Erkenntnisse der Bundesregierung zu rechtsextremer Gewalt und Vernetzung im Fußball
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Erkenntnisse der Bundesregierung zu rechtsextremer Gewalt und Vernetzung im Fußball
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7944
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Krampe, Clara Bünger, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Anne-
Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke,
Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Erkenntnisse der Bundesregierung zu rechtsextremer Gewalt und Vernetzung im
Fußball
Einflussversuche rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball sind seit
Langem ein Problem. Es ist bekannt, dass neonazistische und neurechte Gruppen
und Akteure versuchen, Fanszenen von Fußballvereinen zu unterwandern oder
an bestehende rechtsradikale Potenziale anzuknüpfen, um sowohl politische
Gegner als auch gegnerische Fans mit Gewalt und Hetze einzuschüchtern und
anzugreifen (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksachen 18/13068 und 20/8377).
Mit dem Anstieg rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer und homophober
Übergriffe sowie einem Erstarken rechtsextremer Positionen in Teilen der
Gesellschaft in den vergangenen Jahren stellt sich die Frage, ob sich dieser Trend
auch im Umfeld von Fußballspielen sowie in den Fußballstadien selbst
abbildet. Laut medialer Berichterstattung und Fanprojekten wie der
Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW e. V. (LAG NRW; NRW = Nordrhein-
Westfalen), steigen die Anzahl rechter Vorfälle im Zusammenhang mit
Fußballspielen sowie Vernetzungsbestrebungen rechtsextremistischer Akteure im
Bereich Fußball stark an, insbesondere auch in der 3. Fußball-Liga (vgl. www.tag
esschau.de/investigativ/monitor/fussball-fankurven-rechtsextremismus-10
0.html, www.ardmediathek.de/video/monitor/hitlergruss-im-stadion-wie-recht
e-wieder-die-fussballkurven-erobern/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmF
nLXNvcGhvcmEtZWJiMGRjYTktOTU3NS00NzYxLTgzNzUtMjYwNzBiN
mEzMjNl).
Mit dem bisher zweimal erschienenen Jahresbericht der Meldestelle für
Diskriminierung im Fußball NRW (MeDiF‑NRW) wird zumindest ein Teil der
Vorkommnisse, welche im Bereich Fußball dem rechten Spektrum zugeordnet
werden können, erfasst (vgl. www.lag-fanprojekte-nrw.de/wp-content/uploads/202
5/03/MeDiF-NRW-Jahrebericht-2324.pdf). Diese Erkenntnisse beziehen sich
bisher jedoch ausschließlich auf Nordrhein-Westfalen. Es fehlt weiterhin ein
vergleichbares bundesweites sowie zentralisiertes unabhängiges,
wissenschaftliches Monitoring sowohl zu rechten, rassistischen und antisemitischen
Vorfällen als auch zu weiteren Varianten der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit in und um Fußballstadien in Gänze. Gleichzeitig ist offen, wie die
Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden rechtsextremistische Gewalttaten und
Gewaltandrohungen sowie Rekrutierungs-, Aktions- und
Vernetzungsaktivitäten bei Sportveranstaltungen, insbesondere im Bereich Fußball, ihrerseits
messen und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Entsprechende Straftaten
würden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) Politisch motivierte
Kriminalität (PMK) nicht mittels bundesweit vereinbarter Katalogbegriffe
erfasst (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/8937).
Auch der Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für
2025, welcher am 30. Juni 2026 vom Bundesministerium des Innern vorgestellt
wurde, thematisiert im Phänomenbereich Rechtsextremismus das Thema
Fußball als Aktivitäts- und Handlungsfeld nicht. Diese Frage gewinnt jedoch
zunehmend an Wichtigkeit, weil die oben zitierten Recherchen und
wissenschaftlichen Publikationen nahelegen, dass neben einem Anstieg
rechtsextremistischer Vorfälle rechtsextreme Organisationen und Akteure, unter ihnen die
„Generation Deutschland“ (GD), die neugegründete Jugendorganisation der
Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD), Der III. Weg, die Identitäre
Bewegung Deutschland (IBD), die „Jungen Nationalisten“ (JN), die
Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“, Fankurven in Fußballstadien und damit
verbundene erlebnisorientierte Aktivitäten zunehmend als vorpolitischen Handlungsort
und strategisches Feld begreifen und nutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straftaten und bzw. oder Delikte der Politisch motivierten
Kriminalität-rechts (PMK-rechts) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2023 in Fußballstadien stattgefunden (bitte nach Jahren,
Bundesland, Straftatbeständen, gegebenenfalls Ausgang von
Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?
2. Wie viele Straftaten und bzw. oder Delikte der Politisch motivierten
Kriminalität-rechts haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
im Umfeld von Fußballspielen, inklusive bei An- und Abreise-
Bewegungen, stattgefunden (bitte nach Jahren, Bundesland,
Straftatbeständen, gegebenenfalls Ausgang von Ermittlungsverfahren
aufschlüsseln)?
3. Inwieweit erkennen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten
Behörden eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalt im Umfeld von
Fußballspielen und Fußballvereinen?
4. Wie viele Personen, die derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“
gespeichert sind,
a) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen rechtsextremen
Hintergrund bzw. sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen,
b) sind in welchen einschlägigen polizeilichen Dateien sowie Dateien des
Bundesamtes für Verfassungsschutz erfasst?
5. Wie viele der sogenannten Problemfans (Kategorie A, B, C) gehören nach
Einschätzung der Bundesregierung rechtsextremen Parteien und
Organisationen bzw. der rechtsextremen Szene an (bitte jeweils nach Kategorien
sowie Parteien und Organisationen auflisten)?
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2023 gegen Fußballfans wegen Verstoßes gegen § 86 des
Strafgesetzbuchs (StGB; Verbreitung von Propagandamaterialien
verfassungswidriger Organisationen) bzw. § 130 StGB (Volksverhetzung) im
Zusammenhang mit Sportveranstaltungen durchgeführt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
7. Welche konkreten Erkenntnisse über eine gezielte rechtsextreme
Unterwanderung, Vereinnahmung und über gewaltförmige
Einschüchterungsversuche von Hooligan- und Ultragruppen liegen der Bundesregierung
vor?
8. Welche explizit rechtsextremen oder neonazistischen Hooligan- und
Ultragruppen welcher Vereine sind der Bundesregierung bekannt?
a) Seit wann existieren diese Gruppen jeweils?
b) Welche dieser Gruppen haben welche Art von Kontakten zu welchen
rechtsextremen Parteien und Organisationen?
c) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen wurden wann und
warum verboten?
d) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben sich wann
und warum selbst aufgelöst?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige
Tätigkeiten von Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen?
f) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung Stadionverbote durch die jeweiligen
Vereine?
g) Welche einschlägigen rechtsmotivierten Straftaten gingen nach
Kenntnis der Bundesregierung von den jeweiligen Gruppen aus?
9. Welche Drohungen, gewaltförmigen Einschüchterungen und Übergriffe
von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistisch orientierte Ultra- und
Fangruppen des eigenen Vereins sind der Bundesregierung seit 2023
bekannt geworden (bitte jeweils nach Vorkommnis, Datum, Verein und
beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln)?
10. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung während der letzten drei Jahre Hooligans und Ultras in
größerer Zahl an offen neonazistischen und rechtsextremen Aufmärschen der
sogenannten Neuen Rechten, insbesondere der Identitären Bewegung
Deutschland (bitte jeweils nach Ort, Datum, Thema und Veranstalter des
Aufzugs sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras aufschlüsseln)?
11. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung während der letzten drei Jahre Hooligans und Ultras an
Kampfsportveranstaltungen der rechtsextremen Szene, wie beispielsweise
„Kampf der Nibelungen“ o. Ä. (bitte jeweils nach Datum, Ort,
Veranstaltung sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras aufschlüsseln)?
12. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung während der letzten drei Jahre Hooligans und Ultras in
größerer Zahl an flüchtlings- und fremdenfeindlichen, islamfeindlichen,
queerfeindlichen oder antisemitischen Aufzügen (bitte jeweils nach Ort,
Datum, Thema und Veranstalter des Aufzugs sowie Vereinszugehörigkeit
der Hooligans oder Ultras aufschlüsseln)?
13. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten
Behörden darüber, inwieweit rechtsextreme Akteure, Parteien,
Gruppierungen und Vereine den Bereich des Fußballsports als strategisches
Rekrutierungs-, Aktivitäts- und Aktionsfeld nutzen bzw. kann sie hier eine
Entwicklung erkennen?
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Einfluss- und bzw. oder
Unterwanderungsversuche der Identitären Bewegung Deutschlands auf
Fangruppen bei Fußballspielen bzw. über organisierte Aktivitäten und
Aktionen der IBD im Zusammenhang mit Fußballspielen, wenn ja, im Umfeld
welcher Vereine und in welcher Form finden diese Einflussversuche statt
(bitte nach Verein, Art und Datum der Aktivitäten und Aktionen sowie im
Nachgang gegebenenfalls eingeleitete Ermittlungs- und
Strafverfolgungsmaßnahmen aufschlüsseln)?
15. Haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über Einfluss- und bzw. oder Unterwanderungsversuche der Jungen
Nationalisten auf Fangruppen bei Fußballspielen bzw. über organisierte
Aktivitäten und Aktionen der JN im Zusammenhang mit Fußballspielen,
wenn ja, im Umfeld welcher Vereine und in welcher Form finden diese
Einflussversuche statt (bitte nach Verein, Art und Datum der Aktivitäten
und Aktionen sowie im Nachgang gegebenenfalls eingeleitete
Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen aufschlüsseln)?
16. Haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über Einfluss- und bzw. oder Unterwanderungsversuche der Partei
Der III. Weg sowie der Nationalrevolutionären Jugend (NRJ) auf
Fangruppen bei Fußballspielen bzw. über organisierte Aktivitäten und
Aktionen der Partei Der III. Weg bzw. der NRJ im Zusammenhang mit
Fußballspielen, wenn ja, im Umfeld welcher Vereine und in welcher Form finden
diese Einflussversuche statt (bitte nach Verein, Art und Datum der
Aktivitäten und Aktionen sowie im Nachgang gegebenenfalls eingeleitete
Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen aufschlüsseln)?
17. Haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über Einfluss- und bzw. oder Unterwanderungsversuche der
Generation Deutschland auf Fangruppen bei Fußballspielen bzw. über
organisierte Aktivitäten und Aktionen der GD im Zusammenhang mit
Fußballspielen, wenn ja, im Umfeld welcher Vereine und in welcher Form finden
diese Einflussversuche statt (bitte nach Verein, Art und Datum der
Aktivitäten und Aktionen sowie im Nachgang gegebenenfalls eingeleitete
Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen aufschlüsseln)?
18. Haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über Einfluss- und bzw. oder Unterwanderungsversuche weiterer
rechtsextremer und neonazistischer Akteure, Parteien, Gruppierungen und
Vereine auf Fangruppen bei Fußballspielen bzw. über organisierte
Aktivitäten und Aktionen dieser im Zusammenhang mit Fußballspielen, wenn ja,
im Umfeld welcher Vereine und in welcher Form finden diese
Einflussversuche statt (bitte nach Verein, Art und Datum der Aktivitäten und
Aktionen sowie im Nachgang gegebenenfalls eingeleitete Ermittlungs- und
Strafverfolgungsmaßnahmen aufschlüsseln)?
19. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und ihren
nachgeordneten Behörden über Unterwanderungsversuche von
Rechtsextremen und Neonazis bei in Fußballspielen eingesetzten Ordnerdiensten
vor (bitte nach Ordnerdienst, Datum der Partie, in deren Rahmen der
Ordnerdienst eingesetzt wurde, sowie Verein, welcher den jeweiligen
Ordnerdienst in Anspruch nahm, aufschlüsseln)?
20. Wie oft war im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) bzw. im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus
(GETZ-R) seit 2023 die Thematik rechtsextremistischer Gewalt sowie
Vernetzungs- und Unterwanderungsversuche rechtsextremistischer und
bzw. oder neonazistischer Akteure im Zusammenhang mit Profi- und
Amateurfußball Gegenstand von Besprechungen (bitte Anzahl der
Besprechungen nach Jahr und Monat aufschlüsseln)?
21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Kontakte und
Aktivitäten von rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen im Ausland
seit 2023 vor (bitte entsprechend den jeweiligen Hooligan- und
Ultragruppen aus Deutschland aufschlüsseln)?
22. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Bundesregierung seit 2023
ergriffen, um den Einfluss fremdenfeindlich und rechtsextrem motivierter
Gruppen im Umfeld von Fußballfans zurückzudrängen, und welchen
Erfolg hatten diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz explizit
antirassistisch orientierter Fanprojekte, und inwieweit gedenkt sie, diese
zu unterstützen?
24. Wie viele und welche Fanprojekte werden über die Bundesprogramme
zum Thema Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstützt, und wie hat sich diese
Unterstützung seit 2023 entwickelt?
25. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die
sogenannten SKB-Fandatenbanken (SKB = szenekundige Beamte)
eingetragen?
26. Welche Haltung hat die Bundesregierung gegenüber einer bundesweiten
unabhängigen wissenschaftlichen Melde- und Monitoringstelle für die
Profifußballligen hinsichtlich rechter, rassistischer und antisemitischer
Vorfälle sowie weiterer Vorfälle gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es in der 20. oder
21. Legislaturperiode einen Antrag auf Förderung beim Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ für eine bundesweite unabhängige wissenschaftliche
Melde- und Monitoringstelle für die Profifußballligen bzw. eine
vergleichbare bundesweite Erfassungsstelle gab, wenn ja, wie wurde dieser
Förderantrag beschieden, und wenn er abgelehnt wurde, mit welcher
Begründung?
28. Gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft Programme, wie beispielsweise
die Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in NRW, auf Bundesebene
zu fördern, um ein vergleichbares unabhängiges wissenschaftliches und
insbesondere bundesweites Monitoring zu rechten, rassistischen und
antisemitischen Vorfällen sowie weiteren Vorfällen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit zu gewährleisten, und wenn nein, mit welcher
Begründung?
Berlin, den 8. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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