Angriffe auf NS-Gedenkstätten - Erfassung, Schutz und Beurteilung der Bundesregierung
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Angriffe auf NS-Gedenkstätten - Erfassung, Schutz und Beurteilung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2811
21. Wahlperiode 13.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Dr. Anja Reinalter,
Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Lamya
Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Angriffe auf NS-Gedenkstätten – Erfassung, Schutz und Beurteilung der
Bundesregierung
NS-Gedenkstätten sind Tatorte und zentrale Orte des Erinnerns, Gedenkens,
Lernens und Forschens über die nationalsozialistischen Verbrechen. Sie stehen
für die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland, als demokratischer
Rechtsstaat das Gedenken an die Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus und ihre Opfer zu bewahren. NS-Gedenkstätten sind keine neutralen
Kulissen, sondern Orte, an denen sich unsere Demokratie beweisen und wo
Erinnerung gegen Vereinnahmung und Relativierung verteidigt werden muss.
Die heutige NS-Gedenkstättenlandschaft wurde gegen massive Widerstände
erkämpft, oft durch Überlebende der nationalsozialistischen Verbrechen sowie
durch Angehörige der Ermordeten. Die von ihnen erstrittene Erinnerungskultur
ist eine große Errungenschaft und zentral für die gesellschaftliche
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Gleichzeitig kritisiert der Münchner
Historiker Christian Meier mit dem Begriff „Erinnerungsweltmeister”, dass
einerseits diese Erinnerungskultur als deutsche Erfolgsgeschichte dargestellt wird,
andererseits jedoch eine „Schlussstrichmentalität” zunehmend gesellschaftliche
Verbreitung findet (https://taz.de/Menschen-in-Deutschland-wollen-laut-einer-S
tudie-einen-Schlussstrich-unter-die-NS-Zeit/!6085096/).
NS-Gedenkstätten sind nicht nur finanziell oft prekär ausgestattet, sondern
geraten zunehmend ins Visier von Angriffen (www.sueddeutsche.de/politik/kz-ge
denkstaetten-schulklassen-rechtsextremismus-uebergriffe-li.3330021?reduced=
true). Zwischen Januar 2019 und Juni 2024 wurden 1 741 politisch motivierte
Straftaten gegen NS-Gedenkstätten registriert, der überwiegende Teil davon mit
rechtsextremem Hintergrund (Bundestagsdrucksache 20/12236). Dazu gehören
besonders oft Sachbeschädigungen, Störungen und Bedrohungen von
Mitarbeitenden (www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/buchen
wald-rechtsextremismus-gedenkstaette-100.html). Ein aktuelles Beispiel zeigt
sich in Görlitz: Am Mahnmal für die Opfer des Faschismus wurden Bücher
verbrannt, der Staatsschutz ermittelt. Derartige Vorfälle stehen in einer langen
Traditionslinie symbolischer Angriffe auf die Erinnerungskultur (www.spiege
l.de/panorama/goerlitz-buecher-an-holocaust-mahnmal-verbrannt-
staatsschutzermittelt-a-9d2ec383-5417-4f95-844f-5b80ffc8d692).
Seit den durch die Hamas und andere islamistisch-palästinensische
Terrorgruppen am 7. Oktober 2023 in Israel begangenen Massakern sowie der dabei
systematisch verübten sexualisierten Gewalt berichten NS-Gedenkstätten über
zunehmende Attacken, Drohungen und gezielte Störungen. Oft gehen diese nicht
nur auf rechtsextremistische, sondern auch auf Akteurinnen und Akteure aus
einem antiimperialistischen linken oder palästinensisch-nationalistischen
Milieu zurück. Besonders häufen sich Schmierereien, Bedrohungen und
symbolische Gleichsetzungen, in denen Shoa-Gedenken mit der Politik des Staates
Israel vermengt wird – eine Form des israelbezogenen Antisemitismus, die die
Erinnerung an die Shoa instrumentalisiert und Opfergruppen erneut diffamiert
(www.nd-aktuell.de/artikel/1193981.nazi-herrschaft-ns-gedenkstaetten-von-we
gen-staatsraeson.html).
Angriffe auf NS-Gedenkstätten kommen aus verschiedenen politischen Milieus
und zielen auf einen Grundpfeiler der Bundesrepublik Deutschland: das
Gedenken an die Shoa. Hinter ihnen steht der Wunsch nach einem „Schlussstrich”,
nach Entlastung beziehungsweise Relativierung oder Leugnung der Shoa. Im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) wird das Angriffsziel „Gedenkstätte“ dennoch
bislang nicht nach Art des Gedenkortes ausdifferenziert: Angriffe auf NS-
Gedenkstätten werden mit sämtlichen anderen Gedenkorten in einer Kategorie
aufgeführt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12236).
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Verantwortung der
Bundesregierung für NS-Gedenkstätten als zentrale Orte deutscher Erinnerungspolitik
fragen wir nach aktuellen Zahlen, ideologischen Hintergründen der Täterinnen
und Täter, Schutzmaßnahmen und Finanzierung durch die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erfassen derzeit die Sicherheitsbehörden Angriffe auf NS-
Gedenkstätten und wie werden diese Straftaten aktuell in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) oder in anderen Statistiken (z. B. KPMD-PMK)
entsprechend dargestellt?
2. Plant die Bundesregierung, die Erfassung von Angriffen auf NS-
Gedenkstätten zu verändern (z. B. durch eigene Katalogwerte im KPMD-
PMK oder Lageberichte ab 2025), und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über in der Bundesrepublik
Deutschland seit dem 1. Juli 2024 erfolgte Angriffe auf NS-Gedenkstätten
(bitte nach Datum, Name der Gedenkstätte, Art des Angriffs bzw.
Straftatbestand, Anzahl und politische Orientierung bzw. Phänomenbereich, in
den die Tat eingeordnet wurde, sowie Altersgruppe (unter 14, 14 bis 17,
18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten Tatverdächtigen
aufführen)?
4. Welche Unterstützung erhalten betroffene NS-Gedenkstätten nach
Angriffen, Störungen und Bedrohungen durch Bundesbehörden (z. B.
Soforthilfe, Beratung, Sicherheitsbewertung, finanzielle Unterstützung)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung
rechtsextremistischer Gruppen, Parteien oder Onlinenetzwerke an Straftaten und
Störungen gegen NS-Gedenkstätten seit dem 1. Januar 2020 (bitte nach
Jahr, Gruppenzugehörigkeit, Bundesland, Delikt sowie Altersgruppe
(unter 14, 14 bis 17, 18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen und
Veränderungen in Bezug auf Angriffe auf NS-Gedenkstätten von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit dem 7. Oktober 2023?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage an
zentralen NS-Gedenkstätten in Deutschland (z. B. Buchenwald, Dachau,
Neuengamme, Mittelbau-Dora, Sachsenhausen), und welche Maßnahmen
leitet sie aus ihrer Bewertung ab?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Störungen,
Provokationen und andere Vorfälle an NS-Gedenkstätten unterhalb der
Strafbarkeitsgrenze seit dem 1. Januar 2020 wie Störungen von Veranstaltungen,
Einschüchterungsversuche, digitale Hetze oder Bedrohungslagen (bitte
nach Datum, Ort, Art des Vorfalls und Phänomenbereich, in den der
Vorfall eingeordnet wurde, aufführen), und in welcher Form werden solche
Vorfälle bislang erfasst oder ausgewertet?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schändungen
jüdischer Friedhöfe seit dem 1. Januar 2020 (bitte nach Datum, Ort, Art des
Angriffs bzw. Straftatbestand, und politische Orientierung bzw.
Phänomenbereich, in den die Tat eingeordnet wurde, sowie Altersgruppe (unter
14, 14 bis 17, 18 bis 25, 26 bis 39, über 40) von ggf. ermittelten
Tatverdächtigen aufführen)?
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungs- und
Verurteilungsquote in den jeweiligen Straftatbeständen und Fallgruppen der in
den Fragen 3 und 9 erfragten Vorfälle (bitte jährlich für die jeweils
erfragten Zeiträume, Phänomenbereiche und Altersgruppen auflisten)?
11. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, auf EU-Ebene und im
Rahmen internationaler Organisationen wie der International Holocaust
Remembrance Alliance Initiativen zum Schutz von Gedenk- und
Erinnerungsorten vor Straftaten einzubringen (bitte laufende und geplante
Maßnahmen darlegen)?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von Gedenkstätten in der
Prävention von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, und wie
steht die Bundesregierung zu dem Vorstoß, den Besuch einer NS-
Gedenkstätte für Schülerinnen und Schüler einmal im Lauf ihrer
Schullaufbahn verpflichtend zu machen?
13. Welche spezifischen Förderprogramme unterstützt die Bundesregierung
zur Prävention von Antisemitismus bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, und wie werden diese auf ihre Reichweite, Wirksamkeit und
nachhaltige Wirkung hin evaluiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Welche Standards und Programme zur Fortbildung von Lehrkräften und
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern existieren auf
Bundesebene, um antisemitische Tendenzen bei Schülerinnen und Schülern zu
erkennen und effektiv darauf zu reagieren?
15. Wie ist der Stand der Planungen für das Yad-Vashem-Bildungszentrum in
Deutschland (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ya
d-vashem-plant-holocaust-bildungszentrum-in-deutschland-270490)?
a) In welchen Bereichen soll das Yad-Vashem-Bildungszentrum tätig
werden?
b) Mit welchen deutschen Bildungs-, Forschungs- und sonstigen
Einrichtungen sind Partnerschaften geplant?
c) Nach welchen Kriterien wird der Ort des Bildungszentrums
ausgewählt, und wie ist der Zeitplan des weiteren Prozesses?
d) Inwiefern spielen Sicherheitskonzepte dabei eine Rolle?
e) Welche finanzielle Beteiligung des Bundes ist avisiert?
Berlin, den 12. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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