Nach dem "Schwarzen Schabbat" - Antisemitismus in Kunst und Kultur
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Nach dem "Schwarzen Schabbat" - Antisemitismus in Kunst und Kultur
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3621
21. Wahlperiode 14.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Sven Lehmann, Dr. Konstantin
von Notz, Katrin Göring-Eckardt, Awet Tesfaiesus, Lamya Kaddor und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach dem „Schwarzen Schabbat“ – Antisemitismus in Kunst und Kultur
Der Bedrohung von Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus gilt es, sich
konsequent und entschlossen entgegenzustellen. Antisemitismus hat die
deutsche und europäische Kultur über Jahrhunderte geprägt.
Die Massaker, Entführungen und die systematisch verübte sexualisierte Gewalt
durch die Hamas am 7. Oktober 2023 – wie auch der darauffolgende, am Ende
entgrenzte Krieg in Gaza haben den Antisemitismus in Deutschland und
Europa verschärft.
In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Fälle sichtbar, in denen
antisemitische Inhalte, Bildsprachen oder Narrative in kulturellen
Produktionen, Ausstellungen, Festivals oder öffentlich geförderten Projekten auftauchten.
Ebenso sorgten strukturelle Leerstellen, mangelnde Sensibilität sowie
unzureichende institutionelle Schutzmechanismen für wiederholte Kontroversen und
einen Vertrauensverlust, insbesondere unter jüdischen und israelischen
Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und dem Publikum.
Der jüdische Kulturfonds, der auf Initiative der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingerichtet wurde, war für viele betroffene
Kunst- und Kulturschaffende ein kleiner Lichtblick in einer insgesamt
bedrohlichen Situation. Jüdische und israelische Künstlerinnen und Künstler und
Kulturschaffende – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung und ihrem
politischen Verhältnis zur israelischen Regierung – wurden gemieden, Bühnen und
Ausstellungsräume verwehrt. Das hatte häufig nicht nur symbolische, sondern
auch materielle Folgen.
Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb einiger Städte, Einschüchterungen
jüdischer Kulturakteurinnen und Kulturakteure in sozialen Medien (wie z. B.
gegen den Komponisten Lahav Shani rund um die Konzertabsage beim
belgischen Flanders Festival Ghent) sowie sekundärer Boykott (www.freitag.de/auto
ren/der-freitag/antisemitismus-im-kulturbetrieb-wir-nennen-es-sekundaeren-bo
ykott) zeigen deutlich, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelt,
sondern um ein strukturelles Problem mit gravierenden Auswirkungen. Jüdische
Künstlerinnen und Künstler berichten von Anfeindungen und Boykottaufrufen,
wie auch von der Angst, öffentliche Räume zu betreten. Antiisraelische oder
antisemitische Positionen werden normalisiert oder unter dem Deckmantel
vermeintlicher „künstlerischer Freiheit“ legitimiert. Neben einem Anstieg der Zahl
antisemitischer Straftaten auf 6 236 im Jahr 2024 (www.bka.de/DE/UnsereAuf
gaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024.html)
erfassten die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) im selben
Jahr einen Anstieg der Zahl antisemitischer Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr
um fast 77 Prozent – von 4 886 Vorfällen 2023 auf 8 627 Vorfälle 2024. Das ist
ein Anstieg von rechnerisch 13 Vorfällen pro Tag 2023 auf knapp 24 Vorfälle
pro Tag 2024 (https://report-antisemitism.de/documents/04-06-25_RIAS_Bun
d_Jahresbericht_2024.pdf). Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen
Tendenzen. Auffällig war auch das Schweigen weiter Teile der Kulturszene, obwohl
das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des
Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.
Kunst ist frei. Angriffe und Störungen gefährden die Kunstfreiheit. Die Freiheit
der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für
antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine
besondere Pflicht, genau hinzuschauen. Angesichts der durchaus
besorgniserregenden Entwicklung ist es Aufgabe der Bundesregierung, im Austausch mit
den Ländern und Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit
antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden
Tendenzen oder Inhalten im Kulturbereich und darüber hinaus anzustoßen.
Der Kulturbereich ist aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung und seiner
öffentlichen Förderung in einer besonderen Verantwortung: Er prägt Diskurse,
bietet Räume für demokratische Auseinandersetzung und sollte ein sicherer Ort
für alle Menschen sein – insbesondere für Gruppen, die historisch und
gegenwärtig von Diskriminierung betroffen sind. Dazu gehört die Verpflichtung,
Antisemitismus zu erkennen, zu benennen und wirksam zu bekämpfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erfasst die Bundesregierung derzeit antisemitische Vorfälle im
Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte,
Kultureinrichtungen und Festivals?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitische Vorfälle
und Straftaten im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich
geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals, seit Januar 2020
(bitte nach Jahr, Ort, Art des Vorfalls aufschlüsseln)?
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesgeförderte
Kultureinrichtungen und Kulturprojekte über angemessene Sensibilisierungs- und
Präventionskonzepte zum Umgang mit Antisemitismus verfügen?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um jüdische
Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende vor Einschüchterungen,
Bedrohungen, Ausschlüssen oder Diskriminierung im Kulturbereich zu
schützen?
5. Welche Förderprogramme oder Unterstützungsstrukturen existieren oder
sind geplant, um jüdische Kunst- und Kulturprojekte sowie Initiativen
gegen Antisemitismus im Kulturbereich gezielt zu stärken?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antisemitisch
motivierten Ausladungen, Boykottaufrufen oder strukturellen Ausschlüssen
jüdischer oder proisraelischer Kunst- und Kulturschaffender vor?
7. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass künstlerische Freiheit
zugleich geschützt und nicht zur Legitimation antisemitischer Inhalte
genutzt wird?
8. Mit welchen Organisationen und Einzelpersonen tauscht sich die
Bundesregierung und im Besonderen der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) über das Thema Antisemitismus aus, und mit
welchem Ergebnis?
9. Erarbeitet die Bundesregierung Sicherheitskonzepte im Zusammenhang
mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahostkonflikt mit
Festivalleitungen und Kulturinstitutionen, und wenn ja, welche?
10. Wie oft und wann hat bzw. haben Bundesregierung und Ministerien für
Wissenschaft und Kunst der Länder Gespräche geführt, die
Antisemitismus in Kunst und Kultur behandeln?
11. Welche Bundesprogramme gibt es bisher zur pädagogischen
Auseinandersetzung mit antisemitischen Inhalten in der bildenden Kunst und in der
Musik, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es beispielsweise zur
Implementierung in Curricula der Länder, um sich mit antisemitischen
Bildsymboliken sowie Liedgut bereits im schulpädagogischen Kontext
auseinanderzusetzen?
12. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern zusammen, um
die Auseinandersetzung mit antisemitischem Liedgut in den Lehrplänen
zu verankern?
13. Welche Bundesmittel wurden in den letzten fünf Jahren für musikalische
Projekte, Konzerte oder Festivals bereitgestellt, die sich explizit mit der
Prävention von Antisemitismus beschäftigen, und wenn keine, welche
Bestrebungen gibt es, in der Zukunft ebendiese zu fördern?
14. Welche Auseinandersetzungen, Entwicklung von Förderrichtlinien oder
Besetzungsverfahren von Jurys bzw. Beratungsgremien strebt die
Bundesregierung an, um bei der Verwendung von Mitteln beispielsweise auf
Festivals sicherzustellen, dass keine antisemitischen Inhalte durch
Künstlerinnen und Künstler verbreitet werden?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann zur Förderung von
jüdischen, israelischen oder antisemitismuskritischen Künstlerinnen und
Künstlern ergriffen (bitte ausführen)?
16. Welche Kriterien hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren
entwickelt in der Auseinandersetzung um Rücknahme von bereits
ausgeschütteten Zuwendungen, sobald es zur Verbreitung antisemitischer
Narrative bei Ausstellungen, Konzerten, Festivals etc. kommt?
17. Werden antisemitische Vorfälle auf Konzerten erhoben, wenn ja, wie, und
wenn ja, welche Vorfälle auf Konzerten wurden dabei dokumentiert?
18. Welche Bestrebungen gibt es von der Bundesregierung im Umgang mit
Social-Media-Konzernen, die Musikstücke mit antisemitischen und
rechtsextremen Inhalten auf ihren Plattformen verbreiten (bitte nach
Plattform aufschlüsseln)?
19. Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote
existieren, an die sich vom Bund getragene bzw. mehrheitlich geförderte
Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen bei Beratungsbedarf zu
antisemitismusbezogenen internen oder externen Konflikten wenden
können, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)
geförderten Angebote sind in Planung?
20. Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote
existieren, damit die vom Bund getragenen bzw. mehrheitlich geförderten
Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen ihre
Wahrnehmungsfähigkeit von Antisemitismus in Werken und kuratorischen oder diskursiven
Kontexten stärken, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom
Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung?
21. Welche Förderstrukturen des Bundes bzw. vom Bund mehrheitlich
finanziell ausgestattete Förderstrukturen gibt es, die spezifisch den
deutschisraelischen Austausch und Koproduktionen in den Künsten fördern?
22. Welche neuen oder ggf. weiteren Unterstützungsstrukturen zur
Intensivierung des deutsch-israelischen Austauschs und von Koproduktionen in den
Künsten sind geplant?
Berlin, den 13. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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