Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3693)
Text
Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/3693)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3955
21. Wahlperiode 02.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter,
Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3693 –
Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas
auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte
Nichtregierungsorganisationen im Gazastreifen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein aktueller Bericht des europäischen Nachrichtenportals EURACTIV vom
8. Dezember 2025, gestützt auf von israelischen Behörden im Gazastreifen
sichergestellte und inzwischen ausgewertete interne Dokumente der
Terrororganisation Hamas, zeichnet ein detailliertes Bild der Einflussnahme der Hamas
auf das humanitäre Hilfssystem im Gazastreifen. Die Dokumente zeigen, dass
die Hamas über den sogenannten Interior Security Mechanism (ISM) Projekte
und Aktivitäten internationaler Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
systematisch überwacht und steuert (vgl. www.euractiv.com/news/exclusive-docu
ments-reveal-hamas-interference-with-eu-funded-ngos-in-gaza/, abgerufen am
8. Dezember 2025).
Dem Bericht zufolge setzt die Hamas hierzu sogenannte Garanten bzw.
„trusted liaisons“ ein – lokale Kontaktpersonen, die als Bindeglied zwischen den
jeweiligen Organisationen und dem Hamas-Regime fungieren. Diese Personen
nehmen oftmals einflussreiche Positionen innerhalb der NGOs ein, etwa als
Direktoren oder Vorsitzende des Vorstands. In den Dokumenten werden diese
Garanten zum Teil als Mitglieder der Hamas, zum Teil als „Hamas-nah“ oder
als der Organisation zugehörig beschrieben. In einem Dokument vom
Dezember 2022 wird explizit festgehalten, dass diese Personen für
sicherheitspolitische Zwecke genutzt werden könnten, um „ausländische Organisationen zu
infiltrieren“.
Die betroffenen Organisationen weisen in Stellungnahmen gegenüber
EURACTIV darauf hin, dass sie keine Verbindungen zur Hamas hätten,
strenge Vetting-Verfahren anwendeten und keinerlei Mittel an Hamas oder andere
bewaffnete Gruppen flössen. Gleichwohl machen die vorliegenden
Dokumente und Analysen deutlich, dass es der Hamas erfolgreich gelang, internationale
NGOs im Gazastreifen engmaschig zu überwachen, Einfluss auf
Personalentscheidungen und Projekte zu nehmen sowie Programme für eigene Zwecke
auszunutzen – unabhängig davon, ob die beteiligten Organisationen dies
beabsichtigten oder ausdrücklich ablehnten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Angesichts der humanitären Lage in Gaza und des zugleich hohen
sicherheitspolitischen Risikos ist es nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem
öffentlichen Interesse, ob und in welchem Umfang von der Europäischen
Union und von der Bundesrepublik Deutschland finanzierte NGOs im
Gazastreifen von der Hamas unterwandert, beeinflusst oder für die Zwecke dieser
Terrororganisation instrumentalisiert werden. Ebenso stellt sich den
Fragestellern die Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung ggf. aus den
vorliegenden Berichten zieht, welche Maßnahmen sie ergreift, um einen
möglichen Missbrauch von Steuergeldern zu verhindern, und in welcher Höhe
Bundesmittel in den vergangenen Jahren an im Gazastreifen tätige NGOs
geflossen sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung ist die Publikation der Organisation „NGO-Monitor“, die
dem zitierten Medienbericht zugrunde liegt, bekannt. Sie nimmt die erhobenen
Vorwürfe sehr ernst und hat sich hierzu mit der Organisation ausgetauscht.
Risiken der Einflussnahme auf Nichtregierungsorganisationen in Gaza werden
im Rahmen des Zuwendungsrechts von der Bundesregierung und den
geförderten Umsetzungspartnern durch robuste Kontrollmechanismen adressiert, die
stetig weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für die EU, die ähnliche
Mechanismen für ihre Projektförderung etabliert hat.
Seitens der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfsorganisationen müssen
insbesondere nach den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit,
Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit arbeiten. Die Förderung von
Zuwendungsempfängern der Bundesregierung unterliegt strengen
Kontrollmechanismen gegen Mittelzweckentfremdung. Zuwendungsempfänger haben in ihrer
Programm- und Projektumsetzung ein striktes Risikomanagement
durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu befolgen. Sie sind zudem durch eine
Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von
Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 10 des Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet.
Um dies in allen Projekten zu gewährleisten, müssen sie geeignete Maßnahmen
ergreifen.
Die regelmäßige Überprüfung von Programm- und Compliance-Daten sowie
die vorgeschaltete Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Projekte
und Endempfänger durch die Bundesregierung ergaben bislang keine
Erkenntnisse, die auf Fehlverhalten oder direkte politische Einflussnahme hindeuten.
1. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die in
Medienberichten zitierten internen Dokumente der Hamas, die eine
systematische Überwachung und Einflussnahme auf internationale – einschließlich
EU-finanzierter – NGOs im Gazastreifen belegen sollen?
2. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. darüber hinausgehende eigene
Erkenntnisse vor, dass im Gazastreifen tätige NGOs, die ganz oder
teilweise mit Mitteln der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland gefördert wurden oder werden, durch die Hamas
unterwandert, systematisch überwacht, unter Druck gesetzt oder gelenkt werden
oder wurden?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Eigene Erkenntnisse liegen nicht vor. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten und Dokumenten im Hinblick
auf das Risiko, dass Hilfs- und Projektgelder im Gazastreifen unmittelbar
oder mittelbar der Terrororganisation Hamas zugutekommen könnten?
Die Bundesregierung überprüft und verbessert fortlaufend die umfangreichen,
bestehenden Maßnahmen und Vorschriften zur Vermeidung des Risikos, dass
Projektmittel mittelbar oder unmittelbar Terrororganisationen oder militanten
Gruppen zugutekommen könnten. Dies betrifft sowohl die
Risikomanagementmaßnahmen der Bundesregierung selbst, als auch die der geförderten
Partnerorganisationen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen der
Bundesregierung verwiesen.
4. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
wiedergegebene Einschätzung bekannt, dass NGOs im Gazastreifen aufgrund der
Sicherheits- und Kontrollstrukturen der Hamas faktisch gezwungen sind,
mit von der Hamas kontrollierten oder beeinflussten Stellen und Personen
zu kooperieren, wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung
erarbeitet, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus für ihre eigene
Förderpraxis?
Auf die Antwort zu Frage 3 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
5. Welche im Gazastreifen tätigen NGOs haben in den vergangenen fünf
Jahren (bitte getrennt nach Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) direkte
Fördermittel des Bundes, Fördermittel über nachgeordnete Behörden oder
Einrichtungen des Bundes (z. B. Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH [GIZ GmbH], politische Stiftungen,
Durchführungsorganisationen) oder nach Kenntnis der Bundesregierung
parteinahe Stiftungen erhalten?
6. In welcher Höhe wurden diese NGOs (vgl. Frage 5) in den genannten
Jahren jeweils gefördert (bitte nach NGO, Jahr, Ressort und Titel der
jeweiligen Maßnahme aufschlüsseln)?
7. Für welche Projekte bzw. Zwecke wurden die in den Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 genannten Mittel nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils eingesetzt (z. B. humanitäre Hilfe,
Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur, Governance-Programme; bitte kurz
beschreiben)?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht
möglich. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. November 2025
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2680 verwiesen.
8. Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die Bundesregierung
aufgrund von Hinweisen auf eine mögliche Einflussnahme oder
Unterwanderung durch die Hamas
a) Fördermittel für Projekte im Gazastreifen ausgesetzt,
b) Fördermittel reduziert oder
c) bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert
hat (wenn ja, bitte im Einzelnen [NGO, Projekt, Zeitraum, Grund,
ergriffene Maßnahmen] darstellen)?
Für Förderungen von Nichtregierungsorganisationen im Sinne der
Fragestellung durch die Bundesregierung gab es in den letzten fünf Jahren keine
diesbezüglichen Hinweise.
9. Plant die Bundesregierung, die eigene Förderpraxis im Gazastreifen (z. B.
Kriterien für Partnerwahl, Umfang von Vor-Ort-Prüfungen,
Kooperationsform mit lokalen Behörden) anzupassen, um Risiken der Unterwanderung
bzw. Einflussnahme durch die Hamas künftig weiter zu minimieren, wenn
ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 3 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche Unterwanderung und Einflussnahme der Terrororganisation Hamas auf von der Europäischen Union und der Bundesregierung geförderte Nic (Antwort)