschriften zur Vermeidung des Risikos, dass Projektmittel mittelbar oder unmittelbar Terrororganisationen oder militanten Gruppen zugutekommen könnten. Dies betrifft sowohl die Risikomanagementmaßnahmen der Bundesregierung selbst, als auch die der geförderten Partnerorganisationen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. 4. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller wiedergegebene Einschätzung bekannt, dass NGOs im Gazastreifen aufgrund der Sicherheits- und Kontrollstrukturen der Hamas faktisch gezwungen sind, mit von der Hamas kontrollierten oder beeinflussten Stellen und Personen zu kooperieren, wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus für ihre eigene Förderpraxis? Auf die Antwort zu Frage 3 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 5. Welche im Gazastreifen tätigen NGOs haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte getrennt nach Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) direkte Fördermittel des Bundes, Fördermittel über nachgeordnete Behörden oder Einrichtungen des Bundes (z. B. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [GIZ GmbH], politische Stiftungen, Durchführungsorganisationen) oder nach Kenntnis der Bundesregierung parteinahe Stiftungen erhalten? 6. In welcher Höhe wurden diese NGOs (vgl. Frage 5) in den genannten Jahren jeweils gefördert (bitte nach NGO, Jahr, Ressort und Titel der jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln)? 7. Für welche Projekte bzw. Zwecke wurden die in den Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 genannten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eingesetzt (z. B. humanitäre Hilfe, Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur, Governance-Programme; bitte kurz beschreiben)? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. November 2025 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2680 verwiesen. 8. Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die Bundesregierung aufgrund von Hinweisen auf eine mögliche Einflussnahme oder Unterwanderung durch die Hamas a) Fördermittel für Projekte im Gazastreifen ausgesetzt, b) Fördermittel reduziert oder c) bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert hat (wenn ja, bitte im Einzelnen [NGO, Projekt, Zeitraum, Grund, ergriffene Maßnahmen] darstellen)? Für Förderungen von Nichtregierungsorganisationen im Sinne der Fragestellung durch die Bundesregierung gab es in den letzten fünf Jahren keine diesbezüglichen Hinweise. 9. Plant die Bundesregierung, die eigene Förderpraxis im Gazastreifen (z. B. Kriterien für Partnerwahl, Umfang von Vor-Ort-Prüfungen, Kooperationsform mit lokalen Behörden) anzupassen, um Risiken der Unterwanderung bzw. Einflussnahme durch die Hamas künftig weiter zu minimieren, wenn ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen