Antisemitismus im Sport - Bekämpfung, Prävention und Verantwortung auf allen Ebenen
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Antisemitismus im Sport - Bekämpfung, Prävention und Verantwortung auf allen Ebenen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3876
21. Wahlperiode 28.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tina Winklmann, Marlene Schönberger, Dr. Ophelia
Nick, Dr. Konstantin von Notz, Lamya Kaddor, Helge Limburg und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antisemitismus im Sport – Bekämpfung, Prävention und Verantwortung auf
allen Ebenen
Antisemitismus stellt eine tiefgreifende Bedrohung für unsere offene,
demokratische und vielfältige Gesellschaft dar. Er zeigt sich nicht nur in expliziten
Gewalttaten, sondern auch in subtilen Formen der Ausgrenzung, Bedrohung und
Delegitimierung jüdischen Lebens. Wie andere gesellschaftliche Bereiche ist
auch der Sport nicht frei von antisemitischen Vorfällen, Einstellungen oder
Strukturen. Gerade weil Sport eine besondere integrative und identitätsstiftende
Rolle in unserer Gesellschaft spielt, ist die Auseinandersetzung mit
Antisemitismus hier von herausragender Bedeutung.
Eine aktuelle Auswertung (www.report-antisemitism.de/annuals/) des
Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) vom
Mai 2025 zeigt die Dringlichkeit des Handelns. Im Jahr 2024 wurden demnach
8 627 antisemitische Vorfälle dokumentiert – ein Anstieg um 77 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Darunter waren 8 Fälle extremer Gewalt, 186
körperliche Angriffe, 443 gezielte Sachbeschädigungen und 300 Fälle von Bedrohung.
Besonders auffällig war der sprunghafte Anstieg des sogenannten verletzenden
Verhaltens mit 7 514 Fällen, darunter 1 802 auf Versammlungen. RIAS macht
deutlich: Die Lage für Jüdinnen und Juden in Deutschland hat sich weiter
verschärft. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, sprach von
„schockierenden Zahlen“, die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Karin Prien, bezeichnete Antisemitismus als „reale Bedrohung für
das jüdische Leben“. Auch in Sportkontexten wurden antisemitische Tendenzen
dokumentiert, z. B. in Form von Hetze und Gewaltandrohung auf Sportplätzen,
gezielter Ausgrenzung oder hasserfüllter Parolen bei Sportgroßveranstaltungen.
Zwar finden antisemitische Vorfälle im Kontext des Fußballs häufig mediale
Beachtung, doch bleiben antisemitische Erscheinungsformen in anderen
weniger öffentlichkeitswirksamen Profisportarten sowie im privaten Fitness- und
Freizeitsport oft unter dem Radar. Gleichzeitig engagieren sich viele Fan- und
Ultragruppierungen, Vereine, Verbände sowie Einzelpersonen aktiv gegen
Antisemitismus und für eine demokratische Erinnerungskultur. Dieses
zivilgesellschaftliche Engagement verdient politische Rückenstärkung, Unterstützung und
eine differenzierte Betrachtung durch die Bundesregierung.
In ihrer Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie durch die
Anerkennung der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance
Alliance (IHRA) hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, Antisemitismus in
allen gesellschaftlichen Bereichen entschlossen entgegenzutreten.
Es stellt sich die Frage, wie diese Verpflichtung konkret im Bereich des Sports
eingelöst wird, insbesondere im Hinblick auf Datenlage, Prävention,
Fortbildung, Vereinsarbeit und Förderpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Daten erhebt die Bundesregierung systematisch zu
antisemitischen Vorfällen im Sport (bitte nach Bundesland, Jahr, Sportart, Kontext
sowie organisiertem und privatem Sport differenzieren)?
a) Welche Quellen werden dafür herangezogen (z. B. Polizeiliche
Kriminalstatistik, Meldestellen, Verbände, wissenschaftliche Studien)?
b) In welchem Verfahren gleicht die Bundesregierung eigene Daten mit
den Erhebungen zivilgesellschaftlicher Meldestellen wie RIAS ab, und
welche Diskrepanzen oder Übereinstimmungen ergeben sich dabei?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitische Vorfälle
im Breitensport?
a) Auf welche Datenquellen stützt sich die Bundesregierung in diesem
Bereich (z. B. polizeiliche Kriminalstatistik, Meldestellen, Verbände,
wissenschaftliche Studien)?
b) In welchen Bundesländern, Städten oder Sportverbänden treten solche
Vorfälle nach Kenntnis der Bundesregierung gehäuft auf, und wie
begründet sie mögliche Datenlücken?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung
deutscher Neonazis an Kampfsportveranstaltungen im Ausland sowie über
die Ausrichtung rechtsextremistischer Kampfsportevents im Inland mit
Beteiligung ausländischer Rechtsextremisten vor?
4. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Jahr 2019
erfolgten Verbot der Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ in
Görlitz, und welche weiteren Maßnahmen werden und wurden daraus
abgeleitet?
5. Welche Handlungsempfehlungen gibt die Bundesregierung
Sportverbänden und Sportvereinen zum Umgang mit antisemitischen Vorfällen,
insbesondere bei Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern oder
Funktionärinnen und Funktionären?
6. Welche Bundesprogramme, etwa im Rahmen von „Demokratie leben!“
oder durch das Bundesministerium des Innern (BMI), fördern die
Verankerung der IHRA (Internationale Allianz zum Holocaustgedenken)-
Arbeitsdefinition von Antisemitismus in Strukturen und Projekten des
Sports, und in welchen Sportverbänden oder Sportvereinen wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung diese Definition bislang konkret anerkannt
oder implementiert (bitte mit Nennung der Beispiele auflisten)?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Auswirkungen sogenannter „Sportwashing“-Strategien autoritärer Regime auf die
Verbreitung antisemitischer Narrative und Haltungen im In- und Ausland,
insbesondere im Kontext internationaler Sportgroßveranstaltungen?
8. Welche Rolle spielt der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches
Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus in der
Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport?
9. Welche Programme oder Projekte sind auf Bundesebene verankert, die
sich explizit mit Antisemitismusprävention im Sport befassen (bitte nach
Jahr und Träger auflisten)?
10. Wie viele der für die Bekämpfung von Antisemitismus im Sport
vorgesehenen Bundesmittel wurden in den Jahren 2023 und 2024 tatsächlich
abgerufen und für welche spezifischen Projekte oder Maßnahmen
eingesetzt (bitte nach Projekt und jeweils abgerufenen Mitteln aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über rechtsextreme
Strukturen und Netzwerke im Bereich Kampfsport sowie über
linksextreme Strukturen und Netzwerke in diesem Bereich vor (bitte nach
Bundesland, Art der Netzwerke und Veranstaltungsformaten differenzieren)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitisch motivierte
Vorfälle und Netzwerke im Bereich des E-Sports, und werden
Maßnahmen in diesem Feld ergriffen, und wenn ja, welche?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Strategien rechtsextremer Gruppierungen vor, über den Sport in politische
Einflussbereiche vorzudringen?
14. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung mit internationalen
Sportorganisationen (z. B. Fédération Internationale de Football Association
(FIFA), Union of European Football Associations (UEFA), Internationales
Olympisches Komitee (IOC), SportAccord) und Regierungen, um
Antisemitismus im Sport grenzüberschreitend zu bekämpfen?
15. Welche Handlungsspielräume sieht die Bundesregierung, den Kampf
gegen Antisemitismus im Sport durch verbindliche Standards, Schulungen
und finanzielle Anreize zu stärken?
16. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung seit Oktober
2023 an Sportbünde, Vereine oder Bildungsträger herausgegeben, um
antisemitische Stimmungen im Sportumfeld zu erkennen und zu unterbinden?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über antisemitisch
motivierte Vorfälle im Bereich Schule und Hochschulsport vor, auf die sich
laut RIAS 284 bzw. 450 Fälle beziehen?
18. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf zur besseren
Erfassung antisemitischer Vorfälle im Sport, um das Dunkelfeld zu
verkleinern?
19. Welche Kooperationen bestehen zwischen Bundeseinrichtungen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich auf die Vermittlung
antisemitismuskritischer Bildungsarbeit in heterogenen Milieus im Sport
spezialisieren?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Aktivitäten
der sogenannten Grauen Wölfe oder ihnen nahestehender Organisationen
im organisierten Sport in Deutschland, und sind antisemitischen Vorfälle
in Sportvereinen mit Bezug zu türkisch-nationalistischen Gruppierungen
bekannt, und wenn ja, welche?
21. Wie wird in der Sportförderung des Bundes sichergestellt, dass keine
Vereine mit Bezug zu antisemitischen oder rechtsextremen Gruppierungen
öffentliche Fördermittel erhalten?
22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um flächendeckend,
bundesweit nach antisemitischen Vorfällen im Sport betroffenen Personen
ausreichende und unmittelbare Nachsorge und Unterstützungsangebote zu
ermöglichen (z. B. Betroffenenberatung durch OFEK)?
23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Best-Practice für
Reporting-Strukturen und Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-
Netzwerke im Sport (z. B. im Rahmen der UEFA EURO 2024, Zentrum
Safe Sports) langfristig in den Strukturen des organisierten Sports in
Deutschland rechtssicher zu etablieren und auszubauen (z. B. einheitliche
Strukturen für verschiedene Diskriminierungsphänomene)?
Berlin, den 16. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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