Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4179)
Text
Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4179)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4452
21. Wahlperiode 02.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-
Soltau, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4179 –
Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger
Organisierter Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine
fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung sowie eine
zunehmende Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Hervorgehoben werden dabei
flexible, dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle, in denen einzelne
Tatbeiträge ausgelagert, spezialisierte Rollen übernommen und Risiken gezielt
verlagert werden. Organisierte Kriminalität tritt damit nicht mehr
ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppe in Erscheinung, sondern zunehmend als
dynamisches Netzwerk arbeitsteiliger Akteure.
Solche Strukturen eröffnen kriminellen Netzwerken die Möglichkeit,
operative Risiken zu minimieren, Verantwortlichkeiten zu verschleiern und
Strafverfolgungsdruck von den steuernden oder profitierenden Akteuren fernzuhalten.
Internationale Entwicklungen deuten darauf hin, dass in diesem Kontext
verstärkt auch Minderjährige – teils sehr junge oder unterhalb der
Strafmündigkeit – zur Begehung von Straftaten angeworben, gesteuert oder unter Druck
gesetzt werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bka-lagebild-zum-drogengesc
haeft-in-deutschland). Diese Praxis kann sowohl eine besondere
Herausforderung für die Strafverfolgung darstellen als auch erhebliche Risiken für den
Schutz und die Entwicklung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bergen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die
Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger als Bestandteil
arbeitsteiliger OK-Strukturen auch in Deutschland eine Rolle spielt, welche
Erkenntnisse hierzu vorliegen und welche strategischen Schlussfolgerungen die
Bundesregierung daraus für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität zieht.
Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte
und strategische Erkenntnisse, operative Details zu einzelnen
Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Minderjährige von organisierten kriminellen Strukturen gezielt zur Begehung
von Straftaten angeworben, eingesetzt oder gesteuert werden, und in
welchen Deliktsfeldern werden solche Phänomene beobachtet?
Das Phänomen einer Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch
Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) lässt sich seit einigen Jahren
international beobachten. In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung
dieses Phänomens im europäischen Ausland. Demgegenüber werden in
Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im
Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden.
Erkenntnisse der internationalen Forschung zeigen, dass Minderjährige zur
Begehung diverser Delikte angeworben werden: Die Bandbreite reicht von
„Services“ wie Lagerungen und / oder Transport von Waffen oder Drogen bis hin
zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder
Tötungsdelikten. In den in Deutschland vereinzelt polizeilich erfassten Fällen
begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa Androhung von Gewalt
(z. B. unter Verwendung von Explosivstoffen) oder die Ausübung physischer
Gewalt (u. a. unter Einsatz von Schusswaffen). In einem Ermittlungsverfahren
im Kontext von Rauschgiftschmuggel von Deutschland ins Ausland konnte
eine Beteiligung Minderjähriger festgestellt werden.
2. In wie vielen Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Organisierten
Kriminalität seit dem Jahr 2020 wurden Minderjährige als Tatverdächtige oder
Tatbeteiligte erfasst (bitte nach Jahren sowie nach den Altersgruppen
0 bis 13 Jahre, 14 bis 15 Jahre und 16 bis 17 Jahre aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
3. In wie vielen dieser Verfahren lagen nach Einschätzung der
Strafverfolgungsbehörden Hinweise darauf vor, dass Minderjährige im Auftrag,
unter Anleitung oder unter Kontrolle älterer Tatverdächtiger oder
organisierter krimineller Strukturen handelten?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
4. Welche typischen Tatbeiträge übernehmen Minderjährige nach
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen,
etwa im Bereich von Kurier- und Botentätigkeiten, Drogenhandel,
Gewalt- oder Einschüchterungshandlungen, logistischen Aufgaben oder
digitalen Tätigkeiten?
Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Welche Rekrutierungswege und Einflussfaktoren werden nach Kenntnis
der Bundesregierung besonders häufig genutzt, um Minderjährige in
kriminelle Aktivitäten einzubinden, beispielsweise über soziale Medien,
digitale Kommunikationsdienste, soziale oder schulische Umfelder,
familiäre Bindungen, finanzielle Abhängigkeiten oder Bedrohungslagen?
Offen zugängliche Social-Media-Plattformen sind zu Beginn eines
Rekrutierungsprozesses von Minderjährigen durch Strukturen der OK besonders
relevant (z. B. TikTok, Instagram). Mit dem Fortschreiten des Anwerbeverfahrens
verlagert sich die Kommunikation zwischen Rekrutierern und potenziellen
Tatausführern auf kryptierte Messenger-Dienste (u. a. Telegram, Signal). Über
diese Kanäle werden detaillierte Informationen zu möglichen Auftragstaten
übermittelt.
Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und emotional
aufgeladene Sprache (Slang, Emojis) sowie Gamification-Strategien verwendet.
Illegale Aufträge werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“
dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Auf
diese Weise ist eine breite Masse von Minderjährigen mit minimalem Aufwand
zu erreichen.
Minderjährige erscheinen im Hinblick auf finanzielle Anreize und angesichts
von Unerfahrenheiten aus der Sicht krimineller Gruppierungen attraktiv für
Anwerbeversuche zu sein.
Nach dem Digital Services Act (DSA) sind Online-Plattformen wie TikTok
oder Instagram verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum
Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an
Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu sorgen, sowie entsprechende Risikobewertungen
durchzuführen. Im Juni 2025 hat die Europäische Kommission Leitlinien
herausgegeben, die die Pflichten der Anbieter von Online-Plattformen im
Jugendmedienschutz konkretisieren. Sie sehen vor, dass Anbieter unter anderem das
Alter der Nutzenden überprüfen – und passende sichere Voreinstellungen
vornehmen sollen. Hierbei dienen die Maßnahmen in den Leitlinien auch
ausdrücklich der Verbrechensprävention bei Minderjährigen.
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass
Minderjährige gezielt eingesetzt werden, um Strafverfolgungsdruck auf
steuernde oder profitierende Akteure zu reduzieren oder Verantwortlichkeiten
innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen zu verschleiern?
Die internationalen Forschungen zur Rekrutierung Minderjähriger durch
Strukturen der Organisierten Kriminalität identifiziert drei übergeordnete Motive der
Rekrutierung:
– Risikominimierung: Aufgaben mit hohem Risiko sollen von weniger
hochrangigen Personen des Netzwerkes ausgeführt werden, um die hochrangigen
Mitglieder zu schützen und das Entdeckungsrisiko der kriminellen Gruppe
zu verringern.
– Kostenminimierung: Aufgaben sollen so kostengünstig wie möglich
ausgeführt werden. Minderjährige akzeptieren häufig eine vergleichsweise
geringere Entlohnung oder können leichter manipuliert und ausgebeutet werden,
wodurch sich die Gewinnspanne der Auftraggebenden und Mittelspersonen
erhöht.
– Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: OK-Gruppierungen wollen sowohl
ihren Einfluss als auch ihre kriminellen Aktivitäten ausweiten, um
fortlaufend expandieren zu können. Minderjährige mit ihren Kontaktnetzwerken
ermöglichen den kriminellen Gruppen Zugänge zu z. B. Abnehmern von
Rauschgift oder den Ausbau und die territoriale Verankerung von
kriminellen Gruppen.
7. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung für die Identifizierung und Verfolgung der verantwortlichen
Hintermänner, wenn Minderjährige – insbesondere strafunmündige
Kinder – als ausführende Tatbeteiligte eingesetzt werden?
In Schweden, welches vom Phänomen besonders stark betroffen ist, wurde ein
vierstufiges Rekrutierungsmodell identifiziert, welches sich auch in anderen
Staaten beobachten lässt:
– Auftraggeber (beauftragt und finanziert Straftaten)
– Rekrutierer (sucht mögliche Ausführer für Straftaten)
– Vermittler (verantwortet die Umsetzung und Logistik)
– Ausführer (verübt Straftaten).
Dieses Rekrutierungssystem ermöglicht es den Auftraggebern, im Hintergrund
zu bleiben, da das Risiko der Strafverfolgung durch die Auslagerung der
Gewaltdelikte und die Inanspruchnahme von minderjährigen Personen minimiert
wird und die Tatausführenden zudem oft keine persönliche Verbindung,
folglich auch keine Informationen zu den dahinterstehenden OK-Gruppierungen
haben. Zudem stellen die Strafverfolgungsbehörden länderübergreifende
Täterstrukturen fest, was eine intensive internationale Koordinierungs- und
Abstimmungsarbeit zwischen allen beteiligten Staaten und Behörden erfordert.
8. Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um in solchen
Konstellationen dennoch die steuernden oder profitierenden Personen innerhalb
organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren und zu verfolgen?
Auf nationaler Ebene findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Bundes- und
Landesstrafverfolgungsbehörden, u. a. im Rahmen der Gemeinsamen Plattform
Organisierte Kriminalität (GPOK), zum beschriebenen Phänomen statt. In
seiner Zentralstellenfunktion koordiniert das Bundeskriminalamt (BKA) zudem
den Erkenntnisaustausch im internationalen Kontext.
Europol hat hierzu operative Formate zur Bekämpfung der Rekrutierung
Minderjähriger durch die OK eingerichtet. Neben weiteren europäischen Staaten
beteiligt sich Deutschland an diesem Kooperationsformat, welches das Ziel
verfolgt, relevante Schlüsselpersonen in internationalen Rekrutierungsnetzwerken
zu identifizieren. In den vergangenen Monaten konnten bereits über 190
Personen festgenommen werden.
Neben der Koordinierung des Informationsaustausches und gemeinsamer
Ermittlungen verstärkt das BKA fortlaufend die Zusammenarbeit mit
Technologieunternehmen und Service-Providern, um entsprechende Werbeanzeigen für
Kinder und Jugendliche zeitnah zu entdecken und sie zu entfernen.
9. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Anwerbung,
Steuerung oder Kontrolle minderjähriger Tatbeteiligter, und seit wann werden
entsprechende Entwicklungen beobachtet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Welche bundeseinheitlichen Erfassungs- oder Analyseansätze bestehen
derzeit, um die Rekrutierung oder den Einsatz Minderjähriger im
Kontext Organisierter Kriminalität systematisch zu erkennen und
auszuwerten?
Angesichts der Neuartigkeit des Phänomens insbesondere in Deutschland
veranlasst das BKA eine bundesweite Sensibilisierungs- und
Aufklärungskampagne zur systematischen Erfassung relevanter Datensätze.
11. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder geeignete
Indikatoren bestehen, beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten entsprechende Auswertungen oder Standards anzustoßen,
und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
Zusätzlich zur Sensibilisierungskampagne befindet sich das
Bundeskriminalamt im regelmäßigen Austausch mit relevanten Dienststellen der Länder zur
Überprüfung und Anpassung gemeinsamer Erfassungs- und
Auswertestandards.
12. Welche präventiven oder frühinterventiven Ansätze unterstützt oder
koordiniert die Bundesregierung, um Minderjährige vor einer Rekrutierung
oder Instrumentalisierung durch organisierte kriminelle Strukturen zu
schützen?
Allgemeine Kriminalprävention fällt grundsätzlich in den
Zuständigkeitsbereich der Länder.
Das BKA ist über seine Mitwirkung im Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) eingebunden. Im Rahmen dieses
Programms werden aktuelle Erkenntnisse zur Phänomenologie oder aus der
Forschung ausgetauscht und in Präventionsinitiativen umgesetzt.
Deutschland ist Mitglied des Europäischen Netzwerks zur Kriminalprävention
(European Crime Prevention Network – EUCPN). Im Rahmen dieses
Netzwerks wird derzeit ein Toolkit mit dem Titel „Youth Recruitment into
Organised Crime“ entwickelt. Ziel dieses Toolkits ist es, Maßnahmen und Strategien
zur Prävention der Rekrutierung von Jugendlichen in organisierte Kriminalität
zu unterstützen und den Mitgliedstaaten praxisorientierte Ressourcen für die
Bekämpfung dieses Phänomens bereitzustellen.
13. Inwieweit werden minderjährige Tatbeteiligte im Kontext Organisierter
Kriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich als mögliche
Opfer von Ausbeutung, Nötigung oder Abhängigkeitsverhältnissen
betrachtet, und welche Schutz- oder Ausstiegsperspektiven werden hierbei
berücksichtigt?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. In der internationalen Literatur zum Phänomen lassen sich
Hinweise finden, dass Minderjährige gezielt angeworben werden, da sie eine
geringere Entlohnung im Vergleich zu Erwachsenen akzeptieren. Zudem zeigt sich,
dass Rekrutierer sich u. a. auch Grooming-Komponenten bedienen, die im
Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Menschenhandel eingesetzt
werden. Anwerber nutzen eine emotional aufgeladene Sprache, die Vertrauen,
Loyalität und ein Gefühl der Zugehörigkeit suggeriert und Minderjährige für die
Teilnahme an illegalen Handlungen motiviert. Kriminelle Netzwerke lassen
dadurch die Grenzen zwischen persönlicher Beziehung und Ausbeutung
verschwimmen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu vergleichbaren
Entwicklungen in anderen europäischen Staaten vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die strategische Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität in Deutschland?
Insbesondere Schweden signalisiert eine erhebliche Betroffenheit durch das
Phänomen. Die Problematik hat sich – in geringerem Ausmaß – auf die
weiteren skandinavischen Länder ausgebreitet und ist in Teilen auch in anderen
europäischen Staaten (u. a. Belgien, Frankreich, Niederlande) feststellbar.
Ein vergleichbares Ausmaß ist in Deutschland derzeit nicht erkennbar, dennoch
bedürfen auch die registrierten Einzelfälle einer intensiven Betrachtung und
eines abgestimmten Vorgehens auf nationaler und internationaler Ebene.
Über die bestehenden nationalen und internationalen Kooperationsformate
werden wichtige Bekämpfungsmaßnahmen ausgetauscht und adaptiert. Zudem
werden in diesem Rahmen auch gemeinsame operative, länderübergreifende
Maßnahmen umgesetzt.
15. Misst die Bundesregierung der Rekrutierung und Instrumentalisierung
Minderjähriger einen eigenständigen Stellenwert als Indikator moderner,
arbeitsteiliger OK-Strukturen bei, und wie spiegelt sich dies in der
strategischen Ausrichtung der OK-Bekämpfung wider?
Die Rekrutierung Minderjähriger durch die OK ist eine besorgniserregende
Entwicklung, welche als Ausprägung des Phänomens „crime as a service“ zu
betrachten ist. Das arbeitsteilige und länderübergreifende Vorgehen krimineller
Strukturen bekräftigt die Notwendigkeit einer noch intensiveren und
abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden auf nationaler
und internationaler Ebene zu einer angemessenen und nachhaltigen
Zerschlagung von Gruppierungen, die der OK ihre Dienstleistungen anbieten. Die
ersten Erfolge, u. a. auf der europäischen Ebene, bestätigen die Richtigkeit dieses
Ansatzes und die Erforderlichkeit dessen Fortsetzung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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